Ab 18 - nur Problem...
 
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Ab 18 - nur Probleme mit dem Unterhalt

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(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wasserfee,

aber meine Gedanken dazu dürfen doch schon erlaubt sein. Zumal ich keine Kristallkugel besitze (sturkopp offensichtlich schon)

wolltest du mir jetzt mitteilen das ich mir meine Gedanken dazu und zu deinem thread nicht machen darf?
Oder warum der Hinweis auf die Kristallkugel 😉


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 16:23
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Wasserfee: "Gören"... ist wirklich nicht böse gemeint. Ich kenne dieses Kind ja nicht mal... Vielleicht wäre da auch einiges bei ihm anders gelaufen. Im Grunde tut er mir sogar leid. Er konnte sich die Mutter nicht aussuchen und hat den Vater nie kennen gelernt.
Aber wenn ich den finanziellen Aspekt betrachte: welches Kind bzw. welcher Schüler bekommt im Schnitt 330,- Euro Taschengeld? Denn ich sehe es halt so: wohnt das Kind Zuhause, dann übernehmen (hoffentlich) die Eltern mit Freuden die Kosten. Ich habe als Schülerin nebenbei gejobbt um mein Taschengeld aufzubessern.
Aber bei Kids die getrennte Eltern haben, werden die Maßstäbe ganz anders angesetzt. Sind die Kinder kleiner, dann kann ich es nachvollziehen... Aber mit 18 sollen die Kinder dem Gesetz nach volljährig sein, aber dann auch wieder "hilfebedürftig". Alleine der Ausdruck "privilegiert" ist entsetzlich! Gerade in Zeiten von Patchwork-Familien sollte der Gesetzgeber nachbessern. Ist das Kind 18 und wohnt Zuhause, dann sollte auch der neue Ehepartner heran gezogen werden. Wird unter 18 ja auch automatisch vom Elternteil verlangt, der Unterhalt zahlen muss... Aber je nach Gericht entscheidet da der Richter sehr willkürlich... Solange einer zahlen kann, ist doch alles prima... Ich finde es ungerecht!
Und gerade in Fällen, wo die Kinder von klein auf lernen, dass das Leben auch läuft, wenn der Staat bezahlt und der andere Elternteil, wird sich für mein Empfinden schwer tun zu sehen, dass man auch auf eigenen Füssen stehen kann. Ich finde auch, dass die KM sich schon den Vorwurf gefallen lassen muss, dass das Kind mit 18 noch nicht mal den Hauptschulabschluss hat... Was ist da schief gelaufen? Der KV hatte keine Chance Einfluss zu nehmen... Aber im schlimmsten Fall ist er natürlich "schuld", weil das Kind ohne Vater aufwachsen musste. Seltsam! Musste mein Kind auch und ist dennoch gut gelungen 
Ein Hauch von Wut: ja! Aber im Grunde auch darüber, dass die Kinder nicht die gleiche Chance im Leben haben - je nachdem wo und wie sie aufwachsen müssen...
Neid? Nein, ich habe den besten Mann der Welt und ein tolles Kind. Ich kann mir den Luxus erlauben weniger zu arbeiten. Ich kann mir sicher sein, dass mein Kind sein Leben auch ohne mich hin bekommt...
Ich würde mir auch wünschen, dass ALLE Eltern sich in Ruhe an einen Tisch setzen könnten. Das Väter Kontakt hätten zu den Kids und die Eltern erwachsen mit einer Trennung umgehen. Und so manche Mutter könnte ich schütteln, wenn sie sich über den ach so bösen Ex aufregt und die Kinder aufhetzt.
Mal sehen wie unsere Geschichte ausgeht. Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken und das Kind bekommt es auch hin seinen Weg zu gehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 17:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

"Zitat Autor Kessie: Datum/Zeit: 13. Juli 2018, 13:32:47 Autor: Kessie
Oder ist es in der Tat so, dass das Kind einfach sagen kann: Vater zahlt, Mama hat nichts (obwohl sie ja gut lebt mit neuem Ehemann) und das reicht mir...?!"

Zu überlegen ist, ob die Kosten eines Rechtsstreits bei eurer veranschlagten Einspranis nicht höher ausfallen. Ich selber stand auch schon vor der Problematik und habe zu Gunsten meines Seelenfriedens und sonstiger Auswirkungen entschieden, still zu halten. Aber nur solange, wie ein eindeutiger UH-Anspruch (und nicht diese 'bescheidenen' Gerichtsauslegungen) per Gesetzt definiert ist.

@Wasserfee
Ob Kessie's Aussagen krass oder einseitig sind: das ist doch egal. Sie treffen allerdings zu , ob es nun (allen) passt oder nicht. Mensch muss schon erfahren, dass er geprellt wird, um sich ein Urteil erlauben zu können. Alles andere passt irgendwie nicht, da lediglich vom Hörensagen bekannt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 22:17
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi oldie,

ja, die Überlegung steht natürlich an, ob sich da der Streit letztendlich lohnt wegen ein paar Euro. Aber wie sturkopp schon sagte: läuft der Titel so weiter und wir ändern ihn nicht, dann könnte es auch falsch sein. Ich denke, wir werden abwarten ob das Kind uns "zwingt" den Titel zu ändern, weil es der Meinung ist mehr zu bekommen... Der Brief ans Kind ist bereits fertig, so dass ,man sich nicht nachsagen lassen muss, dass man es nicht im Guten versucht hat. Allerdings ohne Zugeständnis, dass wir zahlen, da ich persönlich die Rechtfertigung für die Zahlung noch nicht zu 100% sehe... Unbekannt ob Mama was hat, ob wir auch ihren Mann irgendwie in die Pflicht nehmen können, ob ein Richter sagen würde, dass er mit knapp 19 dann mal endlich den Hauptschulabschluss hat und davon auszugehen ist, dass der Wunsch nach Abi überhaupt realistisch ist.
Ich denke mal, dass "Kind" musste ja mindestens 1-2 sitzen geblieben sein, wenn es heute erst ein Vorbereitungsjahr  macht, um nächstes Jahr dann endlich den Hauptschulabschluss zu haben... 7-19 : 12 Jahre zum Hauptschulabschluss??? Klar weiß man nicht immer wo es im Leben hin gehen soll. Aber für mich sieht es halt so aus: Kind hat keinen Plan und geht zur Schule weil es eh nichts anderes kann und will... Und Geld gibt es ja auch dafür... 

Im Grunde geht es hier um mehrere Fragezeichen, die letztendlich von der Willkür eines Richters abhängen.

Gibt es irgendwie eine gesetzliche Grundlage bis wann das Kind die Unterlagen vorlegen muss? Ich denke, dass wird er ab 18 machen müssen... Muss man was beachten, falls man z.B. 1-3 Monate "überzahlt", falls es zur Verhandlung kommt und der Richter entscheidet, dass wir weniger zahlen müssten?

Reicht für eine Abänderung die Aussage, dass das Kind volljährig wird auch wenn sich am Geld nichts ändert bzw. nur ein wenig?

Wenn man z.B. eine Stufenklage einreicht, weil bis zur Volljährigkeit keine Unterlagen der Mutter vorliegen und das Kind reicht diese dann doch 4 Tage vor Prozessbeginn ein: wer zahlt die Kosten?

Welche Chancen hat man für ein abgeändertes Urteil eine Befristung zu erreichen, weil das Kind ja mit 21 auch wieder anders berechnet wird oder darf man dann erneut vor Gericht mit Gerichts- und Anwaltskosten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 13:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kessie,

wieso Stufenklage? Dein Mann kann nur auf die Abänderung des Titels klagen. Wenn das volljährige Kind Unterhalt haben möchte, muss es die erforderlichen Auskünfte bringen. Dazu gehören vor allem der Nachweis seiner Bedürftigkeit (zur Schule gehen) und die Einkünfte der Mutter. Da der Sohn durch den Schulbesuch noch privilegiert ist, trifft die Mutter die volle Erwerbsobliegenheit und dass sie Unterhaltsansprüche gegenüber ihrem Mann geltend machen muss. Wenn die KM allerdings vom Staat lebt, dann wird wohl auch bei ihrem Mann nichts zu holen sein.

Oldie hat daher schon Recht, wenn er schreibt, dass der Krieg sich lohnen muss. Wenn völlig klar ist, dass bei der Mutter nichts zu holen ist, wäre es vielleicht sinnvoller, sich Nachweise über den regelmäßigen Schulbesuch vorlegen zu lassen und den Titel erst dann abzuändern, wenn ersichtlich ist, dass er den Abschluss nicht mehr anstrebt.

Ein persönliches Gespräch kann aber nie schaden. Da würde ich ansetzen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2018 14:24
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

Stufenklage wäre dann anzusetzen, wenn das Kind keine Nachweise erbringt. Ansonsten natürlich nur Abänderungsklage.
Ich schätze mal, dass sie nun nicht mehr vom Staat lebt, sondern vom Ehemann... Denn vor ein paar Jahren kam mal das Sozialamt auf uns zu, weil sie Hilfe vom dortigen Amt wollte (ist umgezogen) und die erstmal prüfen mussten, ob es bei uns mehr zu holen gibt, was sie ihr wieder abziehen können. Aber nach der Heirat (er ist wohl selbstständig?!) mit eigenem Haus, haben wir nichts mehr gehört... Na ja,- als Selbstständiger kann man sich auch arm rechnen... Wir werden sehen was da die nächste Zeit passiert.
Ich schätze mal, dass wir Post vom Anwalt oder vom JA bekommen werden. Das Kind wird wenig Lust haben sich direkt mit dem Vater auseinander zu setzen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2018 15:04
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
das mit der Stufenklage ist - wie @Kessi schreibt - gar nicht so abwegig.
Meine RA.-in hat ja auch eine sog. Stufenklage angeleiert, genaue Begrifflichkeit: Auskunftsstufenabänderungsantrag, weil die Situation anders nicht so händeln ist..


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2018 22:24
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