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Berechnung Kindesunterhalt - grundsätzliche Fragen

 
 sls
(@sls)
Schon was gesagt Registriert

ein freundliches Hallo ins Forum.
vielleicht kann mir jemand ein paar grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Kindesunterhaltsberechnung beantworten:
Situation: ich, männlich, geschieden und wieder verheiratet mit zwei Kindern aus der jetzigen/aktuellen Ehe (1 Jahr und 3 Jahre) /
meine geschiedene Frau auch wieder verheiratet /
aus dieser geschiedenen Ehe haben wir ein gemeinsames Kind (wird im Nov. 12 Jahre)

Meine jetzige Frau arbeitet nicht, die geschiedene dagegen schon.

Konkrete Fragen:
- spielen die beiden Kinder aus meiner 2. Ehe bei der Kindesunterhaltsberechnung eine Rolle?
- spielt das Einkommen meiner geschiedenen Frau eine Rolle, vielleicht auch das Einkommen deren Ehemann?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.
Danke Euch.

Gruss
s..sos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2007 14:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sls,

Konkrete Fragen:
- spielen die beiden Kinder aus meiner 2. Ehe bei der Kindesunterhaltsberechnung eine Rolle?

Ja, sie werden bei der Berechnung als Unterhaltsberechtigte mitberücksichtigt. Alle 3 Kinder gelten als Gleichraning.

- spielt das Einkommen meiner geschiedenen Frau eine Rolle,

Nein, sie leistet BU, solange das Kind noch minderjährig ist

vielleicht auch das Einkommen deren Ehemann?

Nein, er hat schließlich keinerlei Verpflichtungen gegenüber eurem Kind.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 14:16
 sls
(@sls)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank - das ging ja superschnell.
Wenn ich das jetzt korrekt verstehe und mein Nettoeinkommen nehme, z. B.
EUR 3000,-- leiste ich für meine Tochter aus 1. Ehe einen KU (lt. Dü. Tab. 2007)
von EUR 461,-- abzüglich hälftiges Kindergeld.
Da die beiden anderen Töchter auch eine Rolle spielen kann ich eine Unterhaltsstufe
zurückgehen, heißt einen KU von EUR 432,-- abzüglich hälftiges Kindergeld?

Freue mich auf ein Feedback.
Ein schönes Wochenende
Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2007 14:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sls,

so wie ich das sehe, bist Du nur den drei Kindern unterhaltsverpflichtet, Deine Ex hat keine Ansprüche. Da die DT von drei Unterhaltsberechtigten ausgeht schaust Du nur bei Deinem Netto rein, Eine Höher- oder Niedrigerstufung findet nicht statt.

Gruss oldie

Edit: Und dann natürlich noch in der Kindergeldanrechnungstabelle den Zahlbetrag holen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 14:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sls,

Du nimmst deine Nettomonatseinkommen (da sind dann Weihnachtsgeld etc. miteingerechnet) ziesht die üblichen Unterhaltsmindernden beträge ab ( 5% berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4% Altersvorsorge ...)

Die DDT geht von 3 Unterhaltberechtigten aus.

Dann schaust du in welcher Stufe du landest und zählst die 3 Beträge für die Kinder zusammen. Diese Summe ziehst du dann von deinem bereingtem Nettoeinkommem ab. Bleiben dir nun mindestens 900 € ist alles ok. Bleiben dirweniger muß andersgerechnet werden, da du dann Mangelfall bist. Das hälftige KG darfst du abziehen sobald du 135% oder mehr KU zahlst.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 14:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

so wie ich das sehe, bist Du nur den drei Kindern unterhaltsverpflichtet, Deine Ex hat keine Ansprüche.

Aber die Ehefrau, deswegen sind's 4 Berechtigte, also eine Stufe runter.

Oder sogar Mangelfall.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 15:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber die Ehefrau, deswegen sind's 4 Berechtigte, also eine Stufe runter.

Eine Runterstufung wegen der neuen Ehefrau ist meist seltener. Hochgestuft wird gerne, runter kaum  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 16:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Ex ist doch wieder verheiratet und fliegt somit als Unterhaltsberechtigte bzgl EU raus.

Gruss oldie

Edit: Brille, Du hast recht. Weisst Du noch was zum Rangverhältnis der neuen Ehefrau gegenüber den Kindern?


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oldie,

Die Ex ist doch wieder verheiratet und fliegt somit als Unterhaltsberechtigte bzgl EU raus.

es ging ja nicht um die Ex-Frau (die nicht nur neu verheiratet ist, sondern auch selbst arbeitet), sondern um die aktuelle Ehefrau.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 16:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weisst Du noch was zum Rangverhältnis der neuen Ehefrau gegenüber den Kindern?

Das frag ich mich grad auch wieder. bei BU ist ja die KM nachrangig... gilt das auch für Ehefrau Nr.2?

Wenn Ex EU bekommt, geht neue Ehefrau nämlich im zweifelsfall leer aus.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2007 16:34




 sls
(@sls)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich danke Euch ALLEN für die rege Teilnahme und der Klärung meiner Fragen.
Ihr habt mir sehr geholfen.  🙂

Bis zum nächsten Mal - in diesem Forum.

Viele Grüße von der (noch) sonnigen Wies'n
aus München

Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 17:25