3.Ausbildungsbeginn...
 
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3.Ausbildungsbeginn Volljährig Unterhalt

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(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider ist ja auch der Neid typisch deutsch. Da geht dann die Ex-Frau hausieren, wie reich Ihr Ex-Mann ist und wie arm sie, ohne mal die Frage zu stellen, wieso sie denn jetzt nicht arbeitet....
Das wäre übrigens eine passende Antwort: Von mir gibts das was zusteht. Es sind beide Elternteile unterhaltspflichtig und auch prinzipiell erwerbspflichtig. Bitte frage deine Mutter, wann sie denn mal gedenkt, arbeiten zu gehen und das Ihrige zu Deiner Ausbildung beizutragen.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2014 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann vor der Anwendung meines Rates mit der unbegrenzten Leistungsfähigkeit nur warnen.

Zum Einen kann dieser, dadurch ausgedrückte Reichtum den Richter durchaus dazu verleiten, seinen schwarzen Juristenkittel durch die grünen Spendierstrumpfhosen von Robin Hood aufzuhübschen und seine übergesetzliche Großzügigkeit entdecken. Kostet ja nicht sein Geld und er erntet trotzdem die dankbaren Blicke eines armen Mädchens.

Zum Anderen würde ich auch den beiden Grazien auch das Nedgefühl gönnen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2014 23:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde auch einem Anwalt keine Auskunft erteilen, zumal noch nicht einmal feststeht, ob dem Grunde nach überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. Für die Beantwortung der Frage, ob der Betrag, der zwischen Ausbildungsvergütung plus Kindergeld und dem Bedarf von 670 EUR liegt, nun noch 50 oder 100 EUR Differenz verbleiben, für die ich als UH-Pflichtiger aufkommen muss, ist die Höhe meines Einkommens auch gar nicht massgeblich: Leisten KANN ich beides; ob ich es will ist die zweite Frage; ob ich es muss die dritte.

Zuerst einmal soll die junge Dame eine transparente Aufstellung ihrer Einkünfte und eventueller ausbildungsbedingter (!) Mehrkosten an ihren Vater schicken (Motorrad und teure Wohnung zählen nicht dazu); dann sieht man weiter. Ohne diese Infos braucht sie auch zu keinem Anwalt zu gehen, und eine Klage auf den Weg bringen kann sie ohne diese Infos auch nicht.

Ich wundere mich immer wieder, dass Leute vor einem Anwaltsbrief stramm stehen, selbst wenn dieser noch nicht einmal geschrieben ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2014 23:52
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ,

Im BAB Bescheid dürfte kein Einkommen aufgeführt sein.
Wir hatten auf das Formular geschrieben ,dass wir das aus Datenschutzgründen nicht möchten.

Ich denke dort stand anrechenbares Einkommen oder so ähnlich.

Mein Mann hatte sie heute gebeten ihm per Whats App bitte ein Foto von dem Bescheid ,dem Ausbildungsvertrag  ,Adresse und Bankverbindung zu geben.
Und dass er ihr die 50 € überweist. .
Und wenn sie die erste Lohnabrechnung bekommt und da tatsächlich 403 €steht,dass er dann natürlich nochmal 40 € draufpackt.
Und dann kam zurück was ihr ja gelesen habt.

Die Fotos und Infos blieben aus,sie geht zum Anwalt.
Wir wissen nicht was in dem Bescheid steht.

Und wieso das Amt schreibt sie bekommt 403 € Lohn.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 00:40
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...]
Mein Mann hatte sie heute gebeten ihm per Whats App bitte ein Foto von dem Bescheid ,dem Ausbildungsvertrag  ,Adresse und Bankverbindung zu geben.
Und dass er ihr die 50 € überweist. .
Und wenn sie die erste Lohnabrechnung bekommt und da tatsächlich 403 €steht,dass er dann natürlich nochmal 40 € draufpackt.
[...]

Ich komm da nicht mit!
Ich werde es nie verstehen, warum halbwegs intelligente Menschen, und dazu zähle ich mal unbekannterweise Deinen Mann, solche Dinge über eine Handy-App oder SMS klären. Es geht mir einfach nicht rein, warum man nicht wenigstens eine eMail, oder besser noch einen Brief schreibt, um wenigstens ein Mindestmass an Form zu wahren.

Letztendlich ist Dein Mann mitschuld, das seine verzogene Rotzgöre in so angeht, wie sie es getan hat, weil er sich mit allen anderen ihren Bekannten durch das gleiche Kommunikationsmedium auch auf die gleiche Stufe stellt. Wahrscheinlich redet sie mit allen anderen in ähnlicher Weise.

Denkt mal drauf rum!

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 17:08
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Jens

Er hat sie nur über Whats App darum gebeten weil das für sie am einfachsten wäre.
Sie ist jetzt 33okm weit weg und ohne PC.
Da ist es am schnellsten ihm das so zu schicken .Ohne Postweg.damit sie nicht so viel Aufwand hat.

Mein Mann ist immer eher für das Gespräch aber da kommt am anderen Ende das selbe bei raus.

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 18:14
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen ,

Heute bekam mein Mann eine Nachricht.

Hi Papa noch besteht dieMöglichkeit das wir uns so einigen,denn ich möchte ungern alles mit dem Anwalt klären.bitte überlege es dir nochmal.ich würde es nicht machen wenn ich es nicht müsste.

Antwort mein Mann
Hallo ...
Ich habe weder einen BAB Bescheid ,einen Mietvertrag noch einen Ausbildungsvertrag vorliegen

Antwort Tochter
Den bekommst du gern wenn wir uns geeinigt haben.du darfst mir ruhig vertrauen

Antwort mein Mann
Ich bin bereit Dir 100€ pro Monat für 1Jahr zu überweisen , bis sich im zweiten Jahr drin Ausbildungsgehalt erhöht.

Antwort Tochter
Ne sorry Papa das reicht nicht

Sind wir wieder auf Anfang  obwohl mein Mann sein Angebot jetzt quasi verdoppelt hat

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 23:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde ihr sachlich noch einmal schreiben, dass sie am Zug ist ihre Bedürftigkeit zu belegen und dann erst er am Zug ist. Und dass er keinen Grund hat eine GEFORDERTE Summe ins Blaue zu zahlen.

It's up to her. Auf keinen Fall würde ich ihr entgegenkommen. Sie reißt ihm ja sofort den Arm ab. Solange sie so eine Haltung hat, gibt's keinen Grund für Geschenke.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 23:38
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM

mein Mann möchte jetzt nichts mehr schreiben.
Er ist es irgendwie leid.

Mal sehen was noch kommt.

Spätestens beim Anwalt wird sie merken , dass sie diese Unterlagen erstmal vorlegen muss um was zu fordern.

Danke für deine Antwort

Schönen Abend noch
Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 23:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also der Ton ist ja schon mal scheinbar harmonischer.

Entsprechend würde ich auch sanfter flöten.

Ich würde in diesem Fall auch wieder zum Gespräch laden und versuchen, entweder
A: Frieden zu schaffen und in diesen ggf. auch zu investieren oder
B: Das Gespräch scheitert und man bleibt bei der harten Linie.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 23:52




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin da auch bei @Lausebackesmama; nicht zuletzt, weil ich mit Sohnemann ebenfalls die Erfahrung gemacht habe, dass Entgegenkommen sich unter diesen Voraussetzungen nicht auszahlt, sondern spätestens einen Monat danach bereits als Selbstverständlichkeit gilt.

Der Mann von @Ghostbuster hat ein Angebot gemacht und die Bedingungen dafür genannt. Wenn Töchterlein das nicht passt, hat sie Pech gehabt. Das Angebot von 100 EUR gilt auch nur aktuell und nicht für den Fall eines verlorenen Gerichtsverfahrens; da gibt's im Zweifelsfall einfach garnix.

Ich persönlich würde mich von einer 19-Jährigen, die ausser dem Abbruch von 2 Ausbildungen in ihrem Leben noch nicht sonderlich viel geschafft hat, jedenfalls nicht mit juristischen Schritten bedrohen lassen, nur weil die junge Dame glaubt, sie hätte ein recht auf eine teure Wohnung und ein Motorrad. Wenn sie glaubt, sie wäre in der Position, Bedingungen zu stellen, würde ich sie das versuchen lassen und dabei zusehen, wie sie gepflegt auf die Nase fällt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2014 03:03
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

Sie hat geantwortet
124 € wären dann dein Anteil im ersten Jahr.im zweiten nur noch 24 ,da ich dann ja 100 mehr verdiene

Antwort mein Mann
Du solltest mir schon deine Bedürftigkeit Belegen.ich kann ja nicht eine geforderte Summe ins Blaue überweisen
(Tip von LBM )
Dazu gehört auch die Gehaltsabrechnung.Hast du schon Wohngeld beantragt?

Antwort Tochter
Nein Papa Wohnungsgesellschaft bekomme ich nicht.
Du solltest deiner Tochter schon mal ein wenig vertrauen
Denn ich werde dir die Sachen nicht vorher zeigen,wenn ich nicht weiß ob einAnwalt nötig ist

Stand der Dinge.
Wir werden da wohl beim Anwalt landen

Wie sie jetzt auf 124 €kommt wissen wir auch nicht

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2014 18:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

merkt Ihr was?
Die Forderungen werden kleiner ... vielleicht auch dadurch bestimmt, dass sie tatsächlich nichts in der Hand hat?

Also ... ich würde auf die Nachweise bestehen. Ohne die, kein Geld.
Und wer übermäßig von Vertrauen schreibt, hat nach meiner Erfahrung anderes vor ... Auch Vertrauen muss man sich verdienen.

Sie kann ja gerne einen Anwalt beauftragen, den müsst ihr ja nciht bezahlen, wenn ihr dann normal Auskunft gebt und sie die Bedürftigkeit nachweist. Und diese Nachweise muss auch ein Anwalt mitsenden.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2014 18:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vertrauen muss man sich verdienen.

Diese beiden Dinge

Du solltest deiner Tochter schon mal ein wenig vertrauen
Denn ich werde dir die Sachen nicht vorher zeigen,wenn ich nicht weiß ob einAnwalt nötig ist

passen jedenfalls ganz wunderbar zusammen. 🙂

Was mir immer noch fehlt, ist das Angebot für ein persönliches Gespräch.
Und zwar von beiden Seiten.

Verbunden mit der Aussage: "Wer etwas verlangt, bekommt nur was ihm zusteht!"
"Wer um etwas bittet oft auch mehr."


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2014 18:54
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen

Wir warten jetzt ab

Darauf antwortetet mein Mann jetzt nichts mehr.

Schönen Fussballabend allerseits

Gruß
Diana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2014 22:31
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Ghostbuster,

dein Männe wollte doch eh 100 EUR zahlen. Die Tochter möchte jetzt noch 24 EUR mehr. Nach einem Jahr dann nur noch 24 EUR. Das ist alles irgendwie überschaubar. Ich hätte wg. 24 EUR für 12 Monate keine Lust auf Stress und würde deshalb der Tochter schreiben telefonisch mitteilen: ... okay, liebe Tochter, ich zahle dir die 124 EUR für das erste Ausbildungsjahr, ist versprochen, wenn du mir sofort die Unterlagen zukommen lässt.

Sollte sie die Zusage dann aber erst schriftlich, per mail oder sonstwie haben wollen, wäre meine Antwort: "Du kanst deinem Vater ruhig mal vertrauen"
Wenn Sie dann immer noch was schriftliches wollte, wäre das Angebot allerdings auch sofort hinfällig

Gruß vom Krümelmonster
(der seiner zweiten Tochter seit rund einem Jahr 50 EUR mehr zukommen lässt, als er müsste, einfach nur weil sie freundlich gefragt hatte)


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 01:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du solltest deiner Tochter schon mal ein wenig vertrauen
Denn ich werde dir die Sachen nicht vorher zeigen, wenn ich nicht weiß ob ein Anwalt nötig ist

Wenn Du mir die Sachen zeigst, wirst Du keinen Anwalt benötigen (und ich auch nicht).
Du solltest Deinem Vater schon ein wenig vertrauen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 10:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mir stellen sich hier irgendwie die Nackenhaare auf...  :exclam:
Irgendwie sind die angebotenen Lösungsansätze hier im Forum sowie das Verhalten des KV m.E. nicht dazu geeignet, dass das Töchterchen etwas fürs Leben lernt...
Weder dies

Ich hätte wg. 24 EUR für 12 Monate keine Lust auf Stress

denn der KV hat sich ja schon mit den 100 EUR hochhandeln lassen (ein Fehler!), zumal die Tochter die Lektion, dass Manna nicht vom Himmel dadurch nicht lernt...

Noch das ewige Zurückdrohen mit juristisch anmutenden Formulierungen wie

Bedürftigkeit zu belegen

Mein Vorschlag:

Zunächst muss KV für sich klären, ob er es sich leisten kann, die Tochter freiwillig zu unterstützen. Und wenn ja, für sich mal einen Obergrenze festlegen.
Zweitens sollte KV für sich festlegen, ob er, nach allem was vorgefallen ist (Beschimpfungen, Informationen, abgebrochene Ausbildungen), überhaupt willens ist, sich hier zum Wohl der Tochter zu engagieren.

Erst dann sollte KV ne klare Ansage an Tochter formulieren in der Art, dass er gerne bereit ist, sie zu unterstützen, aber das Höhe, Art der Zuwendung, Zeitraum der Zuwendung in einem persönlichen Gespräch vereinbart werden muss. Und dass er erwartet, dass auch Tochter dabei aufzeigt, wie sich beteiligen kann (günstigere Whg, Motorrad verkaufen, Jobben, Klamotten verkaufen oder was sonst noch einfällt....) - ein

Antwort Tochter
Ne sorry Papa das reicht nicht

reicht eben nicht  😉

Und dann sollte - immer vorausgesetzt KV kann es sich leisten - die Unterstützung nicht 1:1 gekürzt werden, wenn Tochter im 2 Ausbildungsjahr mehr verdient. Auch hier hat es erzieherische Wirkung, wenn Tochter mindestens anteilig an dieser Erhöhung auch im Geldbeutel profitiert...

Ich denke es geht hier im wesentlichen darum, dass KV durch geschicktes agieren der Tochter was fürs Leben mitgeben kann.. und das ist eben weder einfach nur der Unterhaltsscheck noch eine jurisitische Auseinandersetzung...

Aber ich befürchte, so wie KVs Antworten auf die Nachrichten hier lese und sein Verhalten beschrieben bekomme, dass er - sorry - zu weich und zu unsicher ist... Aber vielleicht kann auch KV sich hier weiterentwickeln  😉

Gurß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 10:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: :thumbup: :thumbup:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 11:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal 'ne andere Frage. Wer ist hier eigentlich der Kindergeldberechtigte? Also derjenige, welcher das KG beantragt hat und auf dessen Namen es läuft. Da die Tochter das KG ausgezahlt bekommt habe ich schon gelesen, das meine ich nicht. Nach Rechtslage ist nämlich der Vater vorrangig anspruchsberechtigt, da er als einziger UH leistet. Durch die zwischenzeitlichen Zeiträume von Arbeitslosigkeit hätte ja jedesmal mit Ausbildungsbegin ein neuer Antrag (bzw. eine Mitteilung) eingereicht werden müssen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 15:16




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