Hallo mitzeinander,
Obwohl die KM seid fast 2 Monaten weiß ( Schreiben meines RA. )und ich das schon lange geplant habe mit der gemeinsamen Tochter Urlaub noch zu machen , sprich im Dezember, sagte sie mir heute kurz und knapp, das es in der Woche nicht gehen würde. Warum es nicht gehen würde, darauf bekam ich keine Antwort.
Meine Frage an Euch, wenn sie alles daran setzt, das der Urlaub nicht stattfindet mit meiner Tochter, kann ich diese nachträglich dann übers Gericht einklagen, bzw. einfordern? Sie hält sich auch an garnichts mehr, was über die Rechtsanwälte und uns vereinbart worden ist. Ich denke auch mal, das ich meine Tochter nicht wie vereinbart am 24. bzw. 25 12. sehen oder bekommen werde.
Würde mich diesbezüglich um Meinungen und Ratschläge freuen.
Danke Euch Mad
Servus Mad!
In Deinem ersten Thread "Umgangsrecht, was kann ich tun ?"
haben wir Dir Deine "mögliche" Marschroute aufgezeigt, wird hier nicht viel anders sein...
Ergänzend:
Solltest Du für diesen Zeitraum schon etwas gebucht haben, teile dies KM schriftlich mit mit dem Hinweis, dass Du sie für den Dir entstehenden finanziellen Schaden im Falle von Nichtherausgabe des Kindes haftbar machen werden musst! Vielleicht bewegt so ein Zweizeiler a bisserl was!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Mad,
Leider habe ich in etwa das Selbe hinter mir.
Mein Tipp:
Schlag Dich nicht so lange mit dem Gerede der Gegenseite rum, wo eh nur Worte statt Taten folgen.
Gehe vor das Familiengericht, damit endlich eine klare Umgangsregelung gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Batman74
