Guten Abend,
ich bin neu hier, Vater einer 10 Monate alten Tochter, KM hat das ASR, wir haben nie zusammengelebt, Trennung habe ich bereits während der Schwangerschaft vollzogen. Derzeit ist ein Umgangsprozess anhängig, da der Umgang meinerseits seit der Geburt zunächst unterblieb, da ich mich durch die Mutter gegängelt fühlte. Nun bahnen wir seit Januar wenigstens einmal, maximal zweimal an. Die KM will den alleinigen Umgang ohne ihre Anwesenheit nicht zulassen, darum habe ich eine Umgangsregelung bei Gericht beantragt. Bislang wohnte sie in 10km Entfernung. Da konnte der Umgang noch unproblematisch stattfinden. Allerdings habe ich heute per SMS erfahren, dass die KM mit unserer Tochter dieses Wochenende in eine andere Stadt 520km entfernt von hier gezogen ist.
Welche Folgen hat das für den Prozess? Punkte ich dadurch, da die KM sich dem Umgang entzieht? Sie hat zwar bereits mitgeteilt, dass der nächste Umgang an neuer Adresse stattfinden kann, aber ihr könnt euch vielleicht vorstellen, dass das nur schwer realisierbar ist. Diese Strecke regelmäßig zu fahren, das ist ein unheimlicher Aufwand.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie geht es weiter?
Danke für eure Antworten.
Keiner einen Tipp? Ich bin gerade ziemlich fassungslos. :puzz:
Moin,
Keiner einen Tipp? Ich bin gerade ziemlich fassungslos. :puzz:
*Edit* Immer mit der Ruhe 😉
Also los:
...und Willkommen bei Vatersein!!!
Hier wirst Du geholfen 😉
Im Einzelnen:
Guten Abend,
Ebenso. Hallo! 🙂
ich bin neu hier,
Das waren wir ALLE einmal...
Vater einer 10 Monate alten Tochter,
So "alt" war meine Kurze auch mal...
So wie bei mir. Man(n) hat ja auch NULL Chance ohne Willen der lieben Kindamudda das GSR zu bekommen. Evtl.. ändert sich das ja in den nächsten 30 Jahren... :knockout:
Trennung habe ich bereits während der Schwangerschaft vollzogen.
Wie bei mir: Nur das die Kindamudda die Trennung vollzog - und zwar direkt nach dem positen Schwangerschaftstest! Da hatte ich meinen "Soll" erfüllt...
Derzeit ist ein Umgangsprozess anhängig, da der Umgang meinerseits seit der Geburt zunächst unterblieb, da ich mich durch die Mutter gegängelt fühlte.
Gut und wolh auch notwendig. Auch ich hatte so git wie keinen Umgang, da es DAS KInd der KM war. (Glaubt sie auch heute noch so gut wie...)
Nun bahnen wir seit Januar wenigstens einmal, maximal zweimal an.
Na...Immerhin!! Bravo! Wi kam das genau zu STande? Willen der KM? Übers JA? Aufgrund gerichtlichen Drucks??
Die KM will den alleinigen Umgang ohne ihre Anwesenheit nicht zulassen,
*Lach* So sind sie alle... ts..ts..ts..
Spätestens durch den bald zuständigen Richter(n) wird SIE es , wenn etwaig auch sehr, sehr langsam(wie z.B. bei meiner KM) verstehen, begreifen...verinnerlichen MÜSSEN!!
darum habe ich eine Umgangsregelung bei Gericht beantragt.
wie gesagt, OK!
Allerdings habe ich heute per SMS erfahren, dass die KM mit unserer Tochter dieses Wochenende in eine andere Stadt 520km entfernt von hier gezogen ist.
Shit!!! Genau(!) wie nbei meiner KM: Antrag auf Umgang da Totalboykott...und was macht sie? Über 300 Kilometer und dann die "ich bin dann mal weit weg...und tschüss" - Nummer. BIs heute... 😡
Welche Folgen hat das für den Prozess?
d zwarIch glaube so gu8t wie gar keine. Eine ASR Mutter kann fast(!) so gut wie alles machen und zwar was sie möchte. Ein Umzug nebst Begründung, selbst wenn diese an den Haarspitzen herbeigezogen ist, stellt da das absolut geringste "Problem" da. Meine bisherigen Richter interessierte dass noch nicht mal im Ansatz die Bohne... :thumbdown:
Punkte ich dadurch, da die KM sich dem Umgang entzieht?
Siehe vorherige Antwort. Es sei denn, u bekommst eine Extrem Moderne Richterin Anfang 20 :rofl2:
Sie hat zwar bereits mitgeteilt, dass der nächste Umgang an neuer Adresse stattfinden kann, aber ihr könnt euch vielleicht vorstellen, dass das nur schwer realisierbar ist. Diese Strecke regelmäßig zu fahren, das ist ein unheimlicher Aufwand.
Genau wie bei mir. Nur das dieser damals nächste Umgang im Rahmen eines Betreuten Umgangs (BU) stattfinden sollte. Nach zunächst 6 Monaten Boykott und dann auch nur für alle 14 Tage für max. 2 Stunden...
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Jeden Umgang wahrnehmen welcher Dir irgendwie ermöglicht wird! Ruhig bleiben - IMMER und ÜBERALL!!!!! NIEMALS schlecht über die KM reden!! NIRGENDWO!!!!
Hier rein lesen: trennungsfaq.de
Den gerichtlichen Weg weiterverfolgen. Ruhig und kosequnet.
Wie geht es weiter?
Dabeibleiben und berichten und Tipps der User hier beherzigen bzw. zumindest darüber nachdenken...
Danke für eure Antworten.
Nicht der Rede wert.
Viel Erfolg
Gruß
Ariba
Na...Immerhin!! Bravo! Wi kam das genau zu STande? Willen der KM? Übers JA? Aufgrund gerichtlichen Drucks??
Sie hat mir eine Frist von zwei Wochen gesetzt, in der ich ihr mitteilen sollte, wann ich unsere Tochter sehen will. Das Schreiben hat sie meiner kompletten Familie zukommen lassen. Ich ließ die Frist erst einmal ablaufen, aber dann entschied ich mich doch, darauf einzugehen. Sie blieb aber dabei, dass ich die Kleine nicht mitnehmen durfte. Ich gab dann nach. Aber jetzt sehe ich es nicht mehr ein. Wir hatten 6 Anbahnungstreffen, das sollte reichen.
Moin.
Wir hatten 6 Anbahnungstreffen, das sollte reichen.
Na, dass ist ja schon mal ganz gut. Dass die Mamas sich von Ihren Kiddies nicht trennen können...nehme es mal locker. Das verstehen wir einfach nicht. Mittlerweile...von mir aus...
Was ist bei Dir nun aktuell? Läuft Dein Verfahren noch? Gibt es schon ne Termineirung? Das Jugendamt(JA) müsste doch schon eingeschaltet worden sein..?
Infos her, sonst Antworten leer.. 😉
Gruß
Ariba
Moin!
Welche Folgen hat das für den Prozess?
Wahrscheinlich keine.
Prozesse werden in der Regel dort abgeschlossen, wo sie begonnen wurden. 520km sind kein Pappenstiel aber als ASR-Mama steht ihr das völlig frei. Unter Umständen könnte man versuchen sie an den nun erhöhten Umgangskosten zu beteiligen. Da könntest Du einen gewissen Spielraum haben.
Punkte ich dadurch, da die KM sich dem Umgang entzieht?
Nein. Sie ist umgezogen. Das ist noch kein Boykott.
Sie hat zwar bereits mitgeteilt, dass der nächste Umgang an neuer Adresse stattfinden kann, aber ihr könnt euch vielleicht vorstellen, dass das nur schwer realisierbar ist.
Klar können wir uns das vorstellen. Als Umgangsvater bist Du aber in der leidlichen Situation, dass Du den Umgang selbst realisieren musst.
Die KM will den alleinigen Umgang ohne ihre Anwesenheit nicht zulassen, darum habe ich eine Umgangsregelung bei Gericht beantragt.
Bei einem 10 Monate alten Baby wird es ohnehin Spezialregelungen geben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht für die Anfangszeit ihre Anwesenheit positiv findet.
Was genau hast Du denn beantragt im Detail?
Diese Strecke regelmäßig zu fahren, das ist ein unheimlicher Aufwand.
Wie wäre es, wenn Du ebenfalls dorthin umziehst? Eine andere Möglichkeit den Aufwand zu reduzieren hast Du nicht.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ein dickes Buch kaufen, Bahnticket und dann den nächstmöglichen Umgangstermin wahrnehmen.
Greetz,
Milan
Was ist bei Dir nun aktuell? Läuft Dein Verfahren noch? Gibt es schon ne Termineirung? Das Jugendamt(JA) müsste doch schon eingeschaltet worden sein..?
Infos her, sonst Antworten leer.. 😉
Termin ist Ende des Monats. Beim JA hatten wir letztes Jahr mal ein Vermittlungsgespräch, aber das ging total vor die Wand. Sie wollte Anbahnung, ich wollte die Kleine sofort mitnehmen. BU hat sie beantragt, ich lehnte das ab. Wir kamen dann halt nicht weiter, und ich ließ es dann auch, bis sie mich im Januar anschrieb. Das JA hat nicht wirklich viel Aktion gezeigt. Auch auf den BU-Vorschlag meiner Ex sind sie nicht eingegangen, aber wollte ich ja sowieso nicht.
Moin Umgangsvater,
selbst mit Sorgerecht hast du wenig Chancen, eine Mutter daran zu hindern mir dem Kind weg zu ziehen und ohne SR gar keine.
Und du auch noch alleine für die Umgangskosten aufzukommen hast, ist der Wegzug eins der probatesten Mittel zum Umgangsboykott.
Zusammen mit fingierten Gewaltvorwürfen und dem einfachen Ignorieren des Umgangsrechts.
Die Prognose, die man dir stellen kann ist leider denkbar schlecht.
Dafür ist das deutsche Fam.recht schon zu radikalfeministisch durchoptimiert.
Den Kampf um dein Kind in dieser Situation aufzunehmen kann man dir kaum raten, denn der Mutter stehen alle Wege offen dich hin zu halten, und zu demütigen.
Du wirst einen sehr langen Atem brauchen und das Ergebnis ist dennoch absolut offen.
Der Erfolg hängt dabei fast ausschließlich vom guten Willen der Mutter ab, denn die Justiz wird dir kaum helfen.
Sorry, dass ich dir nichts besseres sagen kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was genau hast Du denn beantragt im Detail?
Umgang Mittwoch und Sonntag von 10-16 Uhr bei mir ohne Wachhund Ex.
Wie wäre es, wenn Du ebenfalls dorthin umziehst? Eine andere Möglichkeit den Aufwand zu reduzieren hast Du nicht.
Ich bin hier beruflich und familiär verwurzelt. Meine Familie braucht mich, insbesondere die Oma. Ich kann nicht einfach so weg. Außerdem habe ich hier noch eine 19-jährige Tochter aus früherer Ehe.
Den Kampf um dein Kind in dieser Situation aufzunehmen kann man dir kaum raten
Meinst du damit, ich kann den Prozess jetzt vergessen? Bei meiner kleinen Tochter wird ja vielleicht jetzt BU rauskommen, wenn ich den Prozess durchziehe und den Umgang nicht bekomme, wie es beantragt ist, oder? BU ist auf die Distanz ja auch mehr oder weniger gestorben. Aber bei der Alten will ich den Umgang jetzt auch nicht noch Monate ertragen müssen.
Hey Umgangsvater,
hab grad nicht viel Zeit, darum nur kurz:
Du bist Vater..nicht nur für ein paar Monate, sondern ein LEBEN lang!! Ich denke, dass DU dass bereits verstehst, da DU ja schon eine 19(!) j. Tochter hast.
Bei allem hin und her: Die KM zog weg und so ist das nun mal. Blöd. Weiß ich selbst. Auch ich habe per Reisebus und Billig-Bahn-Tickets die Kilometer-Hürde gestemmt. Und das alles immer in (!!!!) der (Arbeits-)Woche. Mach Dich mal Grade!
Also. Umgänge wahrnehmen, wie auch immer. Die Deutsche Bahn und Mitfahrgelegenheiten werden Deine Freunde werden (müssen).
Gerichtsverfahren beenden. Auf BU einlassen wirst Du Dich sicherlich einlassen müssen. Na und? Nach fast drei Jahren K(r)ampf wirst Du über ein paar Stunden BU beinahe lahchen...glaube mir...
...und dann weitersehen.
Gruß
Ariba
Den Prozess wirst du vermutlich gewinnen und es ist schon mal gut, dass du ihn noch eingeleitet hast, als dein Kind noch in deiner Nähe wohnte.
Es ist nur zu befürchten, dass du da einen Pyrrhossieg erlangst.
Du wirst am Ende vermutlich ein Stück Papier in der Hand halten, mit dem du dich dann auf den Weg zu deinem Kind machst, dort klingelst und dann, wenn keiner aufmacht feststellen, dass du dir damit noch nicht mal den Hintern abwischen kannst, denn du kannst damit weder zur Polizei, noch zum Gerichtsvollzieher, noch zum Schlüsseldienst gehen.
Ich will aber auch nicht zu schwarz malen.
Vielleicht gehört deine Ex ja auch nicht zu den ganz hartnäckigen Umgangsverweigerinnen.
Vielleicht hast du auch einen guten Richter, der sie zur Einsicht bringt.
Ich selbst habe auch eine voreheliche Tochter, für die ich auch kein SR habe und die von ihrer Mutter auch 600Km weggezogen wurde, als sie noch keine 2 wahr.
Dennoch hat die Mutter mir nie Steine in den Weg gelegt und ich habe bis heute ein super Verhältnis zu ihr. Mittlerweile ist sie 17 und ich sehe sie zwar nicht oft aber immer ohne Probleme.
Jetzt war ich gerade eine Woche mit ihr Ski laufen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Umgang Mittwoch und Sonntag von 10-16 Uhr bei mir ohne Wachhund Ex.
Das klingt realistisch. Müsstest Du eigentlich durchkriegen. Vielleicht die ersten paar Male noch mit Exe dabei. Aber später nicht mehr.
Ansonsten hat Beppo im Grunde natürlich recht. So könnte es kommen.
Es könnte aber auch so kommen, dass Deine Exe Dir gar keine (Umgangs)Steine in den Weg legt. Dann hast Du nur das Problem der langen Wegstrecke. Die Umgangsregelung wirst Du vom Gericht ziemlich sicher bekommen. Die dann umzusetzen liegt allerdings allein in Deiner Verantwortung.
Wie schätzt Du Deine Exe ein?
Greetz,
Milan
Sie wird dem Antrag sicher nicht zustimmen. Sie beharrt darauf, dass unser Kind innerhalb der letzten 6 Umgangstermine noch keine Beziehung aufgebaut hat, weil die Kleine noch weint, kaum von mir die Flasche nimmt, immer wieder nach ihr in der Wohnung sucht. Aber das kann sich auch ohne Anbahnung ändern, sag' ich mir.
Moin umgangsvater,
was die User dieses Threads Dir sagen wollen: Du wirst Deine Umgangsregelung sicher bekommen - aber keine Regelung, die Deiner Ex den Umzug verbietet. Wie Du das über 500 Kilometer bewerkstelligst, wird Dir überlassen bleiben. Und wenn Du im Moment zu energisch auf "ich will allein" bestehst, kann Deine Ex zum einen einwenden, dass Du zum einen keinerlei praktische Erfahrung im Umgang mit Kleinkindern und zum zweiten keinerlei "Umgangslogistik" an ihrem neuen Wohnort hast - und zum dritten, dass das Kind noch gestillt wird (ob das stimmt, wird nicht überprüft und spielt keine Rolle). Selbst mit Umgangsregelung gibt es noch eine ganze Menge kleiner "Rezepte" zur Umgangserschwerung: Wenn Du das dritte Mal nach 500 Kilometern Fahrt vor der Tür stehst und erfährst, dass das Kind "krank" ist, kann das recht zermürbend werden.
Deine Optionen liegen auf der kommunikativen Ebene; nicht in der Brechstange. Wenn Du in den nächsten 17 Jahren eine halbwegs funktionierende Beziehung zu Deinem Kind haben willst, brauchst Du auch eine funktionierende und respektvolle Elternebene mit seiner Mutter - und die kann man nicht einklagen und bekommt sie auch nicht auf dem Silbertablett serviert; für die muss man selbst sorgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
dein Ex muss das Umgangsrecht zwar billigen und du wirst es definitiv auf Papier auch bekommen. Jedoch hat sie eine
Distanz geschaffen, die dir erst einmal einen Knüppel zwischen die Beine.
Aufgrund des ASR kannst du da nichts machen.
Umgangserschwerung: Wenn Du das dritte Mal nach 500 Kilometern Fahrt vor der Tür stehst und erfährst, dass das Kind "krank" ist, kann das recht zermürbend werden.
Das denke ich auch. Und Umgangsboykotteusen können da sehr erfinderisch sein.
Ich sehe auch die Elternebene mit vorrangig. Wenn ihr die nicht hinbekommt, wird es schwierig. Dann sehe ich eine Klage
durch mehrere Instanzen und Umgangsboykott.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi,
meine KM (EX) ist damals während des Prozesses etc. auch Weggezogen! Halt Fakten geschaffen. Bis derGerichtstermin fest war, hat es 6 Wochen gedauert!
Die Richterin hat ein bissel DU DU / Fingerzeig zu meiner EX aber Sie ist damit durchgekommen.
Und das obwohl ich Vorher einen Antrag gestellt hatte, aber dieser wurde von der Richterin abgelehnt. Berufung hatte ich eingelegt aber nix!
Und jetzt, 460km Distanz zwischen den Kindern und mir. Und ich kann mir kaum die Fahrten leisten!
Also wenn Sie wegzieht dann kommt Sie damit durch! Also, wenn Sie gründe hat, wie Eltern, neuen Lebenspartner oder Job! Das machste Nix!
Kopf hoch und schonmal Sparen!
Wie stellt ihr euch denn vor, wie wir die Elternebene hinkriegen. Ich möchte mit der Frau nichts mehr zu tun haben. Wenn ich sie sehe, kommt mir die Galle hoch. Ich möchte ihr außerdem klarmachen, dass ich nichts mehr von ihr will. Ich weiß nicht, ob sie das schon verstanden hat.
Servus Umgangsvater,
Dir wird gar keine andere Möglichkeit bleiben, als es mit der Elternebene hinzubekommen.
Ansonste ist die Gefahr für Dich viel zu groß, schnell vom "Umgangsvater" zum "entsorgten Vater" zu werden.
Ihr müsst Eure Paarprobleme lösen. Du musst Deinen guten Beitrag dazu leisten. Auch wenn Du die Schuld nur bei Deiner Ex suchst und zu finden glaubst.
Ich erinnere Dich eindringlich an die Worte von Agent:
Ich sehe auch die Elternebene mit vorrangig. Wenn ihr die nicht hinbekommt, wird es schwierig. Dann sehe ich eine Klage durch mehrere Instanzen und Umgangsboykott.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
