Ab 18 - nur Problem...
 
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Ab 18 - nur Probleme mit dem Unterhalt

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(@kessie)
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Hallo liebe Forenteilnehmer,

nachdem ich mich schon den ganzen Tag durch das Forum gewühlt habe, bin ich eigentlich noch verunsicherter als zuvor ;-).

Kind wird bald 18, bezahlt wird z.Zt. nach Titel (unbefristet).
Wie rechnet man, wenn das Kind 18 ist und weiter zur Schule geht, bei der Mutter wohnt...

Hat man einen Anspruch darauf, dass der neue Mann der KM sich indirekt am Unterhalt beteiligen muss? Sie wohnen im Eigenheim, was er verdient ist nicht bekannt.
Ich finde nur sehr unterschiedliche Angaben dazu im Netz. Mal heißt es, dass nur das Kind Ansprüche stellen kann und dann wieder, dass auch der neue Ehemann herangezogen werden kann   https://anwaltsimonheinzel.wordpress.com/2016/11/11/abaenderung-unbefristeter-kindesunterhaltstitel-bei-eintritt-der-volljaehrigkeit/

Mein Mann wird auf jeden Fall seinen Anteil zahlen, darum geht es nicht! Aber der würde sich ja ggf. verringern, wenn KM auch zahlen könnte...

Beispiel: KV ist in Gruppe 2 der DD Tabelle und läge bei knapp 1950,- anrechenbares Netto. Würde bedeuten, er würde 360,- Euro zahlen, wenn er alleine zahlen müsste.
Hätte KM nun z.B. (fiktives Gehalt von 450,-) und würden da 400,- Euro angesetzt, dann wäre die Rechnung:
Unterhaltsanspruch 580,- Euro (Stufe 3)

580 - 194 KG = 386

Selbstbehalt 1080,- =
KM 400,- Euro (da fiktives Gehalt)
KV= 1950 - 1080= 870

KV 386*870/2350 = 320,30
KM 386*400/2350 = 65,70

Es geht zwar "nur" um ca. 40,- Euro Differenz, aber das wären bei 3 Jahren (bis Kind 21 ist) ja auch schon mal wieder 1440,- Euro...

Oder ist es in der Tat so, dass das Kind einfach sagen kann: Vater zahlt, Mama hat nichts (obwohl sie ja gut lebt mit neuem Ehemann) und das reicht mir...?!

Und wäre es nun auch so, dass der Vater sich eine Stufe runter setzen kann in der DD, weil er im Grunde ja 3 Leuten unterhaltsverpflichtet ist (Kind 1 ist 18, Kind 2 wird ein kleiner Betrag ans Amt gezahlt, da behindert und sich stationär in einer Wiedereingliederungsmassnahme befindet und neue Ehefrau, die ca. 1/3 des Mannes verdient?
Wenn sie also nichts angerechnet bekommt (Taschengeld, fiktives Gehalt, was auch immer...), dann zahlt er alleine 333,- Euro? Oder wird die Runtersetzung anhand der beiden Einkommen gesehen? Hat sie z.B. 400,- Euro, dann liegen sie in Stufe 3 und er kann sich eh nur in Stufe 2 runter setzen, wo er ja auch ohne sie wäre...

Versteht ihr was ich meine... ? Warum ist das Unterhaltsrecht nur so kompliziert????

LG

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 15:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zunächst einmal können nur unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt werden, dass sind eigene Kinder und Ehepartner. Wenn Kind 2 nicht sein Kind ist, dann fällt es aus der Rechnung raus. Ist Kind 2 sein leibliches Kind, dann wäre zu prüfen ob ein Unterhaltsanspruch besteht.
Eltern schulden Kindern Unterhalt bis zum Ende der ersten berufsbildenenden Ausbildung und prinzipiell gibt es da keine Grenze.
Würde im Moment aber nur etwas bringen, wenn auch Kind 2 privilegiert ist.

Es gibt eine Rangfolge im Unterhalt:
1. Rang: minderjährige Kinder und privilegierte Volljährige
2. Rang: Mütter (ggf. Väter) von Kindern unter 3
3. Rang: Ehepartner und ehemalige Ehepartner
4. Rang: volljährige, nicht privilegierte Kinder

Außerdem ist das Netto-Einkommen zu bereinigen, d.h. um berufsbedingte Auswendungen (Weg zur Arbeit und zurück) sowie ggf. Altersvorsorge zu bereinigen. Weiterhin haben sich die Stufen in der DDT ab 2018 geändert.
Ist das Einkommen dann geringer als 1900 Euro, dann ist es nach der DDT der Mindestunterhalt 529 Euro minus 197 Euro = 332 Euro.
(Ist es mehr als 1900 Euro, aber unter 2300 Euro, dann wären es 554 - 197 = 357 Euro.)

Ist die KM nicht leistungsfähig, dann bleibt es bei obiger Rechnung, selbst wenn sie Einkommen hat, dass aber nicht zu Leistungsfähigkeit führt. In diesem Fall ist auch nichts zu addieren.

Nur wenn die KM leistungsfähig ist wird das Einkommen addiert und dann der Unterhaltsanspruch gequotelt.
Es bringt aus meiner Sicht nicht viel, wenn man darüber nachdenkt ob die KM nicht auch leistungsfähig wäre. Natürlich kann man neben dem Einkommen auch nach einem Wohnvorteil fragen, wenn das Eigenheim der KM mit gehört. Prinzipiell gibt es zwar einen Unterhaltsanspruch der KM gegenüber dem Ehemann und ein entsprechendes Taschengeld wäre auch für Unterhalt zu verwenden.
Ob sich hier ein Streit tatsächlich lohnt ist allerdings abzuwägen.

Viel mehr wird sich ändern, wenn das Kind nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung ist. In diesem Fall ist es namlich nicht mehr privilegiert und fällt in den 4. Unterhaltsrang, außerdem steigt der Selbstbehalt von Vater und Mutter auf 1300 Euro.

Ab Volljährigkeit ist das Kind für seinen Unterhalt selbst verantwortlich und hat seine Bedürftigkeit nachzuweisen, ein Konto anzugeben auf das der Unterhalt überwiesen werden soll. Prinzipiell müsste sich das Kind auch um die Einkommensnachweise von Vater und Mutter kümmern damit der Unterhalt gequotelt berechnet werden kann.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2018 16:10
(@kessie)
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lieben Dank Susi für deine Ausführungen...

Kind 2 ist Kind vom KV 1 und es wird zwar "nur" ca. 28 Euro für das Kind an das Amt gezahlt, aber es wird ja insofern Unterhalt gezahlt. Bleibt also die Frage, ob sich der KV (ich nehme mal an er ist alleine zahlungsfähig), weil er damit ja drei Personen hat für die er Unterhalt zahlen muss, eine Stufe runter setzen kann in DD Stufe 1...
Gibt es hier irgendwelche vergleichbaren Fälle?

Kind 1 ist 18, Schüler, lebt bei KM
Kind 2 ist 23, behindert (seit Geburt), lebt stationär, macht irgendeine Wiedereingliederung und Amt bekommt pauschalen Unterhaltsbetrag in Höhe von 57,95 Euro (davon zahlt KV die Hälfte)
https://www.betanet.de/unterhaltspflicht.html
neue Ehefrau

KV hat also ja 3 Unterhaltsberechtigte....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 16:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

arbeitest du als neue Ehefrau nicht?

Ja, wenn man es so rechnet, dann hat er drei Unterhaltsberechtigte und ist eine Stufe nach unten zu stufen.

Und wie Susi schon geschrieben hat, wird ab Volljährigkeit der Unterhalt um das komplette Kindergeld gekürzt, nicht mehr nur um das halbe.

Wann wird Kind 2 volljährig und wann endet die Schule bzw. welche Schule besucht er?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2018 17:43
(@kessie)
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Hallo Sophie,

ich arbeite Teilzeit. Damals wurde bei dem Titel schon mein Gehalt mit angerechnet (Vorteile Steuerklasse...) und nun zahlen wir halt seit zig Jahren aus dem Titel. So weit auch alles ok... Als ehemalige Alleinerziehende kann ich die Mütterseite komplett verstehen 
Sein Kind wird im Herbst 18 - es bestand nie Kontakt, da erfolgreich von der Mutter verhindert. Es besucht dann weiter die Schule. Macht gerade jetzt mit knapp 18 den Hauptschulabschluss und will wohl Abi machen... Ok, sei ihm gegönnt, dass er es schafft...
Letztendlich geht es uns nur darum, dass wir die Befürchtung haben, dass er weiter zur Schule geht, damit das Geld weiter fließt... Er wird es uns nachweisen müssen mit Zeugnissen etc. Soweit so gut! Seine Mutter ist Weltmeisterin darin vom Staat zu leben (keine Ausbildung, 4 Kinder von 3 Männern, nur von Sozialhilfe gelebt...) und de Hoffnung bestand halt, dass sie nun für das priviligierte volljährige Kind ebenso in die Pflicht genommen wird. Und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dass ich mehr arbeite, damit ihr Kind mehr hat, als meines je hatte (ich habe vom Kindsvater nie Geld gesehen, da der sich ins Ausland abgesetzt hat).
Wir zahlen ja Unterhalt und wollen auch weiter zahlen... Das ist keine Frage! Aber wie kann es sein, dass eigentlich für priviligierte Kinder über 18 dennoch nur der Vater zahlt, wenn KM "angeblich" nichts hat. Da ein Titel vorhanden ist, müssen WIR den abändern mit ungewissem Ausgang... Wieder Kosten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 18:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob es 3 unterhaltsberechtigte Personen sind ist nicht so einfach zu sagen. Dass hängt davon ab, ob Du Dich von Deinem Einkommen unterhalten kannst.

Die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt und bei 1950 Euro bereinigtem Einkommen liegt das Einkommen knapp in der aktuellen 2. Stufe. Es würde also nur bei 3 unterhaltsberechtigten Personen eine Stufe herunter gehen oder aber das bereinigte Einkommen liegt unter 1900 Euro.

Auf alle Fälle wird aber das volle KG angerechnet und damit ist der Zahlbetrag entweder 357 Euro in der 2. Stufe  (oder 322 Euro in der 1. Stufe).

Der Ansprechpartner für den Unterhalt ab 18 ist das Kind. Es muss den Unterhalt fordern und auch nur das Kind kann aus dem Titel vollstrecken, nicht mehr die KM. Deshalb sollte der Titel herausgegeben werden und ggf. ein neuer erstellt werden. Dazu braucht man kein Gericht!

Wird das allerdings vereigert, dann kann eine Abänderung nur durch ein Gericht erreicht werden. Die Abänderung des Unterhalts bei Volljährigen ist eigentlich Standard, weil sich die Berechnungsgrundlage geändert hat.

VG Susi


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Geschrieben : 13.07.2018 20:03
(@kessie)
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Der Titel geht knapp unter der ersten Stufe der DD. Vielleicht sollten wir ihn einfach laufen lassen, wenn sich raus stellt, dass KM nichts hat und erst wenn er 21 ist den Titel abändern lassen. Von meinem Gehalt könnte ich mich selbst nicht unterhalten. Also wäre ich unterhaltsberechtigt... Mal sehen, ob der Titel raus gegeben wird.

Mal angenommen wir müssten jetzt weniger als 10% mehr zahlen: könnte er dann auf Abänderung klagen wegen der geringen Summe? Oder hätte man in dem Fall sogar bessere Chancen, dass ein "gerechter" Richter ihr auch auferlegt zu zahlen... Also angenommen beide Parteien verdienen insgesamt etwa gleich viel (also mit den jeweiligen Ehepartnern)... Ich finde es ehrlich gesagt mehr als ungerecht, dass  sie quasi null Risiko hat, wir haben aber alle Risiken auf unserer Seite wie zuletzt auch die Anwalts- und Gerichtskosten...


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Themenstarter Geschrieben : 13.07.2018 20:37
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kessie,

von Betrag der Unterhaltsstufe wird ab Volljährigkeit das komplette KG als bedarfsmindernd angerechnet, somit sollte sich eine Abänderung schon rechnen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 13.07.2018 20:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist gar nicht so klar ob es sich für euch rechnet, wenn die KM auch zahlen muss.

Beispiel: KV 1950 Euro müsste alleine 322 Euro zahlen.
KM: 1350 Euro bereinigtes Einkommen.

Dann ist der Unterhalt gemäß dem addierten Einkommen zu bestimmen: 1950 + 1350 = 3300 Euro ergibt Unterhaltsbadarf von 633 Euro minus 197 KG = 436 Euro.

Der Unterhalt ist gequotelt zu bezahlen, d.h. vorher sind 1300 Euro bei beiden Einkommen abzuziehen:
1950 minus 1300 = 650, 1350 minus 1300 = 50.

Quotelung: 650/700*436 = 405 Euro > 322 Euro, es bleibt mein KV bei 322 Euro,
                   50/700*436 = 32 Euro, die KM zu zahlen hätte und die schlicht und ergreifend im Haushalt verbleiben.

Der Effekt entsteht durch die Addition der Einkommen zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs. Es ist nicht so, dass sich die KM einfach am Zahlbetrag des KV beteiligen muss.

VG Susi


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Geschrieben : 13.07.2018 22:40
(@kessie)
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Leider rechnet sich es bei uns nicht, da wir ja einen Titel haben... Der liegt ein paar Euro unter der DD in Stufe 1. Jetzt, wenn das Kind 18 wird, dann würden wir 333,- Euro zahlen müssen in Stufe 1. Also 527 - 194 KG = 333,- Euro.

Das wir dann die paar Euro mehr zahlen als im Titel verankert ist uns letztendlich egal. Interessant wird es für uns nur, wenn die KM wider Erwarten Geld hat...
Ich sehe uns auch die nächsten Jahre zahlen, weil das Kind jetzt mit knapp 18 ohne Hauptschulabschluss sich am Abi versuchen will: erstmal Hauptschulabschluss, dann ein Jahr Realschule und 2 Jahre zum Fachabi... Mit fast 22 (!) dann also (vielleicht) mal mit der Schule fertig. Zwischendurch wird dann sicherlich noch krankheitsbedingt eine Pause eingelegt und und und... Das Unterhaltsrecht ist in meinen Augen ein Witz. Mein Sohn bekam nie Unterhalt und dieses, uns völlig unbekannte Kind, trödelt sich durchs Leben...  Dazu die Erkenntnis, dass offensichtlich jedes Gericht urteilt wie es ihm gefällt, dass viele Anwälte weniger von der Materie verstehen als die meisten Betroffenen....


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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 00:59




(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kessie,

ich rate euch dringend zur abänderung des Titel.
Sollte im Titel (wie üblich) die Bedingungen ab 18 nicht aufgeführt sein wird dieser ab dem 18. Geburtstag statisch weitergeführt. D.H. für euch ihr könnt nicht einfach das volle KG in Abzug bringen.

Für den Bezug von Unterhalt gilt auch das die schuldbefreiende Zahlung nur auf ein vom Empfänger (Sohn)
zu benennendes Konto (schriftlich) möglich ist.

Unterhaltsanspruch muss vom Sohn nachgewiesen werden und gefordert werden.

Zur Schule: Lasst euch 1/2 Jährlich, zur Leistungskontrolle und feststellung Fehlzeiten, die Zeugnisse vorlegen. Mit einem 4er Hauptschulabschluss (nach 12 Jahren Schule) wird es schwer den nächst höheren Schulabschluss als Ziel darzulegen und wird dann als Grund zur Unterhaltsforderung nicht helfen.
Hohe Fehlzeiten können auch einen Grund für  ein verwirken der


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 14.07.2018 10:48
(@kessie)
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Danke für die Info !@ sturkopp

Wer übernimmt den die Kosten, wenn wir auf Abänderung klagen weil das Kind 18 ist?
Unterlagen bekommen wir hoffentlich vorher zusammen...
Wir haben vor ein paar Wochen die Schulbescheinigung angefordert und sogar erhalten... mit Hinweis von KM, dass er Abi machen will. Wir dachten, er hat mindestens die Realschule fertig im Sommer
Na ja,- ist wie es ist... Wenn sich am Titel, bis auf ein paar Euro, nichts ändert, dann müssen wir wohl auch die Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen. Was für ein blödes Gesetz!!! Ich wäre dafür die Titel IMMER bis 18 zu begrenzen. So verdienen doch nur Anwälte und Gerichte.
Ich habe schon einen Brief fertig, der in ein paar Wochen raus geht, mit dem wir Leistungskontrolle verlangen und Einkommensnachweise der KM, den Titel zurück fordern etc..
Ein 4-er Zeugnis hat er nicht. Er hat halt bislang nicht mal den Hauptschulabschluss und muss daher erstmal eine Vorbereitung machen für den Abschluss, die im sommer endet. Dann geht es weiter nächstes Jahr mit der einjährigen Berufsfachschule um den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu bekommen und dann noch mindestens 2 weitere Jahre um Fachabi zu machen... so verstehe ich zumindest das von der Schulseite her... Also Schule bis 22! Vor Gericht kommen wir wohl nicht damit durch, dass er ja jetzt schon das Ganze in die Länge gezogen hat . Er soll ja auch seine Chance haben! Ich gönne ihm es ja, wenn er es schafft (wenn auch auf unsere Kosten). Aber bei der Familie gehe ich jetzt schon von psychisch bedingten Unterbrechungen aus... Ok, ich sollte positiv denken, aber die Familie kennt sich halt aus damit sich das Leben finanzieren zu lassen... Wie sein Zeugnis im Sommer aussieht, werden wir hoffentlich demnächst mal erfahren...  


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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 14:18
(@sturkopp)
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Hallo Kessie,

eine Klage ist ja nicht unbedingt erforderlich. Mit dem Sohn an einen Tisch setzen und einigen geht auch. Der Sohn könnte auch das Jugendamt um Hilfe bitten bei der Neuberechnung.
Wichtig ist die Herausgabe oder mindestens die schriftliche Verzichterklärung zu dem Titel vom Sohn.

Der schulische Werdegang bisher würde mich dazu veranlassen den weiteren Weg zu Überwachen und ggfls. frühzeitig einschreiten.

Im weiteren habt ihr kein Recht irgendwelche Unterlagen zu Einkommen der KM von dieser zu Fordern, diese Unterlagen kann nur der Sohn fordern und muss sie euch bei einer Unterhaltsforderung auf Verlangen zur Kontrolle der Berechnung vorlegen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 14:32
(@wasserfee)
Registriert

moin Kessie,

ich finde deine Aussagen echt krass einseitig:

"Seine Mutter ist Weltmeisterin darin vom Staat zu leben (keine Ausbildung, 4 Kinder von 3 Männern, nur von Sozialhilfe gelebt...) "

"aber die Familie kennt sich halt aus damit sich das Leben finanzieren zu lassen... "

"Von meinem Gehalt könnte ich mich selbst nicht unterhalten"

Aha. Die KM ist also Weltmeisterin darin, vom Staat zu leben und du selber lebst auf Kosten deines Mannes. Was ja im prinzip nicht so schlimm wäre aber du kreidest der KM etwas an, was du selber nicht zu leisten bereit bist.

"Mein Sohn bekam nie Unterhalt und dieses, uns völlig unbekannte Kind, trödelt sich durchs Leben...  "

Dieses euch völlig unbekannte Kind ist das leibliche Kind deines Mannes.

Wieso besserst du nicht die Familienkasse auf indem du ein wenig mehr arbeiten gehst? Das Geld steht dann ohne Einschränkung eurem Haushalt zur Verfügung und deine Rente freut es auch.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 15:12
(@kessie)
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An den Tisch setzen dürfte unmöglich sein. Zum Kind bestand noch nie Kontakt

@Wasserfee: du solltest nicht verurteilen, wenn du die Zusammenhänge nicht kennst!
Ich schrieb auch nie, dass es uns "schlecht" geht. Wir zahlen den Unterhalt und werden ihn weiter zahlen... Warum ich weniger arbeite: weil ich es kann! Und weil ich in meinem Leben (ich bin nicht mehr 30...) bereits sehr viel gearbeitet habe... Klar wusste ich, worauf ich mich einlasse... Klar finde ich es ok für ein Kind zu zahlen, wenn man es in die Welt gesetzt hat... Darum geht es hier auch nicht!
Aber die "ach so armen" Mütter die es ausreizen bis zum geht nicht mehr und bis 18 nur Rechte haben und danach ebenfalls keine Pflichten, die nerven! Schau dich um im Forum: es sind unzählige Schicksale von Vätern, die nie wieder auf die Beine kommen. Und nicht immer sind es die Väter die die Mutter verlassen haben!
Ich habe immer gearbeitet, trotz Kind! Ich habe nie rum gejault, weil der Vater meines Kindes es vorzog ins Ausland abzuhauen! Du findest meine Aussagen einseitig? Sicherlich sind sie es nicht, denn ICH kenne beide Seiten... Ich kenne Väter die sich vor Zahlungen drücken und Mütter die die Kids als Druckmittel nutzen. Beide Seiten sind zum kotzen!

"Aha. Die KM ist also Weltmeisterin darin, vom Staat zu leben und du selber lebst auf Kosten deines Mannes. Was ja im prinzip nicht so schlimm wäre aber du kreidest der KM etwas an, was du selber nicht zu leisten bereit bist."
Dazu die Info: vom Staat zu leben (sein Leben lang!) oder mit dem Partner gemeinsam etwas aufzubauen um dann im Alter zu sagen: hey, ich gönne mir den Luxus weniger zu arbeiten... da liegen für mich Welten zwischen!

Du magst über meine Äußerungen empört sein, aber die Hintergründe, die Zusammenhänge und die Einzelheiten kennst du nicht... Und im übrigen: ob es wirklich das leibliche Kind ist weiß nur die Kindsmutter ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 15:43
(@sturkopp)
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@Wasserfee,

ich finde deine Aussagen echt krass einseitig:

"Von meinem Gehalt könnte ich mich selbst nicht unterhalten"

Aha. Die KM ist also Weltmeisterin darin, vom Staat zu leben und du selber lebst auf Kosten deines Mannes. Was ja im prinzip nicht so schlimm wäre aber du kreidest der KM etwas an, was du selber nicht zu leisten bereit bist.

Dieses euch völlig unbekannte Kind ist das leibliche Kind deines Mannes.

Wieso besserst du nicht die Familienkasse auf indem du ein wenig mehr arbeiten gehst? Das Geld steht dann ohne Einschränkung eurem Haushalt zur Verfügung und deine Rente freut es auch.

deine Darstellung ist dann objektiv?

Kessie führt zusätzlich auch den Haushalt des KV, versorgt ihr eigenes Kind durch Einkommen.
KM lässt sich vom Staat und Unterhalt zahlenden Vätern aushalten. Fallen dir da Unterschiede auf ?

Diese unbekannt Kind wurde durch das entfremden der KM dazu, was soll dein Vorwurf an Kessie?


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 15:47
(@wasserfee)
Registriert

@Kessie,

aber meine Gedanken dazu dürfen doch schon erlaubt sein. Zumal ich keine Kristallkugel besitze (sturkopp offensichtlich schon)

"" Und im übrigen: ob es wirklich das leibliche Kind ist weiß nur die Kindsmutter ...""

ja mei, da hätte ein Vaterschaftstest geholfen.  Da hätte dein Mann mal aktiv werden müssen. Nun ist es durch und egal ob leiblich oder nicht: es ist rechtlich SEIN KInd!

Egal, wie es ist: du wirst die KM nicht ändern, es nützt also nichts, über ihr Verhalten zu lamentieren.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 15:55
(@kessie)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Sturkopp...
Ich kann ja verstehen, dass es sich krass anhören mag. Und Ja: ich bin auch genervt von der KM. Eben darum weil ich weiß, dass es auch anders geht. Natürlich muss sich Mann vorhalten lassen, dass er für Spaß ggf. auch zahlen muss... Oder sich eben absetzt. Und man zahlt und zahlt und zahlt... Um dann mit fast 18 festzustellen, dass noch nicht mal der Hauptschulabschluss gemacht wurde . Und man "kennt" die Geschichte der KM und weiß jetzt schon, dass "psychische" Probleme als nächstes dran sind, wenn es darum geht möglichst lange Unterhalt zu bekommen... Zwischen "Bedarf" und "Ausbeutung" sieht das Gesetz keinen Unterschied. Sie wird weiterhin nichts zahlen, hat einen verdienenden Mann, Haus, Pool und musste NIE arbeiten. Und ich als neue Ehefrau muss mehr arbeiten, damit es IHREM Kind gut geht? Darin liegt für mich das Ärgernis. In anderen europäischen Ländern ist mit 18 Schluss! Wäre es nicht eine Möglichkeit zu sagen: hier sollten sich beide Eltern ab 18 den Unterhalt teilen? Sie wohnt im Haus des neuen Mannes, ich konnte mir nie ein Haus leisten... Jetzt leiste ich mir mehr Freizeit, weil ich meinen Sohn erfolgreich selbstständig gemacht habe. Jedder Fall ist sicherlich unterschiedlich und klar muss man beide Seiten sehen... Und natürlich soll dieses Kind (ob es nun von meinem Mann ist oder nicht) die Chance haben weiter zur Schule zu gehen... Aber so wie ich meinen Mann die Jahre unterstützt habe bei der Zahlung an sein Kind, so könnte jetzt auch ihr Mann sie unterstützen. Ich sehe da nichts verwerfliches dran...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 16:05
(@kessie)
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@Wasserfee: leibliches Kind - in der Ehe geboren... da einen Vaterschaftstest durch zu setzen ist so gut wie unmöglich! Klar hat mein Mann damals viele Fehler gemacht! Dafür hat er ja auch nun gezahlt. Und wird es weiterhin tun. Und du hast natürlich Recht: ich lamentiere über so eine Mutter, die nie eine Ausbildung gemacht hat, 4 Kinder in die Welt setzt, wechselnde Männer ihren Kindern präsentiert... Ihre Entscheidung - ihr Leben... Aber ich bin halt nicht so. Ich stehe zu meinen Entscheidungen und ich lebe mit den Konsequenzen. Mich ärgert, mal abgesehen von der KM, eben die einseitige Gesetzgebung, die es eigentlich nur den Müttern ermöglicht ihr Leben zu leben. Verflucht sind die Väter, die nicht zahlen.. sicherlich. Aber WIR haben bezahlt. Ich habe mein Gehalt offen legen müssen, weil ich verdiente, musste er mehr zahlen... Wie absurd ist das denn? Was gehen mich seine Gören an???? Es sind seine Kids und ihre! Aber so will es das Gesetz.
Im übrigen ist beinahe jedes 10.te Kind ein Kuckuckskind - warum? Weil die Mütter es können.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2018 16:18
(@wasserfee)
Registriert

jetzt wird es langsam klarer.

Aber: es ist gut, dass du deinen Sohn erfolgreich selbständig gemacht hast, so soll es sein.

Aber manche Menschen sind nicht so und dann kann man sich entweder aufregen (was nix nützt) oder es lassen. Du hast keinen Einfluss drauf, wie sie lebt und wie oft sie von wessen Geld in den Urlaub fährt. Ich habe nirgendswo geschrieben, dass du mehr arbeiten sollst, um den Sohn deines Mannes zu unterstützen sondern um evtl. noch 200-300€ in eure Kassen zu spülen. Ärgern bringt euch um Lebenszeit und -qualität.

Ansonsten bin ich ganz bei dir, ich hab immer selber gearbeitet und unser Leben finanziert, ich finde das auch selbstverständlich.

Sorry, wenn ich erst harsch rüberkam, es war in den ersten Posts mehr Interpretationsspielraum und ein Hauch von Wut und Neid.

Wasserfee

P.S. so, jetzt hatte ich fast abgeschickt, aber:

"Wie absurd ist das denn? Was gehen mich seine Gören an?Huch Es sind seine Kids und ihre! Aber so will es das Gesetz.
Im übrigen ist beinahe jedes 10.te Kind ein Kuckuckskind - warum? Weil die Mütter es können. "

Gören ist nicht fair, wirklich! Ich denke, das weißt du selber. Deine Wut verstehe ich aber.


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2018 16:22




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