Hallo an alle,
Nach dem letzten Gerichtstermin hat mein Exmann mich gefragt ob ich den Umgang mit den Kindern erlaube.
Meinet wegen kann die Kinder sehen.Das er wirklich Umgang möchte, glaube ich ihm erst wenn er in Dortmund aus den Zug steigt, eher nicht.
Aber..... und da würde ich auch gerne von euch wissen welche Regeln ihr aufgestellt hat mit den Müttern.
Meine sind bisher :
1.Kein Umgang alleine , bei jedem treffen bin ich dabei.
2.daher Umgang nur am Wochenende (bin Berufstätig)
Mehr habe ich bisher nicht.
Was wäre noch wichtig zu klären?
Lg Isa
Ein erster Ansatzpunkt http://www.vatersein.de/Forum-topic-21200.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke, nachsowas hab ich vorhin schon gesucht aber nicht gefunden...
Zeitlich genau was abzumachen geht bei uns nicht da er eine längere Anreise hat und somit jeder Umgang andere Zeiten haben wird.
Er hat mir eine Umgangsvereinbarung geschickt die ich mir durchlesen soll. (würd sie hier mal rein kopieren aber ich weis nicht wie das mit den rechten ist da er keine quelle angegeben hat.)
Finde die nur unsinn da viele sachen frühstens in 8-10 Jahren überhaupt möglich wären da die Kinder mit 2 und 5 Jahren viel zu Jung sind.
Hallo, wofür sind denn Deine Kinder zu jung? Warum musst Du bei jedem Treffen anwesend sein?
Gruß Willi
Hallo Isa,
für eine intakte und funktionierende Eltern-Kind-Beziehung ist es wichtig, dass:
der Umgangselternteil und Kinder etwa 1/3 des Jahres zusammen sind
je jünger die Kinder sind desto kürzer sollten die Zeiträume zwischen den Umgängen sind, alle 3 Tage. Dabei ist nicht die Dauer des Umgangs entscheidend sondern die Qualität.
Ich finde es wichtig, dass die Umgänge ohne den Betreuungselternteil stattfinden
Ansonsten sind die Regelungen sehr individuell und nach den Möglichkeiten und Wünschen der Elternteile gestaltet.
Über allem Umgang aber steht die Unterstützung der Kinder durch den betreuenden Elternteil.
Schlimm finde ich deine Haltung, dass die Umgänge ohne dich nicht stattfinden und deine Vorbehalte gegenüber seinen Wünschen. Statt dass du dich gegen die Umgänge sperrst solltest du diese vielleicht mit Vorschlägen oder Vorbereitungen unterstützen, so dass diese für alle befriedigend verlaufen.
Gruß
Moin!
Wenn ich das richtig verstehe, bist Du der Betreuungselternteil und der Vater der Umgangselternteil. Mit diesem Hintergrund hast Du nicht solche abstrusen Bedingungen zu stellen wie diese:
1.Kein Umgang alleine , bei jedem treffen bin ich dabei.
2.daher Umgang nur am Wochenende (bin Berufstätig)
01. Kind und Vater haben das Recht auf Umgang. Diese Zeit gehört den beiden allein und der andere Elternteil hat dabei nix zu suchen.
02. Wann genau der Umgang statt findet richtet sich nicht nach Deinen Zeiten, sondern nach denen des Vaters plus den Zeiten der Kinder.
Nach dem letzten Gerichtstermin hat mein Exmann mich gefragt ob ich den Umgang mit den Kindern erlaube.
Eine äusserst dumme Frage von ihm, denn Du hast Umgang nicht zu erlauben. Umgang ist ein Grundrecht (!) der Kids und des Vaters. Dazu bedarf es keiner Erlaubnis von Dir. Im Gegenteil bist Du dazu verpflichtet den Umgang zu fördern und zu fordern.
Es geht einzig um die Termine. Eine übliche Umgangsregelung wäre alle 14 Tage Freitag mittag bis Montag früh, plus alle 14 Tage 1 Tag unter der Woche inkl. Übernachtung, plus alle Ferienhälften, plus alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel.
Das solltest Du dem Vater so vorschlagen. Für Abholung und Rückbringung ist er zuständig ... es sei denn, Du würdest hm da entgegen kommen und auch Touren übernehmen.
Greetz,
Milan
Moin,
in DIESEM THREAD wird vielleicht etwas deutlicher, warum die TO Regeln aufstellen will.
Halte ich übrigens für legitim, gerade wenn psychische Krankheiten oder auch Suchtkrankheiten beim Umgangselternteil im Spiel und die Kinder noch klein sind. Das muss ja nicht für die nächsten 10 Jahre so geregelt sein, aber bis sich zeigt, dass der Umgangselternteil dem Umgang auch gewachsen ist (Verantwortung übernehmen, Sicherheit der Kinder gewährleisten) und auch zuverlässig da ist. Aus einem anderen Thread ist zu sehen, dass die Kinder 5 und 2 Jahre alt sind. Wenn der Umgangsabbruch lange dauerte, ist der Vater insbesondere für das kleine Kind ein Fremder, Gene hin oder her.
Das gleiche tue ich auch selbst. Nach 14 Monaten Umgangsabbruch durch den KV will auch ich sicherstellen, dass er die paar Stunden mit seinem Sohn auch schafft. Wenn das so ist, lasse ich ihm auch freie Hand. Aus vorgenannten Gründen hat auch unser KV gefragt, ob er Umgang haben "darf". Auch das finde ich legitim, denn das Recht und die Pflicht auf Umgang kann auch nicht nach Lust und Laune des Umgangselterteils wahrgenommen werden. Die Schäden durch das (un-)angemeldete Fernbleiben, die das beim Kind auslöst, muss nämlich der Betreuungselternteil beim Kind auffangen und wieder geradebiegen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
konnte nicht eher schreiben 2 Kinder mit Magen&darm&fieber da bleibt für nichts zeit.
Danke Lausebackesmama!
Um auf ein paar Fragen zurück zu kommen.
Ich will meinem Exmann dem Umgang nicht verwehren.
Unser Jüngstes Kind kennt ihn nicht und würde auch nicht bei ihm bleiben.
Die große kennt ihn zwar aber hat keinen Bezug zu ihm.
Abgesehen davon hat er am 13.4.2011 vor Gericht noch selber gesagt das er nicht in der Lage ist sein eigenes leben zu führen und er mit allem überfordert ist.
Ich kenne ihn nun auch schon lange,ich denke er ist nicht in der Lage sich alleine vernünftig um die Kinder zu kümmern.
Er könnte natürlich auch alleine Umgang beim Jugendamt haben aber da finde ich die alternative wenn ich dabei bin besser als in irgendeinem Raum von JA.
Die Wahl hatte Er und hat mein Beisein gewählt.
Er wollte die Kinder jetzt erst mal 1 mal im Monat sehen.
Und ich komme ihm auch entgegen da die Kinder gerade Krank sind haben ich mich entschlossen nicht über Ostern zu ihm zu fahren sondern das nächste We.
Der letzte Umgang war am 13.4. bei mir zu Hause und ich hab ihn machen lassen und mich ins Wohnzimmer zurück gezogen.Die Kleine war dann allerdings die meiste Zeit bei mir wenn sie die Neugier nicht ab und an mal ins Kinderzimmer verschlagen hat.
Was er vorgeschlagen hat in seinem Vertrag war zb, das die Kinder alleine zu ihm Reisen, E Mail Kontakt ,das er Hausaufgaben mit den Kindern machen möchte .
Da war noch mehr müsste jetzt erst nach schauen aber alles Sachen die alleine durch das alter von 2 und 5 Jahren nicht machbar ist.
DB hat zwar eine Reisebegleitung für Kinder aber das möchte ich in dem alter noch nicht.
Hab ihm dann angeboten anstatt E Mail einfach zu telefonieren das kann immerhin schon 1 Kind.
Für Hausaufgaben müsst die große erst mal in der Schule sein.
Hi,
die DB hat zwar Reisebegleitung aber nur auf sehr wenigen ICE Strecken und nur für Kinder ab 6 Jahren. Dieser Vorschlag ist also reichlich sinnfrei.
In unserem Fall hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben das klären soll ob der Vater in der Lage ist alleine Umgang auszuüben. Was das bringt weis ich grade selbst nicht, nach Aussage des Vaters war er eine Stunde bei diesem Gutachter und jetzt wird das Gutachten schon fertiggestellt..............
Aber warten wir ab. Prinzipiell ist es sehr schwierig eine Umgangsregelung zu finden wenn nicht klar ist was der andere Elternteil in der Lage ist zu leisten.
Im Zweifelsfall würde ich mich an deiner Stelle an ein Gericht wenden, dann gibt es eine Regelung und du bist nicht die "Böse" die hier irgendetwas blockiert. Zumindest kannst du das dann sagen - KV sieht das unter Umständen ganz anders 😉
LG
Nadda
Wir waren Anfang des Montats beim Oberlandesgericht und nun soll auch erst mal ein Gutachten erstellt werden.
Meine Anwältin meinte vor 6 Monaten sollen wir aber mit keiner antwort rechen.
@ Nadda ,aber wenn möglich würde ich gerne solche Sachen ohne Gericht klären.
Ich habe dem Kindsvater eine Mail geschrieben und meine bedenken genannt.Ich hoffe jetzt einfach mal das er die Versteht.
Wir haben gestern Telefoniert wo er mir gesagte hat wie schlecht es ihm geht das er mit allem überfordert ist und auch an selbstmord denkt.(er ist in Therapie)
Ich fahre am 29,30und 1.5. die großeltern besuchen wo er die Kinder auch sehen kann aber nach der aussage bleibe ich dabei das er die beiden nicht alleine bekommt. ich denke wir alle wissen wie anstrengend auch so kleine kinder sein können und ich will nicht ausprobieren wie er darauf reagiert.
LG Isa
Hallo Isa,
da kannst du dann aber nur auf die Vernunft des KV hoffen und es ist fraglich ob er es einsieht.
Drück dir und deinen Kindern die Daumen das ihr das gut hinkriegt, die Zeit bis zum Gutachten ist tatsächlich lange. Wir hatten Verhandlung Ende letzten Jahres und jetzt hatte er erst einen Termin beim Gutachter der dann ja auch erstmal etwas schreiben muss. Das halbe Jahr ist also wohl eher noch knapp gerechnet.
LG
Nadda
Hallo,
so nun komme ich mal wieder dazu hier etwas zu schreiben .
War etwas stressig aber es hat sich gelohnt hab heute morgen endlich den erwarteten Anruf bekommen und eine zusage 🙂 am 1.6. fange ich meine Ausbildung auf Teilzeit an :).
Ja das Treffen war schon so wie ich es erwartet hatte. Er hat nichts verstanden im Gegenteil nun meint er die Reglung kein Treffen alleine hätte es nie gegeben.
Wie gut das unsere beiden Anwälte dabei waren und es so genug Zeugen gibt dafür.
Es kam wie erwartet zu einem Gespräch, weil er die Kinder alleine haben wollte.
Da er der Meinung war ,die Kinder wäre auf dem Spielplatz (unser vereinbartet Platz) zu sehr abgelenkt, weil sie vor ihm weg gelaufen sind.
Auf die Idee ,das er immer noch Fremd ist ,ist er allerdings nicht gekommen.
Er tat mir schon leid ,weil verstehen kann ich es ja schon aber der Schutz der Kinder geht einfach vor.
So wie er nun mal ist wurde er immer ausfallender und beleidigend und nun meint er holt er sich für Zehntausend Euro den besten Anwalt was Familienrecht angeht und mach mich fertig.
Ja ich warte immer noch auf Post von seinem Anwalt...
Eine Umgangsvereinbarung hat er bekommen aber eine die für jetzt gültig ist und nicht wie er wollte schon für Jahr vor raus ist.
Nun bin ich gespannt am nächsten Samstag möchte er die Kinder besuchen kommen,mal sehen ob er zu seinem Wort steht.
LG Isa
