....nun bräuchte ich doch ein paar Infos nachdem das Internet darüber nur sehr wenig Auskunft gibt:
Pünktlich zur Einschulung wurde die vorher praktizierte Umgangsregelung, mit der zumindestens Sohn und Vater gut leben konnten, per Gericht gekippt:
ab sofort nur noch Freitags 14.00 - Sonntags 18.00 Uhr sowie einmal im Monat einen Wochentag von 13.00 - 19.00 Uhr.
Die Begründungen dürften den hier Anwesenden hinlänglich bekannt sein:
zu viel Stress für das Kind ( 7 Jahre ),
Fahrtzeit vom Vater zur Schule zu lange ( 20 - 25 Min. - was machen eigentlich die Waldorfschüler auf dem Lande????? )
Kind muß früh aufstehen um um 8.00 Uhr in der Schule zu sein,
danach ist er erstmal müde
und alle möglichen sonstigen Begründungen, die von der Kindesmutter aufgeführt
und Berücksichtigung fanden...
Meine Frage ist nun nicht, wie ich mich weiter verhalten soll,
sondern ob jemand Erfahrung mit ähnlichen Gerichtsurteilen oder Vergleichen hat oder zumindestens Quellen darüber kennt,
denn wie bereits gesagt, das Internet gibt dazu sehr wenig her ( zudem muß Vater erstmal darauf kommen, doch besser unter Besuchszeiten als unter Umgangszeiten zu suchen - ich werde mich nie daran gewöhnen, dass mein Kind bei mir zu Besuch ist....)
So, schon mal vielen Dank und viele Grüße
Sorry, ich kann Dir keine Antworten von der rechtlichen Seite geben - würde mich aber auch sehr interessieren.
Die von Dir beschriebenen Begründungen halte ich jedenfalls alle für an den Haaren herbei gezogen.
LG
dromeda
Hallo Zwieback,
ich denke mal "rechtliche Hintergründe" wird es dafür nicht geben. Die Zeiten sind Empfehlungen, die nötigenfalls gerichtlich fest gesetzt werden.
Wie sah der Umgang denn vorher aus?
Hat dein Kind Platz und Ruhe bei dir, sich auch mal zurück ziehen zu können?
Bist du da, um Hausaufgaben zu beaufsichtigen?
Kannst du gewährleisten, dass das Kind rechtzeitig ins Bett kommt?
Sind mal so Argumente, die mir gerade so durch den Kopf schießen. Wenn du die alle gut entkräften kannst, könntest du beim JA möglicherweise Chancen haben.
Ansonsten würde ich sagen, so wie ich das bisher gelesen habe, kannst du mit der von dir beschriebenen Regelung TOP zufrieden sein. Andere sehen ihre Kinder nur alle zwei Wochenenden, das kürzer und keinen zusätzlichen Tag in der Woche. Nicht, dass ich das gut heiße, aber damit sinken deine Chancen eine Änderung zu erwirken.
Vielleicht sehe ich das auch falsch und es äußert sich noch jemand.
Gruß AJA
Hallo zwieback,
ich kenne zwar die vorherige Umgangsregelung nicht, finde es gerade für das Kinderswohl abträglich, funktionierende Kontakte zum umgangsgeminderten Elternteil noch zu verkürzen. Immerhin gibt es bei deinem Sohn ein Vertrauen auf diesen Umgang und den Kontakt zum Vater. Außerdem ist der Schulanfang immer eine Zeit der Neuorientierung und somit auch besonderer Sorgen, Fragen und auch Ängste beim Kind. Die kann und sollte es aus meiner Sicht unbedingt mit beiden Elternteilen und als Junge insbesondere auch mit dem Vater ausreichend teilen können.
Ich weiß, dass immer vorsorglich auf die den Forennutzern üblichen Umgangsregelungen hingewiesen wird und diese meist schlechter aussehen als in deinem Fall. Das soll dich nicht entmutigen; immerhin gibt es ja eben auch diese Konstellationen. Außerdem ist es sowieso immer eine individuelle Lage, die auch individuelle Entscheidungen bedingt. Deswegen, wie AJA schon schrieb: Wenn die Bedingungen stimmen, nutze diese Argumente! Aber sei nicht einfach zufrieden, wenn du nicht zufrieden bist! Es gibt ein Posting von brille007, das ich in diesem Zusammenhang super finde:
>> Sieh einfach mal das "maximale Gegenteil": Ihr habt gemeinsames Sorgerecht; rein theoretisch könnte Deine Tochter also auch bei Dir leben und Du Deiner Ex eine Stunde Umgang alle 14 Tage erlauben. (...) Mit diesem "Modell" im Hinterkopf solltest Du die anstehende Umgangsregelung angehen.<< http://www.vatersein.de/Forum-topic-10727-start-msg108795.html#msg108795
Ich wünsch dir viel Erfolg und drück die Daumen, robin
Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten :),
einige kurze Infos zur Vorgeschichte:
- der Umgang vorher war recht großzügig ( wobei ich auch hier Schwierigkeiten damit habe, etwas als großzügig zu bewerten, was nach reinem Menschenverstand als Normal zu betrachten wäre...) : jedes zweite Wochenende Freitag Vorschule bis Montag Vorschule sowie jede zweite Woche einen zusätzlichen Tag.
- mein Sohn hat bei mir mehr Ruhe und Platz, sprich eigenes großes Kinderzimmer, Schreibtisch etc., als bei der Kindesmutter...
- mein Dienstplan - Schichtdienst - ( und meine Kollegen :thumbup: ) sind so ausgerichtet, das ich immer frei habe, wenn mein Sohn bei mir ist und pünktlich ins Bett kommt er auch und täglich eine warme Mahlzeit gibt es auch noch dazu... 😉 (... nimms mir nicht übel Aja, aber irgendwo habe ich das schon mal gehört...)
- und zum Thema Jugendamt werde ich mich nicht äußern...
Ich habe ALLE vor dem Familiengericht darauf hingewiesen, dass es für unseren Sohn nicht gut sein wird, zur nicht immer leichten Phase der Einschulung auch noch den Umgang mit seinem Vater zu kürzen, aber irgendwie konnte oder wollte mir keiner folgen. Nicht mal die Möglichkeit, das ganze erst einmal mit dem herkömmlichen Umgang auszuprobieren, wurde berücksichtigt. Ich wäre der letzte gewesen, der, wenn es nicht geklappt hätte, dann Änderungen abgelehnt hätte.
Nun hat er ständig Bauchschmerzen, wenn er bei der Kindesmutter ist, heult fast im Auto, wenn ich ihn zurückbringen muß, fragt ständig, wann ich ihn wieder von der Schule abhole und hinbringe -
- ich habe mir das Ganze jetzt einen Monat angeschaut und es hat sich nichts geändert, also habe ich in der nächsten Woche wieder einen Termin beim Anwalt...
viele ( herbstliche ) Grüße
zwieback
Moin Zwieback!
Sofern der Umgangsbeschluss nicht älter ist als 30 Tage kannst Du damit in die Beschwerde zum OLG um ihn anzufechten.
Greetz,
Milan
