Umzug der KM mit Ki...
 
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Umzug der KM mit Kindern 930 km weg

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(@brille007)
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Moin ragos,

in Ergänzung zu elwu's Posting: Du solltest beim Gespräch mit dem Anwalt tatsächlich versuchen, eine timeline hinzukriegen, denn die könnte de facto ergeben: Während Madame noch in der OLG-Verhandlung in X reumütig eingesehen hat, dass sie ihre Boykottbemühungen jetzt einstellen muss, lief bereits die Vorbereitung eines ASR-Verfahrens am neuen Wohnort Y.

Und wie gesagt: Es muss jetzt vor allem schnell gehen; es muss niemand geschont werden, Du musst an Geschützen auffahren, was die Artillerie hergibt. Wenn Dein Anwalt "noch warten" oder sonstige Spielchen spielen will: Feuere ihn umgehend und such Dir einen Beisser. Ab jetzt zählt jeder Tag, jede Woche, in der Du nichts (oder das falsche) tust, gegen Dich.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2009 01:31
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

ich denke dass sie sehr im Gegenteil das Ganze sehr genau von langer Hand und mit anwaltlicher Unterstützung geplant hat.

Sehe ich auch so. Ihr erster Anruf beim Anwalt liegt sicher schon etliche Wochen zurück...

Hau da volles Pfund drauf! Morgen RA anrufen, Mittwoch müssen die Eilanträge draussen sein. Streng sachlich. Aber knallhart.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2009 03:25
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe heute wieder mit meinem Anwalt telefoniert, der letzte Woche mit anderen Mandanten ausgebucht war.
Er wird noch diese Woche ABR mit Obhut beantragen, weiterhin noch Umgangsregelung bis zum Sorgerechtsentscheid, und Zwangsgeld.

Nun denn, auf ein neues. ich hab eigentlich keine Lust mehr, das alles neu anzufangen und zu bezahlen, aber es gibt wohl keinen anderen Weg, bis auf den, meine Kinder ganz aufzugeben. Und mein Erspartes schmilzt wie Schnee in der Sonne...

Ragos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2009 18:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ragos!

Nun denn, auf ein neues. ich hab eigentlich keine Lust mehr, das alles neu anzufangen und zu bezahlen,

Du sollst auch nix wieder neu anfangen. Du warst noch gar nicht am Ende angelangt! Du musst nun da weiter machen, wo Du aufgehört hast.

Ich will keinen falschen Optimismus verbreiten und sowieso ist alles immer Einzelfall-abhängig. Aber hätte meine eigene Exe damals das getan, was Deine heute tut, so hätte ich ihr aus Dankbarkeit nen Blumenstrauss geschickt.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2009 00:13
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hi milan,

ja, du hast Recht, ich bin nocht nicht am Ende angelangt. Und dass ich lieber einen Konsens mit Exelchen umgesetzt hätte, als wieder vor Gericht zu streiten, ist auch richtig. Aber das sind Wunschträume, und ich stelle mich der Realität...

Ich erhielt heute ein Schreiben der Hausverwaltung, dass meine Exfrau die Wohnung nicht kündigen will. Was bedeutet das? Sie kann sich doch nicht eine leerstehende Wohnung in einer teuren Großstadt leisten, und dann noch Unterhalt kassieren? Das wäre doch pure Geldvernichtung, für die ich finanziell geradestehen muss!

Kann ich bei Gericht noch beantragen, dass die Wohnung mir zugesprochen wird? Das müsste ich fast tun, denn ich befürchte nämlich, dass meine Exfrau die Miete nicht mehr zahlt, und dann muss ich als Mitmieter bezahlen, und kann aber nicht einmal in die Wohnung, weil sie nicht gekündigt hat! Ich bin nur gespannt, ob sie Anfang Mai die Miete überweisen wird.

Die Hausverwaltung hat mir jedenfalls zugesichert, dass ich die Wohnung jederzeit haben kann, wenn meine Exfrau gekündigt hat.

Kennt da jemand die Rechtslage: kann ein Familiengericht, auch nachdem der Vater schon seit Jahren ausgezogen ist, aber immer noch laut Mietvertrag Mitmieter, dem Vater die Wohnung zusprechen, auch wenn sich die Mutter weigert, die Wohnung herzugeben?

LG,
Ragos


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Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 23:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Genaugenommen hätte Mama selbst keine Ummeldung vornehmen können, weil die Staatsdiener beim EWMA eigentlich beide Unterschriften gebräucht hätten wegen GSR.

Ne Milan, ich fürchte da hast du einen Denkfehler. Das ABR ist Teil des GSR und dieser Teil liegt bei der KM ( @ Ragos: warum eigentlich? ). Mit dem ABR hat sie das Recht die Kinder anzumelden, wo sie will und das ohne seine Unterschrift. Dem EMA reicht das Dokument aus, aus welchem hervorgeht, dass das ABR alleine bei ihr liegt.

Das Fass ASR würde ich zur Zeit nicht aufmachen. Das ABR reicht vorerst vollkommen und ist wesentlich leichter und schneller zu bekommen. Dazu kommt, das dann eine eventuelle Verhandlung wegen des ASR wieder vor "deinem" Gericht laufen würde, da die Zuständigkeit dann wieder dort liegt. Mein Rat wäre: Antrag auf Übertragung des ABR mittels EA auf dich. Für solch eine EA gibt es Fallstricke, auf die man achten muß, damit sie nachher auch durchsetzbar ist.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 11:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ne Milan, ich fürchte da hast du einen Denkfehler.

Ne, glaub ich nicht. Ist zwar ne knifflige Frage, aber ich glaube ich denke richtig.

Massive Eingriffe fallen ins GSR. Und bei einem Umzug von 930km inkl. Anmeldung im neuen Kiga, Wechsel des Kinderarztes, Austausch der Betreuungspersonen, etc pp greift das GSR. Auf´s ABR kann KM sich nur berufen, solange es um Alltagsentscheidungen geht.

AAAAAaaaaber:
Wie man sieht, kann sie es doch. Im Gesetz steht was anderes, aber was ist das deutsche Gesetz schon wert ...?

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 12:54
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Hey Milan, ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht! Der Inhaber des ABR ( in diesem Fall die Mutter laut deiner eigenen Aussage):

@einfachich:Ne, kann er leider nicht, weil Mama das alleinige ABR hat.

kann bestimmen wo ein Kind lebt ! Ist auch keine kniffelige Frage! Als man mir hier verweigern wollte mein Kind anzumelden, habe ich die EA vorgelegt und EX war aus dem Rennen. Aussage des EWA: Achso, na dann bestimmen sie ja eh alleine !
Natürlich sind alle anderen Entscheidungen normalerweise von der Zustimmung des Anderen abhängig, doch hat es schon einen Grund, wenn ich sage: Das ABR ist vorläufig völlig ausreichend! Als Beispiel Schule:
Normalerweise müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Hast du aber das ABR, fragt keiner mehr nach der zweiten Unterschrift, da du bestimmen kannst, wo sich das Kind aufhält. Glaube mir, wenn ich dir sage, dass das ABR dir ( als Vater ) Tür und Tor öffnet.

LG Jemmy


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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 13:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Jemmy:

Hast du aber das ABR, fragt keiner mehr nach der zweiten Unterschrift, da du bestimmen kannst, wo sich das Kind aufhält. Glaube mir, wenn ich dir sage, dass das ABR dir ( als Vater ) Tür und Tor öffnet

Es klaffen in BRD ganze Schluchten zwischen dem, was im Gesetz steht und dem, wie es draussen umgesetzt wird. Von daher glaube ich Dir, dass man Dir bei Vorlage des ABR die Ummeldung gemacht hat. War aber nicht ohne Weiteres korrekt. Ziehst Du von einer Strasse in die nächste, dann okay. Machst Du den Umzug aber über 1000km, dann ist das keine Alltagsentscheidung mehr. Weil es nämlich ne Menge anderer Entscheidungen nach sich zieht, die bei GSR von beiden ETs getragen werden müssen.

Ich weiss, dass man das kann. Ist aber nicht ohne Weiteres gesetzeskonform.

Aber egal, hilft Ragos jetzt auch nicht mehr.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 13:24
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Och, doch, ich denke das hilft ihm durchaus, denn in seinem Fall ist die Ausgangsposition ja eine andere. Das ABR gibt der KM zwar das Recht die Kinder anzumelden wo sie lustig ist, doch in diesem Fall und bei der Entfernung die sie geschaffen hat ist es fast schon ein Beweis für Umgangsbeukot und kann ihm helfen das ABR zu bekommen.
Wenn er das schafft, sieht die Zukunft wesentlich farbenfroher für ihn aus. Ich weis sehr genau, wie hoch die Hürde liegt das ASR zu bekommen. Für das ABR liegt sie bei weitem nicht so hoch und bringt nahezu das selbe Ergebnis.
Schon deshalb ist es wichtig für ihn, zu verstehen, was es heißt das ABR zu haben und was es umfasst und möglich macht. Hast du das ABR bestimmst nur du, wo sich das Kind aufhält. Die Entfernung spielt dabei keine Rolle mehr.

LG Jemmy


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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 13:39




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Guys,

in diesem Zusammenhang, ein Hinweis, was unsere Nachbarn gerade ausgebuddelt haben.

Ob es dem TO jetzt noch was nützt, kann ich nicht beurteilen aber manchmal hilft es vielleicht mit sowas zu wedeln.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 14:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mann Jemmy -  das alleinige ABR gibt Dir NICHT das Recht die Kids willkürlich an- und abzumelden wo Du willst. Das ist so und bleibt auch so. Du vermischst da ein paar Sachen...

Das deutsche Gesetz ist nicht logisch und sinnhaft. Zwar darf der alleinige ABR-Inhaber den Wohnort der Kids bestimmen, damit hast Du recht. Aber er darf bei GSR ohne Zustimmung des anderen ET keine Ummeldung vornehmen, keine Kiga-Veränderungen herbeiführen, keine Hauptbezugspersonen auswechseln, etc. pp.

Du hast recht, wenn Du sagst, dass man das kann, weil sich keine Sau dafür interessiert und wenn man es einmal getan hat, dann wird es sogar durch die Gerichte abgesegnet. Aber man darf es nicht. Die Rechtssprechung hält sich dabei nicht an die Gesetzgebung. Wie so oft.

Milan

PS: Stell doch mal den Gesetzestext hier ein, auf den Du Dich beziehst.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 14:56
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

werde das mit ABR, was man kann und darf, mit meinem Anwalt besprechen. Hat noch jemand einen Tipp für das Wohnungsproblem?

LG, Ragos

Ich erhielt heute ein Schreiben der Hausverwaltung, dass meine Exfrau die Wohnung nicht kündigen will. Was bedeutet das? Sie kann sich doch nicht eine leerstehende Wohnung in einer teuren Großstadt leisten, und dann noch Unterhalt kassieren? Das wäre doch pure Geldvernichtung, für die ich finanziell geradestehen muss!

Kann ich bei Gericht noch beantragen, dass die Wohnung mir zugesprochen wird? Das müsste ich fast tun, denn ich befürchte nämlich, dass meine Exfrau die Miete nicht mehr zahlt, und dann muss ich als Mitmieter bezahlen, und kann aber nicht einmal in die Wohnung, weil sie nicht gekündigt hat! Ich bin nur gespannt, ob sie Anfang Mai die Miete überweisen wird.

Die Hausverwaltung hat mir jedenfalls zugesichert, dass ich die Wohnung jederzeit haben kann, wenn meine Exfrau gekündigt hat.

Kennt da jemand die Rechtslage: kann ein Familiengericht, auch nachdem der Vater schon seit Jahren ausgezogen ist, aber immer noch laut Mietvertrag Mitmieter, dem Vater die Wohnung zusprechen, auch wenn sich die Mutter weigert, die Wohnung herzugeben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 16:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hey,

sorry, wenn ich mich hier mal einschalte, aber das alleinige ABR liegt bei der Mutter. Wie Jemmy frage ich auch mal: Warum?

Mann Jemmy -  das alleinige ABR gibt Dir NICHT das Recht die Kids willkürlich an- und abzumelden wo Du willst. Das ist so und bleibt auch so. Du vermischst da ein paar Sachen...

Natürlich gibt es das! Welches Recht denn sonst? Der Teil des GSR, der den Aufenthalt des Kindes regelt, ist einem Elternteil zur alleinigen Entscheidung (inclusive Anmeldung) übertragen worden.
Außerdem bzgl. Ummeldung: Mit einer Ummeldung kann man kein Kind zu sich holen oder bei sich behalten. Aus diesem Verwaltungsvorgang entstehen keine Rechte. Wo das Kind lebt, wird nicht
im Melderecht entschieden, sondern im Familienrecht. Das Meldegesetz verpflichtet im vorliegenden Fall die Mutter das Kind umzumelden. Die Meldebehörde ist nicht die Kampfarena (auch nicht die
Schule) sondern das Familiengericht. Ansonsten hat der Opener ja das ABR beantragt.

Zu der Wohnungssituation gib noch mal ein paar Infos:

1. Ihr steht beide noch im Mietvertrag?
2. Die Wohnung ist zur Zeit unbewohnt?
3. Du willst da wieder einziehen?
4. Und Ex will gemeinsamer Kündigung nicht zustimmen?

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 16:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Mux!

Vielleicht zitierst Du mich dann auch wenigstens vollständig:

Das deutsche Gesetz ist nicht logisch und sinnhaft. Zwar darf der alleinige ABR-Inhaber den Wohnort der Kids bestimmen, damit hast Du recht. Aber er darf bei GSR ohne Zustimmung des anderen ET keine Ummeldung vornehmen, keine Kiga-Veränderungen herbeiführen, keine Hauptbezugspersonen auswechseln, etc. pp.

Und auch an Dich meine Bitte: Stell doch bitte mal den Gesetzestext hier ein, auf den Du Deine Antwort begründest.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 19:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo Milan

Ich möchte mich nicht mit dir streiten, aber eines steht doch wohl fest: Wenn es um das ABR geht, weis ich wovon ich spreche ! Diese Tatsache ist auch dir bekannt!

Ich kenne deine Vorliebe für Fakten und bin ebenso wie du der Meinung, dass eine Behauptung auf Verlangen auch untermauert werden sollte. Ich habe hier zwei EA´`s liegen und bin absolut bereit dir den Zugang dazu zu ermöglichen.

Es gibt mehrere Fälle, wo ein ET mit den Kindern auswandern wollte, aber der andere ET nicht zugestimmt hat. In solchen Fällen wurde dann kurzerhand das ABR auf einen ( meistens die KM die auswandern wollte oder in ihr Ursprungsland zurück kehren wollte ) ET verlagert. Hier ging es dann um wesentlich mehr Kilometer.

Aber mal ein Auszug aus einer meiner EA:

Im Wege vorläufiger Anordnung wird Angeordnet, dass das Kind Pumuckel geboren am 32.13.2080, wohnhaft: Rübennasenstrasse 7000000, 99999 Rübennasenhausen, derzeit aufhältig bei der Antragsgegnerin, Strasse, Ort an den Antragsteller herauszugeben ist.

Der Antragsgegnerin wird ein Zwangsgeld bis zur Höhe von 250000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung zu 2. angedroht.

Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt, notfalls unter Anwendung von Gewalt das Kind dem Vorgenannten zuzuführen. Dem Gerichtsvollzieher wird gestattet, in dieser Sache auch zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen tätig zu werden.

Diese Anordnung ist der Mutter wie auch  jeder anderen Gewahrsamsperson gegenüber wirksam. Sie ist bei der Wegnahme des Kindes ohne vorherige Benachrichtigung vorzulegen.

Also noch mal: Bitte erzähle du mir nichts über das ABR! Wenn ich einem Hilfesuchenden sage, dass er das Kind problemlos ummelden kann, wenn er per EA das ABR hat, dann IST DAS SO. Wenn du die Gesetze anders auslegst ist das deine Sache, aber es entspricht nicht dem, was in diesem Staat abläuft!

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 23:48
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Zu der Wohnungssituation gib noch mal ein paar Infos:

1. Ihr steht beide noch im Mietvertrag?
2. Die Wohnung ist zur Zeit unbewohnt?
3. Du willst da wieder einziehen?
4. Und Ex will gemeinsamer Kündigung nicht zustimmen?

1. Ja, beide sind offiziell noch Mieter. Habe genau deswegen nicht gekündigt, dass ich die billige Wohnung bekomme, wenn sie mal wegziehen sollte.
2. Ja, die Wohnung ist unbewohnt, aber noch einige Möbel der Ex sind drin, schaut dezeit wohl chaotisch aus in der Wohnung.
3. Ja, Hausverwaltung hat gesagt, dass ich das Mietverhätnis alleine weiterführen kann, sobald sie kündigt.
4. Ja, Ex hat an Hausverwaltung geschrieben, dass sie nicht kündigen will.

Das ABR wurde vor Jahren in der ersten Instanz uns beiden zugesprochen, aber dann beim OLG meiner Ex allein (eigentlich ohne Begründung damals. Die Gegenseite hat irgendwelche Schauermärchen erzählt, was ich schlimmes machen würde, wenn ich ABR hätte, und die Richterin hat dann so entschieden. Meine damalige Anwältin war ne riesen Pfeife. Zum Glück hab ich jetzt nen Profi)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2009 00:44
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Jemmy:

Also noch mal: Bitte erzähle du mir nichts über das ABR! Wenn ich einem Hilfesuchenden sage, dass er das Kind problemlos ummelden kann, wenn er per EA das ABR hat, dann IST DAS SO. Wenn du die Gesetze anders auslegst ist das deine Sache, aber es entspricht nicht dem, was in diesem Staat abläuft!

Einigen wir uns so: Du hast recht und ich meine Ruh. Doch dass Du meine Post nicht richtig gelesen hast, ist Dir hoffentlich klar. Aber egal.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2009 00:45
(@john007)
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@Ragos,

verstehe ich es richtig. das Du noch Mitmieter bist? Ich habe vor kurzem gelesen, dass eine Frau 13 Jahre nach der Scheidung 1 Jahr lang ausstehende Miete für den gestorbenen Ex-Mann nachzahlen mußte. Das Gericht hat dem Vermieter Recht gegeben.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2009 01:02
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo John,

ja, du hast Recht, das ist ein Risiko, das war mir schon immer klar. Aber ich habe mit Absicht nicht gekündigt, da ich eben diese billige Wohnung haben wollte, wenn sie umzieht. Und siehe da, nun bekomm ich die Wohnung, Exelchen hat gekündigt, ab August kann ich einziehen. Und ich hab den alten Mietvertrag, brauch die Kaution nicht berappen.

Das ist ein Argument für mich, da ich nun Kontinuität bieten kann im Sorgerechtsverfahren. Nun werden bald die Kinder vom Gericht angehört, und dann ist schon Verhandlung.

Ich war jetzt zweimal an den Umgangswochenenden dort, und jedesmal hat sie boykottiert.

Ich bin jetzt gespannt, wie das Gericht entscheidet. Denn ich habe jetzt gar keine Chance oder Perspektive mehr, meine Kinder zu sehen.

Haben ABR Übertrag auf mich und Obhut der Kinder bei mir beantragt. Zwangsgeld (das schon angedroht war) beantragen wir jetzt auch noch, denn falls der Richter nicht sofort ABR überträgt, und ihr noch eine Chance gibt, dann muss erst formal Zwangsgeld verhängt sein, bevor man nach erneutem Boykott das alleinige Sorgerecht beantragen kann. Ich bin mal gespannt, was nioch alles kommt. 25 TEU hab ich schon versenkt, und die Prozessierung am anderen Ende von D macht die Sache nicht billiger. Aber ich denke, da muss ich jetzt durch.

Hat jemand Erfahrung, was einem nach jahrelangem Boykott der Ex vom Gericht noch alles blühen kann? So nach dem Motto, die Mutter kann trotzdem machen was sie will? Ich bin auf alles gefasst, und rechne mit dem Schlimmsten, aber hoffe auf das Beste.

LG, Ragos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2009 00:19




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