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 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich kann richtig Hilfe gebrauchen.
Ich habe 2Kinder ( 4. und 2. Jahre) und darf sie seit September nicht mehr sehen, die KM verbietet dies. Vorweg ich bin schon seit Anfang 2006 von der KM getrennt, wir haben aber noch täglichen Kontakt gehabt. Habe auch etliche male dort übernachtet um der KM zu unterstützen. Sprich ich habe meine Kinder erzogen, versorgt und die Freizeitgestaltung übernommen. in der Zeit wollte die KM ihr Studium beenden - hat sie aber nicht gemacht.
Ich habe auch gemeinsam mit der KM das Sorgerecht für meine Tochter (4.jahre).  Nun begründet meine Ex ihre Blockade, damit dass ich keine eigene Wohnung habe, sondern wieder bei meiner Mutter eingezogen bin. Die beiden sind sich nicht gan z grün (KM hat schon vor einem Jahr ohne Grund den Umgang meiner Mutter zu den Kindern verboten)  Ich werde im Dezember eine eigene Wohnung beziehen und frage euch nun, ob dieseBegründund rechtens ist?  Ein verwandter  (angehender Jurist) sagt nein, kennt sich aber mit dem Familiengesetzen nicht so gut aus. Wer kann mir helfen, vorallem da meine Tochter am 15.11. Geburtstag hat, ich sie dann auch nicht sehen darf und das Jugendamt nicht tätig wird, trotz mehrfacher Proteste meinerseits.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2007 17:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dali!

Erst mal willkommen hier in vatersein.de!
Vorneweg: wie Du den Umgang mit Deinen Kindern gestaltest, ist ALLEINE Deine Sache bzw. die der Kinder. KM hat hier nichts zu sagen oder zu bestimmen,  es sei denn das Kindeswohl wird dadurch gefährdet!

P.S. Ich bin mir sicher, KM würde sich im umgekehrten Fall von Dir auch keine Vorschriften machen lassen, gell? 😉


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 17:57
 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die aufmunternden Worte Marco, natürlich ist das Kindeswohl nicht gefährdet,wenn  die beiden bei mir oder meiner Mutter sind. Aber die KM behauptet es einfach. Der Jurist sagt mir, ich solle erst einmal  abwarten bis das Jugenamt eventuell eine Lösung  gefunden hat, doch der zuständige Mitarbeiter scheint überfordert.
Er hat z.B. erst 1 1/2 Wochen nachdem ich ihm schriftlich gebeten habe, bei einer Lösung zu helfen, bestätigt, dass er das Schreiben erhalten hat. Und nun sagte er mir das es noch eine Weile dauern kann, bis er mal tätig werden kann, da er ja so viel zu tuen hätte. 😡
Eine Entscheidung vor dem Familiengericht scheint die einzige Lösung, doch dies dauert und wie gesagt, mir ist zugetragen worden, dass die KM die Begründung meiner noch fehlenden eigen Wohnung als Grund zur Umgangsverweigerung angeben will. nun also meine Frage, ob irgendjemand von euchmir sagen kann,ob dies vor Gericht wirklich negativ ausgelegt wird, obwohl ich die letzten knapp 5 Jahre mich täglich um die Kinder gekümmert habe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 19:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dali!
Die Lösung heisst schlicht und ergreifend:
die Kinder haben ein Recht auf geregelten Umgang mit Dir, wie und wo Du den gestaltest, ist wie schon gesagt Dein Ding.

Ich denke, dass Deine nicht vorhandene Wohnung vor Gericht im Streitfall nicht negativ ausgelegt wird.
Ich sehe es eher so, dass die momentane Haltung der KM ihr negativ ausgelegt werden kann, denn sie kommt nicht der Pflicht nach, ihren/euren Kindern regelmäßigen Umgang zu ermöglichen und diesen zu fördern.

Die KM kann unterm Strich viel behaupten, letztendlich sind Beweise das einzig zähl- und verwertbare!!

Daher würde ich an den vereinbarten Umgangstermin bei KM die Kinder abholen, vielleicht mit einem Zeugen, der eine mögliche Nichtherausgabe der Kinder beiwohnt...


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 19:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dali!

Ich schließe mich Marco an: kein Gericht der Welt wird sich dafür interessieren, ob Du ne Wohnung hast oder nicht. Immerhin pennst Du nicht unter einer Brücke, sondern lebst in den Umständen entsprechend geregelten Verhältnissen bei Deiner Ma.

Für Umgang ist das alles vollkommen unerheblich. Ebenso wie alle anderen dummen Begründungen und Ausreden, die Exe noch bringen wird, Das Umgangsrecht ist Gesetz!!! § 1684 BGB - da macht Deine Exe gar nix gegen. Ganz im Gegenteil - bis heute hat SIE ne Reihe Gesetzesbrüche durchgezogen, für die SIE keine glaubhafte Erklärung liefern (können) wird.

Mein Rat: Sofort zum Gericht und eine Umgangsregelung beantragen. Dauert natürlich ein Weilchen aber es würde noch viel länger dauern, wenn Du erst das JA abwartest. Das JA kann ohnehin nicht wirklich helfen. Die reden mal mit Deiner Exe aber sie haben keine Kompetenzen um Deinen Umgang durchzusetzen.

Gib Gas ... dann hats bald ein Ende.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 21:05
 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für den Zuspruch, habe mich jetzt entschlossen die 2monatige Diplomatieversuche ruhen zu lassen und eine gerichtliche Umgangsreglung einzuklagen.
Hat einer von euch darin vielleicht schon Erfahrungen gesammelt (wie lange es dauert, wie teuer, anwaltspflicht) . Würde mich sehr freuen einige Tipps zu bekommen
Gruß dali


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2007 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dali!

Ich würde der "Form halber" zunächst beim JA vorsprechen (sehen die Gerichte ganz gerne, dass vor Klageeinreichung alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden).
Wenn das JA nicht weiterhelfen kann, ab zum Anwalt (würde ich auf jeden Fall nehmen) und bei knapper Kasse beantragst gleich PKH (Prozeßkostenhilfe).
Die Dauer kann Dir niemand vorhersagen, es kann relativ schnell gehen, es kann sich aber auch in die Länge ziehen (Terminverschiebungen, Gegenanträge, Auslastung des Famieliengerichtes, etc.)...


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Geschrieben : 13.11.2007 13:34
(@kidless)
Rege dabei Registriert

Hallo Dali,
ich schliesse mich meinen Vorgängern an, allerdings würde ich mir jetzt schon einen AW holen und dem deine Geschichte erzählen und mir seine Tips (Rechte) anhören. (die du dann gerne hier noch mal vortragen kannst um zu wissen was die alten Hasen davon halten  :wink:)
Vom JA erwarte keine große hilfe, ich selber bin immernoch am kämpfen und das schon 2J lang. Aber Hoffnung mache ich mir keine mehr. Die erste Dame vom JA war super und hat meine Ex  gleich durchschaut, und als meine Ex dann etwas in die Enge gedrückt wurde hat sie den Stadtteil gewechselt und es war jemand anderes zuständig. Und die jetztige kann man gepflegt in der Pfeife rauchen ........
Mein Rat ist, warte nicht zu lange und fordere deine Rechte. So länger du wartest um so schwieriger wird es.
Gruß
Kidless


Love is stronger than hate !!!

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Geschrieben : 13.11.2007 14:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

habe mich jetzt entschlossen die 2monatige Diplomatieversuche ruhen zu lassen und eine gerichtliche Umgangsreglung einzuklagen.

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

wie lange es dauert, wie teuer, anwaltspflicht

Streitwert in Umgangssachen etwa 3.000€. Kosten im Prozesskostenrechner errechnen.
Zeit ist hier völlig relativ. 2 Wochen, 2 Monate, 2 Jahre ... alles drin (letzteres eher selten).
Anwaltspflicht gibt es keine.

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 13.11.2007 22:04
 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Tja heute habe ich erfahren, dass  das JA den Lügen der KM glaubt, ich hätte keine Wohnung und sei quasi Obdachtlos.
Der Sachbearbeiter gab mir auch zu verstehen, dass er von mir genervt sei und auch vor Gericht die Meinung der KM unterstützen würde. Hat noch nicht einmal meine  Aussage verstanden. 
Die einstweilige Verfügung und Klage auf Umgangsrecht habe ich heute eingereicht.
KM hat sich einen Anwalt genommen, der mir untersagt bei der KM die Kinder abzuholen,er untersagt es mir völlig.
In was für einer Welt leben Mütter eigentlich? Sie weiß genau,dass sie nicht nur mir damit wehtut, sondern auch den Kindern.

Gruß Dali


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 11:26




 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ! Ich habe gerade die Nachricht vom Anwalt  der KM bekommen,dass ich zum Geburtstag meiner Tochter am Samstag zur KM gehen kann. Habe da aber starke Zweifel, da ihre Familie anwesen sein wird, die mir momentan übel nachreden. Nun die Frage sollte ich hingehen oder nicht. Ich würde diegerne umheimlich gerne sehen, habe aber Angst, dass ich nur provoziert werden soll und es zu einem Eklat kommen soll. Und wenn ich gehe darf ich dann einen Zeugen mitnehmen?


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Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 13:01
(@kidless)
Rege dabei Registriert

Hallo Dali,
Wie ich schon im letzten Post geschrieben habe würde ich jetzt sofort die Ärmel hochkrempeln einen AW besorgen und deine Rechte einfordern. Deine Ex ist dir im Moment einen Schritt voraus.

Zu dem Geburtstag würde ich auf jeden Fall hingehen. Wenn du provozierst wirst, stehe einfach über den Dingen und ignoriere es. (auch wenn es einem manchmal schwer fällt) Beschäftige dich einfach mit der Kleinen. Und nimm einen Zeugen mit. Am besten jemanden den Ihr beide kennt.

Ich wünsche dir viel glück und Kraft

Gruß
Kidless


Love is stronger than hate !!!

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Geschrieben : 15.11.2007 13:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

KM hat sich einen Anwalt genommen, der mir untersagt bei der KM die Kinder abzuholen,er untersagt es mir völlig.

Der Anwalt hat Dir überhaupt nichts zu sagen! Bzw er kann schreiben was er will, jedoch hat das keine Rechtskraft. Es gibt also kein Verbot die Kids bei Mama abzuholen.

Nun die Frage sollte ich hingehen oder nicht.

Selbstverständlich gehst Du da hin!

habe aber Angst, dass ich nur provoziert werden soll und es zu einem Eklat kommen soll.

Nun - wer sich nicht provozieren lässt wird auch keinen Eklat erleben. Links rein und rechts wieder raus. Schreib Dir immer hinter die Ohren: Du (!!!) erhebst weder Deine Stimme noch gehst Du auf irgendnen Streit ein, wenn Deine Tochter da ist. Auch Diskussionen machste nicht mit. Lass die anderen keifen aber bleib selber ruhig.

Und wenn ich gehe darf ich dann einen Zeugen mitnehmen?

Du darfst ne ganze Fußballmannschaft mitnehmen. Frage ist nur, ob man Dich dann noch reinlassen wird.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 17:47
 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen. Milan könntest du mir das mit der mangelnden Rechtskraft des Anwaltes meiner Ex einmalgenauer erklären? Ichmuss zugeben bei einem Anwaltsschreiben ist man schon ein wenig hiflos. Kann auch nur sagen, dass von der KM kein diplomatisches Umgangsrecht zu erwarten ist,laut Aussage AW, JA und eben KM.
im voraus schon einmalvielen Dank an alle die mir bislang mit Rat zur seite standen. Ist echt gut zu wissen, dass es euch gibt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2007 12:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dali!
Keine Rechtskraft bedeudet, dass der Anwalt Dir nicht verbieten darf/kann, Deine Tochter zu sehen. Das kann nur ein Gericht!


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Geschrieben : 16.11.2007 12:49
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@82Marco ich denke dali hat die EX gemeint, daß SIE das nicht versteht  😉

Guten morgen. Milan könntest du mir das mit der mangelnden Rechtskraft des Anwaltes meiner Ex einmalgenauer erklären?

:rofl2:
Es ist aber nicht meine EX oder ?  :rofl2:
Lies die gegnerischen Briefchen nur, wenn du dich "gut" fühlst  😉 Mit der Zeit gewöhnst du dich dran.
Umgang gerichtlich zu erzwingen, bedeutet für dich 99,999 % "Sieg". Zwar ein harter Weg, aber du gewinnst den.
Denn, dein/euer Kind hat ein Recht auf Umgang mit dir UND
die KM hat dies zu unterstützen. Ferdisch ...

Und beim JA; KM nicht schlecht machen und immer zum Wohle des Kindes argumentieren.
Wenn du Wut hast...ab in den Keller an den Boxsack  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 12:56
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dali!

Wie Marco schon schrieb - Rechtskraft besitzen nur Gerichtsurteile. Der RA kann Dir genausowenig verbieten zu Deiner Exe zu fahren, wie es Dir ihr Friseur verbieten könnte. Das könnte nämlich nur ein Richter tun. Und bei dem müsste man das vorher beantragen, argumentieren, Stellungnehmen .... dauert Monate und ... bla bla bla ...

Du siehst: vergiss den Schrieb einfach.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 15:53
 dali
(@dali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich wollte mich bei allen bedanken, die mir hilfreiche Tipps und Denkanstösse gegeben haben. Der Gerichtstermin war nun letzte Woche und es gab eine Einigung.
Im meinem Fall haben gerade die Kinder großen Druck auf die KM ausgeübt, meine Tochter war ziemlich pfiffig und hat alles durchschaut, was die Familie der KM so an Lügen verbreitet hat. Die Situation ist zwar nicht einfach gewesen, aber ich kann nur jedem Empfehelen, bei Streitigkeiten unmittelbaren Druck auf die KM auszuüben.

Gruß Dali


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2008 10:45