Verweigerung der KM...
 
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Verweigerung der KM um Auskunft über Kindertagestätte

 
 Mad
(@mad)
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Hallo miteinander,

ja , meine Frage an Euch und villeicht kann Sie mir ja einer beantworten:

Meine Tochter hatte mir am Samstag erzählt, das sie in die Kindertagesstätte geht. Einerseits war ich sehr erfreut darüber, anderseits verärgert mich es ein wenig, das die KM mir nichts davon erzählt hat.
Daran seh ich wieder einmal, das Sie alles unternimmt, das ich als KV so wenig wie möglich Kontakt zu ihr haben soll.
Es hätte mich auch nicht stutzig gemacht, aber ich sah heute meine Ex im Hause der Psychartrie bei uns in der Stadt. Vermutet hatte ich schon lange, das sie dort in Behandlung wieder ist. Darauf hin fragte ich sie heute, in welche Tagesstätte unsere Tochter geht, als Antwort bekam ich, Das hat dich nicht zu interessieren, naja, etwas anderes hatte ich auch von ihr nicht erwartet, wie diese Aussage.

Meine Frage an Euch, Inwieweit hab ich den ein Recht überhaupt darauf, zu erfahren, wo sich meine Tochter, bzw. in welcher Tagesstätte sich meine Tochter aufhält? Würde doch gern als KV erfahren, wie sie sich dort eingelebt hat, ob es irgendwelche Probleme gibt? Oder habe ich dazu gar kein Recht?

Bedanke mich schon Mal für Hinweise und Kommentare.

Mit freundlichen Grüßen        Mad


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 19:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mad!
Ich habe gerade Deinen ersten Thread überflogen, konnte aber nicht finden, ob GSR besteht oder ob ihr verheiratet wart.

Bitte ein bisschen mehr input!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 19:33
 Mad
(@mad)
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Hallo Marco,

Danke dir erstmal für deinen Beitrag.
Nein , ich habe nicht das Sorgerecht, leider.Verheiratet waren wir auch nicht.

Mit ferundlichen Grüßen      Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 20:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mad,

Nein , ich habe nicht das Sorgerecht, leider.Verheiratet waren wir auch nicht.

so leid es mir tut: Unter diesen Voraussetzungen ist die KM nicht verpflichtet, Dir irgendetwas mitzuteilen. Sie hat sich lediglich an festgelegte Umgangstermine zu halten; that's it. Über medizinische Behandlungen oder eine psychologische Betreuung sowie über die Wahl der Kindertagesstätte entscheidet sie ganz allein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 20:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber >siehe hier § 1686 BGB< besagt doch das er Auskunft verlangen kann . Er darf nicht mitentscheiden, aber Auskunftsrecht hat er unabhängig vom SR.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 20:31
 Mad
(@mad)
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Danke Euch beiden für die Info.

Tina, nach welchem GB. gehst du, wegen den Paragraphen? Möchte mir den ganz gerne mal durchlesen.

Danke für Info und weiteren Info's

Mit freundlichen Grüßen  Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 20:44
(@jemmy)
Registriert

Hallo Mad

Folge doch einfach dem Link, den Tina dir gesetzt hat!

Ansonsten:

Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des KindesJeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina & Jemmy,

ein Auskunftsrecht auf der einen würde eine Mitteilungspflicht auf der anderen Seite voraussetzen. Die ist bei ASR m. W. nicht gegeben; der "casus knaxus" dürfte die Formulierung "bei berechtigtem Interesse" sein (wobei ich den § 1686 BGB schon aufgrund seines Umfeldes der gemeinsamen elterlichen Sorge zuordne). Abgesehen davon: Wo läge der "Vorteil" eines nichtsorgeberechtigten Elternteils, über Dinge Bescheid zu wissen, die er weder mitbestimmen noch ändern darf?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 21:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Martin,

ich kann´s dir nur aus meiner Erfahrung sagen. Zweimal im Jahr muß ich einen Bericht über die Entwicklung verfassen, ein Farbfoto und das Zeugnis dazupacken. Als berechtigtes Interesse genügte das Ansinnen des KV über die Entwicklung der kidner informiert zu sein, da er den Umgang nicht wahrnimmt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 21:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

wie gesagt: Das ist nicht mein Spezialgebiet. Ich gehe aber aufgrund Deiner Formulierung ("...ich muss...") davon aus, dass Dein Ex sich diese Pflicht Deinerseits erklagt hat. Falls ja und falls mit Hilfe des § 1686, muss User "mad" eben auch diesen gerichtlichen Weg gehen.

@ mad:
Ich schliesse aus Deinen Äusserungen, dass Kommunikation mit Deiner Ex nicht wirklich stattfindet. Man kann in solchen Fällen die Auskunftserteilung vielleicht gerichtlich durchdrücken (siehe Tina's Fall; war mir so bislang nicht bekannt); vermutlich wird das dem Umgang mit Deiner Tochter aber nicht unbedingt nützen. und dann hättest Du nicht wirklich was gewonnen - denn was willst Du tun, wenn sie Dir weiterhin Infos verschweigt? Die Tochter fortlaufend im Detail befragen und als Zeugin benennen, um den Verstoss der Ex zu beweisen?

Vielleicht drückst Du Deiner Ex - statt über "Rechte" nachzudenken, die sich sowieso kaum durchsetzen lassen - einmal die "20 Wünsche von Trennungskindern" in die Hand; herunterzuladen >>>HIER<<<

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 21:45




 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Tina und Martin für Eure rege Beteiligung an Vorschlägen und Äußerungen.

Ja, KM will und ist nicht gewillt,  mir Auskunft zu geben, wie es meiner Lütten geht, was sie so macht, im Kindergarten, usw.
Ich denk mal, Sie hat sehr große Angst auch, das die Wahrheit eines Tages ans Licht kommt, wie z.B., das Sie bei ihrer Anwältin nur gelogen hat, nur negatives abgelassen hat, was mich angeht und ihre Briefe, die sie mir geschrieben hat, nach der Trennung, Versprechen über Versprechen und nichts eingehalten hat. Ich habe alle Briefe behalten und sie dachte, ich schmeiße sie weg. Was die Wünsche eines Trennungskindes angeht, das hat sie von mir schon bekommen. Aber , wer diese Gedanken eines Kindes beschrieben hat, den sei Dank zu sagen, weil es auch so stimmt, wie nieder geschrieben.
Ja, dann bleibt mir nichts anderes weiter übrig, das auch vor Gericht einzuklagen.

Mensch, ich hatte nie etwas mit Gericht zu tun und nun das alles.
Ich hoffe, mir rennt die Zeit nicht weg, was meine Lütte angeht.

Mit freundlichen Grüßen  Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 22:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Frage an Euch, Inwieweit hab ich den ein Recht überhaupt darauf, zu erfahren, wo sich meine Tochter, bzw. in welcher Tagesstätte sich meine Tochter aufhält? Würde doch gern als KV erfahren, wie sie sich dort eingelebt hat, ob es irgendwelche Probleme gibt? Oder habe ich dazu gar kein Recht?

So wie ich das sehe, hast du ein Recht darauf zu erfahren, dass deine Tochter in eine Tagesstätte geht, aber nicht in welche. Du hast auch das Recht, halbjährlich einen schriftlichen Entwicklungsbericht über deine Tochter zu bekommen, wenn deine Tochter dir nicht selber mitteilen kann, wie es ihr geht. Diesen Bericht müsste die KM verfassen und es gibt keine eindeutigen Regeln dafür.

Im schlechtesten Fall bekommst du also die Auskunft: Kind ist normal entwickelt, hatte im halben Jahr eine Kinderkrankheit, die wieder verheilt ist. Und das wars dann.

LG

eskima
edit: GG (grausige Grammatik  :puzz:)


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 22:17
 Mad
(@mad)
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Danke Eskima und allen anderen,

Wenn ich wollte, dann könnte ich heulen,weinen.aber das bringt es nicht, den >Kopf in den Sand zu stecken.
Es wird langsam Zeit, das sich einige Gesetze auch zu Gunsten der Väter ändern, was den Umgang und das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder angeht undnicht das KM alle Rechte hat, die man überhaupt haben kann.

Mit freundlichen Grüßen allen  Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 22:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ martin:

Du hast Recht bei mir ist es ein Urteil. Der § ist noch mehr gummiartig als Gummi. Eigentlich soll er sicher stellen d,as der Elternteil der nciht täglich mit dem Kind zu tun hat alle Infos bekommt, die eben wichtig sind. Auf der anderen Seite wird er oft nicht angewendet, wenn es Umgang gibt, denn dann kann sich der Umgangsberechtigte selebr von der Entwicklung überzeugen, fragen oder sich Zeugnisse geben lassen.. zumindest eben in der Theorie. bei mir bekommt er die berichte, trotz der Tatsaceh das er den Umgang völlig ablehnt... naja, man kann mit dem § alles und nichts anfangen, kommt omemr auf das Geschick des RA an.

Ab und zu reicht aberauch ein Verweis darauf und die Infos werden doch zumidnest ein wenig rübergereicht. Ein Versuch ist es allemal wert.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 22:46
 Mad
(@mad)
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Hallo alle miteinander,

Duch Zufall sah ich gestern, in welche Einrichtung zur Zeit meine Tochter geht, da meine Ex sich tagsüber in einer psychiatrischen Einrichtung befindet. Muß dazu sagen, als sie mich sah, wir waren nicht einmal 20 Meter entfernt von einander, sie die Lütte erst an der Hand hatte und dann schnellstmöglich sie in den Sportwaagen setzte. Kein Wort von - guck mal da ist Papa, oder etwas ähnliches.Nur keinen Kontakt haben zum Vater, nach ihrer Meinung nach.

Nach einen Gespräch mit einer guten Freundin von mir, entschloß ich mich heute die Leiterin der Einrichtung aufzusuchen. Mir ging es in erster Linie darum, das sie als Leiterin sieht, das es da noch einen Vater gibt, der sich um seine Tochter kümmern will und dies auch gerne tut.Da die KM nicht gewillt ist, mit mir zu reden und mir keinerlei Auskünfte gibt, mir nicht einmal in irgend einer Weise zukommen läst, das unsere Tochter in den Kindergarten geht, habe ich diesen Schritt unternommen. Diese Leiterin sagte mir nur, wenn ich nicht das Sorgerecht habe, darf sie mir auch keine Auskunft erteilen, sie würde erst mit meiner Ex darüber reden und ihr Einverständnis einholen. Naja, da kann ich mir ja  jetzt schon ausrechnen, was dabei heraus kommt.

Meine Frage an Euch, habe ich mich nun durch das Aufsuchen der Leiterin in irgend einer Art und Weise rechtlich falsch verhalten? Kann die RA. meiner EX. mir rechlich deswegen etwas? Ich denk mal , das sie das ihrer AW. schnellstmöglich mitteilen wird, das ich die Leiterin aufgesucht habe, bzw. das sie mich in unmittelbarer Nähe der Einrichtung gesehen hat. Dazu muß ich noch sagen, das sie mich ja schon angezeigt hat, bei der Polizei, wegen Stalking ( Nachstellung )

Danke Euch für Meinungen.

MfG.  Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

* zusammengeführt

@ Mad,

wenn man Dir schon sagt, welche Rechte Du hast und vor allem, welche nicht - warum wunderst Du Dich, wenn Deine Ex in ein Fass aufmacht, falls Du diese Grenze überschreitest? Ob der Tatbestand des Stalkings gegeben ist, entscheiden ggf. andere - aber Du hilfst Dir selbst mit solchen Aktivitäten nicht, denn diese "anderen" beurteilen nur die rechtliche Situation, und nach der bekommst Du diese Einkünfte nun einmal nicht. Auch ein Nicht-Führerscheinbesitzer wird Schwierigkeiten haben, den Behörden zu erklären, warum er trotzdem Auto gefahren ist; die "Qualität" seiner Motive spielt dabei keine Rolle.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 18:22
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

Danke dir für dein Kommenta und Hinweise.

Was die Anzeige angeht, kann ich nur das wieder geben, was mir mein AW. gesagt hat, Sie ist in der Beweispflicht, des es sich so zugetragen hat.

Bei mir ist reges Interesse, was meine Tochter angeht, hab aber anscheinend dann den § 1686 falsch verstanden.

MfG.  Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 20:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo mad,

ja den § hast du falschverstanden. Es steht das das Zauberwort Elternteil . Nur die KM ist verpflichtet dir Infos zu geben, allen anderen ist es untersagt, solange nicht das Einverständnis des Sorgeberechtigeten vorliegt. Allerdings kannst du die KM auf diesen § hinweisen und ggf diese Infos einklagen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 20:21