3.Ausbildungsbeginn...
 
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3.Ausbildungsbeginn Volljährig Unterhalt

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(@ghostbuster)
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Hallo
Haben mal den Tip von United aufgegriffen .

Wenn du mir die Sachen zeigst , wirst Du keinen Anwalt benötigen( und ich auch nicht).
Du solltest Deinem Vater schon ein wenig vertrauen.

Antwort

Ich würde dir vertrauen wenn du es nicht ständig missbrauchen würdest.ich zeige es dir wenn du so auf meine Forderung eingehst,denn ich hab keinInteresse daran (wie du es in den letzten Whats App angedeutet hast) dich über den Tisch zu ziehen.

Vergessen die freiwilligen Unterstützungen während des FSJ
Und anderen Zeiten in denen er es nicht gemusst hätte.
Oder das Angebot sich monatlich mit 15 € pro Tag an den Unterbringungskosten zu beteiligen,
Wenn im Januar der Blockunterricht in einer 200km entfernten Stadt beginnt.

Aber ich denke wenn ein Anwalt an die Sache rangeht und 90 €Ausbildungspauschale durchboxt,obwohl die in den Leitlinien des OLG Oldenburg nur für Kinder ohne eigen Hausstand gelten ,wären wir bei 140 €.

Da sind 124€ ohne Anwaltskosten ,denn wir würden ja einen aufsuchen, wohl annehmbarer.

Gruß
Diana


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Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 18:27
(@ghostbuster)
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Oder ein Anwalt sagt ,das Mädel bekommt nichts ,da es sich bereits um den 3.Ausbildungsbeginn handelt.

Aber das weiß man alles nicht,und man weiß auch nicht wie ein Richter entscheiden würde
Da ja immer alles Einzelfälle sind.

Die Kosten für einen Anwalt bei so einer Geschichte wären ja auch verhältnismäßig hoch .

Gruß
Diana


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Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 19:26
(@riviera68)

Hallo Diana,

ihr habt zwei Moeglichkeiten, einknicken und Madams Forderungen erfuellen (so wie sie es scheinbar gewohnt ist) oder mal selbst Forderungen stellen. Lasst sie doch den ersten Schritt machen. Der RA wird ihr sagen was geht und was nicht und dann kann sich das Blatt und vor allem ihr Ton schnell aendern.

Ich hab das Gefuehl angesichts der Vergangenheit, dass man lieber den einfacheren Weg gegangen ist und das hat Tochter offensichtlich uebernommen. Klar koennt ihr einen Anwalt sparen und einfach zahlen. Aber ist das auch richtig so? Wann soll sie eigentlich lernen, dass es Regeln gibt? Und ist der KV nicht auch dafuer zustaendig ihr aufzuzeigen, dass es Regeln gibt?

Fakt ist, Tochter hat Pflichten und denen hat sie nachzukommen. Sie sollte lernen und das moeglichst bald, dass sich nicht alles und alle nach ihrer Nase richten.
Und warum faellt es euch so schwer zu sagen, das ist der deal: Unterlagen vorlegen und dann wird gerechnet. Jede Behoerde verlangt Nachweise und das, weil es so vorgesehen ist. Jeder Chef erwartet, dass man den Job erledigt bevor er den Lohn zahlt. Jeder Vermieter will anhand von Nachweisen sehen, ob man die begehrte Wohnung auch bezahlen kann. ...usw

Wenn ihr keine klare Linie fahrt kann da nichts Gescheites bei rauskommen und ihr Verhalten wird sich nicht aendern -

Gebt ihr was sie will oder lauft mal gerade -

riviera,
der es im Traum nicht einfallen wuerde auf diese Forderung auch nur ansatzweise einzugehen - nur weil Tochter Tochter ist


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 20:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier geht es nicht um ob und wieviel zahlen, sondern darum, dass sie was fürs Leben lernt. Sowas mündet sonst in einer "ich will doch nur was mir zusteht" Haltung, die sich immer durch ihr Leben ziehen wird.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2014 10:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aufgrund der bisherigen Kommunikation halte ich beide Extrempunkte für falsch.

Es geht nicht nur darum, viel oder wenig zu bezahlen, sondern vor Allem darum wieder ins Gespräch zu kommen und zu einer Einigung zu kommen. Die sehe ich hier durchaus als möglich und erstrebenswert an.

Dafür waren mir aber die reinen Stenoantworten zuwenig.

Mir fehlt ein ernst gemeintes Gesprächsangebot im Langtext.

Dazu gehört aus meiner Sicht, der Tochter mal grob die Rechtslage darzustellen und die Gründe, warum Papa den Geldbeutel nicht einfach so aufknoten möchte. Schon gar nicht nach Anwaltsdrohung.
Dass er aber durchaus bereit ist, sich freiwillig an der Ausbildung der Tochter sofern man mal vernünftig unter 4 Augen darüber spricht.

Wenn man das vernünftig anpackt, kann das durchaus das Verhältnis entkraften und zu einer gütlichen Einigung führen.

Aber dazu gehört eben mehr als nur kurze knackige Statements im SMS Stil.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2014 10:42
(@ghostbuster)
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Guten Morgen,

mein Mann lässt sie jetzt den nächsten Schritt machen.
Melde mich wenn Tochter oder ein Anwalt sich gemeldet hat.

Schönes WE

Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2014 10:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mein Mann lässt sie jetzt den nächsten Schritt machen.

Das halte ich für eine verpasste Gelegenheit.
Schade.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2014 10:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghostbuster,

Ich würde dir vertrauen wenn du es nicht ständig missbrauchen würdest.

Diese Antwort finde ich nicht unverschämt ... deshalb bin ich bei Beppo:

Das halte ich für eine verpasste Gelegenheit.

Hier geht es in erster Linie nicht um Recht und Unrecht, hier geht es um Vertrauen.
Wenn gegenseitiges Vertrauen erst einmal weg ist, ist das nur sehr schwer wieder herzustellen.

Da das Risiko eines (gefühlt erneuten) Vertrauensvorschusses absehbar gering ist, halte ich das Wagnis, temporär in Vorleistung zu treten, für eingehbar.

Ok, ich mach Schritt Eins, Geld ist auf dem Weg.
Mach Du den Zweiten !

Um die geforderten Auskünfte wird Töchting nicht umhin kommen.
Um eine Zahlung wird Ghostbuster´s Männe (wahrscheinlich) auch nicht umhin kommen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 12:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also in mir sträubt sich alles dagegen, dass der Vater in Vorleistung gehen sollte. Ich sehe keinerlei Grund dafür. Und darüber hinaus wieder als ein Signal, dass sie es mit ihm machen kann.

Nee, es ist Ausbildung Nummer drei und nun ist sie dran. Und schon gar nicht so arrogant, wie sie auftritt. Sie ist erwachsen und sollte langsam lernen, was das bedeutet.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 13:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Würde ich auch nicht.
Ich würde es bei dem freundlichen Gesprächsvorschlag belassen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 13:43




(@ghostbuster)
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Hallo zusammen ,

ja was soll ich sagen

Nachricht an Tochter

Benötige deine Bankverbindung .werde 124 € pro Monat des ersten Ausbildungsjahres überweisen .
Ab dem 2.Ausbildungsjahr 24 €
Dabei setze ich voraus , dass wenn die Ausbildung vorzeitig endet ( Kündigung etc. ) ich davon umgehend in Kenntnis gesetzt werde.

Hintergrund ist wohl der , dass er einfach keine Lust mehr hat sich permanent wegen Unterhalt rum zu streiten.

Das hat er 12 Jahre gehabt .
Erst die Ex ,dann im letzten Dez. die jüngere Tochter ,was sich auch bis März hingezogen hat.

Er ist beruflich jeden Tag 12-13 Std kopfmässig  so auf Volldampf,
dass er einfach nur seine Ruhe möchte.

Aber die vorherigen Absprachen bezüglich der Unterbringung bei Blockunterricht ab Januar sind für ihn damit aber auch hinfällig.
Eine Tochter die ihrem Vater mit Anwalt droht kann keine freiwillige Unterstützung mehr erwarten.
Aber vielleicht droht sie ja dann wieder mit Anwalt,wenn er sich an den Kosten nicht beteiligen wird.
Sollte es darauf keinen Rechtsanspruch geben wird er das auch nicht machen.

Mal sehen wann sie die Bankdaten schickt und mit welchem Kommentar.

Schönen Sonntag noch
auch wenn's  regnet

Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2014 14:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaubs nicht!  😡

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 15:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, wohl mit dem Kommentar "na geht doch" und nächstes Jahr mit einem erstaunten "warum krieg ich plötzlich nur noch 24 €? so war das nicht ausgemacht"

Ich denke dein Mann sollte sich nicht wundern, wenn er noch weiter viele Jahre für die Töchter zahlt. Er zeigt seiner Tochter, dass er ein Waschlappen ist mit dem sie machen kann was sie will.

Ich hab meinem Mann übrigens in einer ähnlichen Situation gesagt: Er kann sehr gerne gegenüber seiner Tochter den Waschlappen geben, soll aber dann nicht von mir erwarten, dass ich auf Dauer einen solchen Waschlappen sexy finde 😉 und vor dem ich Achtung habe

Er hatte ihr unter bestimmten Bedingungen 300 € KU angeboten (wir wussten beide, dass er das bei einer gerichtlichen Klärung nicht zahlen müsste, aber es wäre auch ok gewesen). Sie wollte die Bedingungen nicht und nur was ihr zusteht.Das bekommt sie nun in Form von173 € 😉 Und ich hab einen Mann an meiner Seite, der den Namen verdient 😉

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 16:17
(@ghostbuster)
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Hallo

50 € müsste er so oder so zahlen .
Sollte ein Anwalt noch 90 Ausbildungspauschale durchbringen
wären es 140 €
Oder es werden auf Biegen und Brechen erhöhte Wohnkosten geltend gemacht.
Monatelange Hin und Herschreiberei
Anwaltskosten
Und es wären vielleicht nicht direkt 100 € weniger nächstes Jahr.

Und ob ihr beim 3.Ausbildungsbeginn noch Unterhalt zusteht entscheidet vielleicht am Ende nur ein Gericht.
Da wird vielleicht argumentiert ,das er während der 2Monate der zweiten Ausbildung ha nicht Zahlen brauchte,weil es dort schon über 800 € Ausbildungsvergütung gab.
Da kommen dann noch mal Kosten dazu.

Ja viele vielleicht ....

Recht haben und Recht kriegen ......

Aber für ihn ist auch klar ,dass sie sich nicht mehr melden braucht

Gruß
Diana


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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2014 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

50 € müsste er so oder so zahlen .

Das ist bei dem 3. halbherzigen Ausbildungsversuch keineswegs sicher.

Es reicht, wenn er auf einen Richter stößt, der den Wortlaut des Gesetzes halbwegs ernst nimmt, dass Ausbildungen zügig zu vollenden sind.
Und auch wenn das nicht für alle Richter gilt, kann sie immer noch an ihrer eigenen mangelhaften Auskunftsverweigerung scheitern.

Es ist also keineswegs nur die Höhe der Zahlung offen, sondern auch die Zahlungspflicht ansich.

Dieses Ergebnis finde ich jedenfalls in jeder Hinsicht armselig.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 16:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber für ihn ist auch klar ,dass sie sich nicht mehr melden braucht

Armselig finde ich es erst, wenn sie sich nicht mehr meldet ...
... auf die Informationen (BAB-Bescheid und Ausbuldungsvertrag) sollte er jedenfalls bestehen.

... und wenn die nicht mindestens kurz nach der ersten Zahlung kommen, würde ich auch nichts mehr überweisen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 17:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die reine Lieferung von, vorgeschriebenen, Auskünften empfinde ich schon als armselig und fürchte, dass Papa Ghostbuster nun auch nicht mehr als das erhalten wird.

Ein gutes Ergebnis wäre gewesen, wenn sie sich tatsächlich an einen Tisch gesetzt hätten, sich ausgesprochen und auf einen freiwilligen Betrag geeinigt hätten.

Die Chance dafür ist aus meiner Sicht jetzt stark gesunken.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 17:15
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen ,

bis jetzt hat Tochter sich auf das Angebot noch nicht gemeldet.

Obwohl man bei Whats App ja sieht wann jemand zuletzt online war ,wenn er es nicht deaktiviert hat.
Gelesen hat sie es auf jeden Fall.

Entweder besteht die Ausbildung schon nicht mehr oder sie läuft zum Anwalt.

Mal sehen ob heut noch eine Rückmeldung kommt.

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 08:19
(@Areon)

Auch auf die Gefahr hin unter "Es ist alles schon gesagt, nur nicht von jedem" (K. Valentin) zu fallen, meine Ansicht zum Thema:

WhatsApp, SMS oder Facebook sind die falschen Mittel, ernsthafte Diskussionen zu führen. Das ist für eine ausführliche Darlegung eines Problems alles zu kurz und über die dadurch entstehende Verknappung des Textes kann nicht vernünftig argumentiert werden. Und dann, das wurde schon gesagt, begibt man sich als Vater auf die Kumpel-Ebene. da alle Kumpel mit diesen Dingen kommunizieren und mehr Gewicht hat so eine Mitteilung aus Sicht der Tochter dann auch nicht. Ein Telefonat ist da schon mal ungleich besser, da hier auch die Emotionen viel deutlicher werden. Irgend einen Satz ins Handy tippen kann jede Göre, aber dem Vater ins Gesicht (oder ins Telefon) sagen "Wenn Du nicht machst was ich will gehe ich zum Anwalt!" ist eine andere Dimension.

Noch besser, weil belegbar und für Jugendliche wohl auch eindrucksvoller ist ein Brief, vielleicht sogar per Einschreiben. Man kann ausführlich argumentieren und dabei auch gleich noch seine eigenen Gedanken ordnen. Kann den Zeitpunkt selbst bestimmen, an dem man ihn schreibt weil man nicht sofort auf ein paar digitale Satzfetzen reagieren muss.

Kinder von H4-Müttern lernen offenbar häufig, dass man a) auch ohne Arbeit durchs Leben kommt und b) Geldbedarf über einen Antrag geregelt wird. Das Einkommen erarbeitet werden muss ist da meist weniger bekannt. Und da im vorherrschenden Betreuungsmodell, bei dem der Vater die Kinder nur jedes zweite WE hat, der erzieherische Einfluss des Vaters sehr gering ist muss der Vater alle sich ihm bietenden Möglichkeiten wahrnehmen, erzieherisch tätig zu werden. Das er 12 Stunden täglich arbeitet ist aus Sicht der KM und der Tochter seine eigene Dummheit, beeindruckt Töchterchen auch gar nicht und sie sieht das nur als Möglichkeit, ohne eigene Anstrengung zu Geld zu kommen. Dein Mann hat jetzt, was er wollte, seine Ruhe. Töchterchen hat Geld und gelernt, dass übliche Regeln für sie weiterhin nicht gelten. Sie hat ein wenig gedroht, vorab keine Belege geschickt und dennoch Geld erhalten. Alle sind zufrieden.

Nur: Wann soll Töchterchen eigentlich lernen, mit eigener Leistung auf eigenen Beinen zu stehen? Wann und wie soll sie lernen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt? Das Regeln einzuhalten sind? Es muss nicht immer alles bis zur Eskalation getrieben werden, aber nachzugeben um seine Ruhe zu haben setzt die falschen Signale. Und man kann schon jetzt vorhersagen, dass der Tag kommen wird, an dem die Tochter (oder die jüngere) mit weiteren Forderungen kommt. Muss aber jeder selbst wissen, was ihm wichtig ist.

Gruß Areon


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 15:14
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Areon,

deine Auffassung ist in vieler Hinsicht richtig .

Wenn sie ihrem Vater gegenüberstehen würde kämen solche Drohungen nicht aus ihr raus.
Denn da hat sie Respekt.

Obwohl sie manchmal schon sehr unverschämt mit ihren Äußerungen ist.
Alle ohne Abi sind nichts wert USW.

Sie ist einfach die tollste.

Was glaubst du warum mein Mann letztes Jahr nichts von der Kündigung erfahren hat?
Weil sie zu viel Respekt hat.
Erst auf Nachfrage erfuhr er das sie 4Wochen zuvor aus der Ausbildung flog.
Weil sie nicht den Mut hatte ihm das von sich aus mitzuteilen

Zu dem Zeitpunkt hatte sie einen 50 jährigen Freund ,der ihr Urlaub auf Korfu bezahlt hat,Golfen gehen ,schoppen Golfausrüstung,ein Auto...

Und sie wird seine Geschöftsführerin

Diese Aussage hat sie Weihnachten präsentiert.
Und .Zeig mir mal jemanden der mit 21schon Geschäftsführerin ist.
Sie ist von sich so überzeugt ,da redest du gegen eine Wand.

End vom Lied ,mit Freund ist Schluss
Kein Auto mehr , Golf spielen und Klamotten kaufen fällt auch flach.

Gehört aber nicht hierher , ist nur ein kleiner Einblick.

Aber Geld bekommt sie noch keins.
Die Bankverbindung hat sie auch heute nicht geschickt.

Ich denke , dass der Weg zum Anwalt von ihr angestrebt wird.

Vielleicht denkt sie ,dass 124 € ja doch zu wenig sind.

Warten wir's ab.

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 18:54




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