ein freundliches Hallo ins Forum.
vielleicht kann mir jemand ein paar grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Kindesunterhaltsberechnung beantworten:
Situation: ich, männlich, geschieden und wieder verheiratet mit zwei Kindern aus der jetzigen/aktuellen Ehe (1 Jahr und 3 Jahre) /
meine geschiedene Frau auch wieder verheiratet /
aus dieser geschiedenen Ehe haben wir ein gemeinsames Kind (wird im Nov. 12 Jahre)
Meine jetzige Frau arbeitet nicht, die geschiedene dagegen schon.
Konkrete Fragen:
- spielen die beiden Kinder aus meiner 2. Ehe bei der Kindesunterhaltsberechnung eine Rolle?
- spielt das Einkommen meiner geschiedenen Frau eine Rolle, vielleicht auch das Einkommen deren Ehemann?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.
Danke Euch.
Gruss
s..sos
Hallo sls,
Konkrete Fragen:
- spielen die beiden Kinder aus meiner 2. Ehe bei der Kindesunterhaltsberechnung eine Rolle?
Ja, sie werden bei der Berechnung als Unterhaltsberechtigte mitberücksichtigt. Alle 3 Kinder gelten als Gleichraning.
- spielt das Einkommen meiner geschiedenen Frau eine Rolle,
Nein, sie leistet BU, solange das Kind noch minderjährig ist
vielleicht auch das Einkommen deren Ehemann?
Nein, er hat schließlich keinerlei Verpflichtungen gegenüber eurem Kind.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
vielen Dank - das ging ja superschnell.
Wenn ich das jetzt korrekt verstehe und mein Nettoeinkommen nehme, z. B.
EUR 3000,-- leiste ich für meine Tochter aus 1. Ehe einen KU (lt. Dü. Tab. 2007)
von EUR 461,-- abzüglich hälftiges Kindergeld.
Da die beiden anderen Töchter auch eine Rolle spielen kann ich eine Unterhaltsstufe
zurückgehen, heißt einen KU von EUR 432,-- abzüglich hälftiges Kindergeld?
Freue mich auf ein Feedback.
Ein schönes Wochenende
Sven
Hi sls,
so wie ich das sehe, bist Du nur den drei Kindern unterhaltsverpflichtet, Deine Ex hat keine Ansprüche. Da die DT von drei Unterhaltsberechtigten ausgeht schaust Du nur bei Deinem Netto rein, Eine Höher- oder Niedrigerstufung findet nicht statt.
Gruss oldie
Edit: Und dann natürlich noch in der Kindergeldanrechnungstabelle den Zahlbetrag holen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi sls,
Du nimmst deine Nettomonatseinkommen (da sind dann Weihnachtsgeld etc. miteingerechnet) ziesht die üblichen Unterhaltsmindernden beträge ab ( 5% berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4% Altersvorsorge ...)
Die DDT geht von 3 Unterhaltberechtigten aus.
Dann schaust du in welcher Stufe du landest und zählst die 3 Beträge für die Kinder zusammen. Diese Summe ziehst du dann von deinem bereingtem Nettoeinkommem ab. Bleiben dir nun mindestens 900 € ist alles ok. Bleiben dirweniger muß andersgerechnet werden, da du dann Mangelfall bist. Das hälftige KG darfst du abziehen sobald du 135% oder mehr KU zahlst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
so wie ich das sehe, bist Du nur den drei Kindern unterhaltsverpflichtet, Deine Ex hat keine Ansprüche.
Aber die Ehefrau, deswegen sind's 4 Berechtigte, also eine Stufe runter.
Oder sogar Mangelfall.
Aber die Ehefrau, deswegen sind's 4 Berechtigte, also eine Stufe runter.
Eine Runterstufung wegen der neuen Ehefrau ist meist seltener. Hochgestuft wird gerne, runter kaum 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Ex ist doch wieder verheiratet und fliegt somit als Unterhaltsberechtigte bzgl EU raus.
Gruss oldie
Edit: Brille, Du hast recht. Weisst Du noch was zum Rangverhältnis der neuen Ehefrau gegenüber den Kindern?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
Die Ex ist doch wieder verheiratet und fliegt somit als Unterhaltsberechtigte bzgl EU raus.
es ging ja nicht um die Ex-Frau (die nicht nur neu verheiratet ist, sondern auch selbst arbeitet), sondern um die aktuelle Ehefrau.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Weisst Du noch was zum Rangverhältnis der neuen Ehefrau gegenüber den Kindern?
Das frag ich mich grad auch wieder. bei BU ist ja die KM nachrangig... gilt das auch für Ehefrau Nr.2?
Wenn Ex EU bekommt, geht neue Ehefrau nämlich im zweifelsfall leer aus.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
ich danke Euch ALLEN für die rege Teilnahme und der Klärung meiner Fragen.
Ihr habt mir sehr geholfen. 🙂
Bis zum nächsten Mal - in diesem Forum.
Viele Grüße von der (noch) sonnigen Wies'n
aus München
Sven
