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Umgangsregelung für 2 jähriges Kind / Vorschläge

 
(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

da ich nun vor dem FG ein selbstständigen Umgang erhalten habe möchte ich gerne eine schriftliche Umgangsvereinbarung fixieren um Sie der KM vorzulegen.
Vielleicht hat der eine oder andere bereits Erfahrungen und/ oder mich würde auch interessieren wie Ihr das regelt oder welche Regelungen ihr habt damit ich mir aus vielen Anregungen eine basteln kann.

Gruß

Löwenherz


Zitat
Geschrieben : 23.07.2009 10:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wähle dir >hier< die für dich geeignetste Vereinbarung aus, passe sie an und stelle das Ergebnis bei uns ein.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 10:51
(@Loewenherz63)

VORSCHLAG  Umgangsvereinbarung

Frau..................., geb. ............................. wohnhaft in ..........................................
und
Herr ...................., geb. ........................... wohnhaft in .........................................

wünschen für ihr gemeinsames Kind

XXX , geb. XX.XX.20XX
eine Umgangsregelung wie folgt:
Der reguläre Aufenthalt des Kindes ist die mütterliche Wohnumgebung. Der Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil soll im Wesentlichen einvernehmlich, die kindlichen Bedürfnisse berücksichtigend, gestaltet werden.

1. Regelmäßiger Umgang
Herr XXXXXXX und Frau XXXXXX regeln den Kontakt Ihrer Tochter zum außerhalb lebenden Vater einvernehmlich und auf Grundlage kindlicher Bedürfnisse.
Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, beginnend mit dem 30. November 2009 mit dem Kind in jeder ungeraden Woche von Samstag 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr und am Sonntag ebenfalls von 08:30 bis 17:30 Uhr zusammen zu sein.
In jeder geraden Woche beginnend mit dem 07. Dezember 2009 ist der Vater berechtigt, mit dem Kind donnerstags nach der Tagesmutter (nach dem Mittagsschlaf, derzeit ab ca. 14:15 Uhr, spätestens um 15:00 Uhr) bis 18:00 Uhr zusammen zu sein. Dies beinhaltet das Recht des Vaters, das Kind direkt von der Tagesmutter abzuholen. Eine Abholerlaubnis der Mutter für die Abholung am Donnerstag einer geraden Woche ist nicht erforderlich.

1.1. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Die Absage muss frühzeitig erfolgen, in Abstimmung mit dem anderen Elternteil. Sollten Absagen nötig sein, so sind Ersatztermine spätestens 14 Tage danach zu vereinbaren.
Muss ein Umgangstag wegen bettlägeriger Krankheit des Kindes entfallen, so hat die Mutter den Vater unverzüglich davon zu benachrichtigen und ein ärztliches Attest vorzulegen. Ein Ersatztermin muss innerhalb von 2 Wochen stattfinden.
Fällt ein Umgangswochenende wegen erheblicher bettlägeriger Krankheit des Kindes aus, findet der Umgang automatisch am kommenden Samstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt, ohne dass sich der Umgangsrhythmus im Übrigen verschiebt.

1.2. Vertretungspflicht der Eltern
Grundsätzlich vertritt jeder Elternteil den anderen bei dessen Verhinderung. In Situationen, in denen ein Elternteil aus irgendeinem Grund die Versorgung und Betreuung des Kindes nicht wahrnehmen kann, ist erst der andere Elternteil um die Versorgung und Betreuung des Kindes zu bitten, bevor eine andere Bezugsperson verpflichtet wird.
Über die Gründe, die zu diesem Vertretungsbegehren führen, ist keine Rechenschaft abzulegen, da die Versorgung der Kinder erste Pflicht beider Eltern ist.

2. Festtagsregelung 
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern.
Den Geburtstag eines Elternteils verbringt das Kind mit ihm gemeinsam und kann auch dort übernachten. (Diese Regelung ist erst ab dem 3. Lebensjahr des Kindes gültig).
Der Vater ist an seinem Geburtstag, dem XX.XX. eines jeden Jahres berechtigt, mit dem Kind an Tagen an denen das Kind bei der Tagesmutter ist nach der Tagesmutter bis 18:00 Uhr und an Tagesmutter freien Tagen von 08:30 bis 17:30 Uhr zusammen zu sein.

3. Ferienregelung
3.1. Die Oster, Pfingst- und Weihnachtsferien
Der Vater ist verpflichtet und berechtigt, mit dem Kind an jedem zweiten Feiertag der Feste Ostern, Pfingsten und Weihnachten in der Zeit von jeweils 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr zusammen zu sein.

3.2. Die Sommerferien
Im Jahr 2010 verbringt das Kind die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, und in der zweiten Hälfte der Sommerferien 1 Woche beim Vater.
3.3. Absprache
Herr XXXXX und Frau XXXXX verpflichten sich, jeweils bis zum 1. März eines Jahres, ihre Urlaubspläne dem anderen Elternteil mitzuteilen.

Erklärung der Eltern
Die Mutter ist verpflichtet, das Kind pünktlich zu den genannten Zeiten dem Vater an ihrer Wohnung zu übergeben. Der Vater ist verpflichtet, das Kind pünktlich zu den genannten Zeiten zur Wohnung der Mutter zurückzubringen.

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Die Eltern verpflichten sich, gemeinsame Gespräche bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder Caritas zur Verbesserung ihrer Kommunikation zu führen. Der Vater wird sich um die erste Terminvereinbarung kümmern. Die Gespräche sollen möglichst im Januar 2010, spätestens im XXXX 2010 beginnen.

Beide Eltern nehmen auf berufs- und situationsbedingte Abweichungen bei der Anwendung dieser Umgangsregelung Rücksicht und handhaben sie, unter Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse, flexibel.
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil kontinuierlich telefonischen und brieflichen Kontakt zu pflegen.

Die vorstehende Vereinbarung der Parteien wird familiengerichtlich gebilligt.

Ort, Datum .....................................
Unterschriften ................................

WAS meint IHR dazu ???????

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 12:55
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo Löwenherz,

ich habe dassselbe Problem. Deinen Vorschlag finde ich wirklich klasse und denke, das wäre für mich selbst eine wunderbare Lösung.

Allerdings soll eine Vereinbarung vollstreckbar sein*.. oder was meinst du?

*Siehe http://www.elternvereinbarung.de/pdfs/Umgang.pdf  ganz unten 5.3 evtl. zusätzlich    @ DeepThought:  Ein interessanter link, vielen Dank.

Gruß
Julen M.T.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 20:38
(@Loewenherz63)

So Hallo zusammen,

habe meinen Entwurf nochmals angepasst. Denke aber so müsste es doch gehen. Oder ? Bitte gebt mir Rückinfo.

Danke und Gruß

Löwenherz

VORSCHLAG   Umgangsvereinbarung
Frau..................., geb. ............................. wohnhaft in ..........................................
und
Herr ...................., geb. ........................... wohnhaft in .........................................
wünschen für ihr gemeinsames Kind

XXX , geb. XX.XX.20XX
eine Umgangsregelung wie folgt:
Der reguläre Aufenthalt des Kindes ist die mütterliche Wohnumgebung. Der Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil soll im Wesentlichen einvernehmlich, die kindlichen Bedürfnisse berücksichtigend, gestaltet werden.
1. Regelmäßiger Umgang
Herr XXXXXXX und Frau XXXXXX regeln den Kontakt Ihrer Tochter zum außerhalb lebenden Vater einvernehmlich und auf Grundlage kindlicher Bedürfnisse.
Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, beginnend mit dem 30. November 2009 mit dem Kind in jeder ungeraden Woche von Freitagabend 17:00 Uhr bis Sonntagabend 18:00 Uhr zusammen zu sein.
In jeder geraden Woche beginnend mit dem 07. Dezember 2009 ist der Vater berechtigt, mit dem Kind donnerstags nach der Tagesmutter (nach dem Mittagsschlaf, derzeit ab ca. 14:15 Uhr, spätestens um 15:00 Uhr) bis 18:00 Uhr zusammen zu sein. Dies beinhaltet das Recht des Vaters, das Kind direkt von der Tagesmutter abzuholen. Eine Abholerlaubnis der Mutter für die Abholung am Donnerstag einer geraden Woche ist nicht erforderlich.

1.1. Ausgefallene Tage/ Wochenenden
Die Absage muss frühzeitig erfolgen, in Abstimmung mit dem anderen Elternteil. Sollten Absagen nötig sein, so sind Ersatztermine spätestens innerhalb 7 Tagen danach zu vereinbaren.
Muss ein Umgangstag wegen bettlägeriger Krankheit des Kindes entfallen, so hat die Mutter den Vater unverzüglich davon zu benachrichtigen und ein ärztliches Attest vorzulegen. Ein Ersatztermin muss innerhalb von 2 Wochen stattfinden.
Fällt ein Umgangswochenende wegen erheblicher bettlägeriger Krankheit des Kindes aus, findet der Umgang automatisch an den darauf folgenden Wochenende statt, ohne dass sich der Umgangsrhythmus im Übrigen verschiebt.

1.2. Vertretungspflicht der Eltern
Grundsätzlich vertritt jeder Elternteil den anderen bei dessen Verhinderung. In Situationen, in denen ein Elternteil aus irgendeinem Grund die Versorgung und Betreuung des Kindes nicht wahrnehmen kann, ist erst der andere Elternteil um die Versorgung und Betreuung des Kindes zu bitten, bevor eine andere Bezugsperson verpflichtet wird.
Über die Gründe, die zu diesem Vertretungsbegehren führen, ist keine Rechenschaft abzulegen, da die Versorgung der Kinder erste Pflicht beider Eltern ist.
2. Geburtstagsregelung 
Wenn eine gemeinsame Geburtstagsfeier für das Kind nicht möglich ist, wird dem Elternteil, der an dieser Feier nicht teilnehmen kann, am darauffolgenden Wochenende, unabhängig von der geltenden Umgangsregelung, die Möglichkeit gegeben, den Geburtstag mit dem Kind nachzufeiern.
Den Geburtstag eines Elternteils verbringt das Kind mit ihm gemeinsam und kann auch dort übernachten. 
Der Vater ist an seinem Geburtstag, dem XX.XX. eines jeden Jahres berechtigt, mit dem Kind von 08:30 bis 18:00 Uhr zusammen zu sein.

3. Ferienregelung
3.1. Die Oster, Pfingst- und Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien werden jährlich aufgeteilt. Den 24.12. verbringt das Kind bei der Mutter. Der Vater ist berechtigt und verpflichtet am 2. Weihnachtsfeiertag mit dem Kind von 08:30 bis 18:00 Uhr zusammen zu sein. Die Woche nach den Weihnachtsfeiertagen verbringt das Kind im jährlichen Wechsel. Dazu gehört auch der Sylvesterfeiertag. Im Jahr 2009 (vom 27.12.-01.01.2010 verbringt das Kind bei der Mutter. Vom 02.01.- 10.01.2010 verbringt das Kind beim Vater, das nächste Jahr umgekehrt.
Die Osterfeiertage und die Pfingstfeiertage verbringt das Kind im Wechseln bei jedem Elternteil. Die Osterferien des Jahres 2010 (von Karfreitag 08:30 Uhr am 02.04.- 05.04.2010 Ostermontag 18:00 Uhr)  verbringt das Kind bei der Mutter, die Pfingstferien (von Samstag 08:30 Uhr am 22.05.- 24.05.2010 Pfingstmontag 18:00 Uhr) beim Vater, das nächste Jahr umgekehrt.

3.2. Die Sommerferien
Im Jahr 2010 verbringt das Kind die erste Hälfte der Sommerferien bei der Mutter, und in der zweiten Hälfte der Sommerferien 2 Wochen beim Vater. Um Konflikte zu vermeiden wird für den Vater vereinbart die jeweils beiden letzten Wochen im August eines jeden Jahres festzulegen. Insgesamt stehen dem Vater 4 Wochen im Jahr als Urlaub mit dem Kind zu unabhängig von den o.g. Feiertagen. (Ausnahme Weihnachten zählt als 1 Woche)

3.3. Absprache
Herr XXXXX und Frau XXXXX verpflichten sich, jeweils bis zum 1. März eines Jahres, ihre Urlaubspläne dem anderen Elternteil mitzuteilen.

Erklärung der Eltern
Die Mutter ist verpflichtet, das Kind pünktlich zu den genannten Zeiten dem Vater an ihrer Wohnung zu übergeben. Der Vater ist verpflichtet, das Kind pünktlich zu den genannten Zeiten zur Wohnung der Mutter zurückzubringen.

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Die Mutter wird den Vater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung des Kindes informieren. Hierzu soll telefonisch einmal im Monat ein Elterngespräch stattfinden. Bei erheblichen Erkrankungen ist der Vater umgehend zu informieren.

Die Eltern verpflichten sich, gemeinsame Gespräche bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder Caritas zur Verbesserung ihrer Kommunikation zu führen. Der Vater wird sich um die erste Terminvereinbarung kümmern. Die Gespräche sollen möglichst im Januar 2010, spätestens im XXXX 2010 beginnen.

Beide Eltern nehmen auf berufs- und situationsbedingte Abweichungen bei der Anwendung dieser Umgangsregelung Rücksicht und handhaben sie, unter Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse, flexibel.
Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil kontinuierlich telefonischen und brieflichen Kontakt zu pflegen. (später auch SMS sowie E-Mail)
Wir werden diese Vereinbarung dem Familiengericht mit der Bitte vorlegen, diese in eine gerichtliche Verfügung zu übernehmen, die nach § 33 FGG vollstreckbar ist.
Ort, Datum .....................................
Unterschriften ................................


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2009 14:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

tausche bitte überall "dem Kind", "das Kind", "Tochter" etc gegen den Namen des Kindes aus. Stell die Vereinbarung auch so um, dass nicht erkennbar, wo das Kind lebt, also "Mutter hat Vater zu informieren" ändern in "der betreuende Elternteil informiert den von <kindsname> getrennt lebenden Elternteil." usw.

Formuliere bitte die Passage 3.1. sinngemäß wie folgt um:
3. Ferienregelung
3.1. Die Oster, Pfingst- und Weihnachtsferien
Die Feiertage werden im Jahreswechsel gestaltet. In Jahren mit ungerader Jahreszahl verbringt <kindsname> den Heiligen Abend und Ostersonntag jeweils ab 08:30 bei der Mutter, den ersten Weihnachtstag und Ostermontag jeweils ab 08:30 beim Vater. In Jahren mit ungerader Jahreszahl verbringt <kindsname> Pfingstsonntag und den 31.12. beim Vater. Es ist jeweils die Übernachtung und der Verbleib des Kindes bis zum Folgetag 18:00 eingeschlossen. In Jahren mit gerader Jahreszahl wird der Umgang andersherum gestaltet.

VORSCHLAG  Umgangsvereinbarung
Frau..................., geb. ............................. wohnhaft in ..........................................
und
Herr ...................., geb. ........................... wohnhaft in .........................................
wünschen für ihr gemeinsames Kind

XXX , geb. XX.XX.20XX
eine Umgangsregelung wie folgt:
Der reguläre Aufenthalt des Kindes ist die mütterliche Wohnumgebung. Der Kontakt zum außerhalb nicht mit XXXX zusammenlebenden Elternteil soll im Wesentlichen einvernehmlich, die kindlichen Bedürfnisse berücksichtigend, gestaltet werden.
...
Den Geburtstag eines Elternteils verbringt das Kind mit ihm gemeinsam und kann auch dort übernachten. 
Der Vater ist an seinem Geburtstag, dem XX.XX. eines jeden Jahres berechtigt, mit dem Kind von 08:30 bis 18:00 Uhr zusammen zu sein.
Diese beiden Sätze widersprechen sich. Streiche den ersten Satz.

Sieht nach mehr Arbeit aus, als es tatsächlich ist  😉

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2009 12:03
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LW!

Super, daß es jetzt läuft! Ich hatte in letzter Zeit weinig Luft!

Ich finde die Sache auch so ok! Ob es kommen wird ist die andere Sache!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 16:57
(@Loewenherz63)

Hallo ZL,

schön das Du wieder da bist. Was war denn los ?
Also es ist noch nicht so weit mit selbstständigem Umgang, ich muß erst wie Du durch das Tal des BU und danach soll ich gemeinsam mit der KM eine Umgangslösung finden die sich am Kindeswohl orientiert, aber der Umgang soll selbstständig sein. Da sich aber die KM bis heute uneinsichtig zeigt gehe ich davon aus dass ich ein erneutes Verfahren wegen Umgangsregelung brauchen werde. Und für dieses habe ich diesen Entwurf vorbereitet. Ich werde im kommenden Verfahren auch Ordnungsgeld beantragen, die KM hat nicht mal PKH erhalten letztes Mal.

Die KM hat sich sowieso gleich dem Vergleich vor dem FG widersetzt. Es war abgemacht im vergleich das sich beide Parteien umgehend beim KSB wegen BU melden. Die KM hat sich dafür 1,5 Wochen Zeit gelassen. Das FG weiss aber Bescheid und die waren sowieso ganz klar auf meiner Seite. Ich gehe davon aus dass wir es im 2 ten. Anlauf schaffen.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 09:54