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Vater kann nicht mehr! Folgen?

 
(@unbekannt666)
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Hallo zusammen,

ich kämpfe seit mehr drei Jahren um eine verbindliche Umgangsregelung vorm Familiengericht.

Es gab unberechtigte Kontaktverbote seitens der KM, es gab mehrere Verfahren, es gab Gutachten, begleitete Umgänge, einvernehmliche Umgangsregelungen, die wegen der KM nicht geklappt haben ...

KM will einfach nicht, dass ich das gemeinsame Kind (Vaterschaftserklärung und GSR liegen vor und KU wird gezahlt) alleine sehen, haben ... darf.

Sie verschiebt geplante Termine, weil sie "nicht kann", wird patzig, wenns gegen ihren Willen geht ...

Ich kann einfach nicht mehr ... Jedes Treffen ist sooo schön mit dem Kind, aber sooo zermartert bin ich selbst danach ... die ganze Zeit um diese Treffen ... ich bin saft- und kraftlos, mich ständig mit der KM auseinanderzusetzen - wegen jeder Kleinigkeit, weil ich angeblich sooo viele Sachen falsch mache ... Die ganzen Probleme mit der KM, dem Gericht ... habe ich mit nach Hause in die neue Partnerschaft gebracht, welche daran zerbrochen ist ... zu beschäftigt war ich mit dem Kind bzw. habe meine schlechte Laune wegen der Ex ... in die neue Beziehung gebracht ...

Das hört sich vielleicht schei.e an, aber hoffentlich auch nachvollziehbar, verständlich ... ich will endlich in Ruhe leben ... Das wollte ich mit meiner neuen Partnerin und dem Kind, wenn es dann mal bei mir gewesen wäre. Aber jetzt ist die neue Partnerin fort und ich konnte sie auch verstehen und wollte sie auch nicht mehr halten.

Da das mit der neuen Partnerin nicht geklappt hat, könnte ich mich jetzt natürlich noch mehr auf das Kind und den Kampf um das Kind beschäftigen ... Aber diese ständigen Unterstellungen, Lügen, Vorwürfe ... nicht stattfindenden Treffen ... Ich bin so ausgelaugt ... je öfter ich das Kind sehe, desto schlimmer wirds förmlich! Immer die gewisse Unwissenheit, dass ich das Kind jetzt sehen darf und dann doch wieder nicht ... zuerst das Freuen und dann die Enttäuschung! Zuerst himmelhochjauchzend und dann zu Tode betrübt.

Zzt. läuft ein ein weiteres Verfahren mit begleitetem Umgang. Wenn dieser jetzt von mir abgebrochen werden sollte, weil ich einfach nicht mehr kann, das auch so begründen kann und werde, welche (finanziellen) Rechtsfolgen könnte und wird das für mich in Bezug auf diesen Beschluss und Vergleich haben?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

PS: Der jetzige VB hat auch nicht wirklich dazu beigetragen, dass meine Laune besser wird. Es läuft zwar alles super, auch nach den Äußerungen des VBs, aber dieser hat auch gesagt, dass KM einfach nicht will und sich das nicht ändern wird, so, wie VB sie kennen gelernt hat und dass ich sicherlich Probleme haben werde, eine verbindliche Umgangsregelung "zu leben" und es nicht im Sinne des KWs sein kann, wenn man das Kind mit einem GV z. B. aus der Wohnung der KM holen muss, was ich auch nicht machen wollen würde.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 13:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Unbekannt666

Von mir nur einen Satz:

Suche dir einen guten Therapeuten und lass dir helfen.

Das ist nicht wertend gemeint und sicher nichts schlimmes, nur ein gut gemeinter Rat.
Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 13:55
(@schwarzwaldmaedel)
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Erst mal herzlich Willkommen hier bei VS!

Du hast schon mal einen Umgangspfleger, ok. Wie sieht es denn mit Ordnungsgeld aus, wenn die KM den Umgang boykottiert? Ist hierüber nichts im Urteil zu finden? Hat der UP dem Gericht mitgeteilt, dass es immer noch zu Problemen kommt?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 14:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sieht es denn mit Ordnungsgeld aus

Das würde mich auch interessieren.

Wie schafft es die KM trotz mehrmaliger Verhandlungen, Gutachten und BU trotzdem ständig ihren Kopf durchzusetzen?

Könntest Du das bitte noch etwas ausführlicher schildern?

Hast Du immer wieder den Kopf in den Sand gesteckt und stattdessen schlechte Laune gehabt. Lag es am Richter und dem Jugendamt?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 14:06
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo unbekannt666,
;(  ich stehe erst kurz davor, kenne aber schon die Macht der Mütter.
Lobenswert schon mal dein Kampf, der bereits so lange dauert und schlimm wie alles in die Brüche geht.
Horror pur.
Aber wie die anderen schon sagten, es fehlen Hintergründe, Alter des Kindes, wie fand der Umgang bisher statt,
Ist dein Anwalt hinterher ?, Was steht in dem Urteil drin ?.
Mut und Kraft für dich und dein Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 14:21
(@unbekannt666)
Schon was gesagt Registriert

Tja, KM will einfach nicht! Und ich denke, wir wissen alle, wer nicht will, der will und wird einfach nicht!

"Das Gericht weist darauf hin, dass das vorliegende Verfahren als Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG geführt werden soll.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen erfolgloser Vermittlung hingewiesen. Eine Verhängung von Ordnungsmitteln kommt nicht in Betracht, da der Vergleich aus dem früheren Verfahren vollständig erfüllt ist. Es bleiben als Rechtsfolgen lediglich die Entscheidung des Gerichts über eine Umgangsregelung und als Ultima Ratio die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts zur Durchsetzung des Umgangs.

Das Gericht schlägt den Beteiligten vor, noch einmal Hilfe eines zu bestellenden VPs fünf weitere BU-Termine durchzuführen. Danach soll ein Termin zur Anhörung durchgeführt werden, bei dem der Verfahrensbeistand Bericht erstatten soll.

Die Beteiligten schließen sodann folgenden Teil-Vergleich:

vorstehender Teilvergleich wird familiengerichtlich gebilligt, da die Regelung dem KW entspricht.

Das Gericht ordnet dem Kind einen VP bei, der zur Vereinbarung von Umgangskontakten sich mit den Eltern des Kindes in Verbindung setzt.

Der Verfahrenswert wird auf den Teilvergleich auf 2000 € (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 FamGKG) und für das Verfahren auf 3000 (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG) festgesetzt.

Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt."

Die BUs stehen kurz vor Abschluss und der VP wird dann dem Gericht seinen Bericht abliefern. Was da genau drinstehen wird und ob VP auf diese Dinge der KM eingeht, weiß ich nicht!

Das Kind ist über vier Jahre alt.

Bisher gab es erst eine einvernehmliche Umgangsregelung jede Woche freitags für drei Stunden. Dann gabs erstes Verfahren, weil KM schon immer irgendwie ... gemacht hat. Ergebnis des ersten Verfahrens gleich Umgangsregelung wie vorher! Dann liefs wieder nicht, also zweites Verfahren.

Vom VP wurde mir schon gesagt, dass ich mich drauf einstellen kann, dass ich jedes Jahr aufs Neue dieses Spiel spielen darf.

Angekündigt wurde schon, dass es, wenn es denn irgendwann mal eine verbindliche Umgangsregelung geben wird, diese bis zum OLG gebracht wird. In dieser Zeit gibts dann keine Kontakte wohl!? Und selbst wenn es einen Umgangspfleger geben sollte, die elterliche Sorge der KM ausgesetzt werden sollte ... wird sie das sicherlich nicht daran hindern, (B)Us auch weiterhin zu boykottieren. Ich war mit der Frau über sieben Jahre zusammen. Ich kenne sie! Irgendwelche Sanktionen würden sie eher dazu bringen, mit dem Kind zurück nach Usbekistan zu gehen. Geld hat sie keins! Sie lebt von AlG II und einen 1-€-Job!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 15:25
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwie eierst du aber auch rum, hab ich zumindest das Gefühl.

Wenn was nicht klappt, obwohl du doch sogar vom Gericht gesagt bekommen hast, dass der KM teilweise das SR entzogen werden würde, wenn sie die Umgänge nicht fordert, warum ist dann dahingehend noch nichts unternommen worden?

Mach dem VP Druck, er hat doch Mittel und Möglichkeiten und ich würde ihn auch darauf ansprechen, wie er die Sache sieht und was er dem Gericht empfehlen wird, sodas du dich vorbereiten kannst.

Was wäre denn dein Wunsch bzgl. Umgang? Auch wenn's Wunschtraum ist aber wie sähe das für dich aus, wenn du es alleine bestimmen könntest?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 15:49
(@diskurso)
Registriert

Das Gericht schlägt den Beteiligten vor, noch einmal Hilfe eines zu bestellenden VPs fünf weitere BU-Termine durchzuführen. Danach soll ein Termin zur Anhörung durchgeführt werden, bei dem der Verfahrensbeistand Bericht erstatten soll.

Das musst Du aber schon abwarten, in der Verhandlung solltest Du vielleicht das aSR bzw. ABR beantragen.

Völlig falsch war das hier:

Die Beteiligten schließen sodann folgenden Teil-Vergleich:

Ein Vergleich ist NIE der richtige Weg, da er künftigen Widerspruch ausschliesst.
Nur gegen einen Beschluss kannst Du später vorgehen.

Auch das ist für mich völlig unverständlich:

Bisher gab es erst eine einvernehmliche Umgangsregelung jede Woche freitags für drei Stunden.

Wie kann man einvernehmlich einem solchem Entfremdungsszenario zustimmen ?
Bleibt noch die Frage, aus welchem Grund diese Umgänge auch noch durch eine Betreuung zusätzlich eingeschränkt wurden ?
BU wird bei Gewalt/Missbrauchsanschuldigungen oder längerem Kontaktabbruch zur Wiederanbahnung verfügt.
War das das Ergebnis des Gutachtens, oder was sonst ?
Deine Infos sind recht spärlich ...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 17:11
(@viktor)
Schon was gesagt Registriert

Zzt. läuft ein ein weiteres Verfahren mit begleitetem Umgang. Wenn dieser jetzt von mir abgebrochen werden sollte, weil ich einfach nicht mehr kann, das auch so begründen kann und werde, welche (finanziellen) Rechtsfolgen könnte und wird das für mich in Bezug auf diesen Beschluss und Vergleich haben?

Denk nicht mal darüber nach!!!
Es wird kein Umgang abgebrochen, vor allem wenn du die Ex eigentlich schon dort hast wo du sie haben musst!
Gericht und VP sehen wohl die mangelnde Bindungstoleranz der Mutter (was beileibe keine Selbstverständlichkeit ist!).
Jeder hier hatte schon mal einen Durchhänger bei seinem eigenen verfahren, aber du MUSST am Ball bleiben, wenn du wert auf dein Kind legst!
Wenn du uns verrätst, wo du wohnst, kann dich vielleicht jemand zum Umgangstermin hinschleifen!
Willst du dich der Usbekin geschlagen geben oder willst du um dein Kind kämpfen, das solltest du dir selbst beantworten!

Wie kann man einvernehmlich einem solchem Entfremdungsszenario zustimmen ?

Das weiß wohl nur unbekannt666, denn 3 Stunden pro Woche ist kein Umgang, das ist eine Frechheit!

Bleibt noch die Frage, aus welchem Grund diese Umgänge auch noch durch eine Betreuung zusätzlich eingeschränkt wurden ?
BU wird bei Gewalt/Missbrauchsanschuldigungen oder längerem Kontaktabbruch zur Wiederanbahnung verfügt.

Es reicht oft der Vorwurf der Gewalt.
Längerer Kontaktabbruch? Bei mir waren es 5 Wochen, JA sagte keine Kindeswohlgefährdung durch mich, aber EX meinte es gäbe Probleme bei der Übergabe und hätte Angst ich würde mich mit dem Kleinen aus dem Staub machen.
Alles Humbug, aber das Ergebnis war 2x begleiteter Umgang pro Woche. Nach dem 3. Mal war es Ex auf einmal zu teuer (5€ Selbstbeteiligung :wink:) und es ging ohne BU.
Genau wie die Frauenhäuser sind Kinderschutzbund auf den Geschmack gekommen, wie man leicht Geld verdienen kann. :thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Du hast schon mal einen Umgangspfleger, ok.

Es ist ein Verfahrenspfleger.
Das ist ein Unterschied.
Der Umgangspfleger hat den Umgang durchzusetzen und den kann man auch mal auf den Pott setzen, wenn er das nicht macht.

Verfahrenspfleger werden auch Anwalt des Kindes genannt und je nach persönlicher Geschmacksrichtung sprechen die sich auch mal gegen Umgang aus.
Vor allem,wenn sie im Nebenberuf auch noch Leiterin des örtlichen Frauenhauses oder zumindest dessen Hausjuristin sind.

Da sie Partei sind, sind sie weder befugt Weisungen anzunehmen, noch welche zu erteilen.

Ich teile die Ansicht meiner Vorredner.
Nimm nochmal Anlauf und fordere mit mehr Druck vom Gericht eine Entscheidung und Zwangsmittel falls die Mutter weiterhin boykottiert, ersatzweise Sorgerrechtsentzug wegen mangelnder Bindungstoleranz.

Bevor du aufgibst, solltest du es zumindest nochmal ernsthaft versucht haben.

Und mache klar, dass du keinem Vergleich mehr zustimmen wirst, der nicht mit Sanktionen durchgesetzt wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 12:23




(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo
Dachte ich hätte mich verlesen gehabt aber er schreibt ja "betreuter Umgang", also müsste es doch auch eine(n) Umgangspfleger(in) geben oder? Eine(n) Verfahrenspfleger(in) kann es doch sicherlich auch parallel dazu geben oder irre ich da?

@unbekannt666
Klär uns bitte mal auf, was du meinst. Umgangs- oder Verfahrenspfleger und wenn beides vorhanden, wie deren beider Meinungen bzgl. Umgangsddurchsetzung/-umsetzung für die Zukunft aussehen.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 16:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@SWM
Ja, du irrst dich.

Jemand der den Umgang begleitet ist deswegen noch kein Umgangspfleger.
Und ja, die beiden Pflegekräfte kann es auch parallel geben aber der TO sprach bisher nur von VP.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 18:42
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bei meiner KM ist es auch schwierig. Ich hoffe mich erwischt nicht auch noch so etwas. Wichtig ist es wegen des Kindes nicht aufzugeben.

@diskurso

Ein Vergleich ist NIE der richtige Weg, da er künftigen Widerspruch ausschliesst.
Nur gegen einen Beschluss kannst Du später vorgehen.

Ich habe es selbst aber so erlebt. Das die KM sich mit ihrem Antrag nicht durchsetzt. Ich meine Sachen durchbringe und es dennoch ein Vergleich ist. Die Richter drehen da gerne herum. Und man selbst bleibt immer auf der Stelle stehen.

@Viktor

Genau wie die Frauenhäuser sind Kinderschutzbund auf den Geschmack gekommen, wie man leicht Geld verdienen kann.

Es stimmt was du sagst. Es ist eine Beschäftigungsmaßnahme für die betroffenen Berufsgruppen.

Verfahrenspfleger

Die sind eigentlich nur bis zum Gerichtsbeschluß bzw. Vergleich zuständig.

gruß
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 19:31