Umgangsrecht ab wan...
 
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Umgangsrecht ab wann???

 
(@sebastians)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...

Bin neu hier....

Habe seit 7 mon kleine süsse Tochter, aber leider nicht mehr mit der Mutter zusammen.Waren auch nicht verheiratet usw.Also uneheliches Kind.

Ab wann aheb ich dann Umgangsrecht???Habe mal was ab drittes Lebnsjahr gehört.Wie lange dann.Von Freitag abends um 6 bis Sonntag abend um 6???oder wie läuft das.Die Kindesmutter muß es ja dann nur noch einhalten.

Vielen Dank....


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 01:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Umgangsrecht beginnt mit der Geburt. Rechtsauffassung ist: Je jünger das Kind, desto häufiger aber auch kürzer. Übernachtungen sind nach Absprache zwischen den Eltern möglich. Muss dies gerichtlich geregelt werden, kommt es immer auf den Einzelfall an.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 01:37