Umgangsrecht verkür...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht verkürzt ? wie kann ich gegenwirken ?

 
(@railey)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen

erstmal zur Vorgeschichte,
Ich und die Kindesmutter trennten uns April 2006, in diesem Zeitraum kämpfte ich auch mit erfolg um das gemeinsame Sorgerecht für meine Tochter (2 Jahre) was aber auch ein schwerer weg wahr, da die Kindesmutter mir damals viele Steine in den weg legte (sprich falsche Anschuldigungen etc).

Nachdem es beim gemeinsamen Sorgerecht blieb, konnte man mit der Kindesmutter auch wieder normal ohne streitigkeiten reden was unsere Tochter betrifft. Da wir auch in unmittelbahrer Nähe wohnen. Daher wurde das Umgangsrecht auch so geregelt (vom Gericht) das alle 2 Wochenenden, unter der Woche Nachmittags sowie Feiertage und in Ferien ca 1 Woche unsere Tochter bei mir ist. Auch das Verhältnis zu meiner Tochter ist super, und sie ist auch unheimlich gern bei mir.

Nun zum eigentlichen Problem.
Nun erfuhr ich das die Kindesmutter mit der kleinen nun zu ihren Eltern (500km weg) Anfang nächsten Jahres zieht. Als ich darauf hin gleich beim Jugendamt wahr um mich zu erkundigen wie das Umgangsrecht nun geregelt werden sollte und ob die Kindesmutter dies einfach so darf bzw welche möglichkeiten ich als Vater habe trotzdem die kleine oft sehen zu können, wurde ich vom Jugendamt abgespeist mit den Worten das  so lange wie die Kindesmutter das Aufenthaltsrecht hat, sie hinziehen darf wohin sie möchte, und ich mich was das Umgangsrecht angeht ich mich mit Einschränkungen dann abfinden muss. Was erstmal für mich ein Tiefschlag wahr, da ich an meiner Tochter sehr hänge.

Nachdem Gespräch beim Jugendamt holte ich mir Rat bei meinem Anwalt, der mir auch erklärte das ich mit Einschränkungen rechnen müsste. Er lies aber 2 Optionen offen wo mein Anwalt aber meinte das diese fast unmöglich sind diese umzusetzen. Das währe zum einen ein sogenantes Wechselmodel. Wo meine Tochter dann 1 oder 2 Wochen im Monat bei mir währe, und die restliche Zeit bei der Kindesmutter. Problem daran, das Jugendamt befürwortet dieses Wechselmodel nicht. Die 2. Option währe das Aufenthaltsrecht der kleinen zu bekommen, was aber letztlich kaum möglich ist Da die Kindesmutter, was unsere Tochter betrifft sich nichts zu schulden kommen lassen hat.

Nun meine Frage, ist es Sinnvoll eines dieser 2 Optionen (oder auch auf beide) versuchen dies durch zu bekommen, oder kennt jemand aus Erfahrung noch andere Möglichkeiten ?

Ich danke schonmal im vorraus,
Railey


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 09:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Railey!

Erst mal willkommen hier.
Klär uns doch a bissi auf:
Wart/seid ihr verheiratet? Wenn ja, habt ihr in der Regel  gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht (als Bestandteil des GSR), es sei denn, ABR wurde KM gerichtlich zugesprochen.

Selbst wenn ihr gemeinsames ABR habt, kannst Du evtl. den Wegzug erschweren, aber diesen verhindern wird nicht klappen. Lies Dich hier im Forum mal durch, wie viele Väter mit diesem Problem zu kämpfen haben.

Ein Wechselmodell bei 500 km Entfernung halte ich für schwer durchführbar, denn wie siehts z.B. in Zukunft mit KiGa und Schule aus?

Du schreibst:

Nachdem es beim gemeinsamen Sorgerecht blieb, konnte man mit der Kindesmutter auch wieder normal ohne streitigkeiten reden was unsere Tochter betrifft.

Hat sich daran was geändert? Wenn nicht, rede doch mal mit KM im Sinne eurer Tochter...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 12:18
(@doppelmama)
Schon was gesagt Registriert

hallo
von diesem wechselmodell halte ich gar nichts , das kind ist 2 jahre alt und soll lernen ein festes zuhause zu haben wo es sich geborgen fühlt , es in dem alter alle 1 bis 2 wochen hin und her zu reissen fände ich absolut falsch , dennoch sind deine gedanken und ängste mehr als gut nachvollziehbar .

ich würde das gespräch mit der mutter suchen und fragen was der anlass des umzuges ist .
wenn es ihr darum geht mehr unterstützung im alltag zu bekommen das sie eben dort in der nähe ihrer eltern lebt , dann wäre es ja auch eine möglichkeit das man sie im jetzigen wohnort mehr unterstützt !
was weiss ich , damit sie wieder arbeiten gehn kann etc.

ich hoffe ihr findet einen weg , wünsche dir viel kraft !

doppelmama


Kinder fragen sich nicht in die Welt ! Darum ist es unsere Pflicht ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten !

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 13:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, aber das

von diesem wechselmodell halte ich gar nichts , das kind ist 2 jahre alt und soll lernen ein festes zuhause zu haben wo es sich geborgen fühlt

ist kompletter Unsinn! Wo steht, dass ein Kind "ein einziges festes Zuhause" braucht? Warum können es nicht "zwei feste Zuhause" sein? Abgesehen davon, dass Kindern Immobilien sowieso schnurzpiepegal sind; die brauchen emotionale Geborgenheit. Und wenn die Eltern sich getrennt haben (und vernünftig sind!), kriegen sie diese Geborgenheit eben an zwei unterschiedlichen Orten. Andere Länder (die deutlich fortschrittlicher sind als das familienrechtlich rückständige Deutschland) haben das längst erkannt; dort ist das Wechselmodell eine Selbstverständlichkeit - und die Kinder dort werden durch das WM ganz sicher nicht zu Psychopathen, im Gegenteil: Sie erleben ihre Eltern gleichwertig!

Mit Deiner "Argumentation" dürfte man ein Kind ja nicht einmal in den Kindergarten oder die Schule oder über's Wochenende zu Oma und Opa schicken - damit es nur nie von seinem "festen Zuhause" getrennt ist.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 15:11
(@railey)
Schon was gesagt Registriert

@ Marco,
also verheiratet wahren wir (Gott sei dank) nicht. Streitigkeiten hab ich bis heut nicht mit der Kindesmutter. Nur das sie halt nur noch in letzter zeit halt versucht mich zu ignorieren. Einzige was sie zu lässt sind Gespräche um die Kleine (zb. wenn sie gerade krank ist und welche Medikamente und wann sie die nehmen soll.

@Doppelmama,
wie schon bei Marco gesagt, ignoriert Sie diese Gespräche. Meist mit den Sätzen "wir klären das über Anwälte oder Gericht". Was die Hilfe im Haushalt angeht. Sprich einer vom Jugendamt der zu ihr Heim kommt und ihr bei Tagesabläufen hilft besser zu planen. Lehnte Sie ab mit der Begründung das Sie dies allein schafft. Nur wahr das Jugendamt nach meinem Auszug soweit ich das jetzt sagen kann nicht mehr bei ihr.

Zu dem Wechselmodel, es gibt da immer unterschiedliche Ansichten. Müsste ich mich dann mit den alle 2 Wochenenden zufrieden geben, ist das Problem das ich kein Auto habe und die Zugfahrt nur um die kleine zu holen / bzw zurück zu bringen, ist bei mir von den Finanzen her nicht machbar. Wenn ich wüsste das es dort Unterstützung gäbe. aber ich glaub kaum das irgendwer mir die monatlichen Fahrkosten in geschätzter höhe von 300 Euro zahlt. Und wenn ich soweit ich bis jetzt erfuhr wohl die kleine Holen und bringen soll, sind es pro Monat 600 Euro.
Daher  währe mir eine komplette Woche mit der kleinen lieber. Kindergarten und Grundschule gibts bei uns ja auch. Sprich die kleine würde ja hier in keiner weise vernachlässigt werden.

aber @Martin,
Wenn das Wechselmodel in anderen Ländern positiv durchgeführt wird, könnte man ja darauf versuchen das Wechselmodel durchzukriegen. Also danke für diese Information. Werd ich mal bei meinem Anwalt ansprechen.

Railey


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 16:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo raily,

Daher  währe mir eine komplette Woche mit der kleinen lieber. Kindergarten und Grundschule gibts bei uns ja auch. Sprich die kleine würde ja hier in keiner weise vernachlässigt werden.

Ich bin ja grundsätzlich für das WM, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Und bei 500 km Weg zwischen biden Wohnorten ist es, selbst bei Wohlwollen beider Elternteile, nicht durchfürbar.

Ihr müßtest 2 Kindergärten finanzieren, wobei ich es für das Kind auch nicht guthalte in 2 Kdienrgätren abwechslend zu sein.

Aber spätestens mit der Schule geht es schlicht und einfach nicht mehr. mal davon abgesehen das das keine Schule mitmachen würde, wie soll das Kind den ständigen Wechsel der Lehrpläne und bewältigen?

Wenn das Wechselmodel in anderen Ländern positiv durchgeführt wird, könnte man ja darauf versuchen das Wechselmodel durchzukriegen. Also danke für diese Information. Werd ich mal bei meinem Anwalt ansprechen.

Na ja, ein deutsches Gericht wird sich kaum davon beeindrucken lassen das es in anderen Ländern funktioniert. Sie können nichts urteilen, was es nach deutschem Gesetz noch nicht gibt, es sei denn die Eltern sind sich einige und vereinbaren das.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 16:16
(@klaus-die-maus)
Schon was gesagt Registriert

Daher  währe mir eine komplette Woche mit der kleinen lieber. Kindergarten und Grundschule gibts bei uns ja auch. Sprich die kleine würde ja hier in keiner weise vernachlässigt werden.

Wenn du so einen Vorschlag bringst, wird deine Ex - zu Recht - sagen, dass du völlig unrealistische Vorstellungen hast.
Das geht schlicht und ergreifend nicht, dass das Kind mal eben in einer Woche die eine und dann die andere Schule besucht. Sie wird dann sicher auch anbringen, dass du das Kindeswohl eben nicht realistisch einschätzen kannst und ggf. sogar auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes klagen...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 18:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Railey,

meine positive Äusserung über das Wechselmodell war allgemein gedacht und vor allem als Replik auf das Posting von "doppelmama". Faktisch funktioniert ein solches Betreuungsmodell tatsächlich nur, wenn die Eltern zum einen gut miteinander können, zum anderen beinahe in Rufweite wohnen, so dass Kindergarten- und Schulbesuch nicht davon beeinträchtigt sind. Das mag bei einer 2-Jährigen zwar noch keine Rolle spielen - aber welchen Sinn sollte es haben, jetzt ein Betreuungsmodell zu installieren, das spätestens bei der Einschulung gecancelt werden muss? Und ein wöchentlicher Schulwechsel plus wöchentliche Reisen von 1.000 Kilometern entsprächen ganz sicher nicht dem Kindeswohl; das wäre Stress pur. So etwas KANN ein JA oder Familiengericht also gar nicht befürworten.

Hinzu kommt (wie andere schon schrieben), dass es diese - auch "Doppelresidenzmodell" genannte - Betreuungsoption im deutschen Familienrecht überhaupt nicht gibt. Das bedeutet: Wenn die Eltern sich einvernehmlich darauf einigen, hat niemand was dagegen, aber es wird niemand gegen seinen Willen dazu verurteilt. Der Verweis auf andere Länder wäre kontraproduktiv; deutsche Richter richten sich nach deutschen Gesetzen. Man verhängt hierzulande ja auch nicht die Todesstrafe, nur weil die Amerikaner oder Chinesen das ebenfalls tun.

Sieh es realistisch: Du wirst Deine Ex kaum am Umziehen hindern können; auch auf dem Klageweg würdest Du kaum mehr das "übliche" zweiwöchige Umgangsrecht plus halbe Ferien und anteilige Feiertage bekommen. Das müsste nach Deiner Schilderung aber auch ohne Gericht möglich sein und liesse sich per aussergerichtlicher Elternvereinbarung regeln.

Hast Du schon einmal über einen eigenen Umzug nachgedacht? Ein Anspruch auf das Wechselmodell lässt sich daraus zwar ebenfalls nicht ableiten, wenn Deine Ex das nicht will - aber vielleicht ist sie in absehbarer Zeit ganz froh darum, wenn sie auf diese Weise auch mehr Zeit für sich persönlich hat. Nur: Wenn das sprichwörtliche Kind erst einmal im Brunnen liegt, weil über das Umgangsrecht bereits gerichtlich gestritten wurde, besteht die grosse Gefahr, dass Deine Ex den Umgang dann tatsächlich auf den Inhalt des Gerichtsbeschlusses beschränkt - selbst wenn Du dann im Nachbarhaus wohnst.

Also: Tu Dir selbst einen Gefallen und verfolge keine unrealistischen Ziele; das sind oft Schüsse, die nach hinten losgehen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 19:28