Hallo in die Runde,
mein letzter Beitag ist jetzt schon ewig her, auch wenn ich häufig nur still mitgelesen habe. Ihr habt mir hier gut über die Zeit helfen können. Tolles Forum.
Nun ist es soweit, meine Kinder sind 18 geworden. An der Stelle könnte ich einen guten Rat von euch gebrauchen.
Stand jetzt ist es so, dass der Titel, mit Formulierung bis 18 Jahre, ausgelaufen ist. Was aber auch gar nicht wirklich relevant ist, da ich sowieso weiterzahle bis die Kinder (Zwillinge) eine Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben.
Was ich eigentlich nicht möchte, das die Kinder jetzt loslaufen und Unterhalt berechnen lassen müssen. Der Mutter habe ich mitgeteilt, dass sie nun auch barunterhaltspflichtig ist und Kindergeld voll angerechnet wird. Eigentlich müsste ich das mit ihr nicht besprechen, will aber eine vernünftige Regelung. Habe jetzt meiner Meinung nach einen fairen Zahlbetrag unterbreitet. Wobei ich glaube den zu hoch angesetzt zu haben.
Fakt ist, sie hat einen Wohnvorteil den ich nicht habe. Sie ist nun verheiratet und haben sich eine Immobilie gekauft, im Verhältnis 30 Link entfernt Sie 30 er 70. Immobilie wird weiterhin abbezahlt. Zudem gibt es in dem Haus eine Anliegerwohnung die auch vermietet wird.
Daher die Frage kann mir vielleicht jemand in etwa sagen, wie der Wohnvorteil hier berechnet werden könnte?
Besten Dank für eure Unterstützung
Hi,
der Wohnvorteil ermittelt sich m.E. aus der "ortsüblichen" Miete für das von Deiner Ex bewohnten Objekt, dann mal 0,7 (Anteil des neuen Mannes der Ex).
Beispiel:
Ortsübliche Miete 1.500 kalt x 0,7 = 1.050€ Wohnvorteil.
VG,
WNV
Hallo zusammen,
dann mal 0,7 (Anteil des neuen Mannes der Ex)
Moment mal, muss das nicht genau andersherum sein? Es geht um ihren Wohnvorteil, nicht um den Wohnvorteil ihres Mannes, und da ihr Anteil "nur" 30 Prozent beträgt, kann man ihr doch auch nur 30 Prozent des Wohnvorteils zurechnen, oder?
Außerdem, die ortsübliche Miete ist das eine, die anrechenbaren Kosten sind das andere. Wir haben hier insbesondere:
Immobilie wird weiterhin abbezahlt
Daher müsste m.E. in erster Nähe so gerechnet werden: Ortsüblich Miete abzüglich Schuldendienst, und von dem was dann noch übrig bleibt, die besagten 30 Prozent.
Die entscheidende Frage wird hier also sein: Wie hoch ist der Schuldendienst im Vergleich zur ersparten Miete? Denn wenn der Brutto-Wohnvorteil durch die Kosten zum größten Teil weggefressen werden würde, dann bräuchte man sich über den Wohnvorteil auch keine großen Gedanken zu machen, weil unterm Strich eh' kaum was übrig bleibt. Wenn die Ratenzahlungen gering sind, dann sieht die Sache natürlich anders aus.
Außerdem haben wir ja auch noch dieses hier:
Zudem gibt es in dem Haus eine Anliegerwohnung die auch vermietet wird.
Hinsichtlich der vermieteten Wohnung reden wir nicht mehr über Wohnvorteil, sondern über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Daher müsste man die Immobilie eigentlich für die Berechnung aufteilen in den selbst bewohnten und in den vermieteten Teil, z.B. prozentuale Aufteilung anhand der jeweiligen Wohnfläche. Für den selbst bewohnten Teil dann wie oben beschrieben (also ortsübliche Miete für diesen Teil der Immobilie, abzüglich der auf diesen Teil der Immobilie entfallenden Ratenzahlungen, und vom Rest dann ihre 30 Prozent); für den vermieteten Teil müsste man die Nettoeinkünfte eigentlich aus der Steuererklärung ermitteln können, und davon dann ebenfalls wieder ihre 30 Prozent.
Ein Detail, auf das man in diesem Zusammenhang vielleicht achten sollte: Ist es ein einziger Kredit für die Gesamt-Immobilie, oder ist die Finanzierung für den selbst bewohnten und den vermieteten Teil unterschiedlich? Es kann durchaus sein, dass die beiden bei der Finanzierung die Tatsache berücksichtigt haben, dass man bei vermieteten Wohnungen die Zinszahlungen gegenüber dem Finanzamt von der erzielten Miete abziehen kann, während die Zinszahlungen für selbst genutztes Wohneigentum steuerlich gesehen verloren sind - da nimmt man ggf. gerne zwei getrennte Kredite mit unterschiedlichen Konditionen für die beiden Teile der Immobilie auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielleicht eine blöde Frage, aber das mit den 30%/70% geht mir zu schnell. Worauf beziehen sich die 30 zu 70%?
- Auf den Anteil, wie die Erwerbskosten der Immobile aufgeteilt wurden?
- Auf den Anteil am Schuldendienst (Zins+Tilgung)?
- Wurde die Immobilie vor oder nach neuer Eheschließung gekauft? Ist die neue Immobilie damit Teil Ihrer Zugewinngemeinschaft (oder gibt es Gütertrennung)?
- Wie ist der Kreditvertrag gestaltet? Haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch, so das Jedem eigentlich 50% zuzurechen wäre?
- Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen: Er, Sie, Beide?
Hintergrund der Fragen ist, ohne dass ich in diesem Sachverhalt sattelfest bin, dass die Frau sich ja ggf. auch einfach 50% anrechnen lassen muss??? Eventuell ja auch schon 50% dadurch, dass sie die Hälfte des nicht vermieteten Teils bewohnt - und die Fragen nach Erwerbskostenanteil oder Schuldendienstanteil etc. stellen sich gar nicht.
Die selben/ähnliche Fragen ergeben sich sicher auch, um den Anteil der Frau an den Mieteinnahmen zu ermitteln.
Hallo,
danke euch für die wirlichen guten Hiweise. Es scheint aber kompliziert, wenn man es dann genau wissen wollte, müsste man wirklich berechnen lassen. Damit sollen die Kinder sich aber nicht befassen müssen.
Das Haus wurde vor der Heirat gekauft, wer im Grundbuch steht weiß ich nicht, auch nicht wie es sich mit der Anliegerwohnung verhält. Ich sehe nur gerade den Vorteil, den sie hier hat. Ich denke der Vorschlag den ich unterbreitet habe, ist in Anbetracht ihrer Situation und wenn ich anteilig großzügig zu ihren Gunsten berechne, sehr fair.
Ich warte jetzt mal ab was kommt und gehe dann in die Diskussion.
Hallo @PapaMachtlos,
Ich denke der Vorschlag den ich unterbreitet habe, ist in Anbetracht ihrer Situation und wenn ich anteilig großzügig zu ihren Gunsten berechne, sehr fair.
Streng genommen kann es dir egal sein, ob die Mutter diesen Vorschlag fair findet oder nicht - die wichtige Frage ist, ob die inzwischen volljährigen Kinder mit deinem Vorschlag einverstanden sind. Wenn ja, dann ist für dich erst mal alles in Butter; und wenn nein, dann ist es Aufgabe der Kinder, von beiden Elternteilen eine ordentliche Einkommensauskunft anzufordern, um anhand dieser Daten die Unterhaltsfrage zu klären.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
