So sehe ich das auch, Zitiere Beppo´s letzten Satz: "Warum soll man dann noch Arbeiten"
Weiß ich auch nicht, also wenn ich nur noch 900 Euro mtl. haben sollte und da die Miete usw. noch abgeht dann werde ich morgens definitiv nicht mehr aufstehen. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken wie weit man die Unterhaltspflichtigen von der Politik her in die Ecke drängen möchte. Denn eines ist sicher irgendwann ist der Punkt eines jeden Menschen erreicht an dem er sich zur Wehr setzt... :gunman: Unterhaltsflucht sag ich nur, sollen sei mich doch suchen!!!!
Hi,
normalerweise müssten wir gesammelt mal vor dem Bundestag auflaufen und demonstrieren. Das Problem ist
das unter der Woche ja jeder arbeiten muss.
Solange wir uns nicht zur Wehr setzen können, machen die mit uns, was sie wollen.
Also ich wäre sofort dabei und investiere gerne einen Tag Urlaub und die Fahrt.
"Sollte" der neue Unterhalt so festgelegt werden, hätte ich knapp 100 Euro mehr zu zahlen, da die große in die
neue Stufe rutscht.
Dann wären es von meinen 1000 Euro netto, 500 Euro die ich zahlen müsste.
Gruß
Agent
(der die Hoffnung auf Gerechtigkeit nicht aufgibt)
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Sehr geehrte Frau Ministerin, (Leutheusser-Schnarrenberger)
am 4.12.2009 hat der Bundestag mit den Stimmen der FDP das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Wesentlicher Bestandteil soll die Absicht sein, Familien zu entlasten.Statt dessen werden die Unterhaltssätze, für getrennte Väter Netto um 13% erhöht.
Sind sie der Meinung, dass unterhaltspflichtige Väter nicht Bestandteil der Familie sind?Hinzu kommt, dass die zusätzliche Belastung der Väter vielen Kindern gar nicht zu Gute kommt, da dieses Geld den Kindern im Rahmen der Hartz4 Bestimmungen von der Arge gleich wieder genommen wird um damit andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, z.B. Stiefväter zu unterstützen.
Damit wird das Geld den Vätern und Kindern zur Entlastung der Sozialkassen entzogen.
Verstehen sie das unter Entlastung?Zudem ist der geforderte Unterhalt zukünftig schon rein rechnerisch und nach den Maßstäben der Düsseldorfer Tabelle gar nicht mehr aufzubringen:
Bei einem Einkommen bis 1.500,- müsste der Unterhaltszahler bei der Standardannahme von 3 Berechtigten schon in der niedrigsten Stufe 675,- € zuzügl. Kindergeld bezahlen, womit aber bereits sein Mindestselbstbehalt von 900,- unterschritten würde.
Sollte er nur einen Euro mehr verdienen, so erhöht sich der Zahlbetrag sogar noch auf 723,-€ und vergrößert das Defizit weiter.
Sind die Kinder älter als 12 müsste er sogar 1.001,- € bzw. 1.068,- € bezahlen, ihm blieben nur 433,-€ zum Leben.
Jeder kann sehen, dass das nicht funktionieren kann.
Warum verabschieden Sie Gesetze, die so offensichtlich gegen den alten Rechtsgrundsatz: Ultra posse nemo obligatur, bzw. den §275 BGB verstoßen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Super Beppo das Schreiben bringt es auf den Punkt, und ja ich wäre auch dabei einen Tag Urlaub für eine DEMO gegen das Gesetz zu verrichten, es trifft einfach alle Barunterhaltspflichtigen sehr hart. Und ich denke das sollte dirngend gehandelt werden sonst macht mir meine Arbeit nämlich Arbeit keinen Sinn mehr!!! Wenn man mit seiner Arbeit nur um Unterhalt zu zahlen auf dem Harz 4 Nieveau ankommt dann kann man auch Harz 4 beantragen und eben nichts tun oder ggf etwas tun wovon der Fiskus nichts mitbekommt. Dier schaufeln sich doch mit diesem Gesetz ihr eigenes Grab!!!!!! Also ich bin dafür dagegen anzugehen...
Hallo Baeri,
Dier schaufeln sich doch mit diesem Gesetz ihr eigenes Grab!!!!!!
Langfristig, ja. Aber glaubst du allen Ernstes, dadurch würde sich in absehbarer Zeit irgendetwas ändern? Voraussetzung dafür wäre ja, dass bei einem nennenswerten Anteil unserer Politiker so etwas wie langfristiges Denken oder vorausschauendes Planen vorhanden ist - und da habe ich persönlich so meine Zweifel. Meiner Meinung nach denkt der Großteil dieser Horde nicht viel weiter als bis zum nächsten Wahltag ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Auch dir gebe ich Recht Machalit. Weiß bei den Sachen außer einer Klage vielleicht von mehreren Betroffenen auch keinen Rat. Nachgebessert werden muß jedenfalls dringend. Es besteht Handlungsbedarf, aller höchste Eisenbahn. Bin leider kein Verwaltungsrechtler aber das Gesetz schreit förmilich nach Klage!!!! Allein das das Gleichstellungsgebot was im BGB nun mal verankert ist nicht eingehalten wird ist der erste Hebel. Den sehe selbst ich als leihe. Ansonsten ziehe ich einfach ab 01.01.2010 die hälfte des höheren Kindergeldes vom Unterhalt ab und zahle den Betrag.... mal sehen was passiert.
Der Widerstand im Bundesrat gegen das Reichtumfüralle Gesetz ist umgefallen und damit die KU-Erhöhung kaum noch aufzuhalten.
http://www.tagesschau.de/inland/wachstumsbeschleunigungsgesetz122.html
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und nun ist das Ding im Kasten:
http://www.tagesschau.de/inland/wachstumsbeschleunigungsgesetz126.html
Tja,
was soll ich dazu sagen. Das macht bei uns 76 € weniger in der Tasche. Könnte sich ausgleichen, falls der KV meiner Töchter bereit ist ohne Streit seinen dynamischen Titel zu erfüllen.
Die KM hat keinen Cent mehr in der Tasche, weil diese 76 € mehr in der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft verschwinden werden. Mit der Neutitulierung von gestern sind das ab Januar ingesamt 106 € mehr an die KM. Die hier fehlen, dort nicht ankommen und dazu führen das der KV die Ausbildungsversicherung der Kinder nicht mehr bezahlen kann und auch die KM diese nicht bezahlen wird...
Danke liebe Regierung, damit sind nun 2 Familien in keinster Weise entlastet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
bei uns macht das 75 Euro im Monat, den mein Mann mehr zahlen muss. Zahlen kann er das nur aus dem Splittingvorteil, denn wenn er nicht verheiratet wäre, würde er ab 1. Januar wieder Mangelfall sein. Aber das ist ja so gewollt, dass Familien entlastet werden und er gehört ja nicht mehr zu der Familie, für die er KU zahlt.
eskima
Hi eskima,
richtig. Wenn wir nicht verheiratet wären, würde er im Januar von Stufe 2 in den Mangefall rutschen.
Und ich glaube nicht, das die Familie der KM damit entlastet wird. Denn sie bezieht Hatz IV und die Kinder bekommen KU Stufe 2. Also mehr als ihr Existenzmimimun und somit wird doch das Geld der Bedarfsgemeinschaft wieder abgezogen, oder?
Und damit darf man wohl sagen: And the winner is: DIE STAATSKASSE
Vielleicht auch nicht. Laut Rechner würde uns nun sogar 86 € Wohngeld zustehen :knockout:
ich glaub wir beantragen da mal was...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Da ich keinen dynamischen Titel habe, sondern 3 statische und einmal gar keinen, ändert sich bei mir erst mal nichts.
Das ist aber nur eine Frage der Zeit und ich bekomme sicher spätestens am 2.1.2010 RAttenpost.
Dann steigt mein KU um 182,- von 1.394,- auf 1.576,-
Da ein Kind auch gerade einen Altersstufensprung gemacht hat, kommen nochmal 80,- dazu und im Sommer wieder.
Macht zusammen:
342,- € Erhöhung.
Zuzügl. der Justizkosten für die Reduktion des EU und der sich daraus ergebenden steuerlichen Nachteile.
Da ich ja leider Arbeitslos bin, werden aber leider weder meine Frau, noch der Staat viel davon haben.
Sehr bedauerlich und ich fühle mich schon sehr entlastet.
Die Kinder haben natürlich auch keinen Vorteil davon und die Wirtschaft wächst dadurch natürlich auch nicht.
Es macht mal wieder alles nur noch schlimmer.
Wie fast alles, was dieses Pack macht.
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der in meinem Wahlkreis tätige FDP-Mann hat geantwortet und ich stelle mir die Frage, wie konjugiert man "hirntot".
Sehr geehrter Herr DeepThought,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen.
Zu Ihren Fragen:
Der von Ihnen aufgezeigte Zusammenhang zwischen der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums und dem Mindestunterhalt minderjähriger ist zutreffend. Wie sich das im Zahlbetrag äußert, ist aber von weiteren Faktoren abhängig.
Da in dem von Ihnen gelesenen Entwurf zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld angehoben werden sollen, würden höhere Unterhaltszahlungen anteilig ausgeglichen. So würde sich
z.B. durch die geplante Kindergelderhöhung beim ersten Kind von 164 auf 184 Euro monatlich der zu zahlende Unterhaltsbetrag um die Hälfte der Erhöhung, also um 10,-- Euro, verringern.Bei entsprechender Einkommenshöhe haben Sie durch den höheren Kinderfreibetrag (+ 984,-- EUR) entsprechend höhere Steuererleichterungen (welche Entlastungsmöglichkeit im konkreten Fall günstiger ist, wird durch das Finanzamt gemäß dem Günstigerprinzip errechnet).
(Bei der vorherigen Kindergelderhöhung hat die Auswirkung z.B. so ausgesehen, dass die unterhaltsverpflichtete Person bei der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) 6,-- EUR weniger, bei der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) 5,-- EUR weniger und bei der dritten Altersgruppe (über 12 Jahre) 7,-- EUR mehr zu zahlen hat.)
Der Punkt, der hier aber im Vordergrund steht und auf den ich auch ganz besonders hinweisen möchte, ist der, dass die steuerlichen Entlastungen und die Kindergelderhöhungen vor allem den Kindern zugute kommen sollen.
Herzliche Adventsgrüße und schöne Feiertage
Ihr
Sebastian Blumenthal
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich finde das ziemlich offen:
Der Punkt, der hier aber im Vordergrund steht und auf den ich auch ganz besonders hinweisen möchte, ist der, dass die steuerlichen Entlastungen und die Kindergelderhöhungen vor allem den Kindern zugute kommen sollen.
denn das zeigt deutlich, dass die zahlenden Väter denen sonstwo vorbei gehen.
eskima
Also dieses Gesindel ist für Zuchtzwecke einfach nicht geeignet und sollte in der Futter- oder Düngemittelproduktion als Rohstoff eingesetzt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
oder gepresst und perforiert für das, womit wir täglich unsere Notdurft verrichten. :wiking:
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hier wird es noch direkter, Deep hat die entschärfte Variante bekommen:
Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese steuerliche Entlastung und das erhöhte Kindergeld vor allem den Kindern zugute kommen soll, nicht in erster Linie den Unterhaltspflichtigen. (...)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_maria_flachsbarth-575-37563.html
Tja, dann werden wir den Kindern eben erklären müssen, das es der Wille der Regierung ist, das Väter ihnen nun zwar mehr Geld geben "dürfen. Dafür aber selbst kein Geld mehr für ein Eis mit ihnen, Schwimmbad oder ein kleines Geschenk zum Geburtstag haben werden.
Wir müssen ihnen wohl erklären, das das mehr Geld zu ihrem Wohle ist und es ja gar nicht schlimm ist, wenn sie Papa weniger sehen können ,weil der das nicht mehr finanzieren kann. Denn das Wohl eines Scheidungskindes hängt nicht am Kontakt zum Vater....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das Frauenministerium verhöhnt die unterhaltsverpflichteten Väter:
BMFSFJ Internetredaktion
Meldung: Aktuell
Veröffentlicht am 18.12.2009
Thema: FamilieFamilien werden ab 2010 stärker entlastet
Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im kommenden Jahr weiter aus.
"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler zu den beschlossenen gesetzlichen Änderungen.
"Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen. Ich freue mich insbesondere, dass es uns gelungen ist, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen. Denn hier zählt wirklich oft jeder Euro", betonte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler.
Die Maßnahmen sind Teil des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat.
Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2010 im Überblick
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
* für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
* für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
* für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.Änderungen im Steuerrecht
Weitere steuerliche Änderungen sehen das sogenannte Faktorverfahren für Ehepaare vor. Dieses bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen.
Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina für Arbeitnehmer wie für Selbständige um 400 Euro, darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.
Verbesserungen für Zivis und in der Schwangerenberatung
Die Bundesregierung verstärkt mit Beginn des neuen Jahres den Schutz des ungeborenen Lebens: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Eine der Neuerungen: Der Diagnose stellende Arzt muss die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund - entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.
Auch im Zivildienst treten Neuregelungen in Kraft: Die bisherigen Seminare für Zivildienstleistende werden neu strukturiert und durch neue Seminarangebote ergänzt, die der künftige Zivi zusammen mit seiner Dienststelle zum Teil selbst buchen kann. Am Ende seines Zivildienstes erhält jeder Zivi ein qualifiziertes Dienstzeugnis, welches seine im "Lerndienst" erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen für seine weitere berufliche Entwicklung dokumentiert.
Links:
Leistungen und Förderung http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=12084.html
Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleichstellung,did=88118.html
Video Verbesserte Familienleistungen 2010
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=133208.html
Audio Kristina Köhler: "Wir helfen Familien ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen" http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=133162.htmlPressemitteilungen
Bundesministerin Kristina Köhler: "Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen" http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=133216.htmlExterne Links zum Thema
Magazin ImFokus Nr. 21 / 18. Dezember 2009 - Leistungen für Familien 2010 http://www.bmfsfj.de/mag/root-dezember-21.html
Serviceportal Familien-Wegweiser http://www.familien-wegweiser.de/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Internet: http://www.bmfsfj.deServicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!