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Unterhaltstitel Jugendamt

 
(@rockx)
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Hallo, ich habe ein Schreiben erhalten womit ich den Unterhalt beim Jugendamt titulieren lassen soll. Momentan habe ich meinen Hauptjob im Büro (1800 Brutto) verloren und habe noch einen Nebenjob der aber bis auf den Freibetrag 160 Euro angerechnet wird.

Ich denke es macht keinen Sinn den Unterhalt derzeit titulieren zu lassen, da ich ja den Titel nicht bedienen kann. Wenn ich mir wieder eine VZ Stelle als Bürokaufmann suche verdiene ich mit Steuerklasse 1 ja erheblich weniger als vorher circa 1200 Netto. Deshalb habe ich mir ja auch den Nebenjob suchen müssen, da das Geld während der Ehe schon knapp war. Da die KM nie Ambitionen hatte zu arbeiten. Leider wäre ich nur mit  VZ-Stelle ein Mangelfall. Wird der Nebenjob dann zur Unterhaltszahlung herangezogen? Dieser ist ja eigentlich über obligatorisch. Beim Nebenjob gehe ich an zwei Wochenenden für je 24h Nachtschicht arbeiten. Somit kann ich an den Wochenenden die Kinder nicht sehen.

Ich muss für 2 Kinder 3 und 6 Unterhalt bezahlen. Das Wechselmodell wurde seitens der KM abgelehnt. Die 3 Zimmer Wohnung derzeit ca 640 Euro inkl. Heizkosten wollte ich für die Kinder behalten. Was bei einem SB von 1080 nicht machbar ist.

Drei Jobs wären mir zu viel, da ich ja auch gern noch Zeit mit den Kindern verbringen möchte.

Habt Ihr eine Idee wie ich aus dieser finanziell schlechten Lage raus komme? Kann man einen Vergleich anstreben? Soll ich nur UHV bezahlen oder ist die Düsseldorfer Tabelle bindend.

Die Kinder sind zur Zeit sehr viel bei mir viel mehr als beim WM.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2017 21:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

auch bei einem WM würde Unterhalt nicht vollständig entfallen.

Unabhängig davon solltest du auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, wenn du nicht leistungsfähig bist. Wenn du wieder leistungsfällig sein solltest, dann darfst du auch nur in der Höhe titulieren, die du tatsächlich leisten kannst.

Falsch liegst du mit der Annahme, der Nebenjob sei überobligatorisch. Im Gegenteil, wenn ein Vollzeitjob nicht ausreicht um Mindestunterhalt zu leisten, würde vermutlich auch das Gericht auf die Idee kommen, dass du mit Hilfe eines Nebenjobs wenigstens den Mindest-KU leisten kannst. Diesen zu leisten ist auch vorrangig vor einer größeren Wohnung.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht bindend. Du musst den Unterhalt nach Mangelfall berechnen und entsprechend zahlen. Wenn du derzeit nicht leistungsfähig bist, musst du auch darauf bestehen, dass das so gewürdigt wird. Wie lange bist du schon arbeitslos?

Was dir hilft? Bilde dich fort und versuche damit auf dem Arbeitsmarkt attraktivere Angebote abzugreifen. Damit ist vermutlich allen geholfen, wenn du Zeit in Fortbildung investierst und dann sowohl selbst besser leben kannst als auch leistungsfähig(er) wirst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2017 23:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Dich positiv ist, dass es keinen Titel gibt und damit auch keine sofortige Vollstreckung droht.
Unterhalt und Umgang sollen nicht miteinander verknüpft werden, wird aber in vielen Fällen gemacht.
Dieses Problem wirst Du so nicht lösen können, im schlimmsten Fall hast Du keine Umgang mehr, weil die KM um den Unterhalt fürchtet.

Wenn die KM nicht arbeitet, erhält sie vermutlich H4. In diesem Fall wird der Unterhalt mit den H4-Leistungen für die Kinder verrechnet.

Im Prinzip könnten die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei Dir haben, dann fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft mit der KM heraus und sie muss sich eine kleinere Wohnung suchen und steht dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung. Deshalb glaube ich nicht, dass sie damit einvertanden wäre.

Im Prinzip wird Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten als vorübergehendes Ereignis eingestuft und Du bist verpflichtet weiter Unterhalt zu zahlen, außerdem sinkt Dein Selbstbehalt als Nichterwerbstätiger auf 880 Euro!

Unterhalt soll entsprechend den Einkommensverhältnissen gezahlt werden, deshalb solltest Du Dich auf alle Fälle gegen eine sofortige Titulierung wehren, im Moment ist völlig unklar, wie sich Deine Einkommenssituation entwickeln wird. Hast Du einen neuen Job, wird sich die Sache um den Mindestunterhalt drehen.

Dein Hauptjob und Dein Nebenjob sind unterhaltsrechtlich Einkommen und der Unterhalt wird immer auf der Grundlage beider Einkommen berechnet.
Prinzipiell kannst Du sogar zu einem Nebenjob verpflichtet werden, damit Du in der Lage bist den Mindestunterhalt zu zahlen. Praktisch ist es so, dass Dir der Nebenjob fiktiv angerechnet wird, unabhängig davon ob Du ihn hast oder nicht.
Sollte auch mit Nebenjob der Mindestunterhalt nicht gewährleistet sein, dann wird man nochmals spitz rechnen und wenn es so bliebt, dann bist Du ein Mangelfall und musst nicht den Mindestunterhalt zahlen. Mindestunterhalt von 1 Kind 3 + 1 Kind 6 minus 2 mal hälftiges KG = 342+ 393 - 192 = 543 Euro Zahlbetrag und Dein Selbstbehalt sind 1080 Euro. Selbst mit Nebenjob kann das knapp werden.

Du darfst nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, deshalb musst Du auch keine 3 Jobs haben.

Wem willst Du was anbieten? Wenn die KM H4 bekommt ist das Amt immer mit im Boot!
Deshalb wird ein sich an Deinem Selbstbehalt nicht viel ändern, andererseits ist angemessener Wohnraum für den Umgang erforderlich, ich glaube aber nicht, dass das JA da mit sich reden lässt und was ein Gericht entscheidet steht in den Sternen.

Eigentlich hilft Dir nur eine billigere Wohnung.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2017 23:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rockx,

Die Kinder sind zur Zeit sehr viel bei mir viel mehr als beim WM.

Äh, Moment mal, die Kinder sind mehr bei dir als bei einem Wechselmodell? Also mehr als die Hälfte der Zeit?!? Dann erzähl doch bitte, wie das gekommen ist, über welchen Zeitraum wir bei "zur Zeit" reden, und ob das in Zukunft auch so bleiben soll.

Denn wenn die Kinder auf Dauer und zu deutlich mehr als der Hälfte der Zeit bei dir sind, dann bist nicht du unterhaltspflichtig zu Händen von Madame, sondern im Gegenteil: Madame ist unterhaltspflichtig!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2017 16:04
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe die Kinder seit der Gerichtsverhandlung im November oft bei mir. Meist unter der Woche und auch am Wochenende. Eine feste Umgangsregelung gibt es nicht. Madame möchte das wir das ohne feste Regeln ausmachen. (Wurde auch in der Mediation so angeregt) Sie hat bei der Gerichtsverhandlung das ABR in Einstweiliger Anordnung erhalten. Ein WM wurde seitens der KM und des Richters abgelehnt.
(o Ton vom Richter, Wenn der Vater die Kinder länger als alles 14 Tage das WE hat, was will er denn dann? Hat er doch mehr als 80 Prozent der Väter.) Vom WM hielt der Richter gar nichts. Da bei der Hauptverhandlung wieder der gleiche Richter am Start ist. Denke ich nicht das die Chancen besser stehen.

Da die KM mit den Kindern scheinbar oft überfordert ist, wenn sie toben. Es Ihr morgens Früh zu stressig ist die Kinder fertig zu machen und in den Kindergarten zu bringen, da er bei mir in der Nähe ist. Bekomme ich die Kinder ziemlich oft. Sagen wir ca 3-4 Tage die Woche inkl. Übernachtung. Ich denke Ihr ging es bei der ganzen Sache nur um das Geld. Mein Anwalt sagt ich könnte zwar dem JA sagen das die Kinder so oft bei mir sind, dann würden sie den Unterhaltsvorschussantrag von Ihr ablehnen und ich müsste nicht zahlen. Kann mich aber dann drauf einstellen, das Sie mir wieder die Kinder entziehen wird.

Ich bin ja froh das ich momentan die Kinder oft bei mir habe. Nur hab ich a) kaum noch Geld und b) wie lange wird dies so bleiben...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2017 02:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rockx,

(o Ton vom Richter, Wenn der Vater die Kinder länger als alles 14 Tage das WE hat, was will er denn dann? Hat er doch mehr als 80 Prozent der Väter.)

Tja, und warum haben 80 Prozent der Väter ihre Kinder so selten? Na klar doch: Weil die verdammten Familienrichter das genau so beschließen! Und dann wundern sich diese Gestalten auch noch darüber, dass das Ansehen der Justiz inzwischen nur noch unwesentlich besser ist als jenes der Mafia ...

Aber zurück zum Thema. Bei diesem Richter stehst du dann hinsichtlich Wechselmodell wohl tatsächlich auf verlorenem Posten, also versuchst du besser, so viel Zeit wie möglich mit den Kindern zu verbringen, auch wenn dir das in puncto Finanzen genau gar nichts bringt. Allerdings braucht man in so einer Situation dann aber auch erst recht kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man versucht, die Höhe des Unterhalts in einem halbwegs erträglichen Rahmen zu halten.

Wie LBM schon geschrieben hat - unterschreibe in der aktuellen Situation unter gar keinen Umständen freiwillig einen Titel in der Höhe, die das Jugendamt gerne hätte. Genauer gesagt: Allenfalls einen Titel über jenen Betrag, den du dauerhaft und realistischerweise auch freiwillig zahlen würdest! Ein bestehender Titel hätte für dich zumindest einen kleinen Vorteil: Wenn es vor Gericht geht, dann bemessen sich der Streitwert und damit auch die Kosten "nur" nach dem strittigen Betrag, d.h. es geht dann nicht um den gesamten Unterhalt, sondern nur um jenen Teil, der über den bereits titulierten Wert hinausgeht.

Wenn du nicht tust, was das Jugendamt verlangt, dann kann es zwar sein, dass das Jugendamt und/oder die Kindesmutter es dann tatsächlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen; aber wenn dich das Familiengericht zu einer Unterhaltszahlung von so-und-soviel Euro verdonnert, dann hast du relativ gute Karten, dir diese Unterhaltszahlungen über aufstockendes Hartz IV vom Amt bezahlen zu lassen. (Hinweis: Lasse dich nicht auf einen gerichtlichen Vergleich ein. Bestehe darauf, dass das Richterlein das bitteschön als Beschluss auswürfelt; dann kann dir keiner damit kommen, du hättest dich ja "freiwillig" darauf eingelassen.) Möglicherweise geht's dir anschließend, d.h. mit aufstockendem Hartz IV, finanziell betrachtet sogar eher ein klein wenig besser als jetzt.

Habt Ihr eine Idee wie ich aus dieser finanziell schlechten Lage raus komme? Kann man einen Vergleich anstreben? Soll ich nur UHV bezahlen oder ist die Düsseldorfer Tabelle bindend.

Ich sag's mal so: Aus taktischen Erwägungen hätte eine einen gewissen Charme, die Unterhaltszahlungen tatsächlich auf genau jenen Betrag zu senken, den auch die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes zahlen müsste. Wenn die KM eine Beistandschaft eingerichtet hat (und wahrscheinlich hat sie das bereits), dann muss das Jugendamt sich zwar auch um den Differenzbetrag zwischen "Unterhaltsvorschuss" und "Mindestunterhalt im Sinne der Düsseldorfer Tabelle" kümmern, d.h. es ist durchaus möglich, dass das Jugendamt dich genau deshalb doch vor Gericht sehen will. Je nach Arbeitseifer des zuständigen Sachbearbeiters kann es aber sein, dass er die Sache nur noch mit halber Kraft verfolgt, sobald keine Gefahr mehr für die Unterhaltsvorschusskasse besteht ...  

Was deinen Nebenjob betrifft, je nachdem wie viel Geld es dafür gibt, könntest du versuchen, diesen Nebenjob nach dem Verlust deines bisherigen Hauptjobs sogar zu deinem neuen (Teilzeit-)Hauptjob zu erklären. Das entbindet dich im Sinne der gesteigerten Erwerbsobliegenheit zwar nicht von der Pflicht, dass du dir für die restliche Arbeitszeit einen weiteren Job suchst, aber wenigstens wäre damit schon mal die Senkung des Selbstbehaltes vom Tisch.

Und, viel wichtiger noch: Lässt sich dieser Nebenjob ggf. zu einem richtigen Job ausbauen? Der betreffende Arbeitgeber kennt dich ja nun bereits - gibt es in dem Laden vielleicht weitere Aufgaben, die du übernehmen könntest?

Ich habe die Kinder seit der Gerichtsverhandlung im November oft bei mir. Meist unter der Woche und auch am Wochenende. Eine feste Umgangsregelung gibt es nicht. Madame möchte das wir das ohne feste Regeln ausmachen. (Wurde auch in der Mediation so angeregt) Sie hat bei der Gerichtsverhandlung das ABR in Einstweiliger Anordnung erhalten.

Ging es in dieser Gerichtverhandlung nur um den Umgang und um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder wurde da auch schon irgendwas hinsichtlich Unterhalt gesagt? Wenn letzteres, dann sag' uns bitte, was.

Und richtig blöd ist natürlich, dass Madame es mit richterlicher Hilfe geschafft hat, dein Sorgerecht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kastrieren - was war die Begründung dafür?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2017 13:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend zu allem anderen ...
Lege Dir einen Kalender zu und trage jede Minute der Kinder bei Dir ein. Vielleicht auch ein Excedatenblatt, damit Du irgendwann einmal darauf zurück greifen kannst, wann und wielange die Kinder bei Dir waren.
Könnte vielleicht nochmal interessant werden.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2017 10:22
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Ergänzend zu Kasper.
Da du die Kinder so oft betreust, versuche auch der Ansprechpartner für Schule, Kindergarten, Arzt, Elternabende, andere Eltern, Elternsprecher etc. zu sein. Bringe dich in diese Infrastruktur der Kinder ein.
Das könnte dir ebenfalls helfen um irgendwann beweisen zu können, dass de facto du der betreuende Elternteil bist.
VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2017 14:39
(@rockx)
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Vielen Dank für Euro Hilfen. Besonders danke ich Malachit für seine Ausführliche Antwort. Mir wird warscheinlich vorerst nichts anderes als H4 Aufstocken übrig bleiben. Habe zwar eine gute Ausbildung, aber kein Studium.

Das ABR musste geregelt werden, da meine Exfrau die Kinder aus Ihrem gewohnten Umfeld, KG usw nehmen wollte. Sie hatte die Kinder schon eigenmächtig abgemeldet.
Das ABR hat sie aufgrund besserer Betreuungsmöglichkeiten (wohnt jetzt in einen Wohnprojekt für Alleinerziehende Müttern mit Rentnern) zusammen, die sich bei der Kinderbetreuung gegenseitig unterstützen erhalten. Dies wurde von allen Seiten JA, VB, Richter als so super toll empfunden. Mir wurden Seitens der KM und Ihrer Anwältin haltlos (trotz Gegenbeweise) Depressionen unterstellt. Die den Richter dazu bewogen das die Kinder bei Ihr mehr Stabilität haben.

(Die Helferindustrie hat hier ganze Arbeit geleistet, ich hatte glaube ich nie eine Chance. :thumbdown:)

Das einzig positive ist, das mir noch das gemeinsame Gesundheitsrecht und Mitbestimmung für KG usw unterliegt. Das hat sie nicht durch bekommen. Somit können die Kinder weiterhin bei mir in der Nähe wenigstens in den KG gehen.  

Heute ist sie mal wieder sauer auf mich. Da Ich Ihr nicht geholfen habe die Kinder in den KG zu bringen. Ihr war es scheinbar zu kalt. Ich will mich aber auch nicht ständig ausnutzen lassen und habe es Ihr so kommuniziert. Jetzt droht sie wieder damit das ich die Kinder nicht bekomme....

Ein Theater ist das...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2017 21:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zwar kannst Du jetzt nicht viel tun, aber da das Theater weiter geht, solltest Du versuchen Kaspers Ratschlag mit dem Tagebuch oder Excell-Tabelle über den tatsächlichen Umgang beherzigen, denn es könnte durchaus auch mal von Bedeutung sein.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2017 23:46




(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Den Umgang erfasse ich schon seit Beginn in einer Excell Datenbank. Ich bin auch am überlegen ob ich den UHV in Höhe von 351 beim Jugendamt titulieren lasse.
Da sich bei mir gehaltlich etwas ändert muss ich dann noch mal berechnen was ich zahlen muss. Da es aber warscheinlich ca 1600 Netto insgesamt sind (Hauptjob+Nebenjob)wird es auf
400 Euro Unterhalt plus minus rauslaufen, Ich könnte auch 400 auf statischen Titel für 6 Jahre titulieren lassen.

Wenn die KM mehr Geld braucht (ist momentan nicht erwerbstätig und das wird sich so schnell auch nicht ändern) sollte sie dies einklagen. Eine Beistandschaft beim
JA existiert bislang nicht. Sie hätte durch eine Klage keine Vorteile ergo mehr Geld für sich und die Kinder. Das Jobcenter würde Ihr weniger Leistungen bezahlen, also ein Nullsummenspiel.
Das Jobcenter könnte Ihr dies natürlich nahelegen, aber dann würde ich zum Aufstocker werden müssen. Da mein Mindestniveau unterschritten ist. Das ist dann nur eine reine Geldverschiebung ohne Sinn und Verstand...

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2017 13:26