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Umgangsrecht

 
(@blauauge1971)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich hätte da mal ne Frage, da ich bei der Feuerwehr Schicht arbeite, kann ich die klassische alle 14 Tage wochenend lösung nicht umsetzten, da ich nur alle 4 wochen ein freies WE habe.
Sorgerecht haben wir gemeinsam, nun werden immer öfter Termine abgesagt wo ich meine kleine (11J) sehen wollte. Fadenscheinige Ausreden kommen dann zum tragen.:
Sie is halt in der Pupertät und macht jetzt andere dinge gerne usw. Ich weiß das meine ex sie immer auf den Fußballplatz mitschleppt ob sie will oder net, damit sie ihrem neuen zujubeln kann, oder es werden ausgerechnet an meinen freien tagen dinge unternommen, die die kleine gerne macht, z.b. wir gehen heute minigolf spielen, schade du gehst ja zu deinem papa. Meine kleine is hin und hergerissen und wird dementsprechend bearbeitet das sie mir absagt.

Wie kann ich mich wehren ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 23:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blauauge!

Scheinbar ist ja noch eine gewisse Kommunikation mit Exe möglich. Ihr braucht eine klare Absprache. Eine Umgangsregelung, schriftlich fixiert, auf der alle Umgangstermine für einige Monate festgelegt sind. Fällt einer von denen aus, so ist er kurzfristig nachzuholen.

Wenn die KM sowas nicht unterschreiben will, dann solltest Du Dich ans JA wenden und dort um Hilfe bitten. Insbesondere wegen Deinen Wochenendzeiten. Da muss ne Lösung her. Das JA wird versuchen Dir da zu helfen und mit KM zu reden.

Gelingt das nicht, dann kannst Du eine Umgangsregelung bei Gericht einklagen. Normalerweise endet das erfolgreich.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 23:47
(@blauauge1971)
Schon was gesagt Registriert

leider is keine kommunikation mehr möglich, siehe unter meine geschichte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 23:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

..dann musst Du bei Punkt 2 (JA) weiter machen. Morgen gleich dort anrufen, Problem schildern und um Hilfe bitten. Wahrscheinlich werden die sich dann mit der KM in Verbindung setzen und nen Vermittlungsversuch starten. Eventuell laden sie Euch auch zu einem gemeinsamen Elterngespräch ein, um die Umgänge zu regeln.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 23:53
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

Servus Blauauge

deine Geschichte könnte von mir sein ...

Arbeite ebenfalls Schicht (natürlich auch am Wochenende) und habe deswegen ausreichend Termine für den Umgang mit meiner 9jährigen Tochter in den Briefkasten der KM eingeworfen. Natürlich habe ich Schulzeiten ect. dabei berücksichtigt. Dies war übrigens ein Vorschlag vom Anwalt der KM !!!!!!!

Ergebnis: seit Januar ist immerhin drei mal ein Umgang zustande gekommen.  :exclam:

Also hält sich die KM derzeit nicht an ihre eigenen Vorschläge. Auch, ich nenne es immer "Ersatzveranstaltungen" während eines Umgangtermines, kenne ich zur Genüge.

Habe deswegen heute einen Termin beim JA.

Meiner Meinung nach sehr sinnvoll: immer schön Notizen machen. So hast du beim JA was in der Hand.

Werde später das Ergebnis mal posten

Gruß
RalfSC


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 10:41
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

Kurz gesagt, wenn man das Umgangsrecht nicht einklagen will (Ergebnis ist hier natürlich auch ungewiss), wird das JA nicht viel unternehmen.

Bei mir wird die KM jetzt zu einem Gespräch eingeladen - unabhängig davon auch meine Tochter. Sofern die KM dazu einwilligt. Dazu zwingen, das Umgangsrecht zu fördern wird das JA die KM ebenfalls nicht (können).

Ansonsten heißt es abwarten, bis das Kind selbst soweit ist und den Kontakt zu mir sucht.

Gruß
RalfSC


AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 21:50
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf!

Is jetzt etwas offtopic ... aber ich will trotzdem mal kurz drüber bügeln:

Du schreibst

Ergebnis: seit Januar ist immerhin drei mal ein Umgang zustande gekommen.

und

Dazu zwingen, das Umgangsrecht zu fördern wird das JA die KM ebenfalls nicht (können).

aber trotzdem

Ansonsten heißt es abwarten, bis das Kind selbst soweit ist und den Kontakt zu mir sucht.

Ich finde das grob fahrlässig.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 02:05
(@ralfsc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan

Kommt d´rauf an, wen du jetzt der groben Fahrlässigkeit "bezichtigst"  :question:

Hab hier nur geschrieben, welche Möglichkeiten das JA sieht und welche Maßnahmen die einleiten werden. Die Einlassungen des JA waren keinesfalls befriedigend für mich.

ICH werde natürlich - egal was dabei herauskommt -  weiterhin versuchen Kontakt zu halten. Besonders schwierig wird es halt auch, wenn die KM, wie auch bei Blauauge, versucht, Umgangstermine zu verhinder, indem sie genau an diesen Tagen andere Unternehmungen mit dem Kind plant und durchführt, obwohl feste Termine für den Umgang bestehen. Zumal eine Kommunikation mit der KM derzeit überhaupt nicht möglich ist.

-----

Anmerkung: Ich habe vom JA eine Broschüre erhalten: "Wegweiser für den Umgang". Eine gemeinsame Broschüre des VAMV (vamv.de), des Deutschen Kinderschutzbunds (kinderschutzbund.de) und der Deutschen Liga für das Kind (liga-kind.de). Ist auf jeden Fall recht informativ mit vielen Adressen und Lösungsvorschlägen, Muster für Vereinbarungen usw.

RalfSC


AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 10:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[offtopic]

Moin,

Anmerkung: Ich habe vom JA eine Broschüre erhalten: "Wegweiser für den Umgang". Eine gemeinsame Broschüre des VAMV (vamv.de), des Deutschen Kinderschutzbunds (kinderschutzbund.de) und der Deutschen Liga für das Kind (liga-kind.de). Ist auf jeden Fall recht informativ mit vielen Adressen und Lösungsvorschlägen, Muster für Vereinbarungen usw.

Ich kenne die Broschüre. Dummerweise hatte ich keine Möglichkeit, diese der einzig sinnvollen Verwertung zuzuführen: Das Kaminfeuer zu entfachen.

Informationen des VAMV sind gleichermaßen zu werten, wie Einigungsangebote eines gegn. RAs. Einem, ähem, Verein, der das ASR als alleinig glückseeligmachend ansieht, Umgangsausschluss bei Nickeligkeiten auslobt, einen Höllenterror veranstaltet, als der Regelbetrag Mitte des Jahres abgesenkt wurde, kann nicht weiter getraut werden, als ein 5 Tonnen schwerer Findling geworfen werden kann. Nämlich gar nicht. Auch die Deutsche Liga für das Kind ist in seinen Äußerungen sehr wohl darauf bedacht, seine Geldgeber nicht zu verärgern. Die Wirksamkeit des KSB beschränkt sich auf gelegentliche Du-Du-Zeigefinger. Aber klar, die Namen machen's zu einer Bibel des Umgangs.

DeepThought

[/offtopic]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 12:23
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also die Vorgehensweise *Blauauge*:

1. JA - Termin ausmachen und selbsterarbeiteten Umgangs-Plan vorlegen! Drum bitten, dass ihr alle an einem Tisch sitzen könnt  - JA soll Exe einladen.
Ob das fruchtet oder net, iss erstens von JA zu JA verschieden, aber es macht Sinn, bevor man Klage einreicht!
2. Umgangsklage, wenn 1 net fruchtet.

*Milan* hats schon auf den Punkt gebracht.

Es geht net immer darum jemanden zu zwingen, oft wirkt ein Anruf oder ein Termin beim Amt wahre Wunder! Vielleciht erkennst Du Deine Exe nicht wieder.
Und net warten - die Zeit vergeht viel zu schnell!
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 13:18




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ein letztes Mal offtopic:

Kommt d´rauf an, wen du jetzt der groben Fahrlässigkeit "bezichtigst"

Na Dich!  😉

weil:

Besonders schwierig wird es halt auch, wenn die KM, wie auch bei Blauauge, versucht, Umgangstermine zu verhinder, indem sie genau an diesen Tagen andere Unternehmungen mit dem Kind plant und durchführt, obwohl feste Termine für den Umgang bestehen.

Ich versteh grad nicht, warum Du warten willst bis Exe mal von ihrem Ross runter kommen will. Gehst Du zum Gericht, so bekommst Du eine verbindliche Umgangsregelung. Und an diesen Terminen DARF Deine Exe dann keine Nebenveranstaltungen mehr planen. Und wenn sie es doch tut, dann MUSS sie Dir Ersatztermine in angemessenem Zeitraum nennen. Tut sie auch das nicht, so kannst Du die ersten Zwangsmittel gegen sie beantragen.

Kein schöner Weg. Aber trotzdem erfolgversprechender, als auf die Rückkehr der Vernunft in Exes Köpfchen zu warten.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 19:27