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Änderung JA-Titel nach Geburt eines weiteren Kindes

 
(@stephenking)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

ich habe für meinen 10-jährigen Sohn einen Titel beim JA unterschrieben.
Die Stufe wurde wg keiner weiteren UH-Verpflichtung um 1 erhöht. Dies müßte m. E. nun anders sein, da ich zwischenzeitlich verheiratet bin, meine Frau in Elternzeit ist und wir nun ebenfalls ein gemeinsames Kind haben. Ist neben meinem 2. Kind dann auch meine Frau UH-berechtigt oder werden nur die Kinder betrachtet (was konkret ja bedeuten würde, dass sich die Stufe nicht mehr vermindert/verändert).
Zudem handelt es sich ja "nur" um ca 30 €. Aber auch dieser Unterschied zwischen den Stufen summiert sich ja im Lauf der Jahre. Daher überlege ich schon, die KM auf Herausgabe des Titels zu verklagen und einen aktuellen passenden zu unterschreiben (einvernehmlich funktioniert das bei uns leider nicht).
Es wäre schön, wenn ihr mir mehr zur Zahl der berücksichtigungsfähigen UH-berechtigten Personen sagen könntet.
Besten Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2017 01:42
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
zunächst ist festzustellen, dass die (aktuelle) Düsseldorfer Tabelle in Ihren Beträgen für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.
Festzustellen ist auch, dass es einzig auf die Berechtigung ankommt und nicht zwingend, ob das Geld (Unterhalt) auch nachweislich fließt
Wenn also bei der letzten Titelerstellung der Zahlbetrag um eine Stufe erhöht wurde (weil Du seinerzeit nur für ein Kind unterhaltsverpflichtet warst), so wäre der Zahlbetrag in der aktuellen Situation selbstredend zu senken.
Die aktuelle Situation ist, so ich es heraus: Du bist für ein weiteres Kind und für Deine Frau unterhaltsverpflichtet.
Das bedeutet, Du wirst um 2 Stufen herabgestuft (kannst herabgestuft werden)
Das ist aber kein Selbstläufer.
Da Du ja bereits feststellst, dass die Kommunikation mit der KM des Großen mies läuft, bleibt Dir nur der Gang zum Gericht, um den alten Titel aus der Welt zu schaffen...
Im Vorfeld würde ich die KM (des 10 -jährigen) per Einschreiben trotzdem anschreiben und die Herausgabe des Titels einfordern.
Gleichzeitig auf die veränderten Umstände hinweisen und einen aktualisierten Titel in Aussicht stellen.
Bei der neuen Titelerstellung auf die Befristung bis zum 18. Geburtstag achten !(Wichtig!)


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2017 11:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stephen,

Du liest die Zählweise durchaus korrekt.

Es sind drei Unterhaltsberechtigte (und somit zwei Stufen zur heutigen Situation: nicht mehr eine rauf, sondern eine runter).

Vor Klage aber immer einvernehmlich versuchen. Wenn der Titel im Rahmen einer Beistandschaft eingerichtet wurde, kannst Du Dich auch zunächst an das JA wenden.
Das muss nichts bringen, kann es aber.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2017 11:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also 2 Stufen runter = ca. -60 EUR p.M.

D.h. ohne Änderung zahlst Du in 8 Jahren 5.750 EUR "zuviel"...

Ja, das ist ne Hausnr. Aber das muss Dir der Stress und Aufwand einer gerichtlichen Änderung wert sein?!

Wenn der jetzige Titel noch keine Befristung enthält, dann wäre das vielleicht ein Grund es anzugehen, denn irgendwann droht diese Auseinandersetzung dann ja doch...

Und in der Tat - zunächst einvernehmlich versuchen...

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2017 11:33