Wer hat Erfahrung damit und welche?
Wie wir alle wissen, gibt es Fälle, in denen der ständig Betreuende den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind behindert, verhindert oder torpediert - wie auch immer das im einzelnen das passiert bzw. wie auch immer man das nennen möchte.
Für den Fall, dass Eltern keine Umgangsvereinbarung treffen können/ wollen wird auf Antrag eine gerichtliche Vereinbarung getroffen und damit ein vollstreckbarer Beschluss geschaffen.
Wenn das dann nicht funktioniert, wird ein Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes beim Gericht gestellt, wenn das nicht schon bei der Umgangsregelung passiert ist und schließlich wird das Gericht das Zwangsgeld festsetzen, wenn eine schuldhafte Verletzung des Umgangsrechts nachgewiesen werden kann.
Ist das so richtig?
Die Fragen:
Was ist eine schuldhafte Verletzung (Beispiele müsste es doch haufenweise geben...)?
Wie ist so etwas nachweisbar?
Was passiert, wenn der Umgang trotz Festsetzung (also nicht mehr nur Androhung) des Zwangsgeldes immer noch nicht funktioniert?
Ich lese immer wieder, dass es darum geht, dass beide Eltern den Umgang der Kinder zum jeweils anderen Elternteil fördern sollen. Ich kann nirgends etwas finden, welche Anstrengungen zumutbar sind, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen. (Ich spreche hier nur von den Fällen, in welchen es keinen schwerwiegenden Grund gibt, ein Kind von einem Elternteil fernzuhalten).
Außerdem: ich höre und lese immer wieder, dass am Ende nichts zu machen sei, wenn der betreuende Elternteil sich quer stelle und sich niemand der Hoffnung hingeben soll, dass durch die Einschaltung von Polizei die Umgangsvereinbarung durchgesetzt würde.
Ist das so? Hat jemand andere Erfahrungen gemacht? Welche?
Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass von "sollte" und "müsste" und "besser einvernehmlich" gesprochen wird. "Jajaja" sage ich da immer, "aber was ist, wenn es eben nicht einvernehmlich geht, weil ein Elternteil mauert?" Mich interessiert, was passiert, wenn ein Elternteil der Meinung ist, dass es besser sei, keinen Kontakt zu haben, der andere meint, dem wäre nicht so.
Und wie kriege ich es am besten hin, diese "schleichende Verdrängung aus der Elternschaft" deutlich zu machen, wenn an offizieller Stelle (Jugendamt) behauptet wird, Umgang für die Kinder sei von Interesse, tatsächlich aber mit sehr feiner Klinge daran gearbeitet wird, dies nicht umsetzen zu müssen? Reicht es z.B. zu belegen, dass ich trotz gemeinsamen Sorgerechts keinen Einfluss hatte auf die Entscheidung, in welchen Kindergarten meine Tochter nun geht?
Wer hat Erfahrung mit einer einstweiligen Anordnung? Funktioniert das? Gut? Wie schnell wird so eine Verfügung erteilt, wirksam etc.?
Wer kann dazu etwas schreiben?
Viele Grüsse und vielen Dank schon jetzt für die Kommentare!
Moin!
Was ist eine schuldhafte Verletzung (Beispiele müsste es doch haufenweise geben...)?
Umgangsboykott. Wenn der betreuende ET das Kind nicht heraus gibt zum Umgang unter fadenscheinigen Begründungen.
Wie ist so etwas nachweisbar?
Schwierig. Durch ein Umgangstagebuch. Oft kündigen Boykotteusen ihren Boykott an bzw begründen ihn (s.o.). Ansonsten mal nen Zeugen zur (nicht statt findenden) Übergabe mitnehmen.
Was passiert, wenn der Umgang trotz Festsetzung (also nicht mehr nur Androhung) des Zwangsgeldes immer noch nicht funktioniert?
Dann kannste mit dem Zwangsgeldtitel den Gerichtsvollzieher losjagen und das Geld bei KM eintreiben. Irgendwann, nach einigen Zwangsgeldfestsetzungen, kannst Du dann Zwangshaft beantragen.
Außerdem: ich höre und lese immer wieder, dass am Ende nichts zu machen sei, wenn der betreuende Elternteil sich quer stelle und sich niemand der Hoffnung hingeben soll, dass durch die Einschaltung von Polizei die Umgangsvereinbarung durchgesetzt würde.
Nicht ganz. Wenn die Boykotteuse dauerhaft verweigert inkl diverser Zwangsanordnungen, dann sieht es vor Gericht nicht mehr ganz so toll aus für sie. Läuft z.B. ein Antrag auf Übertragung des SR, so wirkt sich der Umgangsboykott sehr negativ aus. Verweigert die Boykotteuse dabei noch die Kommunikation dauerhaft, kann unter gewissen Umständen ein Entzug des SR folgen (so denn vom KV beantragt).
Und wie kriege ich es am besten hin, diese "schleichende Verdrängung aus der Elternschaft" deutlich zu machen, wenn an offizieller Stelle (Jugendamt) behauptet wird, Umgang für die Kinder sei von Interesse, tatsächlich aber mit sehr feiner Klinge daran gearbeitet wird, dies nicht umsetzen zu müssen?
Wenn Du so ein lahmes JA hsast, dann würde ich das über einen Anwalt bei Gericht klären lassen.
Reicht es z.B. zu belegen, dass ich trotz gemeinsamen Sorgerechts keinen Einfluss hatte auf die Entscheidung, in welchen Kindergarten meine Tochter nun geht?
Das wäre ein Argument für ein SR-Verfahren. Mit Umgang hat das ja nichts zu tun.
Greetz,
Milan
Moin,
danke für die schnelle Antwort und die nützlichen - weil beruhigenden - Hinweise!
Das Problem ist, dass ich einen Boykott nicht nachweisen kann. Wenn ich 600 Kilometer (einfache Fahrt) fahre, die KM sagt, ja Du kannst einen Ausflug machen von 10 - 17 Uhr, die Tür geht auf und sie sagt: "...sie will nicht mitgehen..." (Ja, wenn ich es nochmal lese, ist es genau das: fadenscheinige Begründung.) Was soll ich da tun? Ja ok, ich bin ein Waschlappen, aber einer mit Herz und deshalb werft mit faulen Eiern nach mir, ich will meiner Tochter das aber nicht antun sie einfach ins Auto packen und sagen, dass ist jetzt so.
Es ist ein Boykott, für mich keine Frage, ich hatte ein sehr gutes Verhältnis mit meiner Tochter (inzwischen fast 4) und jetzt will sie einfach nicht mehr? Früher hat sie sich immer unendlich gefreut, wenn ich gekommen bin...
Außerdem habe ich mir offenbar selbst ein Bein gestellt: es gab einen Termin beim Jugendamt, es wurde vereinbart, dass ich die Kinder vorläufig alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen dürfe - im Haus, in welchem die KM nun wohnt. ich habe am nächsten Tag angerufen und gesagt, dass ich nach einigem Nachdenken unter diesen Umständen vorläufig nicht kommen kann.
Zweiter Versuch beim JA- einige Wochen später: ich habe gesagt, dass ich gerne noch einmal in ein Gespräch einsteigen würde, es aber einen zumutbaren Vorschlag/ Plan der KM geben müsse. Reaktion des JA: keine weitere Vermittlung, Verweis an andere Beratungsstellen.
Frage: Nach einem Versuch geben die auf? Ist das normal? Also ich meine nicht: verrückt, sondern die Regel?
Ich schreibe es nochmal, weil ich die Hoffnung habe, dass vielleicht jmd. damit Erfahungen gemacht hat:
Wer hat Erfahrung mit einer einstweiligen Anordnung? Funktioniert das? Gut? Wie schnell wird so eine Verfügung erteilt, wirksam etc.?
Wenn keiner antwortet bzw. dazu etwas weiß: am 1.Okt. habe ich einen Termin bei dem Anwalt, der sich um das Umgangsrecht "kümmern" soll. Ich kann dann in einer Woche immerhin darüber berichten, was der meint und verspreche, das auch zu tun.
Grüsse von Fritz
Hallo,
ich habe gerade nochmal gelesen, was ich geschrieben habe. Es entsteht vielleicht der Eindruck, dass ich meiner Tochter MICH nicht zumuten will, weil ich nicht einfach bestimmen will, dass sie mitkommen muss, wenn ich Umgang habe.
Um es zu korrigieren: ich möchte der KM druch einen Rechtsantrag klar machen, dass sie kooperien muss und nicht durch Psychodruck die Belastung für das Kind erhöhen darf. Wenn es dann nicht funktioniert, möchte ich die Palette der Möglichkeiten - wie weiter oben beschrieben - versuchen zu nutzen. Dämlich? Lieber Vollgas? Ist es besser hinzunehmen, dass die Belastung für die Tochter im Moment der Übergabe grösser wird, sie aber dafür ihren Vater wenigstens hin und wieder sehen kann?
Grüsse von Fritz
Moin Fritz!
Also um es einmal klar zu stellen - als leiblicher Vater hast Du in rechtlichen Umgangsstreitereien eindeutig die besseren Karten gegen eine Boykotteuse. Umgang ist ein Grundrecht des Kindes nach § 1684 BGB. Jeder Boykott ist somit (auch) ein Rechtsbruch seitens der KM. Heutzutage gibt es (fast) kein Gericht mehr, welches keine Umgangsregelung beschliesst. Also von daher kannste schon mal durchatmen.
Das Problem ist, dass ich einen Boykott nicht nachweisen kann.
Brauchste auch nicht. Gibs dem RA und der wird es dann entsprechend formulieren. Wie will man auch etwas nachweisen, was nicht stattgefunden hat. Alternativ könntest Du mal einen Kumpel zur Abholung als Zeugen mitnehmen. Wird aber auch nicht helfen, da im Fam-Recht ohehin keine Zeugen gehört werden.
Wenn ich 600 Kilometer (einfache Fahrt) fahre, die KM sagt, ja Du kannst einen Ausflug machen von 10 - 17 Uhr, die Tür geht auf und sie sagt: "...sie will nicht mitgehen..." (Ja, wenn ich es nochmal lese, ist es genau das: fadenscheinige Begründung.) Was soll ich da tun?
Was sollst Du da tun? Ohne Gerichtsbeschluss kanst Du nix tun und musst wieder von Dannen ziehen. Mit Umgangsbeschluss aber würdest Du zur Polizei gehen (alternativ zu einem Gerichtsvollzieher) und die würden Dir dann helfen (müssen?), dass der Beschluss umgesetzt wird. Sprich - Töchterchen dürfte endlich mal in einem Polizeiauto fahren. Finden die Kids immer und grundsätzlich total spannend...
Frage: Nach einem Versuch geben die auf? Ist das normal? Also ich meine nicht: verrückt, sondern die Regel?
Du musst das so sehen - das JA darf gar nix tun, außer Gespräche zu führen. Sie haben keinerlei weitergehende Kompetenzen. Wenn Mama mauert, so ist das JA vollkommen machtlos. Sie bekommen erst dann Macht, wenn sie durch das Gericht dazu einen konkreten Auftrag bekommen bzw wenn ein Umgangsbeschluss vorliegt. Dann siehts anders aus und dann kann auch ein JA ziemlich schmerzhaft beißen. Also musst Du jetzt dafür sorgen, dass die einen Auftrag bekommen. Sprich - Du musst zum Gericht.
Wer hat Erfahrung mit einer einstweiligen Anordnung? Funktioniert das? Gut? Wie schnell wird so eine Verfügung erteilt, wirksam etc.?
Natürlich funktioniert das! Ohne Anordnug (Beschluss) hast Du nix in der Hand und Mama kann tun, was sie will. Je nach Bundesland kann so etwas sehr schnell oder auch sehr langsam gehen. Der gesetzgeber hätte gerne, dass nach max. 3 Monaten die Verfahren beendet sind. Ist aber oft reines Wunschdenken.
Im Klartext: Ab zum Anwalt, Antrag auf Umgangsregelung zum Gericht. Sobald der Beschluss rechtskräftig ist auf Einhaltung bestehen. Zur Not mit Polizei, GV oder einem weiteren Verfahren. Nur nicht ins Boxhorn jagen lassen und den Drohungen der KM keinen Glauben schenken. Besonders im Umgang hast Du Recht, Gesetz, JA und Gerichte hinter Dir. Das wird was. Frage ist nur, wie lange es dauern wird.
Nachdem meine Exe die erste richterliche Androhung von Zwangsgeld in Höhe von 25.000€ in der Post hatte, hatte ich auch wieder Umgang und den ersten tollen Tag mit Sohni nach vielen Monaten Boykott. Liegt natürlich auch an Deinem Auftreten der Exe gegenüber. Nicht Kuschen, kein Weichei sein. Meine Exe wusste, dass ich bei weiterm Boykott die 25 Mille eingepfändet hätte und bei noch einem Boykott ein Zwangshaftverfahren angeleiert hätte. Ich hätte versucht sie in den Knast zu bringen dafür. Das konnte sie natürlich nicht wollen...
Milan
Sprich - Töchterchen dürfte endlich mal in einem Polizeiauto fahren. Finden die Kids immer und grundsätzlich total spannend...
Sorry, aber diese Aussage finde ich ein wenig zu kurz gegriffen....mit der Polizeit zum umgang abgeholt zu werden kann für ein Kind ein sehr einschneidendes erlebnis sein (im negativen Sinne) und - insbesondere wenn die KM noch entsprechend beeinflusst - die Vater-Kind-Beziehung ganz schön belasten.
Ich bin sehr dafür, dass man sich nichts gefallen lässt und das Kindesrecht auf Umgang durchsetzt - aber man muss die Mittel schon abwägen.
Im Übrigen kann ein Kind im Alter von 4 Jahren nicht entscheiden, ob und wann es zum Papa will - dafür ist es einfach zu klein. Eine Aussage wie "sie will heute nicht" heisst da gar nichts. Da müssen schon Regelungen und Entscheidungen von Erwachsenen her.
LG
dromeda
Mojn!
Ich bin sehr dafür, dass man sich nichts gefallen lässt und das Kindesrecht auf Umgang durchsetzt - aber man muss die Mittel schon abwägen.
Wenn dieses Mittel ein Mittel ist, was dem Vater zur Beendigung der Umgangsvereitelung zur Verfügung steht, sehe ich keinen Grund darauf zu verzichten. Außerdem ist es letztlich ja die boykottierende Mutter, die für einen solchen Schritt verantwortlich ist und nicht der Vater, der diesen Schritt geht. Eine das Recht des Kindes auf Umgang akzeptierende Mutter muss ja erst gar nicht mit der Polizei konfrontiert werden.
"Abholen mit der Polizei" ist bei VS öfter mal in der Diskussion. Viele Väter schrecken davor zurück, was wiederum die Mütter selbstverständlich wissen. Es ist sehr beruhigend und ermutigend, wenn man weiss, dass der "Gegner" sowieso nie mit der Polizei kommt.
Greetz,
Milan
Hi,
nur kurz zum thema polizei:
vor noch wenigen wochen habe ich auch gedacht: kind abholen mit der polizei? no! und never!!
nach dem ich nun letzten sonntag meine "premiere" in sachen umgangsboykott hatte, kann ich nur sagen:
ohne(!) mit der wimper zu zucken würde ich die polizei holen, damit mein kind sein recht(!!!) auf umgang mit seinem vater wahrnehmen kann.
die KM trägt dafür die volle verantwortung!! milan hat recht!
punkt!
Gruss
Ariba
