Hallo,
wenn du bis heute noch keine Aufforderung von deinem Sohn zur Mitwirkung für den Bafög-Antrag erhalten hast, dann dürfte er auch noch keinen gestellt haben.
Kennst du ungefähr die Gehaltsdaten der Mutter? Wenn ja könntest du ja mal einen Bafög-Rechner im Internet bemühen und deine Daten und die fiktiven Daten der Mutter eingeben und dir das Ergebnis ausdrucken. Ebenfalls könntest du dann deine Daten eingeben und das nur für dein Einkommen berechnen lassen. Auch ausdrucken.
Das wären für mich die Werte, die bei Sohnemann fiktiv in Anrechung gebracht werden müssten. Und solange keine Daten von KM vorliegen, würde ich schauen, dass ich bei ihr mit 0 € Einkommen rechnen.
Wohnt Sohnemann noch zu Hause oder ist er ausgezogen?
Sophie
Hallo,
selbstverständlich musst Du auch wissen was das Einkommen der KM ist, ansonsten kannst Du ja die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüfen.
Andererseits sieht es so aus als ob der Unterhalt sowieso vom Gericht festgelegt werden wird, dann ist es letztlich egal. Das Gericht muss natürlich auch das Einkommen der KM entsprechend berücksichtigen.
Ob ein Bafög-Antrag gestellt wird, erkennst Du daran, dass auch für das Bafög eine Einkommensauskunft von Dir verlangt wird. Dabei musst Du diese Angaben nicht Sohnemann schicken, Du kannst sie direkt an das Bafög-Amt senden.
VG Susi
