Hallo, liebe Forumsmitglieder,
ja, lange habe ich mich hier nicht mehr gemeldet, was bedeutet, dass mal ein paar Monate nur die üblichen Querelen waren, an die man sich zu gewöhnen vesucht.
Nun habe ich aber mal wieder einen konkreten Fall, zu dem ich Eure kompetente Hilfe brauche.
Nochmal in Kürze die Infos aus meinem Urteil zu meiner Umgangsregelung mit meiner 6-jährigen Tochter: 1x monatlich am ersten Wochenende im Monat von Freitag 13.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr. Sowohl ich als auch meine Frau dürfen die Termine 6x im Jahr verschieben. Der Kontakt soll dann ersatzweise am nächstmöglichen Wochenende stattfinden.
Diese Umgangsregelung kam so zustande, weil meine Ex mit der Tochter 330km weggezogen ist und so gewährleistet ist, dass ich nicht bis nachts mit dem Kind auf der Autobahn hänge.
Nun kam meine Tochter am letzten Besuchswochenende und sagt “Ich komme auch in die Schule, aber das darf ich dir nicht sagen“. Also wieder keine Info von meiner Ex.
Nun hätte ich am ersten Septemberwochenende einen Termin zu einer Fortbildung, die ich sehr gerne gemacht hätte. Also habe ich meine Ex angemailt, dass ich dieses Wochenende gerne den Kontakt verschieben würde auf das vorhergehende oder das darauffolgende Wochenende. Die Antwort:
hallo,
was die Termine angeht, die mal wieder von dir vorgeschlagen worden sind, kann ich definitiv für den 11.09 eine Absage erteilen. Was das letzte Wochenende im August angeht werde ich erst sehen, wie XXX es nach der Schulwoche geht.
Da sie Ganztags zur Schule geht, wird sich der Abholttermin sowiesso zeitlich verschleiben.Im übrigen würde ich gern mal wissen wollen, warum es eigendlich so schwer ist, sich an seine eigenen Vorgaben zu halten. Der Besuchstermin erstes Wochenende im Monat ist doch schliesslich von dir vorgeschlagen worden.( Gerichtsbeschluß) Wenn du das Jugenamt hierzu wieder hinzuziehen möchtest, werde ich in Bezug auf diese Anfrage keine andere Aussage machen.
Ich denke auch, dass meine Tochter ein Recht auf den zeitlich festgelegten regelmäßigen Besuchstermin hat und damit verbunden ihre Planung für ihre Kinderbesuche und Geburtstage etc...
Darauf meine Antwort:
Hallo XXX,
leider bist Du wie immer nicht kooperrativ und merkst Dir nicht die wichtigen Dinge eines Gerichtsbeschlusses. In dem Gerichtsbeschluss wurde vereinbart, dass beide Parteien bis zu 6 mal pro Jahr den Termin verschieben können. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen.
Darauf dann das:
mein lieber XXX,
du kannst ja neu klagen und deine lebensszeit weiter verschwenden. wir haben zufällig auch eine lebensplanung, auch wenn es dir nicht gefällt. wir müssen uns in keinem falle nur nach der planung("weiterbildungen") von herrn XXX richten. und wenn deiner tochter keine eingewöhnungszeit in sachen schule zusteht, dann läßt das schon tief blicken. alle achtung !!!!
lg
XXXX
ps : im übrigen hat ein vater auch pflichten !!!!!!
Da ich das natürlich nicht so schnell einklagen kann und das Seminar nun auch nicht gerade wenig gekostet hätte, mußte ich leider wieder klein bei geben und habe das Seminar abgesagt, da ich sonst meine Tochter garantiert 2 Monate nicht gesehen hätte.
Mich kotzt es einfach an, dass Sie mich einfach immer wieder so ausbooten kann. Da nützen mir auch keine Gerichtsbeschlüsse was.
Hätte einer von Euch eine Idee, wie ich mich da jetzt besser hätte verhalten sollen?
Und jetzt sehe ich auch schon wieder das nächste Thema auf mich zukommen wegen der Ganztagsschule. Die geht mindestens bis 16 Uhr, d.h. ich würde freitags mindestens bis 20 Uhr mit dem Kind auf der Autobahn hängen, was ich weder mir noch dem Kind zumuten möchte. Meine Ex wird dann wieder „zum Wohle des Kindes“ fordern , dass der Besuchskontakt so wie letztes Jahr durchgeführt wird, nämlich von samstags 10.00 Uhr bis sonntags 17.00 Uhr. Das will ich aber nicht, weil dann einfach zu wenig Zeit mit dem Kind ist. In den paar Stunden konnte sie sich ja kaum bei mir eingewöhnen.
Kann ich verlangen, dass meine Tochter an dem Besuchswochenende freitags früher aus der Schule abgeholt wird, damit ich sie wie gewohnt um 13 Uhr oder spätestens 14 Uhr abholen kann?
Danke schonmal vorab und Grüße,
Poor_Dad
Hallo poor_Dad
mein Sohn besucht auch eine Ganztagesschule aber bei uns(Bayern) sind die Zeiten Mo-Do 8.00 Uhr-15.30 Uhr und Freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, denke das ist so üblich. Zu all dem anderen kann ich dir leider nichts sagen nur das es mir immer wieder leid tut das so viele Mütter so unkooperativ und gemein sind und die Kinder als Druckmittel benutzen.
Grüße
Andrea
Hallo,
da du einen Gerichtsbeschluß hast ist dieser einzuhalten, es sei denn Ex klagt auf Abänderung. Ansonsten ist sie in meinen Augen in der Pflicht der Schule mitzuteilen, das das Kind um 13:00 Uhr zu den Umgangswochenenden abgeholt wird.
Zur Not musst du halt mit der Schule Kontakt aufnehmen und das klären.
Und klarstellen, das dieser Beschluß vor Anmeldung an die Schule existiert hat und eine Einschulung bei gemeinsamem Sorgerecht beide zu treffen haben. Du bist nicht gefragt worden und konntest entsprechend deine Zustimmung nicht erteilen. Aus diesem Grund bestehst du aufgrund des Kindeswohls (nicht nachts auf der Autobahn) auf den festgelegten Abholzeiten.
Sophie
Hallo und danke für die Beiträge.
@Sophie
Ich habe leider kein Sorgerecht. Wegen der Entfernung zwischen mir und meinem Kind hielt das Gericht es seinerzeit für "vernünftiger", dass meine Ex das alleinige Sorgerecht bekommt. Ich habe mich damals, naiv wie ich war, gegen das Versprechen meiner Ex, mich in allen Belangen meiner Tochter zu informieren, in diese Regelung eingewilligt.
Ich bekomme aber gar keine Infos. Wenn sich meine Tochter nicht "verplappert" hätte und daraufhin meine Anwältin die Informationen eingefordert hätte, wüßte ich nichtmal, dass meine Tochter üerhaupt eingeschult wird.
Ich kann auch mit der Schule keinen Kontakt aufnehmen. Erstens sagen die mir gar nichts. dafür hat meine Ex garantiert gesorgt. Und außerdem sind in NRW bis eine Woche, bevor der Besuchskontakt im September ansteht, Ferien. Ich brauche also recht fix einen gangbaren Weg, dass ich meine Tochter freitags um spätestens 14 Uhr abholen kann.
Wie ja jeder selbst aus der Reaktion meiner Ex sieht, legt sie es wie immer darauf an, dass ich das vor Gericht einklagen muss. Wie lange das dauert, weiß ja hier jeder und was das wieder kostet, leider auch.
Eigentlich könnte ich mich ja auf den Gerichtsbeschluss berufen. Aber meine Ex bringt es auch fertig, mich freitags 3 Stunden vorm Haus warten zu lassen. Ausbaden muss es eh wieder die Kleine, weil sie dann erst so spät bei uns zu Hause ankommt.
Grüße, Poor_Dad
1x monatlich am ersten Wochenende im Monat ... Sowohl ich als auch meine Frau dürfen die Termine 6x im Jahr verschieben. Der Kontakt soll dann ersatzweise am nächstmöglichen Wochenende stattfinden.
Einmal monatlich sind 12 Termine im Jahr. Wenn zwei Personen jeweils 6x verschieben dürfen, dürfen also insgemsamt 12 termine verschoben werden. Das sind alle, also ist das mit dem ersten WE des Monats nichts weiter als ein unverbindlicher Default.
Da steht "nächstmögliches WE", wenn der 11.9 nicht möglich ist ist das doch der 18.9?
Wenn Dir das Seminar wichtig war, härtte ich einfach gefragt, was das nächstmögliche WE ist und keinen Zweifel gelassen, dass Du am 4.9. keine Zeit hast.
Kann ich verlangen, dass meine Tochter an dem Besuchswochenende freitags früher aus der Schule abgeholt wird, damit ich sie wie gewohnt um 13 Uhr oder spätestens 14 Uhr abholen kann?
Du musst einfach genauer nachfragen nach "Unterrichtsschluss" und "Betrreungsangebot". Den Unterrichtsschluss kannst Du schlecht in Frage stellen, aber ein Betrreungsangebot kann ja keinen Einfluss auf die Abholzeit haben.
Ich kann mir aber einen späten Unterrichtsschluss am freitag nicht vorstellen. Ausserhalb Bayerns (wo KKK offizielle Politik ist) wird vielleicht etwas mehr für berufstätige Eltern getan, aber es ist dann immer nur ein Betreuungsangebot, wie z.B. hier ( http://gs-scholl.region-kaiserslautern.de/ganztag.html):
"An 4 Tagen ( montags bis donnerstags ) endet der Unterricht für die Ganztagsschüler/-innen verbindlich um 16.00 Uhr.
Freitags besteht ein eingeschränktes Betreuungsangebot bis 14.00 ( Betreuende Grundschule ) bzw. bis 16.00 Uhr (Ganztagsschule), aber nur für Kinder berufstätiger Eltern. "
Also frag sie doch einfach, wann freitags "Unterrichtsschluss" sein wird.
Hallo Poor Dad,
pappasorglos hat recht. Kein Erstklässler hat Unterricht bis 16 Uhr.
Geh auf die Homepage der Stadt in der sie zur Schule geht. Meist ist dort hinterlegt wie die Betreuungszeiten für Grundschüler sind. In meinem Fall teilen sich mehrer Grundschulen die NAchmittagsbetreuung. Somit
fällt die Betreuung in die Hoheit der Gemeinde bzw Stadt. Und einen MA auf dem Rathaus erreichst du auch während der Ferien. Mach dich bei ihm schlau wie und wo die Nachmittagsbetreuung stattfindet.
Mit den gesammelten Informationen gehst du auf die KM zu und klärst mit ihr zu welchen Zeiten du deine Tochter aus der Betreuung abholst.
Im übrigen finde ich es absoluten Bullsh.. zu unterstellen das die erste Schulwoche ein Kind dermaßen mitnimmt das es an dem darauffolgenden WE den Papa nicht sehen kann. Sowas lässt in der Tat ´tief blicken´ nämlich
in den hohlen Schädel der KM.
Gruß
Bart
@all
Ich kann auch nicht vorstellen, dass Erstkässler länger als 13 oder 14 Uhr Unterricht haben. Das halten so 6-7-Jährige doch noch gar nicht durch.
Ich werde jetzt erstmal versuchen, jemanden auf dem Rathaus dazu zu befragen. Und natürlich werde ich dann auch versuchen, mit meiner Ex eine Regelung zu finden. Bis dato ist mir das aber außergerichtlich nie gelungen, weil meine Ex keine Lösungen sucht sondern Wege, wie sie mir eine verbraten kann. Und wenn es eben die Kosten für Anwalt und Gericht sind, mit denen sie mr schadet.
Irgendwas läßt sie sich auf jeden Fall einfallen, damit es bloß keine Lösung gibt, die mir in den Kram passt. Und wenn es dem Kind schadet, ist ihr das auch sch...egal. das hat sie nun schon oft genug bewiesen.
Grüße,
Poor_Dad
Irgendwas läßt sie sich auf jeden Fall einfallen, damit es bloß keine Lösung gibt, die mir in den Kram passt. Und wenn es dem Kind schadet, ist ihr das auch sch...egal. das hat sie nun schon oft genug bewiesen.
Die will nur spielen. Du darfst da nicht mitspielen, sonst geht das Spiel weiter.
Vergiss vorerst ihre Bemerkung über die Abholzeit. Wenn dann wirklich Anfang September die Spätnachmittags-Nummer kommt, frag sie dann (erst dann!) nach dem Unterrichtsschluss, und lass ggf. den Termin platzen. Gelassenheit bringt Dich hier am weitesten. Wenn sie merkt, dass sie Dir Stress machen kann, dann macht sie es.
Als meine kleine Tochter eingeschult wurde hattesie 4 Wochen Umstellungsprobleme. Sie kam nach 4 Stunden Schule nach Hause und war völlig fertig und sie war damals schon 6,5.
Was sie persönlich geschafft hat war dieses ruhig-sitzen.
Die Große hatte das damals nicht. Da ist jedes Kind anders. Sprich Kinder mit viel Bewegungsdrang haben ein Problem damit/können ein Problem damit haben.
Sophie
Au Backe, jetzt kommt was.....
Bei meinem Versuch, etwas über die Betreuungszeiten der Ganztagsschule zu erfahren, bin ich letztendlich beim zuständigen Jugendamt gelandet. Da habe ich ganz beiläufig erfahren, dass unser Fall einen neuen Betreuer hat. Ich habe mich dann zu dem Herrn durchstellen lassen und erfahren, dass meine Ex sich bei ihm gemeldet hat, weil sie dringenden Gesprächsbedarf hat und es sei eine Einladung zu einem gemeinsamen Termin auf dem Weg zu mir, der anläßlich des nächsten Besuchskontaktes stattfinden soll.
Jetzt bräuchte ich ein gescheites Briefing zu dem Termin. Da wird jetzt der nächste Sozialarbeiter von ihr zugemüllt.
Grüße,
Poor_Dad
Jetzt bräuchte ich ein gescheites Briefing zu dem Termin. Da wird jetzt der nächste Sozialarbeiter von ihr zugemüllt.
Deep möge mir den Link verzeihen, aber wenn Du in der Nähe von FFM wohnst ist das hier eigentlich genau, was Du suchst:
http://www.vafk.de/frankfurt/htm/professionelle_beratung.htm
Und nein, man wird dort nicht zur Vereinsmitgliedschaft überredet. Die Beratung wird mit Geldern der Stadt Frankfurt finanziert und findet nur in den Räumen des Vereins statt.
Hallo, Pappasorglos,
danke für den Link. Ich habe dort auch gleich angerufen, kann aber leider erst im September dort einen Termin bekommen.
Gestern kam dann auch die Ein- oder Vorladung vom Jugendamt. Meine Ex möchte sich wegen der "erheblichen" Probleme bzgl. der Terminvereinbarung für die Besuchswochenenden "austauschen". Steht auch gleich drin, dass es doch in meinem Interesse sein muss, hierzu eine gütliche Einigung zu treffen. Klar, da weiss ich ja jetzt schon, woher und wie der Wind weht :thumbdown:.
Ich habe in den letzten 16 Monaten 4x den Termin verschieben müssen. 2x wegen einer Ausbildungsmaßnahme, 1x wg. eines Herzinfarkts und 1x wg. Urlaub. Na, wenn das jetzt erhebliche Probleme sind :knockout:. Das erhebliche Problem ist eigentlich die die Kommunikation, die entsteht, sobald ich mich auch nur mit einer Silbe an meine Ex wende (s. hier eingefügtem Schriftwechsel). So wie sie sich benommen hat, war sogar der Herzinfarkt mal wieder ein Zeichen für meine Unzuverlässigkeit :gunman:.
Meine LG sagt, ich solle genau dokumentieren, wann und warum ich die Wochenden verschieben mußte. Es widerstrebt mir aber, schon wieder in diese Rechtfertigungsposition gedrängt zu werden.
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Grüße,
Poor_Dad
Hallo Poor_Dad,
Du hast einen Tiitel der Dich berechtigt, 6 Umgangstermine zu tauschen. In dem Titel steht nicht, dass Du nur "bei Vorliegen eines wichtigen oder bestimmten Grundes" tauschen darfst. Also Du hältst Dich an den gerichtlichen Titel und brauchst Dich nicht zu rechtfertigen. Du bräuchtest eigentlich noch nicht einmal der KM sagen, warum Du tauschen musst/willst. (und so wie sie sich verhält würde ich das an Deiner Stelle wohl auch nicht tun. )By the way: Dein Privatleben und Deine Termine gehen die Ex einen Feuchten an, so lange Du Dich an die Vereinbarungen hältst.
LG Sleepy
Sleepy
Hallo Poor Dad,
im Grunde beantwortest du dir deine Frage selbst. Bring einige Blätter mit auf denen du jeweils mit einem 3 Zeiler beschreibst warum der Umgang ausgefallen ist bzw verschoben werden musste.
Einen Vorschlag wie das ganze künftig laufen könnte
Zudem eine Kopie des Urteils, geh nicht davon aus das der SB das Urteil kennt.
Dann immer schön sachlich bleiben, nicht provozieren lassen. Lösungsorientiert bleiben. Lass dir nichts aufschwatzen was du nicht willst, die Fakten bzw das Recht ist auf deiner Seite.
Und dann noch beten das der SB unvoreingenommen ist.
Gruß
Bart
Hallo,
ich habe mal wieder ein sehr bewegtes Wochenende hinter mir.
Am Freitag war denn nun wieder Besuchswochenende und vorher das Gespräch beim Jugendamt. Meine Erwartungshaltung war nicht allzu groß, denn dies war nun innerhalb der vergangenen 5 Jahre bestimmt schon der 7. Jugendamtmitarbeiter, mit dem ich es zu tun bekam und bis dato waren das leider alles nur so junge Mädels, ohne Erfahrung und ohne Ar… in der Hose.
Doch diesmal traf ich tatsächlich mal auf einen Mann mit 30 Jahren Erfahrung in dem Job, mit dem ich mich vor dem eigentlichen Termin erstmal ein paar Minuten in Ruhe unterhalten konnte, bis meine Ex eintraf.
Dann wieder das übliche Gezetere, was ich doch für ein mieser Typ und Vater sei, was sie doch für ein armer Mensch sei bla, bla, bla. Alle Versuche von mir und dem Jugendamtmitarbeiter, mit ihr ein sachliches Gespräch bzgl. der Umgangskontakte zu führen, scheiterten immer wieder. Dann führte der Jugendamtsleiter an, dass ich doch einfach nur 12 Wochenenden im Jahr meine Tochter sehen wolle und das müsse doch wohl möglich sein. Ich hätte ja gesetzlich wesentlich mehr Anspruch auf Umgang (Ferien etc.) und da sollte sie doch den Ball mal etwas flacher halten. Der Blutdruck von Madame stieg sichtlich immer mehr an. Dann kam das Thema Einschulung. Der Mann vom JA wies meine Ex darauf hin, dass sie zwar das alleinige Sorgerecht habe, das aber nicht gleichbedeutend ist mit einem Auskunftsverweigerungsrecht. Sie müsse mir also so wichtige Dinge, die die gemeinsame Tochter betreffen, mitteilen. Noch höherer Blutdruck.
Als ich dann sagte, dass ich zur Einschulung kommen werde, platzte die Bombe “Ich will Dich da nicht sehen. Du hast da nichts zu suchen. Und wenn Du da auftauchen solltest, hast Du in der letzten Reihe Platz zu nehmen“. Nun wurde auch der Herr vom JA ungehalten und sagte ihr, dass das so nicht gehe. Daraufhin verließ Madame schreiend und türeschlagend das JA.
Der JA-Mitarbeiter meinte nur noch, dass ich da wohl ein besonders biestiges Exemplar erwischt hätte und das ich bei so einer nur eine Chance hätte, wenn ich alles bis ins kleinste Detail ausurteilen lassen würde, damit kein Ermessensspielraum mehr wäre. Meine Umgangsvereinbarung sei einfach zu schwammig mit diesem „erstmöglichen Wochenende nach einem verschobenen Termin“. Und er meinte auch, dass er mir da leider nicht sonderlich viel helfen könnte, da er ja nur eine beratende Funktion hätte.
Ca. 10 Minuten nachdem meine Ex das JA verlassen hat, bin ich dann losgefahren, um meine Tochter abzuholen. Schon beim Aussteigen aus dem Auto habe ich meine Ex im Haus schreien hören. Bis dato ist mir meine Kleine immer schon entgegengelaufen gekommen, bevor ich eigentlich das Hoftor erreicht hatte. Jetzt klingelte ich und sah mein Kind heulend am Bein der schreienden Mutter hängen und wimmern „Mama, ich bleib bei Dir, ich gehe nicht weg“. Mir hat es das Herz rausgerissen. Ich wollte die Kleine schon da lassen, aber da schrie Ex dann, das das nicht geht, sie müsse arbeiten und habe keinen für das Kind (Oma und Opa packten gerade den Wohnwagen).
Im Auto hat sich die Kleine dann sehr schnell beruhigt und wir hatten auch wieder ein schönes Wochenende. Aber bei der Rückgabe gestern wurde wir schon wieder von der giftspritzenden KM erwartet. Die Kleine ist aus dem Auto raus und sofort ins Haus gerannt, damit sie das nicht weiter mit anhören muss. Und wieder brüllte sie, ich solle es nicht wagen, mich bei der Einschulung blicken zu lassen und das hätte alles noch ein Nachspiele und da käme jetzt richtig was auf mich zu.
Bis dato habe ich mich immer zurückgehalten und versucht, meiner Ex so wenig wie möglich zu reizen, mich immer geduckt, damit es meine Tochter nicht ausbaden muss. Nun stelle ich aber fest, dass meine Tochter unter dem Hass zu leiden hat, egal wie sehr ich mich auch ducke.
Deshalb habe ich gestern beschlossen, dass ich so nicht mehr weitermachen will. Ich werde mit meinem erwachsenen Sohn, dem Halbbruder meiner Tochter, die 330km zur Einschulung fahren und ich werde mich nicht in die letzte Reihe setzen!
Meine LG ist zwar der Meinung, dass das eine riesen Katastrohe wird, weil Ex dann wahrscheinlich in aller Öffentlichkeit eine Szene machen wird und meine Tochter dann eine Horror-Einschulung haben wird. Aber ich will mich nicht mehr ducken.
Wie seht Ihr das ? Was kann ich tun, um meiner Madame jetzt endlich mal die Schranken zu weisen?
Ein ziemlich aufgewühlter
Poor_Dad
Hi PD,
Was kann ich tun, um meiner Madame jetzt endlich mal die Schranken zu weisen?
Genau das, was ud selsbt schon festgestellt hast. Deine Duckhaltung aufgeben, das Rückgrat durchdrücken und erhobenen Hauptes zur Einschulung gehen.
Deine Tochter wird subjektiv vielleicht erstmal eine Horroeinschulung erleben, aber sie wird auch erleben, das Papa Interesse hat, an dem wichtigen Tag dabei ist und sich von Mama nicht alles verbieten lässt. Wenn madame ne Szene macht, dann führt sie sich ja schon prima in die Elterngemeinschaft ein. Lass sie doch.
Und nein, sie kann dir nicht per Anwalt oder sonst die Anwesenheiut verbieten lassen. Da könnte höchstens die Schule dir ein Hausverbot erteilen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, Tina,
und ich denke, das hast Du wahrscheinlich auch schon den Nagel auf den Kopf getroffen. Nachdem meine Ex nun weiss, dass ich zur Einschulung kommen werde, wird sie garantiert versuchen, dass ich gar nicht erst in die Schule reinkomme. Die Schule ist garantiert sowieso schon angewiesen. mir keinerlei Auskunft zu geben geschweige denn, mir das Kind auszuhändigen.
Ich habe gerade auch schon mit dem JA-Mitarbeiter telfoniert. Der will versuchen, ob an dem Tag jemand aus der Behörte bei der Einschulung anwesend sein kann. Denn so wie ich meine Ex kenne, schmeisst die die ganze Einschulung, weil sie sich auf gar keinen Fall im Griff hat. Diese Frau ist unberechenbar!
Ich habe auch beim JA darum gebeten, über eine Möglichkeit nachzudenken, wie die Übergabe zu den Besuchskontakten ggf. über einen neutralen Dritten stattfinden kann, damit die Kleine nicht immer wieder dieser feindlichen Stimmung ausgesetzt ist.
Außerdem habe ich ihn gebeten, sich das Umfeld und meine Tochter mal persönlich anzusehen. Meine Ex ist letzten Monat zum 3. Mal innerhalb eines Jahres umgezogen. Sie wohnt jetzt in einem kleinen Häuschen auf dem Grundstück ihrer Eltern. Als ich das Kind am Freitag übernommen habe, roch sie etwas komisch. Als ich dann zuhause ihren Koffer aufgemacht habe, kam mir ein unglaublicher Modergeruch entgegen. Zunächst dachte ich, dass der Koffer evtl. in einem feuchten keller gelagert wurde, aber das ganze Kind roch so. Außerdem hat die Kleine den ganzen Mund voller schwarzer Zähne. Sie muss eigentlich Zahnschmerzen haben.
Ich mache mir inzwischen echt Sorgen, was aus meiner Kleinen wird ;(. Und ich bin 330km weit weg und kann nichts tun.
Grüße, Poor_Dad
Hallo Poor Dad,
auch ich denke, dass es für deine Tochter sehr wichtig ist, dass du dich nicht mehr nur "duckst", sondern dich "gerade" machst.
Ich würde an deiner Stelle auch zur Einschulung fahren. Wichtig ist natürlich, dass du ruhig bleibst - auch wenn deine Ex ausflippen sollte. Vielleicht übst du einen Satz im Vorwege ein, den du ihr dann nur sagen wirst. So etwas in der Art: "Ich nehme an der Einschulung unserer Tochter teil, weil ich denke, dass es für "unsere Tochter" ein wichtiger Tag ist, an dem ich, ihr Vater, anwesend sein sollte." (Oder so ähnlich)
Wenn es die Situation erlaubt, kannst du vielleicht - wenn die Einschulung vorüber ist und alle gegangen sind (ich nehme an, dass du nicht zu einer evtl. Feier eingeladen wirst) - vor Ort mit dem Schulsekretariat sprichst, dein Urteil in Kopie hinterlegen lässt und nachfragst, wie du das mit der Abholzeit am besten handhaben könntest und ob am Freitag noch länger unterrichtet oder nur betreut wird.
Davon abgesehen finde ich allerdings, dass du bei 12 Wochenenden im Jahr darauf achten solltest, dass du die Termine nur aufgrund sehr, sehr wichtiger Gründe (wie z.B. Herzinfarkt) verschieben solltest. Auch wenn dir die Möglichkeit des Verschiebens eingeräumt wurde.
lg
Lisa
Hallo,
nachdem nun der Mitarbeiter vom Jugendamt nochmal meiner Ex ins Gewissen geredet hat, DARF ich zur Einschulung kommen und mir auch die Reihe, in der ich sitzen möchte, selbst aussuchen :thumbup:. Er hat sie aber auch gewarnt, dass er entweder selbst oder einer seiner Mitarbeiter zur Beobachtung hinschicken wird, damit sie sich ja benimmt.
Da meine Anwältin nun auch wegen der Unterhaltssache etc. sowieso eine lange Liste von Anträgen zu stellen hat, bin ich am Überlegen, eine Umgangspflegschaft zu beantragen. Mir geht es darum, dass ich die Kleine von einem neutralen Dritten übernehme und auch wieder zurückgebe. Das Kind leidet sehr unter der Übergabesituation, weil die KM immer anfängt, Gift zu spucken. Hat jemand damit Erfahrung?
@ Lisa
Du kannst mir glauben, dass ich sicherlich keines dieser 12 Wochenden leichtfertig verschiebe. Aber ich denke, es muss nicht immer gleich ein Herzinfarkt sein, um von diesem Recht gebrauch zu machen. Denn es steht ja gleichzeitig in dem Gerichtsbeschluss, dass die KM den Umgang an dem nächstmöglichen Wochenende gewährleisten muss. Die Regelmäßigkeit des Umgangs bliebe also immer gewahrt, wenn ich die Kleine statt am 1. dann eben am 2. Wochende oder am letzten Wochenende des Vormonats holen könnte. Verschiebungen werden also nur deshalb zum Problem, weil die KM die Ersatztermine verweigert. Und da brauche ich eine Lösung für. Ich weiss nicht, wie es anderen berufstätigen Vätern geht, aber bei mir gibt es eben auch mal etwas im Job, was wichtig ist. Und das kann auch mal ausnahmsweise auf das 1. Wochenende im Monat fallen. Außerdem teile ich das meiner Ex immer mindestens 8 Wochen vorher mit. Wo liegt da also bitte das Problem???? Ich glaube nicht, dass der Terminkalender eines 6-jährigen Kindes schon auf Monate ausgebucht ist.
Wegen der Abholzeiten will sich der Jugendamtmitarbeiter erkundigen. Da ich keine Sorgerecht habe, wird mir die Schule keine Auskunft erteilen.
Grüße, Poor_Dad
Hallo poor dad
Deine Kleine kommt jetzt in die ertse Klasse,da hat sie noch nicht so viele Stunden.
Maximal 5 Stunden am Tag und dann ist Hort. Ich glaube in der ersten klasse wird noch
Mittagsschlaf gemacht,aber abholen kannst du sie nach der Schule wann du willst auch 13.Uhr.
so war es bei uns.Also lass dich nicht verückt machen von der EX.
mfg
jenpa
..dem Kind beide Eltern
