Ich habe eine Frage zum Unterhalt und Vermögen ...
Ich zahle Kindesunterhalt dessen Betrag vom Jugendamt ausgerechnet wurde. Vor ca. 1 1/2 Jahren musste ich Lohnzettel, Steuererklärung usw. an das Jugendamt senden.
Ich zahle Stufe 1 der DT in Höhe von 302€ an die KM.
Die KM möchte jetzt wieder den Unterhalt neu berechnen lassen (Schreiben von KM kam per Post), da sie erfahren hat das ich angeblich verschiedene Konten besitze soll, wo
höhere Beträge zu vermuten sind.
In wieweit zählt Vermögen eigentlich zum Kindesunterhalt (Kein Mangelfall) ?
Solange du kein Mangelfall bist, spielt Vermögen keine Rolle. Selbst dann nicht, wenn du einer der beiden bist, die kürzlich den 90 Mio Jackpott geknackt haben.
Lediglich Einkünfte (Zinsen) aus Vermögen stellen Unterhaltsrelevantes Einkommen dar.
Davon ab, wäre die 2 Jahresfrist zwecks erneuter Auskunftserteilung noch nicht rum. KM kann ja in 6 Monaten nochmals anklopfen.
Ich würde auch der KM freundlich mitteilen, dass du gerne deine Unterlagen nach der 2 Jahres Frist erneut zur Prüfung bereit stellen willst.
Vielleicht kannst du ihr auch kommentarlos einen Auszug aus dem für dich zuständige Leitlinien beilegen...
Dort steht genau aufgegliedert was zum Einkommen zählt. Auch https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/vermoegen-and-kindesunterhalt-leistungsfaehigkeit.html findet sich eine klare Aussage dazu. Aber da du den Mindestunterhalt aus deinem Einkommen bestreiten kannst, spielt dein restliches Vermögen keine Rolle.
Hallo Christian44,
aus der Steuererklärung würde evtl. vorhandenes Einkommen aus Vermögen ja ersichtlich sein.
Die 2 Jahresfrist beginnt mit dem Tag der Unterhaltsfestlegung.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
