Hallo erstmal an alle anderen hier in diesem Forum 🙂
Ich habe folgendes Problem bzw. Frage an Euch:
Ich bin Vater eines Mädchens (, 8 Jahre). Ich war mit der KM nie verheiratet und habe ich mich noch vor der Geburt getrennt. Sie hat alleiniges Sorgerecht. Die ersten Jahre hatten wir kaum Kontakt, da ich auch in 500 km Entfernung gelebt habe. Ich habe meine Tochter vielleicht 4 x im Jahr für 2 Tage besucht.
Seit 1 Jahr wohne ich nun in der Nähe meiner Tochter. Der Umgang ist nicht geregelt, ich spreche mich mit der KM ab und sehe meine Tochter jetzt ca. 1 x die Woche, manchmal schläft auch bei mir...
Ich möchte den Umgang jetzt regelmässig jedes 2. Wochenende FR-SO , so wie es anderen Vätern auch zusteht. Die KM willigt hierzu aber nicht ein. Sie findet das der Umgang 1 x die Woche reicht, früher hätte ich ja auch nichts dafür getan meine Tochter mal öfter zu besuchen.,,
Was kann ich jetzt tun? Soll ich mich zufrieden geben? Welche Schritte sollte ich einleiten?
Danke für Eure Antwort.
Bitte keine Realnamen. Forenregel Nr.2
Moin Herr Rossi,
nachdem Sie das ASR hat und du dich bisher nur dürftig gekümmert hast, will sie jetzt versuchen die Maßgaben festzulegen.
Mitunter wird sie ihre Einstellung von selbst diesbezüglich nicht ändern. Versuche vernünftig mit ihr zu reden. Zeige ihr, dass sie sich auf dich und auf Vereinbarungen verlassen kann.
Wenn dieser Gesprächsversuch scheitert, so rate ich Dir dich an das zuständige Jugendamt zu wenden und dein Problem zu schildern. Das Jugendamt wird dann versuchen zwischen euch beiden zu vermitteln.
Vielleicht wäre auch eine Mediation zwischen euch beiden erfolgreich.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Herr Rossi!
Umgangsrecht ist unabhängig von ASR oder GSR zu sehen. Es ist das Recht des KIndes (und des nicht betreuenden Elternteils) auf regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang (siehe auch BGB §§1684 ff). BEIDE Elternteile sind verpflichtet, dies zu fördern und zu ermöglichen.
Was sagt Töchting eigentlich? Will sie Dich öfters sehen, bei Dir übernachten, etc.?
Wenn Gespräche mit KM und Vermittlungsversuche durch JA (oder gleichwertge Stelle) wird Dir nichts anders übrig bleiben, als Euer Recht einzuklagen.
Ob es dann zu dem Standardurteil (jedes 2. Wochenende FR-SO, Ferien hälftig) kommt, ist einen andere Geschichte.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten!
(wie funktioniert das eigentlich mit dem Zitat :question: ) "Es ist das Recht des KIndes (und des nicht betreuenden Elternteils) auf regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang (siehe auch BGB §§1684 ff)."
Das sagt mir die KM auch! Es wäre auch das Recht meiner Tochter gewesen, mich in den ersten 6 Jahren zu sehen meint sie. Für meine Lebensgefährtin hätte ich es doch auch geschafft, jedes WE die 500 km zu fahren und für unsere Tochter hätte ich das nie gemacht.
"BEIDE Elternteile sind verpflichtet, dies zu fördern und zu ermöglichen."
Hierzu ist zu sagen, daß die KM mir nie den Umgang verweigert hat oder erschwert hat oder ähnliches. Sie hat sogar sowohl in 2005 und 2006 jeweils den Urlaub mit meiner Tochter in meiner damaligen Heimatstadt verbracht. (Ich hatte die beiden bei einem Kumpel untergebracht).
"Was sagt Töchting eigentlich? Will sie Dich öfters sehen, bei Dir übernachten, etc.?"
Sie sagt zu mir und meiner LG dass sie gerne da ist, wenn wir sie direkt fragen, wirkt aber irgendwie eingeschüchtert. Jetzt weiss ich nicht, ob sie sich nicht traut mir ehrlich zu antworten aus Angst mich zu enttäuschen oder ob es wirklich so ist. Die KM sagt, meine Tochter würde wenn sie bei ihr ist manchmal auch sagen dass es ihr nicht so gut gefällt bei mir... vielleicht ist die Kleine in einem Konflikt, oder die Mutter sagt nicht die Wahrheit.
"Wenn Gespräche mit KM und Vermittlungsversuche durch JA (oder gleichwertge Stelle) wird Dir nichts anders übrig bleiben, als Euer Recht einzuklagen."
Eben das meine ich ja: ist es wirklich mein Recht? Kann ich mich da soweit aus dem Fenster lehnen und mit Familiengericht "drohen"? Würden die dann auch meine Tochter anhören?
"Ob es dann zu dem Standardurteil (jedes 2. Wochenende FR-SO, Ferien hälftig) kommt, ist einen andere Geschichte."
Aber was habt ihr für Erfahrungen bei ähnlichen Fällen? Wenn die KM von den ersten 6 Jahren erzählt macht das sicher schon keinen guten Eindruck.
Die KM hat mir auch schon angedeutet, dass sie Angst hat ich würde das Kind enttäuschen und irgendwann den Umgang wieder einschlafen lassen, wenn ich z.b. mit meiner jetzigen LG nicht mehr zusammen wäre. Dazu muß ich sagen, daß ich (nach der Trennung von der KM) mehrere Beziehungen hatte. Die (für die Frauen) seltsam und abrupt geendet sind. Ich trenne mich wirklich von heute auf morgen ohne Vorwarnung, oft obwohl wir gerade Urlaub geplant haben oder Möbel gekauft oder sowas... Meistens hab ich den EX auch keine Erklärung gegeben, warum und weshalb. Für mich ist die Sache dann einfach aus und meist hab ich dann auch schon die Nächste...
Die KM kennt einige dieser Frauen, war mit einer auch recht gut befreundet. Weiß nicht, ob sie noch Kontakt haben.
Wäre das auch etwas, was KM vorbringen könnte und für mich negativ bewertet werden würde?
Ich weiss nicht worauf ich mich da einlasse. Die einen sagen, die Rechtsprechung ist eher auf der Seite der Mutter, die anderen sind der Meinung Gerichte wären mittlerweile Väterfreundlich....
Gruss
Hallo Herr Rossi!
Von heute auf morgen den Umgang so aufzustocken halte ich, bei der Vorgeschichte, für schwierig.
Ein Stufenplan (Stück für Stück), so daß sich auch KM und vorallem deine Tochter, daran gewöhnen kann halte ich für besser!
1 x die Woche, manchmal schläft *** auch bei mir...
Du bist schon sehr weit! Würde hier jetzt nix vom Zaun brechen.
Mal mit KM reden, daß du eine feste Regelung möchtest, die auf jedes zweite Wochenende bei dir raus läuft! Das Ergebnis kannst du ja auch noch mal für dich behalten!
Gruß
Zauberlehrling
Hallo nochmal!
Ich werd versuchen vernünftig mit KM zu reden, ich erwarte allerdings nicht zuviel. Denke sie will auf jedenafall bei der fallweisen Regelung bleiben... gegen mehr sträubt sie sich einfach. Jugendamt würde dann ggf versuchen erstmal zwischen uns zu vermitteln, oder? Wenn das nicht klappt lass ich es auf sich beruhen.. hab kein Bock auf den Familiengerichts-Hickhack, zumal ich mir eh keine grossen Chancen ausrechne.
Gruss
Herr Rossi
