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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:49:40 *
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Autor Thema: Scheidung noch mal neu verhandeln?  (Gelesen 2002 mal)
Isa2009
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« am: 03. Februar 2011, 13:23:36 »

Hallo,

Nach dem ich von meinem Exmann lange nicht mehr gehört habe und ich dachte es würde endlich mal ruhe einkehren, hat er mich Anfang der Woche angerufen.

Er will das dass Scheidungs- und Sorgerechts Verfahren noch mal neu verhandelt werden.
(Wir sind seit September 2010 geschieden und seit dem habe ich das alleinige sorgerecht bekommen, was er mir von sich aus gegeben hat).

Er wollte dass ich auf UVG verzichte, was ich aber nicht tun kann weil ich in Ausbildung bin und das Geld brauche.

Er habe wohl eine Depression und wäre deswegen nicht in der Lage gewesen dem Jugendamt ein Krankenschein ein zu reichen. Deswegen hat er jetzt beantragt alles neu zu verhandeln. Weil das amt jetzt wohl ständig unterhalt von ihm fordert.

Jetzt meine frage kann er überhaut wenn er auf Rechtsmittel verzichtet hat und das verfahren
6 Monate zurück liegt da noch mal irgendetwas neu aufrollen?

Zum Schluss hat er mir noch mitgeteilt das er Kind 1 (5jahre) haben will, mit der Begründung das ich ja eh keine zeit habe mich um sie gut zu kümmern wenn ich am arbeiten bin.

Lieben Gruß Isa
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staengler
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« Antwort #1 am: 03. Februar 2011, 13:31:07 »

Servus Isa,

habe noch nie davon gehört, dass jemand seine Scheidung "wiederholt" hätte.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass man nach einem halben Jahr nochmal auftauchen kann, weil man sich bestimmte Dinge anders überlegt hat.

Da sehe ich die einzige Chance für ihn, dass Du freiwillig auf Deinen Unterhalt verzichten würdest.

Unabhängig vom Sorgerecht, wie ist den der Umgang momentan zwischen Euch geregelt?
Hier ist es natürlich schon möglich, neue Regelungen zu treffen, wenn z.B. die Umstände es erforderlich machen.

Gruß, Michael
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Isa2009
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« Antwort #2 am: 03. Februar 2011, 13:45:57 »

Hallo Michael,
ich konnte es mir auch nicht vorstellen.

Es gibt keinen Umgang er hat die Kinder das letzte mal im August 2010 gesehen davor war ein ganzes Jahr kein Kontakt, geht aber von ihm aus ich habe den Umgang nie verhindert.

Auf den Unterhalt kann ich nicht verzichten selbst wenn ich es wollte, da ich eh schon nur 75% vom eigentlichen Ausbildungsgehalt bekomme was nicht viel ist.

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brille007
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« Antwort #3 am: 03. Februar 2011, 14:16:49 »

Moin Isa,

mit einem Rechtsmittelverzicht ist eine Scheidung automatisch sofort rechtskräftig; ansonsten nach 4 Wochen. Dass Eure Scheidung rechtskräftig ist, steht daher ausser Frage.

Jetzt um die Ecke zu kommen mit "ich konnte keinen Krankenschein einreichen" (wofür auch?) ist Unsinn: Im Fall von Krankheit wird ein Scheidungstermin bestenfalls verschoben, aber nicht die Scheidung nachträglich ausgehebelt. Auch eine >>>Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<<< ist da nicht möglich; es sei denn, Dein Ex wäre seit September 2010 im Koma gelegen...

Theoretisch könnte er vielleicht noch versuchen, die eigene Zurechnungs- oder Geschäftsfähigkeit in Zweifel ziehen zu lassen - aber das wäre zum einen ein überaus durchschaubares Manöver; zum anderen nicht gerade die optimale Voraussetzung für die angestrebte Erziehung und Betreuung eines Kindes.

In Summe: Lass ihn reden und mach Dir keinen Kopf. Selbst wenn er einen Anwalt findet, der dumm genug ist, einen entsprechenden Antrag einzureichen (und sich damit vor seinen Juristenkollegen achtkantig zu blamieren), besteht keinerlei Gefahr, dass Eure Scheidung nochmals gerichtlich verhandelt wird: Dieser Fisch ist gegessen.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder wundert, auf welche abstrusen Ideen angeblich erwachsene Menschen kommen)
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Isa2009
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« Antwort #4 am: 03. Februar 2011, 14:31:13 »

Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
(der sich immer wieder wundert, auf welche abstrusen Ideen angeblich erwachsene Menschen kommen)
Ja das tue ich auch.

Gruß Isa
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elwu
Gast
« Antwort #5 am: 03. Februar 2011, 14:38:48 »

Er will das dass Scheidungs- und Sorgerechts Verfahren noch mal neu verhandelt werden.

Hi,

da kann er genauso wollen, dass die letzte Fußball-WM wiederholt wird, weil Deutschland von den Schiris unfair behandelt wurde. Das wird aber ebensowenig passieren wie ein aufrollen eurer Scheidung.

/elwu
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staengler
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« Antwort #6 am: 03. Februar 2011, 14:39:36 »

Servus Isa,

allerdings wäre es für Euer Kind auf alle Fälle gut, wenn es auch seinen Vater erlben dürfte und könnte.

Lässt sich da was machen?
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sleepy
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« Antwort #7 am: 03. Februar 2011, 14:51:50 »

Hallo Isa,

die Scheidung ist gelaufen, bezüglich Unterhalt könnte er allenfalls Abänderungsklage erheben, wegen Sorgerecht einen neuen Antrag stellen. Abänderungsklage und Antrag haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich an den Begebenheiten im Vergleich zum Urteilszeitpunkt etwas geändert hat.

lg
sleepy

P.S.: *klugscheißmodus an* Ohne Rechtsmittelverzicht werden Urteile/Beschlüsse nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung rechtskräftig. Zwischen "vier Wochen" und "einem Monat" gibt es einen kleinen - aber bei Rechtsmittelfristen bedeutenden - Unterschied   *klugscheißmodus aus*
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Sleepy
bagger1975
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« Antwort #8 am: 03. Februar 2011, 15:00:54 »

Hallo,

ich würde das alles grundsätzlich mal nicht so easy sehen.

Schaut einmal in 607 ZPO, da ist die Prozeßfähigkeit und gesetzliche Vertretung eines geschäftsunfähigen Ehegatten bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe geregelt.

Grundsätzlich gilt der absolute Schutz von Geschäftsunfähigen und eine Krankheit muss hier nicht nur erfunden sein!

Wenn Dein Ex also wirklich unter einer Krankheit leidet, die dauerhaft oder partiell seine Geschäftsfähigkeit ausschließt (und so etwas ist durchaus denkbar), dann ist für die Wirksamkeit des Scheidungsurteils ggfs. die nachträgliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich...

VG Michi
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« Antwort #9 am: 03. Februar 2011, 15:09:35 »

@bagger

Dir ist schon klar, dass es § 607 ZPO schon seit Jahren nicht mehr gibt?

lg
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« Antwort #10 am: 03. Februar 2011, 15:12:25 »

@sleepy,

wo steht das denn?

lerne gerne etwas dazu...
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« Antwort #11 am: 03. Februar 2011, 15:15:45 »

@ bagger:

im Gesetz (6. Buch, §§ 606 - 687 aufgehoben).

Und wenn meine Erinnerung mich nicht ganz täuscht passierte das Ganze mit der zum 01.01.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reform

lg
sleepy
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« Antwort #12 am: 03. Februar 2011, 15:22:08 »

@sleepy

danke, aber ich glaube, dass Du da ziemlich daneben liegst.

Ich bleibe dabei, das alles insgesamt nicht so easy und ggfs. erst zu nehmen.

Vg Michi
 
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« Antwort #13 am: 03. Februar 2011, 15:22:36 »

Moin bagger,

Wenn Dein Ex also wirklich unter einer Krankheit leidet, die dauerhaft oder partiell seine Geschäftsfähigkeit ausschließt (und so etwas ist durchaus denkbar), dann ist für die Wirksamkeit des Scheidungsurteils ggfs. die nachträgliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich...
selbst wenn es den § 607 noch gäbe, müsste die behauptete Geschäftsunfähigkeit aber (mindestens) schon zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben (bzw. vom sozialen Umfeld festgestellt worden sein) und nicht nur im Nachhinein eingewendet werden. Und derjenige, der sie einwendet, müsste sich klar darüber sein, dass man einen "Jagdschein" nicht mehr ohne weiteres los wird; dafür aber bestimmten Einschränkungen (Führerschein-Entzug, ggf. Jobverlust, dauerhafte Einsetzung eines Vormundes etc.) ausgesetzt ist. Die Betreuung eines Kindes oder auch nur der unbegleitete Umgang mit diesem Kind rückt damit ebenfalls in weite Ferne. Änderungen gäbe es höchstens an der Unterhaltspflicht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, Geld zu verdienen.

Die Scheidung wird trotzdem ausgesprochen; an der Zerrüttung ändert sich dadurch ja nichts. Wo ist der erhoffte Zugewinn an Lebensqualität?

Grüssles
Martin
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« Antwort #14 am: 03. Februar 2011, 15:26:48 »

@bagger

ich empfehle Dir die Seite des Bundesministerium der Justiz "www.gesetzeiminternet.de". Dort kannst Du Dir u.a. die aktuelle Fassung der ZPO anschauen. Alternativ empfehle ich Dir Anschaffung und Lektüre einer aktuellen Fassung des Gesetzes. Ich bin mir sicher, Du wirst darin kein 6. Buch und somit auch keinen § 607 ZPO finden.
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Sleepy
Isa2009
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« Antwort #15 am: 03. Februar 2011, 15:31:07 »

Servus Isa,

allerdings wäre es für Euer Kind auf alle Fälle gut, wenn es auch seinen Vater erlben dürfte und könnte.

Lässt sich da was machen?

Hallo Michael ,
Ich bin ihm da so oft entgegen gekommen aber er hat es immer wieder abgelehnt warum er jetzt auf ein mal Kind 1 haben will keine Ahnung vielleicht sollte ich ihm erklären das er nur beim Kind 2 noch Erziehungsurlaub nehmen könnte.
Das letzte mal bin ich 300km für ihn gefahren um ihn die Kinder zu bringen. 15 Minuten vor dem treffen sagt er ohne Grund ab. Wir haben uns dann zwar noch ein schönes We gemacht aber danach hatte ich keine Lust mehr ihm hinter zu rennen.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #16 am: 03. Februar 2011, 15:33:19 »

Hi

...
Er habe wohl eine Depression und wäre deswegen nicht in der Lage gewesen dem Jugendamt ein Krankenschein ein zu reichen.
...
Zum Schluss hat er mir noch mitgeteilt das er Kind 1 (5jahre) haben will, mit der Begründung das ich ja eh keine zeit habe mich um sie gut zu kümmern wenn ich am arbeiten bin.
...
Hmm, den Krankenschein kann er nicht wegen seiner Depression-Erkrankung abgeben, aber die Erziehung eines 5-jährigen Kindes traut er sich zu. Ziemlich gewagte Ansicht.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Isa2009
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« Antwort #17 am: 03. Februar 2011, 15:41:20 »

Hi
Hmm, den Krankenschein kann er nicht wegen seiner Depression-Erkrankung abgeben, aber die Erziehung eines 5-jährigen Kindes traut er sich zu. Ziemlich gewagte Ansicht.

Gruss oldie

Hallo oldie,

Ja da habe ich auch mein bedenken. Abgesehen davon das ich meine beiden Kinder nicht trennen werde.Nur weil er eins haben will und das andere nicht.
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« Antwort #18 am: 03. Februar 2011, 15:42:46 »

@oldie:

spricht evtl. für seine Krankheit?

@sleepy:

tatsächlich, § 607 wurde zum 30.8.2009 aufgehoben, findet sich aber immer noch inhaltsgleich jetzt in §125 FamFG.

@brille:

es geht nicht um lebensqualität oder so, sondern darum, ob das Verfahren wirksam gelaufen ist. Und wenn jemand unerkannt geisteskrank geworden ist, sind seine Handlungen unwirksam und die gesetzlichen Folgen klar und deutlich.

Nichts für ungut, ich hab ja auch nur gemeint, es nicht einfach so locker zu nehmen, evtl ist nämlich etwas dran...

Vg Michi
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« Antwort #19 am: 03. Februar 2011, 16:03:34 »

@bagger

Von einer (angeblichen) Depression (die der Ex nachträglich nur schwer wird nachweisen können, es sei denn, er war damals schon in Behandlung) auf eine Geisteskrankheit schließen zu wollen, die so schwerwiegend ist, dass sie eine Verfahrensunfähigkeit zur Folge hat, halte ich für sehr weit hergeholt.

Nix für ungut.
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Bonnie 2


« Antwort #20 am: 03. Februar 2011, 16:08:18 »

Hi bagger1975

Ähm, habe ich seine Erkrankung an Depression irgendwie angezweifelt? Oder führst Du jetzt Rundumschläge? Zudem liegt ja offensichtlich eine ärztl. Krankschreibung vor. Mir ging es lediglich um eine Einschätzung seiner Erziehungsfähigkeit, welche ich im Hinblick auf diese Schwere seiner Erkrankung dann doch erheblich anzweifeln würde.

Aber. Um 4-5 Monate rückwirkend eine amtsärztliche Bescheinigung wegen nicht vorhandener Verhandlungsfähigkeit zu bekommen - das halte ich hingegen für sehr unwahrscheinlich. Da müsste vermutlich auch noch ein Familien- oder Betreuungsgericht drüber befinden. Und die tun sich schwer in solchen zurückliegenden Fällen. Hier wird zudem dem damaligen Tatrichter unterstellt, eine Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrgenommen zu haben, die in dieser Dimension mehr als offensichtlich gewesen sein muss (beachte die subjektive Wahrnehmung des Ex, keinen Brief zum Briefkasten bringen zu können).


Gruss oldie
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« Antwort #21 am: 03. Februar 2011, 16:23:59 »

@all,

ist doch klar, dass hier viele Mutmaßungen reinspielen...
v.a. was die Krankheit eines Menschen angeht! Im realen Leben gibt jedenfalls solche Krankheiten und die können auch für eine vermeintlich wirksame Scheidung ggfs. erhebliche rechtliche Folgen haben.

Isa2009 hat eine Befürchtung und Frage in den Raum gestellt, ob ggfs. ihre Scheidung neu aufgereollt werden muss?

Ergbenis:

Vermutlich ja, wenn Ex geschäftsunfähig war. Den Nachweis muss er (sein Vertreter) führen -es gelten hierfür erhöhte Anfordeerungen- und es besteht daneben ggfs. die Möglichkeit der nachträglichen Heilung (d.h. Genehmigung aller Handlungen im Hinblick auf die Scheidung).

Hallo Isa2009, jetzt siehst Du hoffentlich klarer...

VG Michi

PS:

@oldie

Nein, Du verstehst mich miss! Du hast richtigerweise darauf verwiesen, dass die beabsichtige Erziehung des Kindes nicht so ganz zusammen geht mit den sonstigen Mitteilungen des EX! Die Überschätzung der eigenen Fahigkeiten bei gleichzeitiger Ausblendung eigener Defizite und Realitäten sind oftmals Symtome für eine gewisses Krankheitsbild (aber ich will hier nicht mutmassen!)   
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« Antwort #22 am: 03. Februar 2011, 16:34:57 »

In Behandlung ist er nicht wegen der Depression ,wenn ich ihn richtig verstanden habe. deswegen konnte er wohl auch keine bescheinigung einreichen.

Ich hab grade bei meinem Anwalt angerufen weil ich wissen wollte ob dort schon was vorliegt. Scheidung und Sorgerecht wird nicht neu verhandelt aber der Unterhalt soll neu verhandelt werden.Bin mal auf das schreiben gespannt was morgen in der Post sein soll.

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brille007
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« Antwort #23 am: 03. Februar 2011, 17:04:27 »

Moin,,

eine Depression ist nichts, was einen Menschen per se geschäftsunfähig macht. Der rückwirkende Nachweis, zum Zeitpunkt der Scheidung geschäftsunfähig und nicht in der Lage gewesen zu sein, den Sinn und die Folgen einer Scheidung zu verstehen, läge bei demjenigen, der das behauptet. Als Geschäftsunfähiger dürfte/könnte er deswegen jedoch nicht einmal ein Gerichtsverfahren starten; das könnte höchstens ein amtlich bestellter Vormund. Und der hat sicher Besseres zu tun, als eine Scheidung ein zweites Mal verhandeln zu wollen.

@ bagger,
"hätte - wäre - wenn" unter der Prämisse, dass Ostern auf Weihnachten fällt, ist eher eine juristische Spitzfindigkeit als ein realistisch vorstellbarer Fall. Ich kann auch einige Fälle aus der Presse benennen, wo Menschen einen Autounfall offenbar deshalb überlebt haben, weil sie NICHT angeschnallt waren und aus dem Fahrzeug geschleudert wurden. Trotzdem würde ich mit dieser Argumentation keine Diskussion mit einem Polizisten oder einem deutschen Gericht anfangen, weil ich wegen Missachtung der Anschnallpflicht eine Geldbusse bekommen habe.

Grüssles
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« Antwort #24 am: 03. Februar 2011, 17:06:43 »

Moin Isa,

Scheidung und Sorgerecht wird nicht neu verhandelt aber der Unterhalt soll neu verhandelt werden.Bin mal auf das schreiben gespannt was morgen in der Post sein soll.
dafür müsste eine massgebliche und unverschuldete Einkommensverminderung eingetreten sein, die nicht durch eine Nebentätigkeit oder "fiktives Einkommen" kompensiert werden kann. Stell einfach den Inhalt des Schreibens anonymisiert hier ein, sobald es Dir vorliegt; dann sehen wir weiter.

Grüssles
Martin
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