Umgangspflegschaft,...
 
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Umgangspflegschaft, wie läufts ab, eure Erfahrungen

 
(@nadda)
Registriert

Hi,

die letzten Tage habe ich mich mit Umgangspflegschaft auseinander gesetzt und bin jetzt neugierig darauf wie es in der Praxis denn so läuft.

Wenn ich den Gesetzestext richtig gelesen habe muss der Betreuungselternteil gegen einen Umgangsbeschluss verstoßen haben damit die Pflegschaft eingesetzt werden kann?

Wie lange wurde denn in euren Fällen Umgangspflegschaft angeordnet und wie wurde sie wieder aufgehoben?

Und dann haben wir noch was gelesen von einer Begleitung durch die Umgangspflegschaft oder einen Trägerverein die ambulant stattfindet. Von so etwas habe ich in der Realtität aber noch nie gehört.

LG
Nadda


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 10:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nadda

In meinem Fall wurde auch schon mal eine Umgangspflegschaft eingesetzt, weil mir KM den Umgang immer verweigerte.

Geregelt und nachzulesen im §1684 BGB, hier speziell abs.3.

Wie lange wurde denn in euren Fällen Umgangspflegschaft angeordnet und wie wurde sie wieder aufgehoben?

Bei mir solange wie der Umgang aus ''freien Stücken''wieder lief, soll heissen, bis KM vom Gericht ein Zwangsgeld angedroht wurde und sie letztlich Einsicht zeigte.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 12:12
(@nadda)
Registriert

Hallo Wedi,

das heißt aber auch, dass ihr nachdem die Umgangspflegschaft eingesetzt wurde noch einmal einen Gerichtstermin hattet? Sonst würde die aber normalerweise doch auslaufen und danach der Umgang einfach ohne UP laufen?

Bei dir wurde die UP dann also eingesetzt nachdem die KM wiederholt boykottiert hatte? Wie schnell ging das?

LG
Nadda


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 18:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nadda

das heißt aber auch, dass ihr nachdem die Umgangspflegschaft eingesetzt wurde noch einmal einen Gerichtstermin hattet? Sonst würde die aber normalerweise doch auslaufen und danach der Umgang einfach ohne UP laufen?

Ja genau, die UP konnte in unserem Fall nichts ausrichten und somit ging das wieder übers Gericht.
Normalerweise läuft die UP aus, wenn alles in geordnete Bahnen läuft.

Bei dir wurde die UP dann also eingesetzt nachdem die KM wiederholt boykottiert hatte? Wie schnell ging das?

Ja, nach X Verfahren(ich weiss nicht mehr wie viele).Insgesamt zog sich das in etwa über 2 Jahre hin bis die UP zum Einsatz kam.Die war aber auch nicht lange im Amt.

Vorbei war es damit aber noch lange nicht, EX ist nach Androhung von Zwangsgeld einfach schön weit weggezogen. und ihr Spielchen konnte von vorne beginnen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 18:50
(@nadda)
Registriert

Hi Wedi,

tja, wie man sich so nen Stress machen kann nur um den Umgang zu erschweren erschließt sich mir immer nicht so ganz.

Bin  mal gespannt ob noch jemand was zum Thema sagen kann.

LG
Nadda


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 20:31
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo Nadda.

Ich habe eine Umgangspflegschaft jetzt auch in das Auge gefasst und durch meine Anwältin an das Gericht mitteilen lassen, da bei mir Termine  durch Seiten der Mutter abgesagt werden wegen Erkrankung und das Kind eingeschüchtert wirkt bei den Umgängen.
Es gibt leider wenig Literatur und noch weniger Urteile und vorgehensweisen in solchen Fällen was sehr gut beschrieben ist  betreffend Umgangspflegschaft findest hier Auch geeignet für Anwälte für die Begründung

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/familiengerichte/beschleunigtesfamilienverfahren/die_umgangspflegschaft_im_familienverfahren.pdf?start&ts=1288527608&file=die_umgangspflegschaft_im_familienverfahren.pdf

Alternativ googgeln nach :
Die Umgangspflegschaft im Familienverfahren
von Gise Wolfrum, Dipl.Soz.Pädagogin, Mediatorin, Anwältin des Kindes
und Birgit Kleinspehn, Rechtsanwältin


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 00:00