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Mein Recht auf Umgang

 
(@jineo)
Schon was gesagt Registriert

Guten abend Comunity
ich hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Problem.

Ich habe 2 Kinder (3 und 4), beide sind seit einem halben Jahr in Pflegefamilien untergebracht. Beide lebten bei der KM bis das JA entschieden hat das sie da nicht mehr bleiben können wegen unzumutbarer zustände in der Wohnung welche das Kindeswohl „stören“. Ich habe meinen Sohn (4) seit dem 1 mal wieder gesehen und meine Tochter (3) 5 mal. Nun ist es so das beide im Februar wieder zu ihr zurück sollen und genau das will ich nicht zulassen.
Vor einem Jahr ist die KM ins Ausland abgehauen natürlich ohne die Kinder welche ja zu diesem Zeitpunkt bei ihr lebten. Schlimm fand ich vor allem das keiner davon was wusste, erst als der Opa von den Kindern in die Wohnung der KM kam fand er die Kinder alleine vor und ein Zettel auf dem Tisch wo drauf stand das sie weg ist und nicht wieder kommen würde.

Damals hat das Jugendamt ihr das Sorgerecht erstmal entzogen, natürlich hab ich versucht das zu bekommen ohne erfolg allerdings. Denn nach 4 Monaten kam die KM wieder nach Deutschland und, ich konnte es kaum fassen, sie bekam das Sorgerecht sofort wieder und auch sonst war alles so als ob niemals etwas gewesen wäre.
Ich finde es auch nicht in Ordnung das sie die Kinder regelmäßig bekommen könnte, weil tatsächlich bekommt sie nur die kleine, mein großer will sie nicht mal mehr sehen.

Ich kann auch leider keinen Kontakt zu den Kindern bzw. den Pflegefamilien herstellen da mir die KM und das Jugendamt dafür wichtige Informationen (Name, Adresse, Telefonnummer) verweigern. Kann ich die herausgabe dieser Informationen irgendwie „erzwingen“?
Gibt es auch Möglichkeiten für mich zu verhindern das die beiden wieder zu ihrer Mutter zurück müssen und stattdessen zu mir können?
Fast 3 Jahre Streitigkeiten über den Umgang haben auch sehr an meinen Nerven gezehrt und ich weiß langsam wirklich nicht mehr weiter, ich will nur das beste für meine Kinder.

Vielleicht weiß hier jemand Rat oder kann hilfreiche Tips geben.

MFG
Jineo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 18:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo jineo und herzlich willkommen,

die erste und wichtigste Frage: Es besteht kein GSR, oder täusch ich mich? Das SR liegt alleine bei der KM, nicht bei dir.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 18:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo Jineo

Herzlich willkommen bei VS.de

Es wäre möglicherweise hilfreich, wenn du die Vorgeschichte mal erzählst. Was ist da im Vorfeld gelaufen?
Wie alt ist die KM ? Was für Umgangsstreitigkeiten? Wart ihr verheiratet?

Umso mehr an Infos da ist, umso besser kann man auf den Fall eingehen.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 19:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jineo

Damals hat das Jugendamt ihr das Sorgerecht erstmal entzogen

Ich glaube, das können die auch nur über's Gericht. Bist Du sicher, dass es Sorgerechtsentzug war, und nicht irgendwas anderes (Pflegschaft, Beistandsschaft oder wie das heisst) ?

Wenn tatsächlich noch kein Richter den Namen Deiner Kinder gelesen hat und das Jugendamt mauert, dann musst Du Dich selbst ans Gericht wenden. Zunächst mal natürlich für die Umgangsregelung. Ich geh' mal davon aus, dass es normale Pfegefamilien sind und keine mit "Besitzanspruch" wie im Fall Görgülü, so dass von da keine Probleme zu erwarten sind. Nur läuft Dir die Zeit davon, wenn die Kinder schon im Februar zurück sollen, weil so schnell kriegst Du keinen Gerichtsbeschluss.

Wenn Du verhindern willst, dass die Kinder zurück gehen, ist es vielleicht nicht das klügste, Dich gleich selbst anzubieten. Wenn sie bei den Pfflegefamilien in Sicherheit sind und das nicht am anderen Ende der Republik ist, wär's vielleicht besser, darauf hinzuwirken, dass sie erstmal dort bleiben. Das schont die Nerven aller, auch der Kinder, und da kriegst Du den Umgang vielleicht eher in Gang. Für einen Antrag nach §1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) brauchst Du kein Sorgerecht.

Du brauchst einen Rechtsanwalt (bzw. Deine Kinder brauchen das)


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 19:53
(@ariba)
Registriert

Hi,

wenn ich sowas lese...

Damals hat das Jugendamt ihr das Sorgerecht erstmal entzogen, natürlich hab ich versucht das zu bekommen ohne erfolg allerdings. Denn nach 4 Monaten kam die KM wieder nach Deutschland und, ich konnte es kaum fassen, sie bekam das Sorgerecht sofort wieder und auch sonst war alles so als ob niemals etwas gewesen wäre.

... dann verstehe ich den staat noch weniger als ohnehinschon..."alles zum wohle des kindes..."

Gruss

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 23:21
(@jineo)
Schon was gesagt Registriert

Guten abend allerseits

Nun ja das SR lag schon immer bei der KM allein. Sie wird im Februar 20, veheiratet war ich auch nie mit ihr. Ich selbst werde im April 23. Seitdem ich sie vor ungefähr
3 Jahren wegen Problemen in der Beziehung verlassen hab hat sie angefangen den Umgang zu boykottieren. Sie hat sogar mal zugegeben das sie damals mit absicht Schwanger geworden ist weil sie dachte ich würde sie niemals verlassen wenn ein Kind da ist. Naja sie war damals noch 14, fast 15.
Mein großer war 4 Monate als ich zum Bund bin da konnte ich dann auch nur am Wochenende für ihn da sein. Zu dieser Zeit hat die KM sich auch sehr gefreut weil da Unterhalt in voller höhe gezahlt wurde, sie hat sich sogar mal bei mir beschwerd das ich beim Bund aufgehört habe weil sie dann nur noch Unterhaltsvorschuss vom Amt bekam,was ja weit weniger war dann. Insgesamt scheint es ihr mehr ims Geld zu gehen als um die Kinder. Sie allein bekommt ja nur 276€ plus Miete von der ARGE.
Was den Umgang bisher bzw die Streitigkeiten dazu angeht kann ich nur sagen das ich dei Kinder immer nur unregelmäßig alle paar Wochen/Monate sehen konnte.
Die KM kommt zwar momentan immer mit meiner Tochter zu mir aber nur weil die kleine keine ruhe gibt, sie will unbedingt zu mir.
Es gab auch schon viele Termine dazu aufn JA aber das hat alles nicht wirklich geholfen. Ich wäre auch bereit die Kinder erstmal in den Pflegefamilien zu lassen bis alles geklärt ist, haupsache sie müssen nicht zur KM zurück. Mein Junge will sogar bei der Pflegefamilie bleiben und gar nicht zurück. Die zustände wegen den ja die Kinder weg mussten haben sich nicht gebessert sondern verschlimmert, die als Auflage angeordnete Therapie (Alkohol und Drogen entzug) hat sie auch nie gemacht.
Kurzum ich sehe das Kindeswohl bei der KM derzeit stark gefährtet.
Beim Sorgerecht hatte ich mich allerdings vertan, es wurde ihr nicht entzogen sondern es "ruhte" wärend ihrer abwesenheit. Kann ich allerdings auch nicht verstehen.
 
MFG
Jineo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 23:59
(@jineo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

War grad beim JA und dort kam überraschend was gutes raus. Die Kinder werden sehr wahrscheinlich nicht wieder zur KM zurück müssen sondern länger bei den Pflegefamilien bleiben, mein Sohn wahrscheinloch sogar für immer da er nicht mehr weg will von dort.
Bleibt nun zu hoffen das ich die meine Tochter im laufe des nächsten Jahres zu mir bekomme.

Ich hätte allerdings noch eine Frage, vielleicht weiß jemand etwas darüber.
Vor längerer zeit sagt man mir aufn JA das man mir keine Auskunft über die Kinder geben dürfe da ich kein SR habe. Stimmt diese Aussage oder wollte man mich nur "los werden"?

MFG
Jineo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2007 12:02
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vor längerer zeit sagt man mir aufn JA das man mir keine Auskunft über die Kinder geben dürfe da ich kein SR habe. Stimmt diese Aussage oder wollte man mich nur "los werden"?

Es stimmt zwar, dass Dein Auskunftsrecht relativ beschränkt ist, aber ob das JA Dir den Aufenthaltsort verschweigen kann wage ich zu bezweifeln. Du und Deine Kinder haben nämlich ein Recht auf Umgang, §1684 BGB, und dazu musst Du nunmal wissen, wo sie sind. Klar kann man das auch mit irgendeinem Treffpunkt regeln, aber ich meine, was soll der Quatsch.

Irgendwas müssen die auf dem JA zum Thema Umgang doch gesagt haben? Also irgendwas anderes als alle paar Wochen mal oder auch nicht, und auch nur weil KM mit der Kleinen nicht klar kommt. Wenn Du Dich da nicht ernst genommen fühlst, solltest Du ohne weitere Zeit zu verlieren beim Familiengericht eine Umgangsregelung beantragen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 12:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jineo!

Vor längerer zeit sagt man mir aufn JA das man mir keine Auskunft über die Kinder geben dürfe da ich kein SR habe. Stimmt diese Aussage oder wollte man mich nur "los werden"?

Schau mal Verweigerung der KM um Auskunft über Kindertagestätte rein, vielleicht findest Du was "Verwertbares".

____________________
Anm. Link korrigiert.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 12:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo marco,

ich weiß nicht ob das anwendbar ist, denn in dem § steht ausdrücklich der Begriff Elternteil. Es steht nichts von Sorgeberechtigter oder ähnliches. Von daher bin ich mir da mehr als unsicher.

Eines ist korrekt: Ohne Zustimmung des ASR Berechtigten darf weder ein Arzt, noch eine Schule, ein Amt oder ähnliches Auskünfte das Kind betreffend erteilen. Wie das aber ist, wenn das Kind z.B. unter "Amtsvormundschaft" steht, keine Ahnung.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 12:59




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina!

Na, damit versuchen würde ich es allemal, das Ganze auch in Zusammenhang mit pappasorglos´ Argumentation. Als "eingreifende" Behörde fungiert m.E. das JA in diesem Fall als "Elternteil" im weitesten Sinne....


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 13:12
(@jineo)
Schon was gesagt Registriert

@ pappasorglos

Ja es wurde mal was gesagt, und zwar das ich die Kinder, mit vereinbarung vom JA, für 1 Stunde aufn JA sehen darf. Allerdings kam es nie dazu.
Vorallem wäre es den Kindern auch nur langweilig gewesen.Meine Meinung totaler schwachsinn sowas.

Und dann gibt es auch noch das Problem das die zuständige Person aufn JA zu der Sorte gehört die 5 mal am Tag bei Alleinerziehenden Vätern vor der Tür steht
aber bei Alleinerziehnden Müttern grundsätzlich alles i.O ist auch wenn die Kinder nichts zu essen haben oder misshandelt werden.
Ich mein wir hatten ja nicht erst wieder ein totes Kind in Deutschland. So krass geht es bei der KM zu Glück noch nicht zu das dass Kindeswohl derart gefährtet wäre.
Ich werde mal sehen ob ich irgentwas machen kann das jemand anderes auf JA zuständig wird, weil ich schongar nicht mehr von dieser Person angehört werde und ich mich sowieso immer an andere Wenden muss.

Nunja  ich weiß jetzt endlich schonmal wo meine Tochter ist und werde mich so schnell wie möglich bei der Familie melden und den Umgang mit denen klären.
Immerhin ein anfang wie ich finde.

Danke für die vielen Antworten bisher.

MFG
Jineo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2007 16:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jineo!

Ich werde mal sehen ob ich irgentwas machen kann das jemand anderes auf JA zuständig wird, weil ich schongar nicht mehr von dieser Person angehört werde und ich mich sowieso immer an andere Wenden muss.

Ich würde mich direkt mit dem Amtsleiter in Verbindung setzen.

Nunja  ich weiß jetzt endlich schonmal wo meine Tochter ist und werde mich so schnell wie möglich bei der Familie melden und den Umgang mit denen klären.

Da wäre ich vorsichtig, denn die vom JA angeordnete Pflegschaft zu umgehen könnte evtl. Ärger für Dich bedeuten..ich würde daher erst mal den regulären Gang über das JA beschreiten.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 16:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich erahne einen zweiten Fall >Gögülü<. Es ist stringentes Vorgehen absolut erforderlich. Umgang ist das Grundrecht des Kindes - dem kann auch die Pflegschaft nicht entgegen stehen. Definiere dein Ziel und verfolge es. Du wirst anwaltlichen Rat brauchen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 17:36