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Wie bekomme ich das Umgangsrecht für meinen Sohn???

 
(@marcus01)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen. Ich habe seit April 2009 einen Sohn mit meiner Ex-Freundin. Wir haben uns in ihrer Schwangerschaft getrennt ( es hat einfach nicht mehr funktioniert ) und seitdem hatte ich ganz selten mit ihr Kontakt. Ich habe auch einen Vaterschaftstest gemacht, weil ich nicht sicher war ob mein Sohn von ihr ist. Dann habe ich etwas Zeit verstreichen lassen, da ich mir der Situation etwas überfordert war und mich dann erst Ende Dezember 2009 mit der Mutter in Verbindung gesetzt um meinen Sohn zu sehen. Leider hat sie einen Umgang strikt untersagt und mich auf das Jugendamt verwiesen. Ich habe dann im Februar 2010 den Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, da meine Mutter mir den Umgang mit meinem Sohn nicht ermöglicht hat.

Ich sollte dann in einem Brief dem Jugendamt schildern, wie ich mir den Umgang mit meinem Sohn vorstelle. Nachdem ich den Brief eingeschickt habe, wurde auch die Mutter meines Sohnes ins Jugenamt eingeladen. Nach ca. 7 Wochen und unzähligen Telefonaten habe ich dann endlich in einem Brief Bescheid bekommen....

Zitat Jugendamt: "Nach Rücksprache mit der Kindesmutter ist der Umgang mit Ihrem Sohn nicht möglich.Die Kindesmutter hat Ihre Ängste in Bezug mit dem Umgang des Kindes geschildert. Die Kindesmutter wird Ihnen nun 2x jährlich ein Bild von Ihrem Sohn schicken und den aktuellen Gesundheitszustand in einem Brief schildern."

Bis heute habe ich noch keinen Brief von Kindesmutter erhalten und sie hat mir per SMS geschrieben das sie mir auch keinen schicken wird und mein Sohn sich melden wird, falls er mich überhaupt sehen will. Auch habe ich niemals meinen Sohn zu Gesicht bekommen und deswegen verstehe ich auch nicht warum mir auch das Jugendamt den Umgang untersagt. Auch zahle ich regelmäßig den Unterhalt für meinen Sohn.

Darf das Jugendamt so mit mir umgehen??? Wie kann ich weiter vorgehen??? Bitte helft mir weiter.... DANKE


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2010 19:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marcus

Darf das Jugendamt so mit mir umgehen??? Wie kann ich weiter vorgehen??? Bitte helft mir weiter.... DANKE

Du solltest beim JA erst hinterfragen, welche Ängste KM im Bezug auf Umgang hat und dazu Stellung beziehen.
Wenn alles nichts hilft, kannst du eine Umgangsklage beim zuständigem Gericht(Wohnort des Kindes)einreichen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 20:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das JA hat einen klaren Vermittlungsauftrag und dazu gehören 3er-Gespräche. Setze eine Kurfrist für einen solchen Termin. Klappt das nicht, ab zum Gericht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 20:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich weiss nicht, wie es dazu gekommen ist:

Zitat Jugendamt: "Nach Rücksprache mit der Kindesmutter ist der Umgang mit Ihrem Sohn nicht möglich.Die Kindesmutter hat Ihre Ängste in Bezug mit dem Umgang des Kindes geschildert. Die Kindesmutter wird Ihnen nun 2x jährlich ein Bild von Ihrem Sohn schicken und den aktuellen Gesundheitszustand in einem Brief schildern."

Aber diese Haltung von JA ist m.E. nicht normal, da sie eigentlich immer erst versuchen zu vermitteln.
Deswegen denke ich, das beim JA ein kurzes telefonisches Hinterfragen reicht und wenn dann keine plausible Erklärung bzw. Einladung zum Vermittlungsgespräch kommt, gleich zum Gericht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 21:11
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Marcus01,

Darf das Jugendamt so mit mir umgehen???

Nein! Dürfen sie nicht.
Das JA ist nicht befugt, solche Entscheidungen zu treffen!

Wie kann ich weiter vorgehen???

Das hat Dir Deep Thought in seiner Antwort bereits gesagt.
Am Besten richtest Du Dein schreiben direkt an den Leiter des Amtes.

Du hast ein Recht auf Umgang mit Eurem gemeinsamen Sohn. Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit Dir.
Die Mutter hat die Pflicht, diese Umgägne zu ermöglichen und positiv zu fördern.

Wird beim JA kein ordentliches Ergebnis gefunden, reichst Du Klage bei Gericht ein.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2010 10:15