unterhalt wie lange...
 
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unterhalt wie lange????

 
 molo
(@molo)
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hallo ihr, habe euer forum heute entdeckt yipieee!!!
ich bin seit 1999 geschieden. meine ex und ich haben einen gemeinsamen sohn der mittlerweile 13j alt ist. der unterhalt für das kind und der ehegattenunterhalt nach der scheidung..etc wurde damals geregelt.
nun habe ich aber folgende situation: meine ex hat zwillinge bekommen die mittlerweile 3 jahre alt sind. sie lebt aber mit dem kindesvater nicht zusammen kann deshalb nicht arbeiten gehen.

da unser gemeinsamer sohn aber ja schon 13 jahre alt ist, ist er ja nicht der grund warum sie zu hause bleibt, also wieso muß ich noch an sie zahlen wenn die zwillinge der grund sind, dass sie nicht arbeitet?

hat jemand von euch eine idee


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 18:57
(@Melly)

Hallo Molo,

herzlich Willkommen bei Vatersein.
Sag mal, warum bist Du nicht schon vorher mal zum Anwalt, als die Ex vom Freund schwanger war?
Da wäre ja schon Unterhalt zu kürzen gewesen.
Du solltest jetzt aber fix mal einen Anwalt aufsuchen, da Deine Unterhaltspflicht ja schon beendet sein müßte, als der Sohn 12 Jahre alt wurde.
Da hätte sie sich schon nen Vollzeit-Job suchen müssen.
Jo geht jetzt nicht da sie wieder 2 Kids hat, aber das ist ja nicht Dein Bier.
Der VErsuch ist es doch bitte wert, Du finanzierst ihr das Leben mit den 2 neuen Kindern die von ihrem Freund sind.
Der Freund hätte ja für sie Betreuungsunterhalt zahlen müssen!
Das aber nur bis zum 3 Lebensjahr der Kids.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 19:53
 molo
(@molo)
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danke melly!

freue mich ein fähiges forum gefunden zu haben.
ich habe vor zwei jahren schonmal in irgend einem dieser foren die gleiche frage gestellt und jedes mal die antwort bekommen, dass der grund warum sie zu hause bleibt irrelevant ist. also auch wenn sie zwei kids von jemand anderem hat. habe ich halt geglaubt und brav weiter gezahlt. auch eine anwältin (nachbarin) hat gesagt, schön die füße still halten und weiter zahlen... der grund des nichtarbeitens ist egal und wenn ich eine unterhaltskürzung anstrebe würde der unterhalt eventuell sogar noch höher ausfallen (da sie ja kein einkommen hat) als zum zeitpunkte der scheidung, als sie halbtags arbeitete.. na ja es gibt wohl noch gutgläubige männer. Besser gesagt naive wie mich was ich jetzt erkannt habe.

marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 20:06
 molo
(@molo)
Schon was gesagt Registriert

aber sag mal, je länger ich drüber nachdenke erscheint es doch logisch:

zum zeitpunkt der scheidung hat sie verdient, und der verdienst wurde zu grunde gelegt... jetzt hat sie kein einkommen und wenn das als basis genommen wird ( bei antrag auf unterhaltskürzung) müsste ich doch mehr zahlen !!???

oder lieg ich jetzt ganz falsch??


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 20:20
(@Melly)

@Molo: es ist doch nicht Deine Schuld, daß die Frau 2 Kinder von nem anderen Mann hat.
Du solltest Dir mal nen Anwalt nehmen und das mit ihn besprechen.
Fakt ist, daß die Frau vom Freund Betreuungsunterhalt für 3 Jahre bekommen hätte.
Aus welcher Ecke kommst Du denn, vielleicht kann Dir hier jemand einen guten Anwalt empfehlen.
Gruß
Melly

Ps: sag mal ist sie mit dem Freund noch zusammen?

[Editiert am 5/6/2005 von Melly]


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 20:34
 molo
(@molo)
Schon was gesagt Registriert

das ist richtig, dass es nicht meine schuld ist, aber wie wird es letztendlich berechnet was ich kürzen kann? ohne verdienstgrundlage der KM
alle fähigen anwälte zu mir... hamburg / eimsbüttel

zu deinem p.s. nein ist sie nicht.. sie hat einen neuen seit einem jahr, aber mit dem lebt sie natürlich nicht zusammen.

[Editiert am 5/6/2005 von molo]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 20:38
(@Melly)

Tja Molo....da sie sich von dem Vater der Zwillinge schon wieder getrennt hat, könnte die Unterhaltspflicht wieder auf Dich zurückfallen.
Ist ja bei vielen Ex-Männern so, daß diese wieder zahlen müssen, sollte die Ex bedürftig sein und der neue Mann ...der sich auch wieder getrennt hat, nicht flüssig sein.
Red mal mit nem Anwalt drüber, ist wirklich sehr komplex.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich recht in Erinnerung habe, so ist erstmal der neue KV der KM zu Unterhalt verpflichtet. Ihr Bedarf ergibt dich aus der DT. Kann er diesen Bedarf nicht erbringen, so teilen sich du und der neue KV den Unterhalt.

RA in HH? Wie wäre es mit einem Blick in das Forum Rechtsanwaltsempfehlungen. Den von mel und mir genannten kannste nehmen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:09
(@Melly)

Naja aber die Kids sind schon 3 Jahre alt Jörg, so entfällt der Betreuungsunterhalt, da liegt ja das Übel begraben.
Er hätte damals schon ne Kürzung in die Wege leiten müssen.
Ich glaub, der Staat bzw das Gericht wird die Zahlungen auf Molo abwälzen.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nene, da das gemeinsame Kind in einem Alter ist, das eine Vollzeitstelle erlaubt, sie die aber nicht nehmen kann, weil sie Kinder, zudem Zwillinge, von einem anderen hat, wäre er nach meiner Meinung raus. In begründeten Einzelfällen, und Zwillinge sind das für mich, kann auch über die 3 Jahre hinausgehend BU zugesprochen werden.

Auf zum RA, sag ich nur - und anschließend hier berichten. Wir lernen gern.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:22




 molo
(@molo)
Schon was gesagt Registriert

na das sieht ja nun doch nicht so rosig aus wie ich vorhin gedacht habe... also fast so wie fröhlich weiterzahlen und sich "wohlfühlen"

die rechtsanwaltsempfehlung finde ich nicht wo denn?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 21:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@molo

unsere Antworten haben sich überschnitten. Lies noch das von mir geschriebe.

RA Empfehlungen gibbet >hier<. Die von mir angeführten RAs >hier< und >hier<.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:27
(@Melly)

@Jörg: stimmt...Zwillinge wäre ein Grund den BEtreuungsunterhalt zu verlängern :thumbup:
Bin ich jetzt garnicht drauf gekommen.
Ich find das ja wirklich schon ne FRechheit, daß die Frau seit der Geburt weiterhin Unterhalt vom Ex holt.
Aber is klar, wer jeden Monat nen Betrag auf seinen Konto vorfindet, wird den nicht gerne aufgeben.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 21:28
 molo
(@molo)
Schon was gesagt Registriert

die ra hatte ich gesehen aber die sind ja nicht in hamburg...na ich danke euch beiden erstmal..
mal sheen was draus wird... werde dann berichten.

dankeeeee

marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2005 22:34
(@Melly)

Molo: zu einem guten Anwalt kann man auch mal längere Fahrten in Kauf nehmen oder?
Hauptsache is doch, daß Du am Ende weniger zahlst.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2005 22:46
 elwu
(@elwu)

ich bin seit 1999 geschieden. meine ex und ich haben einen gemeinsamen sohn der mittlerweile 13j alt ist. der unterhalt für das kind und der ehegattenunterhalt nach der scheidung..etc wurde damals geregelt. nun habe ich aber folgende situation: meine ex hat zwillinge bekommen die mittlerweile 3 jahre alt sind. sie lebt aber mit dem kindesvater nicht zusammen kann deshalb nicht arbeiten gehen.

Hi,

1) Beim derzeitigen Alter des gemeinsamen Kindes ist ihr (schon längst) eine Teilzeittätigkeit zuzumuten. Sobald euer Sohn 15 ist, sogar Vollzeit.

2) Die Kids des anderen sind diesbezüglich irrelevant. Warum hast du denn überhaupt noch Unterhalt für die Ex gezahlt seit die Zwillinge auf der Welt sind?

3) Was genau steht denn zu den Berechnungsgrundlagen des nachehelichen Unterhalts im Urteil?

4) An einem guten Anwalt wirst du nicht vorbeikommen

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 11:03
 molo
(@molo)
Schon was gesagt Registriert

hi elwu,

da steht, ......dass sich die parteien einig sind, dass der beklagte nach der scheidung insgesamt dm 1000,-- ( 573,-- mutter / 427,-- kind) also euro 511,-- zahlt.

der unterhalt wird höchstens bis zum 18. lebensjahr des kindes geleistet und nur so lange die klägerin das kind tatsächlich versorgt.

kannst du damit was anfangen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 22:37
 elwu
(@elwu)

da steht, ......dass sich die parteien einig sind, dass der beklagte nach der scheidung insgesamt dm 1000,-- ( 573,-- mutter / 427,-- kind) also euro 511,-- zahlt.

der unterhalt wird höchstens bis zum 18. lebensjahr des kindes geleistet und nur so lange die klägerin das kind tatsächlich versorgt.

Hi,

das sieht nach einem Vergleich aus. Und so wie der formuliert ist, wirst du da fast nichts machen können bis 'das Kind' 18 ist, egal wie viele Kids die Dame noch bekommt. Außer, dein Sohn zieht zu dir oder z.B. in eine Wohngemeinschaft.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 11:55