Hallo,
ich würde gerne Eure Meinung wissen zum Thema Kindesunterhalt. Ob eine Neuberechnung gemacht werden muss oder ob so alles korrekt ist, da ich da nicht so ganz durchsteige…
Ich habe ein Vergleichsurteil vom 01.03.2002, wonach mein Ex für unsere gemeinsame jetzt 8jährige Tochter einen KU in Höhe von 114 % (ist in Prozentzahl auch festgeschrieben) des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe nach DT zahlen muss. Zu dem Zeitpunkt waren das 231,-- Euro.
Demgemäß war es die 1. Einkommensgruppe der DT, die jedoch wegen Unterhaltsverpflichtung gegenüber nur einem Kind um eine Einkommensgruppe erhöht wurde.
Was immer geklappt hat, war, dass ich ihn kurz angeschrieben habe, als sich z. B. die DT änderte, dass jetzt ein anderer Betrag fällig ist. Was jedoch nicht klappte war die Offenlegung seiner wahren Einkünfte.
In dem Urteil wird ausgegangen von einem durchschnittlichen Nettoverdienst von Euro 1.400,-- (Gehaltsbescheinigung Dezember 2001).
Irgendwann in 2000 hat mein Ex wieder geheiratet und im August 2002 bekam er mit seiner neuen Frau ein weiteres Kind. (KU ist nicht angepasst worden. Ich wusste auch nichts von der Heirat und unsere Tochter auch nicht. Es wurde nur angepasst weil sich die DT änderte.)
Durch die Heirat hat mein Ex nun wieder die Steuerklasse 4, welche ja im Endeffekt Mehreinkünfte darstellt und diese sind beim KU doch zu berücksichtigen, oder irre ich mich da?
Meiner Meinung nach müsste er allerdings, als das zweite Kind geboren wurde, wieder eine Einkommensgruppe in der DT runtergestuft werden, da er ja jetzt 2 Kindern unterhaltsverpflichtet ist.
Zurzeit zahlt er einen KU in Höhe von 246,-- Euro monatlich, nachdem die DT 2003 angepasst wurde.
Macht es Sinn oder sollte man das mal kontrollieren lassen, ob die Zahlen so noch stimmen?
Denn ich weiß z. B. nicht, wie hoch sein derzeitiges Einkommen ist. Die letzte Gehaltsbescheinigung, die ich gesehen habe, ist von September 2002 mit einem Nettoeinkommen in Höhe von 1.349,30 Euro. Was ich nicht verstehe, ist, auf der Abrechnung steht ein Gehaltsverzicht von 145,21 Euro. Gesamt brutto, also inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind 21.275,99 Euro gewesen.
Wie gesagt, was sein Einkommen angeht und damit auch den KU sehe ich sehr schwarz. Freiwillig wird er nicht damit rausrücken. Und nun frage ich mich, ob diese 114 % noch zutreffend sind oder nach oben oder unten angepasst werden müsste.
Dazu muss ich noch sagen, dass das mit dem Einkommen sowieso so eine Sache ist. Das war auch zu unserer Ehezeit so, dass auf dem Papier sein Gehalt immer sehr niedrig gehalten wurde (mit Absicht, wozu auch immer bzw. mir unverständlich). Es wurde immer nebenbei Geld zugeschanzt in nicht unbeträchtlicher Höhe. Das wird heute bestimmt auch nicht anders sein, wenn man bedenkt, dass bei der Familie ein paar hundert Millionen hinter stecken). Und es wurde auch immer ganz offen dementsprechend debattiert, dass wenn etwas sein sollte, man so Verpflichtungen reduzieren kann.
Ich bin zwar der Meinung, dass Geld allein nicht glücklich machen kann und für mich war so ein goldener Käfig auch kein Grund eine Ehe fortzuführen, aber es geht auch auf Kosten unseres Kindes für das zumindest (auch finanziell) gesorgt werden muss. Denn er wollte gar nicht zahlen (hat er mir wörtlich gesagt). Und leider klappt das mit dem Umgang ja auch nicht, er hat kein Interesse und stößt unsere Tochter immer wieder vor den Kopf.
Nun bin ich gespannt auf Eure Meinung. Was soll ich machen?
Gruß
Simone
Hallo Simone,
gute Frage. Meiner Meinung nach geht ohne vernünftige Auskunft des KV's nichts.
Im unteren bis mittleren Einkommensbereich wurde durch die vom Gesetzgeber verordnete Kindergeldverrechnung (§ 1612b Abs. 5 BGB) in weiten Bereichen eine Art "Einheitsunterhalt" geschaffen. Auch wenn sich herausstellt, dass der KV tatsächlich mehr verdient, kommen dann Ehefrau und Kind ins Spiel. Der Zahlbetrag würde sich auch nach Stufe 4, 3 - oder bei jüngeren Kinder auch nach 2 - um keinen Cent ändern.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
