Hallo Ihr Lieben,
habe eine Frage: Ich bin Zweitfreundin und mein LG wohnt bei mir, lebt in Trennung, Scheidung in der Pipeline.
Ich (also wir) wohnen im Eigentum (bzw fast, weil bald abbezahlt). Mein LG ist ein Mangelfall: soll heißen; 2xKU und der Rest bis zum Selbstbehalt geht an die Frau als Unterhalt. Nun hatte Ihr Anwalt schon vor ein paar Monaten angesetzt und wollte den Selbstbehalt unterschreiten, weil er ja weniger Kosten hat. Dies konnte unser Anwalt verhindern (weil er zurückschrieb, daß die Behaubtung, mein LG würde keine Miete zahlen und daher die Annahme, er brauche nicht den vollen Selbstbehalt, aus der Luft gegrieffen sei - Danach war alles ruhig). Aber es wird sicher nicht das letzte Mal gewesen sein, daß der Gegenanwalt das versucht.
Nun überlegen wir, ob wir nicht einen Untermietvertrag schließen und er mir jeden Monat Miete und anteilige Nebenkosten bis zu 350 oder 390 (da gibt es so einen Wert, kennen ich aber nicht genau) zahlt. zusätzlich noch ab Januar (im Januar hatte er sich hier bei mir gemeldet) monatliche Nachzahlungen Miete Januar bis Juni nachzahlen.
So hätten wir auf seinen Kontoauszügen lückenlos die Kosten belegt.
Was haltet Ihr davon?
Wir wollen den Kindern nix wegnehmen, aber nach eingehender Lektüre hier im Forum scheint man ja vor nix sicher zu sein. Vielleicht ist Vorbeugen besser als Nachzahlen. Was sich Exen so alles einfallen lassen ist schon erschreckend ... und Ex kann ja jederzeit (selbst wenn Scheidung über die Bühne gegangen ist) wieder neue Schlachtfelder aufmachen.
Ist das eine Möglichkeit, den Selbstbehalt zu retten? Gibt es vielleicht noch andere Ideen?
Schon einmal vorab Danke für Eure Hilfe.
Hallo Leute - ich noch einmal.
Keine hat bisher auf meine Frage geantwortet. Vielleicht ließt sich das auch so, als sei ich ein Raffzahn, der der Ex nichts gönnt und Ihr seid alle entsetzt über mein Ansinnen.
Ich will es noch einmal versuchen, genauer zu erläutern.
Mein Freund (also mein LG) und ich möchten auch ein eigenes Kind. Es wird dann voraussichtlich so sein, daß wir von seinem Selbstbehalt leben müssen. Wenn wir nicht das Eigentum hätten (für das meine Eltern ihr Leben lang gearbeitet und gespart haben), wäre unser Kinderwunsch vollkommen unmöglich. Durch das bald abbezahlte Haus (was ich momentan eben abzahle zzgl. Nebenkosten = es bleiben mir im Monat noch 50 Euro zum Essen, Trinken, Kleidung und alle anderen Kosten)- ohne meinen LG könnte ich im Moment nicht existieren und ohne mich könnte mein LG auch fast nicht - ergibt sich sozusagn ein geldwerter Vorteil, so daß wir von seien 840 Euro nicht noch die Miete zahlen müssen. Wird der Selsbtbehalt allerdings gekürzt, dann reicht es überhaupt nicht mehr ... also: Ich bin kein Halsabschneider, muß aber eben gucken, wo wir bleiben.
Der KU wird nicht gekürzt, selbst der EU bleibt auch auf dem aktuellen Niveau.
Es besteht aber doch wohl immer die Gefahr, daß EX was neues einfällt, um vielleicht hier und da noch mehr rauszuholen. Dises Thema verminderte Kosten für gemeinsame Haushaltsführung ...
Vielleicht versteht Ihr jetzt besser, warum ich frage.
Hallo catilotti,
Nun überlegen wir, ob wir nicht einen Untermietvertrag schließen und er mir jeden Monat Miete und anteilige Nebenkosten bis zu 350 oder 390 (da gibt es so einen Wert, kennen ich aber nicht genau) zahlt. zusätzlich noch ab Januar (im Januar hatte er sich hier bei mir gemeldet) monatliche Nachzahlungen Miete Januar bis Juni nachzahlen.
Tja, was soll man da raten. Rechtswidrige Tipps und Ideen, wie man den Selbsbehalt "rettet", werden hier nicht erteilt.
Wenn der LG die Miete zahlt, kannst Du es sicherlich so machen. Allerdings - und das hast Du vielleicht bislang übersehen - müssen die Mieteinnahmen von Dir ordnungsgemäß versteuert werden.
Wenn eine weiteres Kind dazu kommt, wird doch eh neu gerechnet.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky,
hallo Ingo,
@ Sky: Tatsächlich: ich habe übersehen, daß man Mietzahlungen ja versteuern muß. War mir ausßerdem nicht klar, daß ich nach "rechtswidrigen" Tipps frage.
@Ingo: Der Anwalt unserer KM hatte versucht, den Selbstbehalt zu unterschreiten mit der Begründung, die Kosten meines LG seien schließlich nicht so hoch, als müsse er einen eigenen Haushalt schmeißen. Es muß also schon hier und da Möglichkeiten geben, den Selbstbehalt zu kürzen.
Aber vielleicht könnt Ihr mich aufklären - mehr als den Selbstbehalt wollen wir ja gar nicht. Das meiste seines Gehaltes geht eh an die Familie (Der KU ist in voller höhe, der EU ist leicht gekürzt). Ich sagte ja: Wir wollen den Kindern nichts wegnehmen. Aber wir brauchen halt auch noch ein paar Euro und wollen verhindern, daß man uns NOCH mehr (als sowieso schon) abzieht. Wir müssen doch eine einigermaßen feste Größe haben, mit der wir auch unser Leben planen können.
Ist es denn wirklich so, daß der Selsbtbehalt unterschritten werden kann? Die Kinder sind 5 und 7.
Liebe Grüße
Catilotti
Hallo catiliotti,
Es muß also schon hier und da Möglichkeiten geben, den Selbstbehalt zu kürzen.
Ist es denn wirklich so, daß der Selsbtbehalt unterschritten werden kann? Die Kinder sind 5 und 7.
Ja, das ist möglich. Der Selbstbehalt kann schon bei Titulierung z.B um den Mietanteil gekürzt werden. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung, wird nur im Mangelfall gemacht und ist bei EU sehr strittig.
Gruß
sky
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