Nochmal "Frohe Weihnacht" an Alle,
habe eine Frage:über meinem Anwalt habe ich Umgangstage bis einschließlich 02.01.2007 festlegen lassen,die nicht bestritten worden sind,sondern angenommen worden sind.Nun habe ich meine Kiddies seit gestern (lt.Plan).Heute hat die KM die Beiden abgeholt,um bei der Oma noch zu "feiern".Das haben wir vor längerer Zeit mündlich abgemacht.Die KM soll die Kiddies gegen 18 Uhr wieder zu mir fahren.Nun hat die KM angedroht,das ich die Beiden erst am 01.01.2007 wieder bekomme.Ich habe Sie darauf hingewiesen,das lt. Plan etwas anderes abgemacht war und habe es der KM auch gezeigt.Habe zu der KM gesagt,das,wenn Sie die Beiden nachher nicht zurück bringt,ich morgen zum Anwalt gehe und auch das JA informiere.Was habe ich noch für Möglichkeiten,bzw was würdet Ihr machen!?
Ich bin stinkendsauer 😡
Balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hallo Balduin,
ich denke das sind die "üblichen" Machtspielchen. In solchen Situationen ist es nicht verkehrt, mal unmissverständlich zu zeigen,wo der Hammer hängt.
Tut man es nicht, läuft man Gefahr, weiterhin "ausgenutzt" zu werden.
Liebe Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Mion
Marco hat :nagelaufkopf: getrffen.
Gruß
Martin
Hallo Balduin !
Ich bin stinkendsauer 😡
Und dazu hast Du alles Recht !
Ich würde ihr gerade im Zusammenhang mit eurer heutigen,
von Dir eingehaltenen Vereinbarung vor Augen halten wie
sie sich gefühlt hätte, hättest Du ebenso reagiert wie sie
es scheinbar plant.
Und ich würde ihr auch klarmachen, daß Du nicht geneigt
bist - etwas was zwischen verantwortungsvollen Eltern
eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich das man
sich auch abseits von gerichtlich verordneten Terminen
verständigen kann - einseitig fortzusetzen.
Vielleicht bringt sie das zur Vernunft, ich würde es Euch
wünschen, zum Wohl aller Beteiligten.
LG Marina
Moin,
die Umgangsvereinbarung, so sie nicht an das zustände AG gesandt wurde mit der Bitte, diese Vereinbarung nach § 33 FGG zu bestätigenm ist nix wert.
Wenn die Ex sich nicht daran hält, greift die Standardprozedur: Vermittlungsgespräch beim JA; hält sie sich nicht dran oder zickt rum, gerichtlich den Umgang regeln lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
