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Umgang

 
(@rb777)
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Hallo an alle,
bin seit 2 Jahren dabei meine Ex dazu zu bringen das sie sich am  Umgang beteiligt da ich mir diesen nach Zahlung des KU nicht mehr leisten kann .Mir verbleiben ungefähr 760€ zum leben. Sie ist damals ohne mein wissen 290 Km weg zu ihrem Freund gezogen. Demnächst steht die Scheidung an. Mein AW wollte prüfen ob ich evtl. die Umgangskosten vom Netto abziehen kann, ich selbst bin jetzt im WWW auf dass hier gestoßen und habe es an meinen AW weitergeleitet.

Zur angemessenen Kostenbeteiligung der Mutter an den Umgangskosten des Vaters
 
Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Dresden vom 07.02.2005 kann es angemessen sein, dass die Mutter das gemeinsame Kind jeweils beim umgangsberechtigten Vater auf ihre Kosten wieder abholt, wenn infolge Umzugs der Mutter mit dem Kind eine größere Entfernung der Wohnsitze der Eltern entstanden ist und beengte finanzielle Verhältnisse des umgangsberechtigten Vaters vorliegen.
 
Zur Begründung verweist das OLG Dresden auf die wechselseitige Loyalitätsverpflichtung (vgl. § 1684 II S.1 BGB), „die sich auch darin äußern kann, dass der betreuende Elternteil an dem entstehenden Aufwand zu beteiligen ist, wenn das Umgangsrecht ansonsten totes Papier bliebe (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 809 = NJW 2002 1863).“
 
OLG Dresden 20. ZS – FamS -. Beschluss v. 07.02.2005 – 20 UF 896/04,
FamRZ 2005, S. 927

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht ?
Meine Ex bezieht Hartz4 und beruft sich natürlich darauf lebt aber seit jeher bei ihrem Freund der sich zum Schein umgemeldet hat zu seiner Mutter so das sie Hartz4 bekommt. Er ist regelmäßig jedes Wochenende da, unter der Woche ist er auf Montage. Im Urlaub und im Winter(Pause) ist er ganz dort. Sie hat die Wohnung mit all seien Möbeln und Hausrat übernommen. Eigentlich müsste das ja als Lebensgemeinschaft zählen? Finanziell geht es beiden gut sein Gehalt mein UH + Kindergeld und die Miete und ihre Lebenskosten von der Arge. Die Kinder kann sie mir zwar nach ihrer Aussage nicht ein Stück entgegenbringen aber eine Woche Norwegen mit ihm und neh Woche Ostsee mit ihm und den Kindern ist drin.

Mir liegt zwar nichts daran ihr Probleme zu machen doch muss ich wegen der Umgangskosten etwas unternehmen sicherlich wird sie sich dann wieder auf ihr Hartz 4 berufen. Sollte man erst mal auf der Arge anrufen und das klären, so das sie dieses Argument nicht mehr hat oder soll man das lieber vor Gericht klären?

Grüße
Ronny


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2009 23:10
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Ronny,

wie hast Du in den vergangenen zwei Jahren den Umgang durchgeführt?
Wie alt sind Deine Kinder? Hast Du, als Du von dem Umzug erfahren hast, schriftlich Widerspruch
eingelegt oder bist sonst in irgendeiner Weise tätig geworden?

LG,
Mux

Edit: Fehler


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 13:34
(@rb777)
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Hallo Mux,
ich sehe meine Kinder alle 4 Wochen ich hole sie zu meiner Mutter die Gott sei Dank in der Nähe woht das geht aber  nur mit minus auf dem Konto.
Ansonsten hatte ich sie letztes Jahr noch 1 Wochen im Februar und 2 Wochen im Sommer dann noch 1 Woche zu Weihnachten zu mir geholt.Februar diesen Jahren waren sie auch 1 Woche hier.Am Anfang war das alles noch kein so großes Problem doch konnte ich mein Haus nicht mehr halten  musste es verkaufen bin dann zu meiner Freundin gezogen ca. 80km vom alten Wohnort ,entfernung zu den Kindern 360 Km einfach.Auch  hat ein Jobwechsel stattgefunden bin erst noch für ein gutes Jahr gependelt 90 Km einfach zur Arbeit dabei blieb aber zu viel Zeit und Geld auf der Strecke habe jetzt ein geringeres Netto aber im Entefekt genausoviel wie früher da ich damals ja erst die Hausraten und dann das Pendeln zahlen mußte. Da es für mich wie gesagt 1 mal im Monat schon schwierig ist ist der Weg 4 mal holen und bringen für mich gar nicht mehr tragbar komme dann auf ca. 160 € nur für den Sprit doch kann ich nicht Wochenlang zu meiner Mutter der wird das zuviel auch möchten die Kinder zu mir in mein Umfeld. Sie mögen meine LG und deren Kinder ich will ihnen auch alles ermöglichen , weis aber nicht mehr wie.
Ich hatte  meine Frau letzten Sommer darauf angeschprochen das ich mir das so nicht mehr leisten kann  und es ihr damals schon gesagt das ich es eventuell Gerichtlich regeln lassen muß und sie dann evtl. Probleme mit dem Amt bekommt . Sie hat ja eingesehn das sie die Distanz verursacht hat und mir zuerst mithilfe zugesagt wollte dann aber nichts mehr davon wissen  hat sie mir dann doch zum Weihnachtsumgang und zum letzten mal im Februar wenigstens ca. 150 Km entgegengebracht.Jetzt weigert sie sich wieder dagegen.

Sie ist damals ohne mein Wissen ausgezogen, ich kam nach Hause fand einen Zettel "bin weg, die Kinder sind dabei" ich wußte in dem Moment nicht was los war gab es doch keine Anzeichen oder einen Streit. Ich war wie gelämt wollte nur wissen wo die Kinder waren. Habe dann ihre Internetverbindungen E-mails und Telefonanrufe kontrolliert dabei viel mir dann eine Nummer auf die sie ständig angerufen hatte. Bin dann zu der dazugehörigen Adresse gefahren ca. 10 Tage später, da war sie, bei ihrem Neuen 280 Km weit weg. Habe die Kinder dann erst mal mit zu meiner Mutter genommen das war genau zu Weihnachten. Habe sie dann aber zurückgebracht, war mir meiner Rechte nicht bewußt , total überfordert wußte weder aus noch ein.Etwas Zeit verging,da waren die Kinder  auch schon Umgemeldet das ging ohne mein Einverständnis und ich wurde zur Zahlung von UH  aufgefordert der ich schön brav gefolgt bin.War dann auch beim AW der mir gleich sagte das ich keine Chance hätte die Kinder zu haben . Schriftlich habe ich aber nichts unternommen bzw. ich habe ihrer Anwältin einmal auf ein Brief geantwortet in dem mir vorgeworfen wude das ich ihre Mandantin ohne Rechtgrundlage um Mithilfe gebeten habe und ich das zu unterlassen hatte, da schrieb ich das sie die Kinder eigentlich entführt hat ich für 10 Tage nicht wusste wo die Kinder wären ich aber keine Anzeige gemacht habe wegen der Kinder für die war es nähmlich eh schon schwer genug.
Wie gesagt geht das schon einige Zeit hin und her , viele Gemeinheiten von Seiten der Ex ich habe bisher immer Still gehalten wegen der Kinder.
Bin jetzt aber an einem Punkt wo es finanzell nicht mehr geht will und kann aber auf meine Kinder auch nicht verzichten.

Grüße
Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2009 15:51
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Ronny,

knifflig das - ich sehe hier keine Möglichkeit für Dich.
Erstens bezieht Deine Ex Hartz IV, ist mithin also gar
nicht leistungsfähig. Bist Du anderer Meinung ist dies
gerichtsverwertbar zu beweisen.

Zweitens nützen Dir die angeführten Urteile nicht viel.
Erstmal sind schon zwei Jahre vergangen, dann hast Du
damals nicht offizielles unternommen (z.B. Antrag auf ABR),
aus dem hervorgeht, dass Du nicht einverstanden warst.

Dann sind die sogenannten Kostenbeteiligungen, die ausgeurteilt
werden eher marginal (z.B. Bringung des Kindes durch die Mutter
zum Flughafen) und sehr einzelfallabhängig.

Da Du ja bereits anwaltich vertreten bist knete mal Deinen
Anwalt durch. Meiner Meinung kann es in erster Linie nur
darum gehen, aufgrund der enormen Umgangskosten
Deinen Selbstbehalt zu erhöhen. Es ist ein Grundrecht, Dein
Kind zu sehen und dieses darf nicht durch finanzielle Engpässe
verhindert werden (theoretisch). Die Vergrößerung der Ent-
fernung durch Deinen Wegzug wird nicht sehr hilfreich sein.
Aber versuche es. Viel Glück.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 17:04
(@rb777)
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vielen dank für deinen Zuspruch,ich klammere mich halt an jeden Strohhalm.
Meine Große wird bald neun irgentwann kann man ihr es dann auch zutrauen mit dem Zug zu fahren per Schönes Wochenendticket sind das 37€ Zug fährt von A nach B ca 4 Stunden mußte sie dann nur noch etwa 60 Km vom Zug holen vielleicht erklärt sich meine Ex dann wenigsten dazu bereit sie die 4 Km zum Bahnhof zu bringen. Ich selbst habe sie schon mal mit dem Zug zurückgeschaft 37€ Ticket gegen 70 € Sprit war aber hin u. zurück über 12 Stunden unterwegs an einem Tag fast nicht machbar. Ab wann dürfen Kinder eigentlich alleine fahren ? Die Kleine ist sechs. Habe mal auf Bahn .de nachgesehen wegen Zugbegleitung die wird aber nur auf bestimmten Strecken angeboten.

Grüße
Ronny


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2009 17:42