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Elterngespräch "nur" für Eltern?!

 
(@Der muede Luke)

Hallo,

meine Ex und ich haben am Fr ein Elterngespräch bei der IBU.

Das bedeutet doch, dass nur sie und ich anwesend sein dürfen und nicht evtl. noch ihr Anwalt?! Oder?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

DmL


Zitat
Geschrieben : 22.03.2010 15:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus DmL,

was heißt "dürfen"?
Ich denke mal, dass entscheiden die Teilnehmer selbst, wer daran teilnimmt und wer nicht.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die IBU mit mehr als Euch beiden reden möchte. Auch der RA Deiner Ex wird sich die Zeit wohl nicht nehmen.

Da denke ich eher, dass er sie im Vorfeld beraten wird, sofern sie es möchte.
Warum fragst Du? Ist was im Busch?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 15:20
(@Der muede Luke)

Ich hab da was läuten hören!

Darüber hinaus habe ich vernommen, dass meine Ex wohl nach wie vor nicht möchte, dass ich mit dem Kleinen alleine bin. Was allerdings gegen den Vergleich spricht, welchem sie ja mit mir geschlossen hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 15:47
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was allerdings gegen den Vergleich spricht, welchem sie ja mit mir geschlossen hat.

Deshalb geht ihr ja dahin.
Die IBU wird ja wohl versuchen, bei Euch zu vermitteln.

In meinen Augen spielt es keine Rolle, ob sie da mit oder ohne ihren Anwalt auftaucht.
Eher könnte ich mir vorstellen, dass die IBU in dann vor die Tür bittet wenn er mit erscheint.

Mir wäre es letzten Endes egal, weil bei meinen Standpunkten würde ich bleiben, egal wer mir gegenüber sitzt.

Gibt es eine Einladung? Wer/Was steht denn drauf?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 15:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also Erwachsene Menschen sollten es schaffen, dort ohne Anwalt aufzukreuzen und erst mal das Gespräch zu suchen.

Ich fände das eher befremdlich und würde da mit meiner (H)exe so nicht reden wollen, mit ihrem Aufpasser.

Wichtig ist, dass du mit einem Ziel dorthin gehst und dich nicht unterbuttern lässt.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 17:19
(@Der muede Luke)

"Einladung zum Elterngespräch bzgl. BU ..."

Ich habe ja meine klaren Umgangsvorstellungen bei Antragstellung und im Laufe des Verfahrens mehrmals deutlich vorgetragen und darüber hinaus habe ich das Gutachten in der Hinterhand.

Dürfte dann doch nichts dagegen sprechen, dass ich meinen Sohn alle zwei Wochenenden "erhalte"?!


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 19:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, müder Luke, da dürfte wirklich nichts dagegen sprechen.

Dennoch wird es die KM tun, denn sie wird es natürlich ganz anders sehen, was sonst.

Geh ruhig und sachlich da rein. Egal wer da mit drinn sitzt, lass Dich nicht provozieren.
Deine Vorstellungen hast Du klar formuliert und kannst sie auch zurecht vertreten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke die Daumen
Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 10:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
wie ist denn die Einladung formuliert und vom wem stammt sie?
Von der IBU?
Was ist das Ziel des Gespräches?
Steht da was von, "kommen sie bitte persönlich"? Oder
"Bringen sie mit, wen sie wollen"?
Wenn da nichts dergleichen steht, würde ich den Anwalt höflich bitten, draußen zu warten, da es ein Elterngespräch ist.

Er hat da nichts zu suchen.

Warum denkst du überhaupt, dass er kommt?

Sollte die IBU sich auf seine Seite schlagen und dich drängen, ihn rein zu lassen, so beschränkst du dich darauf, deine Forderungen/Wünsche zu äußern.
Du lässt dich dann auf keinerlei Diskussion ein und sagst im Zweifelsfall: "Ich sage nichts, ohne meinen Anwalt"

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 10:48
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

absolut Beppo, absolut. Und "nichts" unterschreiben, was du vorher nicht akribisch geprüft hast. Sonst jubeln die dir
unter Umständen sonst was unter.

Also Vorsicht!

Ich bin auch der Meinung, das ein Elterngespräch ausschliesslich für die Eltern ist. Es soll ja versucht werden, dass
beide Eltern eine vernünftige Einigung finden.

Wie soll das denn von statten gehen, wenn der Gorilla der Exe im Hintergrund sitzt. Da würde ich auch rein gar nix
machen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 10:53