Hallo, liebe Leidensgenossen,
nach über 5 Jahren Umgangsboykott haben beide Instanzen (Fam.-Gericht und OLG) meiner geschiedenen Frau nun entgültig klargemacht, dass sie das Sorgerecht verliert, wenn sie noch weiter boykottiert. Daraufhin haben wir eine Vereinbarung getroffen, wonach nach einer Übergangszeit normaler Wochenendumgang stattfinden soll, mit Zwangsgeldandrohung, etc...
Nun, da der erste Übernachtungsumgang bevorstand, hat sie mich vor drei Wochen am Freitag am AB angerufen, dass der Umgang wegen Urlaub nicht stattfindet, und sie am 17.4. wieder zurück ist. Am vergangenen Samstag sollte um 10 Uhr der Umgang stattfinden, und um 9:15 Uhr klingelt mein Telefon, und meine Herzallerliebste Ex eröffnet mir, dass sie Umgezogen ist, und zwar ans andere Ende von Deutschland, laut Google maps 930 km. Auf meinen Hinweis, dass ich jetzt die Kinder abholen wollte, entgegnete sie lapidar "wir erwarten dich".
Wir gaben gemeinsames SR, sie das ABR, Umzug also legal. Sie hatte als Ärztin wohl ihren Job verloren. Ich hätte ihr sogar mehr Unterhalt gezahlt, bis sie in Town einen neuen Job kriegt, wusste aber nichts von ihrem Jobverlust.
Meine Fragen: kann sie das so einfach machen, ohne Konsequenzen, nach der Vorgeschichte? Und wenn ja:
Mein Anwalt meinte, dass nun das Gericht am anderen Ende von Deutschland zuständig ist. Stimmt das? Jetzt, da ihre Mätzchen hier in meiner Stadt in allen Instanzen hinlänglich bekannt sind, kann sie durch den Mutwilligen Umzug wieder völlig unbeleckte Richter kriegen, denen sie wieder ihre Geschichten erzählen kann?
Und was soll ich jetzt tun? WE Umgang bei 930 km ist nicht möglich, ich benötige mit der Bahn einfach 9 Stunden.
Soll ich ASR beantragen? Kosten wohl nochmal 10 TEU.
viele Grüße
Ragos
Moin Ragos!
Heissa, Du jast ja schon nen Streifen hinter Dir...
kann sie das so einfach machen, ohne Konsequenzen, nach der Vorgeschichte?
Ja, kann sie. Merkste ja. Ich bin nur nicht sicher, ob das nicht u.U. für sie ein böser Bumerang werden könnte. Mit dieser Vorgeschichte klingt das nicht nach nem neuen Job, sondern nach nem ziemlich plumpem Umgangsboykott.
Gibt es diese Drohung des Richters (SR weg wenn nochmal Boykott) irgendwo schriftlich? Steht das vielleicht sogar in einem Urteil?
Mein Anwalt meinte, dass nun das Gericht am anderen Ende von Deutschland zuständig ist. Stimmt das?
Laufende Verfahren werden dort zu Ende verhandelt, wo sie begonnen wurden. Neue Verfahren werden dort begonnen, wo das Kind gemeldet ist. Sofern es bei Euch also keine offenen Verfahren mehr gibt, hat Dein RA leider recht.
Was mir als erstes in den Kopf kommt:
Es wäre eine galante Reaktion von Dir, wenn Du Dir nun 2km von ihr entfernt eine neue Wohnung suchen würdest und dort runter ziehst. Ginge das?
Greetz,
Milan
Hi
also ich stimme Milan zu (aus eigener Erfahrung) KM kann wegziehen. Allerdings muss sie einen Wegzug begründen, dazu reicht aus "Bessere Job Chancen" oder "besseres soziales Umfeld" oder sogar "Verwandte wohnen in der Nähe".
Ob es sich um einen Umgangsboykott handelt oder nicht ist völlig egal! Tut mir leid Dir das zu sagen, doch ich dachte wie Du.. anfangs.
Mit dem Verfahren hat Milan auch recht. Wenn es nicht abgeschlossen ist, bleibt das Gericht zuständig, welches am Anfang zuständig war (dadurch darf meine ex bei jeder Verhandlung ihre xxx km fahren)
In einer Sache wiederspreche ich Milan! Ziehe bloß nicht nach. Wer weiss ob die KM wirklich dort bleibt!
Ich würde den Ball flach halten was den Wegzug betrifft. Dagegen wirst Du nichts tun können, leider 😡
Vorschlag:
Da die Umgangsregelung die Du hast, ja jetzt nicht mehr funktioniert, gibts es meines Wissens 3 Möglichkeiten:
Nr.1 Umgänge bleiben lassen.. naja eigentlich keine Möglichkeit, oder?
Nr.2 Umgänge am Wohnort der KM durchführen (habe ich nen halbes Jahr gemacht) musst dann nen Hotel nehmen und alle 2 Wochen den Freitag Urlaub nehmen, sehr kostspielig und anstrengend.
Nr.3 (mein Favorit) Umgang in den Ferien. Entweder fest bestimmte Wochen, oder z.B. hälfitge Schulferien etc. da gibts einige Möglichkeiten.
Kleiner Tipp noch am Rand:
Du kannst (du hast ja gsr) dein Kind eigentl. auch an deinem Wohnort anmelden (oder ist es evtl. noch garnicht am neuen wohnort gemeldet?) Dein Vorteil: Verfahren könnte bei Dir im Ort stattfinden und KM darf fahren 😉
grüße
Veni
Vidi
Vici
@einfachich:
Du kannst (du hast ja gsr) dein Kind eigentl. auch an deinem Wohnort anmelden
Ne, kann er leider nicht, weil Mama das alleinige ABR hat.
Greetz,
Milan
Edit: Owbohl ich grad nicht ganz sicher bin. Anmelden kann er sie vielleicht. Nur eben nicht zu sich holen wegen ABR. Genaugenommen hätte Mama selbst keine Ummeldung vornehmen können, weil die Staatsdiener beim EWMA eigentlich beide Unterschriften gebräucht hätten wegen GSR. Aber wer von denen fragt schon danach, wenn Mama es macht? Sitzt Papa beim EWMA allein, so könnte er ggf. vor verschlossene Türen laufen ohne Mamas Unterschrift.
Mann, was leben wir in einem tollen Land. Und so gerecht und fair ist es....
Moin,
einst dachte ich folgendes ebenso:
Laufende Verfahren werden dort zu Ende verhandelt, wo sie begonnen wurden.
Leider musste ich in meinem (laufenden ) Verfahren erleben, wie das Gericht nach urplötzlichen WEIT-Wegzug der KM dann alles ans nächste Gericht weitergegeben hat, da die Mutter sich dann halt im nächsten Bundesland angemeldet hat. Einfach so - Mama freute es und ich schaute blöd. Immerhin hat uns dann das neue Gericht nach 5(!!) Monaten zumindest mitgeteilt, dass das Verfahren übernommen wurde.
Gruß
Ariba
...der nach 2 Jahren hartnäckigsten Umgangsboykott-Fight noch immer keine Minute Umgang hat... :crash:
@Ariba:
Dein Fall ist leider die Ausnahme, die die Regel bestätigt.
Milan
Hallo Leute,
vielen Dank für die Antworten! Anmelden der Kinder nutzt nix, da sich der Gerichtsstand nach dem tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder bestimmt.
Nachzug zur KM: ich bin doch nicht meschugge, oder? Was ist mit meinem Job, meiner LG, meinem sozialen Umfeld? Da würde ich mich ja zum Hanskaspar machen.
Sie ist weggezogen, weg von Grosseltern (die alle 4 verzweifelt sind), weg von Schule, Freunde, Klavierunterricht, Nachbarn, Tanten, Onkeln, usw. usf. Mein Ältester wird bald 13, und der hat zu mir vor 2 Monaten gesagt, er möchte nicht mal aus dem Stadtviertel wegziehen. Der wird sicher riesigen Heimweh haben. Mein Kleiner ist erst 8 und könnte das vielleicht besser verkraften.
Das mit dem Sorgerecht steht ungefähr so im OLG Beschluss: "Sie Erziehungsfähigkeit der KM wird nicht zuletzt daran zu messen sein, ob sie die gerichtlichen Beschlüsse nunmehr einhalten wird"
Gemäß Vereinbarung habe ich alle geraden Wochenenden Umgang, und zwar alternierend Sa von 10-19 Uhr und dann mit übernachtung Sa 10 Uhr bis So 18 Uhr. Zuerst dachte ich, das wäre unmöglich bei der Entfernung. Aber ich habe heute mal gegoogelt:
In Kombination mit Billigflug und Mietwagen könnte ich am Sa, 2.5.09 früh Morgens los und spät Abends zurück, für 270€.
Und am 16./17.5. mit Billigflug, Mietwagen und Ferienwohnung käme ich auf 430€ incl. Transfers und Benzin.
Also: nichts ist unmöglich! Bin finanziell nicht auf Rosen gebettet, aber möglich wäre es. Und Exelchen würde kugelrunde Augen mache, wenn ich bei ihr Samstag um 11 Uhr auf der Matte stehe, und die Kinder würden sich riesig freuen.
Zu den Ferien: das ist natürlich die beste Möglichkeit. Es gibt zwar eine Vereinbarung, aber die ist nun nicht möglich, da in dem Bundesland andere Zeiten gibt.
viele Grüße,
Ragos
Moin!
weg von Grosseltern (die alle 4 verzweifelt sind
Die können alle 4 "ihr eigenes" Umgangsrecht einklagen. Es haben ALLE 4 ein Umgangsrecht!
Also: nichts ist unmöglich! Bin finanziell nicht auf Rosen gebettet, aber möglich wäre es. Und Exelchen würde kugelrunde Augen mache, wenn ich bei ihr Samstag um 11 Uhr auf der Matte stehe, und die Kinder würden sich riesig freuen.
Klingt gut!
s gibt zwar eine Vereinbarung, aber die ist nun nicht möglich, da in dem Bundesland andere Zeiten gibt.
Dann muss sie 1:1 auf die neuen Zeiten übertragen werden. Halbe Ferien.
Nacht,
Milan
Bin finanziell nicht auf Rosen gebettet, aber möglich wäre es. Und Exelchen würde kugelrunde Augen mache, wenn ich bei ihr Samstag um 11 Uhr auf der Matte stehe, und die Kinder würden sich riesig freuen.
Moin Ragos,
das klingt gut. Zeig' Ihr, dass sie Dich damit nicht kleinkriegt! :thumbup:
LG WH
klingt mir sehr nach Milchmädchenrechnung :note:
400€... pro Umgang, d.h. 800 im Monat plus Unterhalt für 2 Kinder. Dazu der Stress und die körperliche Belastung, wenn das mit dem Geld hinhaut, und der Rest dir nichts ausmacht. Dann besuch deine Kids alle 2 Wochen.
Aber dir kanns doch egal sein wie die Ferien in den anderen Bundesländer sind (ausser Du bist Lehrer in deinem Bundesland) von daher ist ein Ferienumgang doch was viel schöneres, Kids bei Dir daheim, du kennst dich aus, kannst was unternehmen aber auch bei regen in der Wohnung sein und mit deinen Kids was spielen... in Hotels beim Wohnort der KM hast du das alles nicht.
[Das mit dem Sorgerecht steht ungefähr so im OLG Beschluss: "Sie Erziehungsfähigkeit der KM wird nicht zuletzt daran zu messen sein, ob sie die gerichtlichen Beschlüsse nunmehr einhalten wird"/b]
Wenn das so drinne steht, würde ich aber sofort Kontakt zu deinem Anwalt aufnehmen. Eilverfahren oder so. Hier könnte sich mal ein Mod melden. Wil nichts falsches sagen, aber könnte es hier nicht sein, das der KV gute chancen hat das er das ABR bekommt?
grüße
Veni
Vidi
Vici
@einfach ich:
In die Richtung hab ich auch gedacht. Warte aber immer noch auf Antwort durch den Opener auf meine Frage:
Gibt es diese Drohung des Richters (SR weg wenn nochmal Boykott) irgendwo schriftlich? Steht das vielleicht sogar in einem Urteil?
Greetz,
Milan
Das mit dem Sorgerecht steht ungefähr so im OLG Beschluss: "Sie Erziehungsfähigkeit der KM wird nicht zuletzt daran zu messen sein, ob sie die gerichtlichen Beschlüsse nunmehr einhalten wird"
So steht das drin. Es gab zwei Verhandlungen beim OLG, für jedes Kind eines. Und bei der zweiten Verhandlung habe ich den Richter gebeten, dass er der KM die Bedeutung dieses Satzes erklären soll. Da hat er gesagt, "dass sie das Sorgerecht verliert, wenn sie weiter boykottiert". Aber schriftlich gibts diesen Satz nicht. Und der Rcihter der Erstinstanz hat sich ähnlich geäußert (allerdings auch mündlich). (das Problem ist, dass es nun neue Richter gibt).
Ich denke, die Sache ist nun die, dass Exelchen nahe daran ist, dass Sorgerechts-Fass zum überlaufen zu bringen. Mein Anwalt und ich diskutieren gerade, jetzt sofort einen Antrag auf ASR zu stellen. Aber ich denke, die Chancen sind keineswegs 100%, das der jetzt sofort glückt. Dafür spricht, dass die Kinder jetzt sofort zurück in ihr Umfeld kommen, und die Kontinuität gewahrt bleibt. Aber rein formal war ihre Handlung legal, sie hat dort offenbar einen neuen Job bekommen.
Ich bin derzeit am überlegen, ob ich versuche, mit ihr eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, bezüglich Umgang, incl. Ferien. Wobei ich die Kinder mindestens 2 Wochen am Stück haben möchte, alles andere ist zu umständlich, Z.B. Halbe Sommerferien, ganze Weihnachtsferien (recht viel mehr Urlaub habe ich leider nicht). Und einmal pro Monat von Freitag Mittag bis Sonntag Abend. Ich denke, das wäre angemessen, oder?
Und ich bin aber fast sicher, dass sie zu so einer Vereinbarung nicht zustimmt. Wenn sie das aber nicht tut, dann wäre wirklich Zeit für den ASR Antrag.
Was meint ihr?
LG
Ragos
Und ich bin aber fast sicher, dass sie zu so einer Vereinbarung nicht zustimmt. Wenn sie das aber nicht tut, dann wäre wirklich Zeit für den ASR Antrag. Was meint ihr?
Hallo,
ich meine, dass das ABR als Eilantrag sofort beantragt werden sollte. Jeder Tag zählt. Begründungen: sofortige Rückführung der Kinder wegen Kontinuitätsprinzip erforderlich, faktische Verunmöglichung des Umgangs und Unterlaufen des Beschlusses durch die geschaffene Entfernung... wenn du die Betreuung übernehmen kannst. Ansonsten musst du dich mit der Situation arrangieren.
/elwu
Moin!
Also wenn Du derzeit überhaupt etwas beantragen willst, dann schliesse ich mich Elwu an. Das ABR ist das, worum es erstmal geht. Das ASR könntest Du ggf. im ABR-Antrag hilfsweise beantragen. Das ist dann nur ein Nebensatz, signalisiert aber dem Richter, wie weit Du bereit wärest zu gehen bzw, dass Du im Falle eines SR-Entzugs durch das Gericht sofort bereit stündest, um die Kids aufzufangen.
Greetz,
Milan
Stimme auch zu ABR beantragen nicht ASR das geht zu lang, aber beachte, das du dadurch evtl. nichtmehr weiter arbeiten kannst, solang Du nichts sicheres vorlegst wie die Kinder betreut werden wenn du arbeitest, evtl. doch Oma oder so ins Boot holen, jedoch weiss ich nicht ob das so gut ist. Nur Exe wirste nicht zwingen können zurück zu ziehen.
Eine Info noch (zumindest war es bei meiner Verhandlung so)
Wenn ich meine Tochter zu mir nach Hause bekommen sollte, dann nur solange ich Urlaub habe, d.h. bei mir 30 Tage im Jahr, ergo 6 Wochen, wobei ich glaube das es anders ist, wenn die Kinder wie bei Dir schon etwas älter sind.
grüße
Veni
Vidi
Vici
Hallo zusammen,
danke für die Tipps. Ich habe zuerst auch an ABR gedacht, aber mein Anwalt sprach dann gleich vom ASR. Aber ich nehme eure Anregungen auf und werde die Vor/Nachteile noch mit ihm besprechen.
Da ich noch im Mietvertrag Mitmieter meiner alten Wohnung bin (aus der Exelchen nun ausgezogen ist), bin ich zur Hausverwaltung, die hat mir zugesichert, das ich die alte Wohnung haben kann, das Mietverhältnis als Alleinmieter fortsetzen kann, wenn sie gekündigt hat. (allerdings auch mit Risiko: wenn sie nicht kündigt und nicht mehr zahlt, dann können die sich an mich wenden, und ich kann nichtmal in die Wohnung). Aber die Wohnung ist relativ billig.
Das hätte noch den Vorteil, dass die Kinder in die alte Wohnung zurückkönnten, eben nur mit mir statt ihr als Elternteil (Kontinuitätsprinzip).
Von meinem Boss habe ich es schon seit letztem Herbst schriftlich, dass ich Teilzeit und/oder Heimarbeit machen kann. Auch die Oma steht parat, um mich von Mo-Mi jede Woche zu unterstützen. Also, das würde schon gehen, und ich wäre auch dazu bereit.
Gerade habe ich erfahren, dass Exelchen auch noch die Mediation abgesagt hat, die heute angesetzt ist.
Das sind nun ganz schön turbulente Zeiten, mal sehen, was noch kommt...
Ragos
Moin ragos,
auch ich bin der Ansicht, dass Deine Ex und ihr Anwalt da besonders clever zu sein versuchen nach dem Motto: Ich boykottiere ja nicht; wenn der gute Ragos diese Strecke auf sich nimmt, kann er die Kinder ja jederzeit sehen. Und umziehen hat man mir ja nicht verboten.
Meine Strategie wäre ebenfalls: Eilantrag auf das ABR; Begründung: Kontinuität. (ASR ist derzeit nicht nötig). Ich bin ganz sicher, dass Deine Ex keinen der Berufe hat, für die es in ganz Deutschland nur 2 oder 3 Jobs gibt; also ist ein Umzug über diese Distanz nicht erforderlich. Genau deshalb sollte Dein RA plastisch herausarbeiten, dass dieser Umzug nur dazu dient, den gerichtlich untersagten Umgangsboykott faktisch durch die kalte Küche wieder einzuführen mit der Begründung "von nicht umziehen dürfen hat das Gericht ja nichts gesagt. Dem Gericht muss durch Deinen Antrag klar werden, dass da jemand eine ganz linke Nummer versucht, um seinen Gerichtsbeschluss auszuhebeln. Das mögen Richter nämlich überhaupt nicht.
Hilfsweise sollte Dein Anwalt auch beantragen, dass für den Fall, dass das ABR doch bei Deiner Ex verbleibt, diese als Verursacherin der Entfernung sämtliche Kosten des Umgangs (mindestens 1 Mal pro Monat plus hälftige Ferien) zu tragen hat; das kann in solchen Fällen beantragt werden. Ich bin sicher: Selbst wenn "nur" das herauskommt, wird Deine Ex eine Entfernung von 1.000 Kilometern plötzlich nicht mehr für sehr prickelnd halten, denn dann bleibt von ihrem Gehalt nicht mehr viel übrig.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, Brille, für den Tipp.
Werde morgen früh meinen Anwalt anrufen, und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Heute Abend komme ich von einer Reise zurück, und was finde ich im Postfach? Exelchen ist nicht nur umgezogen, sondern hat dort auch noch beim dortigen Amtsgericht Antrag auf ASR gestellt, mit ganz fadenscheinigen Begründungen, so nach dem Motto, die Kinder seien belastet durch den Umgang, usw.... Ich denke, dass sie so langsam die Nerven verliert.
LG,
Ragos
Moin Ragos!
Mal wieder sorgt eine KM für Tatsachen. :gunman: :gunman: :gunman:
Bleib trotzdem auf Deiner Linie, Brille hat vollkommen recht. Du solltest -meiner Meinung nach- nun folgendermassen reagieren:
1. Beantragen ihren ASR-Antrag abzulehnen
2. Beantragen das ABR vorläufig auf Dich alleinig zu übertragen per EA
3. Hilfsweise eine UR per EA beantragen.
Ich würde mich nicht dazu hinreissen lassen, jetzt meinerseits das ASR zu beantragen. Geh auf diesen Streit nicht ein. Mach nicht mit bei der Schlammschlacht, die nun beginnt. Bleibe geradlinig, fair und korrekt. Wasche keine schmutzige Wäsche - denn die ist danach nur noch viel dreckiger. Lass KM dem Gericht zeigen, dass sie der Aggressor ist. Das könnte u.U. die spätere Entscheidung des Gerichtes sehr beeinflussen.
Verflucht.
Milan
Heute Abend komme ich von einer Reise zurück, und was finde ich im Postfach? Exelchen ist nicht nur umgezogen, sondern hat dort auch noch beim dortigen Amtsgericht Antrag auf ASR gestellt, mit ganz fadenscheinigen Begründungen, so nach dem Motto, die Kinder seien belastet durch den Umgang, usw.... Ich denke, dass sie so langsam die Nerven verliert.
Hallo,
ich denke dass sie sehr im Gegenteil das Ganze sehr genau von langer Hand und mit anwaltlicher Unterstützung geplant hat. Sonst wäre nicht so fix nach dem Umzug bereits vom Gericht am neuen Wohnort die Klage mit Aktenzeichen versehen und an dich weitergeleitet. Oder wann wurde die denn eingereicht, steht ja drauf? Und jetzt geh endlich zum Anwalt und tu was dir gesagt wurde, meinem diesbezüglichen Rat von weiter oben habe ich nichts hinzuzufügen. Du hast bereits viel zu viel Zeit durch deine Untätigkeit verbaselt. Und an dieser Nichtstuerei und deren potentiellen Folgen bist allein du selbst schuld, sorry.
/elwu
