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Abgetrennt: Großzügiger Umgang?

 
(@egala)
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Abgetrennt von: http://www.vatersein.de/forum-topic-8236.0.html

Guten Abend,

traurig für Dich und entsetzlich ungerecht.
Jedoch können wir beide uns wohl die Hand reichen, denn auch verlassenen Müttern passieren manchmal Dinge, die keiner mehr versteht.
So war ich durch Beruf und persönliche Schicksalsschläge(Einbruch, Vandalismus) und den Wunsch meiner Tochter(wenn sie zum Papa wollte) acht Jahre nicht mit meiner Tochter in der Lage, gemeinsam den Heiligabend/Weihnachten zu verbringen.
Der Kindesvater hat mir geschworen, nie Ruhe zu geben und so kam es 2004 zu einem erneuten Antrag beim Familiengericht, das Umgangsrecht zu regeln. Trotz meiner Großzügigkeit(26 Wochenenden im Jahr und die Feiertage nach Absprache) bestand er auf eine gerichtliche Vereinbarung. Diese ist in Sachsen getroffen worden und besagt weiterhin, dass er dieses Weihnachtsfest "dran ist"
Jedoch bin ich jetzt im Land Brandenburg und meine Tochter möchte morgen bei mir sein. Wir haben alles schon verbereitet und festlich geschmückt.
Heute Abend erhalte ich um 18.40 den Bescheid vom Familiengericht Königs Wusterhausen, dass ich auf meine Tochter einwirken müsse!, damit sie zum Vater geht.
Wohlgemerkt, es geht nur um den 24.12.! Am 25.12. möchte sie dann bis zum 3.1.07 zum Vater  und von meiner Seite steht dem nichts im Wege.

Wie ihr betrogenen Väter verstehe ich die Welt nicht mehr. Das soll Kindeswohl sein, die Wünsche der Kinder zu missachten?!?!
Meine Tochter ist zehn Jahre alt. Sie hat übrigens diesen Wunsch auch ihrem Vater am Telefon mitgeteilt.

Was morgen wird weiß ich nun nicht, denn wir wollten diesen Tag in Harmonie verbringen. Gibt es für solche Dinge eigentlich auch Gesetze?

Ich wünsche Euch trotzdem ein "schönes" Fest


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2006 22:36
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin egala,

Trotz meiner Großzügigkeit(26 Wochenenden im Jahr und die Feiertage nach Absprache) bestand er auf eine gerichtliche Vereinbarung.

Das bedeutet 26 Wochenenden und 52 Wochen bei dir, ich sehe da keine Großzügigkeit. Feiertage gibt es maximal neun Stück im Jahr, bleibt durch Absprache die Hälfte abgezogen, macht also maximal fünf Tage zu jedem zweiten WE immer noch keine Großzügigkeit. Was ist mit hälftigen Ferien?

Diese ist in Sachsen getroffen worden und besagt weiterhin, dass er dieses Weihnachtsfest "dran ist"
Jedoch bin ich jetzt im Land Brandenburg und meine Tochter möchte morgen bei mir sein. Wir haben alles schon verbereitet und festlich geschmückt.

Es tut mir sehr leid, dass diese Verfügung so spät kam, darin sehe ich auch das größte Problem. Denn an sich finde ich es völlig okay, dass Heiligabend abgewechselt wird. Was besagt diese Verfügung denn über die Weihnachtsfeiertage und Silvester?

Gruß

eskima

An die Admins: ich würde eine Abtrennung für einen eigenen Thread begrüßen  🙂


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2006 23:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Trotz meiner Großzügigkeit(26 Wochenenden im Jahr und die Feiertage nach Absprache) bestand er auf eine gerichtliche Vereinbarung.

GROßZÜGIGKEIT - was ist das jetzt? Ein schlechter Witz??? Eine Mutter ist nicht großzügig, wenn sie dem gemeinsamen Kind gerade mal 26 WEs im Jahr den Vater gönnt. Und außerdem ist Großzügigkeit ein völlig falscher Begriff. Vielmehr sollte man von Selbstverständlichkeit reden. Denn es wäre selbstverständlich, daß Kind und Vater sich ebenso häufig sehen wie Kind und Mutter.

Mütter verschenken nicht großzügig ein Umgangsrecht. Sie haben es verdammt noch mal mit dem Maximum zu erfüllen!!!!

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 00:02
(@PhoeniX)

Nabend.

Also mir fehlen hier jede Menge Infos aber mal ehrlich. Erst warst du 8 Jahre nicht in der Lage Weihnachten mit dem Kind zu verbringen und jetzt, da du die Möglichkeit nicht hast willst du auf einmal??

Na ja. Schluß mit dem Anprangern hier an dieser Stelle. Das haben andere schon gemacht. Man weiß halt erst was man hat, wenn man es verlohren hat.

Versuche noch mal mit dem KV zu sprechen. Es sollte hier nicht um Recht und Unrecht gehen, sondern ums Kind. Für das sollte es wichtig sein an Weihnachten beide Elternteile zu sehen. Vieleicht gibt er ja nach und bringt das Kind am 1sten Weihnachtstag noch mal zu dir???

Danach solltet ihr versuchen eine vernünftige Umgangsreglung zu treffen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:44
(@egala)
Schon was gesagt Registriert

Halloooo?

Ich habe hier den Eindruck, dass Beiträge von Müttern kaum Bedeutung zugemessen wird.
Unsere komplette Geschichte zu erörtern, dauert hier zu lang.

Nur ganz kurz. Meine Tochter trägt Seinen Namen, weil ich ihn abgöttisch geliebt habe und er nichts besseres zu tun hatte, als dauernd fremd zu gehen. Ich war 37 als ich noch einmal Mutter wurde und hatte auch nicht vor diese Beziehung zu beenden, wollte ihn heiraten!
1999 dann Trennung seinerseits. Ich im Erziehungsurlaub und finanziell platt gemacht von ihm! (Er lebt gern über seine Verhältnisse)
Durch diese Situation gezwungen arbeiten zu gehen (Vollzeit) Er hat natürlich sein neues Glück mehr gepflegt und wurde auch wieder Vater. Ich inzwischen bald sehr erfolgreich und ganz gut verdienend (allerdings viel unterwegs-Handelsvertreterin) wurde bald zur Zielscheibe.
Sorgerechtsstreit begann, habe Aufträge  abgelehnt, aus Angst meine Tochter zu verlieren.
Sorgerechtstreit gewonnen, mittlerweile arbeitslos.
Immer wieder  neue Schikanen seinerseits (Verleumdungen, Rufmord).

Übrigens, auf Eure Vorwürfe, es sei verdammt nochmal meine Pflicht Umgang zu gewähren muss ich antworten, dass er zwar wieder die gerichtlichen Pferde scheu gemacht hat, aber meine Tochter am 25.12.06 nicht abgeholt hat!!!

Hier geht es nicht um unser Kind, sondern nur um seinen Hass auf mich.

Meine Kleine hat sich gewünscht Heilig Abend bei mir zu sein, nicht mehr und nicht weniger.
Hier wurde gefragt warum sie andere Weihnachtsfeste nicht bei mir war. Zum einen weil ich im Dienst war und nicht in der Heimat. Zum anderen weil sie sich wünschte bei Oma oder ihrem Vater zu sein und ich diesen Wunsch akzeptiere!

Tja, was soll ich noch schreiben.........ohne Worte


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2006 16:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich habe hier den Eindruck, dass Beiträge von Müttern kaum Bedeutung zugemessen wird.

Tja, sobald man den Damen nicht aus der Hand frisst, nicht jedes Wort ungefiltert und unkommentiert als Wahrheit übernimmt, ist Mann frauen-/mütterfeindlich, gar rassistisch.

Unsere komplette Geschichte zu erörtern, dauert hier zu lang.

Damit nimmst du dir die Chance verstanden zu werden.

Deine weiteren Ausführungen erwecken bei mir den Eindruck, du seist über die Trennung noch nicht vollendet hinweg. Zumindest könntest du dich wegen deiner ehemals real empfunden Gefühle und dadurch manifestierten Tatsachen heute gepflegt in den Allerwertesten beißen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 23:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,
Tja, sobald man den Damen nicht aus der Hand frisst, nicht jedes Wort ungefiltert und unkommentiert als Wahrheit übernimmt, ist Mann frauen-/mütterfeindlich, gar rassistisch.

Nicht nur Mann ist mütterfeindlich, ich wohl auch  :rofl2:

@ egala

du hast mir auf meine Fragen nicht geantwortet, bedenke bitte: nur ein Baby hat das Recht verstanden zu werden, ohne sich konkret auszudrücken.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 23:35