Urlaubsregelung
 
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Urlaubsregelung

 
(@rockx)
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Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema Urlaub. Wie oft darf die Mutter wenn sie das ABR bekommt in den Urlaub fahren? Gibt es dort Grenzen oder kann sie theoretisch alle drei Wochen für zwei bis drei Wochen abhauen?

Darf Sie ohne die Zustimmung des Vaters in ein Land ausserhalb der EU reisen? Für wie lange? Hat der Vater wenn er kein gemeinsames ABR mehr hat, überhaupt eine Chance etwas zu sagen? Sie würde ja somit auch den Umgang vereiteln wenn sie ständig unterwegs ist. Kinder könnten nicht in Kindergarten und Schule gehen.

Klingt paradox, aber ich kann leider nicht ausschliessen das meine noch Frau einfach öfter mal spontan für zwei drei Monate in Ihr Heimatland fährt. Hatte sie während der Ehe schon gemacht um mich zu bestrafen  :knockout: Hier geht ihr so ziemlich alles am ... vorbei...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2016 19:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soooo viele Fragen auf einmal...

Sie würde ja somit auch den Umgang vereiteln wenn sie ständig unterwegs ist. Kinder könnten nicht in Kindergarten und Schule gehen.

Bei Schulkindern gilt natürlich Schulpflicht! Insofern gibt es da durchaus jmden der aufpasst, dass KM eben nicht einfach so mit Kind unterwegs ist.

Außerhalb der Schulferien geht die Umgangsregelung etwaigen Wochenendurlauben vor. Dh KM muss den Umgangsrhythmus beachten. In den Schulferien geht die Ferienregelung vor, dh bei Mamas 3 Wochen Sommerferien ist ein zweiwöchiger Regelumgang ausgesetzt. Außerhalb der Schulzeiten und Umgangszeiten kann Mama beliebig viele (Kurz)urlaube machen

Wenn ein Kind zur Schule geht, sollte sich die Frage nach dem Kiga erledigt haben, oder?

Ob innerhalb oder außerhalb der EU macht meines Wissens keinen Unterschied. Insbesondere wenn es ihr Heimatland ist, wird es vermutlich schwer, es ihr zu untersagen (solange es nicht ein Kriegsgebiet ist). Solltest Du allerdings belastbare Vermutungen haben, dass sie mit Kindern dorthin dauerhaft entschwinden will, sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die allerdings meinen Erfahrungshorizont übersteigen.

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2016 20:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du solltest Du Frage anders sehen. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt (weil verheiratet bzw. es Dir zuerkannt wurde), dann haben immer beide das ABR. Was bei einer Trennung zu verhandeln ist, ist der Lebensmittelpunkt der Kinder, also wo sollen die Kinder dauerhaft wohnen. Das hat mit dem Sorgerecht (und dem ABR) erst einmal nichts zu tun.
Will die KM das alleinige ABR, dann muss Dir das ABR aberkannt werden, wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

Wenn die Kinder in die Schule gehen, dann besteht Schulpflicht und die kann man nicht einfach aushebeln. Außerdem wäre Deine Zustimmung zur Reise der Kinder erforderlich. Allerdings kannst Du dies schwer verwehren, wenn es dafür keine objektiven Gründe gibt wie z.B. die Schulpflicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2016 23:19
(@psoidonuem)
Registriert

Außerdem wäre Deine Zustimmung zur Reise der Kinder erforderlich.

Seit wann juckt denn irgendjemanden die Zustimmung des Vaters wenn eine Mutter mit Kind verreisen will?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2016 17:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Seit wann juckt denn irgendjemanden die Zustimmung des Vaters wenn eine Mutter mit Kind verreisen will?

nicht aus dem Zusammenhang reißen:

Wenn die Kinder in die Schule gehen, dann besteht Schulpflicht und die kann man nicht einfach aushebeln. Außerdem wäre Deine Zustimmung zur Reise der Kinder erforderlich.

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2016 17:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn jemand von Pusemuckel nach Hohenmölsen verreisen will interessiert das keinen. Will aber die KM mit dem Kind das Land verlassen wird die Sache komplizierter. Ob jemand fragt kann ich nicht sagen, es könnte aber gefragt werden, da eine Kindesentführung im Raum steht. Vermutlich wird bei einer KM eher seltener gefragt, es muss aber nicht so sein.
Deshalb müssen auch Reisepässe der Kinder von Vater und Mutter beantragt werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2016 19:05