1. Kind fertig mit ...
 
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1. Kind fertig mit der Ausbildung,2. fängt im Sommer an.

 
(@heiko85)
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Hallo.

Brauche mal euren Rat.

Erstmal zu meiner Person Kind 1 ist Bj 05 Kind 2 Bj 09.

Mein durchnschnitts Netto einkommen im letzten Jahr lag bei ca 2500€.

Für beide Kinder liegen Unterhaltstitel aus dem Jahren 2006 und 2009 vor.

Ich habe seit September 2022 750€ Unterhalt gezahlt, wurde mündlich so mit der Kindesmutter vereinbahrt.

So jetzt zu meiner Frage, Kind 1 ist seit September 2022 in Ausbildung Netto Gehalt kann ich nicht genau sagen ich vermutte irgendwas um die 500-600€ Netto. Und natürlich weiter steigend im laufe der Zeit. Plus dann ab 18. anrechnung volles Kinder Geld! Richtig? Die Ausbildung beendet er jetzt im Februar erfolgreich und wird auch in der Firma übernommen.

Liege ich recht in der Annahme das ich für ihn seit beginn der Ausbildung gar nicht mehr Unterhalt hätte zahlen brauchen da er selber so viel verdient? 

Und ich eigentlich nur für Kind 2 hätte irgendwas um die 550€ zahlen müssen laut Tabelle?

Und gilt dann selbiges wie bei Kind 1 auch für Kind 2 was die Ausbildung angeht?

 

LG Heiko


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2026 21:34
82Marco
(@82marco)
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Servus,
in Deinen 12 Jahre alten Threads ist die Rede von Unterhaltstiteln...gibt es die noch oder sind andere Kinder davon betroffen?

Unabhängig davon mindert das Ausbildungsgehalt den Unterhaltsanspruch des KU-Berechtigten, somit hätte bereits 2022 eine Anpassung erfolgen können (da stellt sich mir die Frage, wieso erst jetzt nachgefragt wird).

Weiter hätte zum 18 Geburtstag auch neu verhandelt werden können, da KM dann auch unterhaltstechnisch im Boot sitzt (Stichwort Quotelung KU anhand der Einkünfte).

Für den Jüngeren gilt sinngemäß oben Geschriebenes.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 11:54
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

hi danke für deine Antwort. 
Ja es liegen für beide Kinder Titel vor das wäre mein nächstes Thema. 😅

Ich muss leider zu geben das ich mich leider sehr wenig mit dem Thema Unterhalt beschäftigt habe. Ich hab es einfach immer laufen lassen und es gab nie Probleme. 

also liege ich jetzt mit meiner Vermutung richtig wie ich in meinen ersten Beitrag gestellt hab. 

lg Heiko. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 17:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
sind die Titel befristet?
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 17:27
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @heiko85

Die Ausbildung beendet er jetzt im Februar erfolgreich und wird auch in der Firma übernommen.

Nach der Ausbildung hast du deine Unterhaltsverpflichtung für Kind1 erfüllt. Du kannst die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel (Urkunden, evtl. Beschlüsse, evtl. Vergleiche) für Kind1 ohne Abänderungsklage herausverlangen. Verweigert das Kind die Herausgabe, kannst du Vollstreckungsabwehrklage erheben. Vom evtl. zu viel gezahlten Unterhalt wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nichts zurückbekommen, denn zu viel gezahlter Unterhalt gilt regelmäßig als verbraucht.

Geschrieben von: @heiko85

Und ich eigentlich nur für Kind 2 hätte irgendwas um die 550€ zahlen müssen laut Tabelle?

Kind2 müsste 17 sein oder werden. Was macht es? Schule oder schon in Ausbildung? Lebt noch bei Muttern? Du musst für Kind2 derzeit in Höhe des aktuellen Titels bezahlen. Bitte genaue Angaben zum letzten gültigen Titel für dieses Kind. Idealerweise den Titel anonymisiert hier hochladen.

Ab Volljährigkeit von Kind2 haften beide Elternteile anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Einkünfte des Kindes (einschl. Kindergeld) werden dann voll angerechnet. Mglw. musst du dann eine Abänderung des Titels anleiern.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 17:46
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

Gute frage würde die Urkunden gerne hier einstellen weiß nur gerade nicht wie!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 19:55
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles 

Ok aber was passiert wenn ich die Urkunden nicht raus Klage und alles so lasse wie es ist, ich muss kein Unterhalt mehr zahlen und jeder geht seiner Wege? Hab wenig Lust auf diese klagerei und Anwalts Thematik!

 

zu Kind 2 ja es ist wird im Sommer 17 und beendet die 10.Klasse.!  Ja Titel bekomme ich im moment nicht hochgeladen! Wie geht das hier im Forum? 🤣 

 

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 20:01
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @82marco

sind die Titel befristet?

Die seit dem 6.1.2014 im Forum vorhandenen Urkunden sind nicht befristet. 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 20:01
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @heiko85

@tacheles 

Ok aber was passiert wenn ich die Urkunden nicht raus Klage und alles so lasse wie es ist, ich muss kein Unterhalt mehr zahlen und jeder geht seiner Wege? Hab wenig Lust auf diese klagerei und Anwalts Thematik!

 

zu Kind 2 ja es ist wird im Sommer 17 und beendet die 10.Klasse.!  Ja Titel bekomme ich im moment nicht hochgeladen! Wie geht das hier im Forum? 🤣 

 

LG

Ok hab es hinbekommen nur über um weg....

https://www.directupload.eu/file/d/9187/auq7397h_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/9187/jvtqrg5h_jpg.htm

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 20:22
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok hab es hinbekommen nur über um weg....

https://www.directupload.eu/file/d/9187/auq7397h_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/9187/jvtqrg5h_jpg.htm

 

Das sind die Urkunden, die du schon am 6.1.2014 hier hochgeladen hast.

Weitere Titel existieren nicht? Keine weiteren Urkunden, Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche?

Und noch etwas interessiert mich: Wer hat die ganzen Jahre die beiden Kinder hinsichtlich ihrer Unterhaltsansprüche rechtlich vertreten? Nur die Mutter?

 


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 20:36




(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @tacheles

Ok hab es hinbekommen nur über um weg....

https://www.directupload.eu/file/d/9187/auq7397h_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/9187/jvtqrg5h_jpg.htm

 

Das sind die Urkunden, die du schon am 6.1.2014 hier hochgeladen hast.

Weitere Titel existieren nicht? Keine weiteren Urkunden, Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche?

Und noch etwas interessiert mich: Wer hat die ganzen Jahre die beiden Kinder hinsichtlich ihrer Unterhaltsansprüche rechtlich vertreten? Nur die Mutter?

 

Ja genau was anderes gibt es nicht.

Ja die ganzen Jahre wurden die Kinder durch die Mutter vertreten.

Ich musste zwei mal 2014 und 2015 mich beim Hartz4 Amt offen legen. Wo aber immer alles ok war, es kam keine Forderung oder ähnliches.

Der letzte Brief vom Jugendamt kam 2018 wo mir der aktuelle Zahlbetrag mitgeteilt wurde und wo aber am Ende ein Satz stand der lautete:

Insofern vorliegend eine vom Titel abweichende Unterhaltsvereinbarung getroffen wurde, dient dieses Schreiben lediglich ihrer Information.

Ich konnte mich immer mit der Mutter über die Beträge Mündlich einigen!

 

LG Heiko

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 20:59
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @heiko85

Ok aber was passiert wenn ich die Urkunden nicht raus Klage und alles so lasse wie es ist,

Beide Urkunden sind vollstreckbar, so lange sie nicht herausgegeben / abgeändert sind.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2026 21:18
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @tacheles

Geschrieben von: @heiko85

Ok aber was passiert wenn ich die Urkunden nicht raus Klage und alles so lasse wie es ist,

Beide Urkunden sind vollstreckbar, so lange sie nicht herausgegeben / abgeändert sind.

Ok aber was genau bedeutet das?

Kind 1 beendet jetzt im Februar seine Ausbildung und fängt an mit Arbeiten. Wie am Anfang de Threads bin ich da ja schon lange nicht mehr Unterhalts pflichtig! Was bringt ihm dann die Urkunde noch?

Und bei Kind 2 ist es ja bald so! 

Was könnte jetzt noch auf mich zukommen? 

LG

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2026 21:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @heiko85
Kind 1 beendet jetzt im Februar seine Ausbildung und fängt an mit Arbeiten. Wie am Anfang de Threads bin ich da ja schon lange nicht mehr Unterhalts pflichtig! Was bringt ihm dann die Urkunde noch?
Solange diese Urkunde existiert bzw. nicht abgeändert wird, könnte damit in voller, festgelegter KU-Höhe gepfändet werden; das bedeutet "vollstreckbar".
Durch den Verdienst des Kindes erlischt  der Anspruch aus dem Titel nicht "automatisch"; er muss entweder abgeändert oder herausgegeben werden.

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2026 10:25
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @82marco

Geschrieben von: @heiko85
Kind 1 beendet jetzt im Februar seine Ausbildung und fängt an mit Arbeiten. Wie am Anfang de Threads bin ich da ja schon lange nicht mehr Unterhalts pflichtig! Was bringt ihm dann die Urkunde noch?
Solange diese Urkunde existiert bzw. nicht abgeändert wird, könnte damit in voller, festgelegter KU-Höhe gepfändet werden; das bedeutet "vollstreckbar".
Durch den Verdienst des Kindes erlischt  der Anspruch aus dem Titel nicht "automatisch"; er muss entweder abgeändert oder herausgegeben werden.

Grüßung
Marco

moin. 
ja ok. Aber wenn das Kind voll Arbeiten geht und Geld verdient wir sagen jetzt einfach mal 2000€ Netto bin ich doch nicht mehr Unterhaltspflicht und somit kann er mit der Urkunde doch nix mehr anfangen. Oder verstehe ich da was falsch? 

lg 

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2026 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @heiko85
Aber wenn das Kind voll Arbeiten geht und Geld verdient wir sagen jetzt einfach mal 2000€ Netto bin ich doch nicht mehr Unterhaltspflicht

Doch, Du bist zahlungspflichtig, solange der Titel gültig ist (und das ist er definitiv, unter anderem weil unbefristet)!
Der Unterhaltsanspruch per se wäre zwar wegen der Einkünfte nicht gerechtfertigt, aber der Titel und damit verbundene Regelungen läuft dennoch weiter.
Insofern solltest Du Dich ganz schnell

intensiv mit Rechten und Pflichten in Zusammenhang mit Unterhaltstiteln und
um Herausgabe/Abänderung des/der bestehenden Titel(s)
kümmern.

Da der Große eh´ bald volljährig ist, würde ich mit ihm wegen Herausgabe/Verzichtserklärung reden.

Grüßung
Marco

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2026 13:00
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @82marco

Geschrieben von: @heiko85
Aber wenn das Kind voll Arbeiten geht und Geld verdient wir sagen jetzt einfach mal 2000€ Netto bin ich doch nicht mehr Unterhaltspflicht

Doch, Du bist zahlungspflichtig, solange der Titel gültig ist (und das ist er definitiv, unter anderem weil unbefristet)!
Der Unterhaltsanspruch per se wäre zwar wegen der Einkünfte nicht gerechtfertigt, aber der Titel und damit verbundene Regelungen läuft dennoch weiter.
Insofern solltest Du Dich ganz schnell

intensiv mit Rechten und Pflichten in Zusammenhang mit Unterhaltstiteln und
um Herausgabe/Abänderung des/der bestehenden Titel(s)
kümmern.

Da der Große eh´ bald volljährig ist, würde ich mit ihm wegen Herausgabe/Verzichtserklärung reden.

Grüßung
Marco

 

 

ok danke jetzt habe ich es verstanden. Aber mal ehrlich wer denkt sich denn sowas ehrenloses aus? Solange wie das Kind Unterhaltspflichtig ist zu bezahlen sehe ich ja ein aber wenn es dann arbeiten geht und vollen Lohn bekommt das ich trotzdem aufgrund des Titels Unterhaltspflichtig bin. Oh man da kann man sich nur an den Kopf fassen. Ok abgehakt. 

jetzt kommen wir mal auf Kind 2 zu sprechen welches 16jahre alt ist im Sommer 17 wird und die Schule beendet und vermutlich eine Ausbildung beginnt. 
wie soll ich mich dann da verhalten? 

lg. 

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2026 14:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für den Jüngeren gilt obiges analog, DU(!!) musst Dich rechtzeitig um Abänderung/Herausgabe des Titels kümmern.
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2026 19:34
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @heiko85

jetzt kommen wir mal auf Kind 2 zu sprechen welches 16jahre alt ist im Sommer 17 wird und die Schule beendet und vermutlich eine Ausbildung beginnt. 

Auch bei minderjährigen Kindern werden Einkünfte (z.B. Ausbildungsvergütung) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, allerdings nur zur Hälfte. Einen Anspruch auf den Ausbildungsvertrag hast du im Rahmen des Auskunftsrechts (§ 1605 BGB). Bei gemeinsamen Sorgerecht must du den Vertrag sogar mit unterschreiben. Wenn der restliche Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes durch die Ausbildungsvergütung unter die titulierten 100 % des Mindestunterhalts sinkt, hast du einen Anspruch auf entsprechende Reduzierung des Titels. Bei einem minderjährigen Kind würde ein schriftlicher Verzicht der Mutter reichen.

Du solltest dich vorab schon mal mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG befassen. Auf Anwälte und das Jugendamt könnt ihr auch zukünftig gern verzichten. 

Wenn du deinen Kindern vollständig vertraust, kann du nach deren Ausbildung auch auf die Herausgabe der Titel verzichten. Eine Vollstreckung ist nämlich nur mit deren aktivem Zutun möglich. Die Mutter kann ab Volljährigkeit jedenfalls nicht mehr aus den beiden Urkunden vollstrecken. Zu dem Vertrauensverhältnis zwischen den Kindern und dir schreibst du kaum etwas. Jedenfalls scheint deine Beziehung zur Mutter schon früh angeknackst gewesen zu sein, denn die beiden Urkunden wurden wohl jeweils kurz nach Geburt der Kinder erstellt.

Nur vorsichtshalber: Zeitbombe Titel.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2026 10:28
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Ok alles klar ich danke euch erstmal für die Hilfe und die Erklärung. Ich muss das erstmal verarbeiten. 

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2026 17:03