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 Iris
(@iris)
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Hallo, ich bin neu hier und habe seit gestern ein rießen Problem, wo ich mich gerne hier austauschen möchte, vielleicht hat ja jemand was ähnliches erlebt und kann mir Tipp für den weiteren Vorgang geben.....

Ich habe 2 Kinder im Alter von 11 und 7 Jahren. Vor 5 Jahren habe ich mich von meinem Mann getrennt und lebte mit den beiden Kindern alleine. Sie hatte regelmäßigen Kontakt zum Vater. Anfang 2003 traten die Kinder an mich heran, sie möchten lieber mit dem Vater zusammenleben. Das traf mich wie ein Schlag und nach langen Gesprächen mit den Kindern und den Vater vereinbarten wir einen vorübergehenden Wohnungswechsel ( zum Haushalt des Vaters). Wir als Eltern kamen den Wunsch der Kinder nach( was ich heute als Fehler sehe!!).

Nach dem Umzug im Mai 2003 hörte und sah ich von meinen beiden Kindern nix mehr. Auf Nachfragen beim Vater bekam ich immer zur Antwort "Sie wollen dich nicht sehen" "Nicht telefonieren". Damit gab ich mich als Mutter natürlich nicht zufrieden. Ich wollte den Kontakt zu den Kinder aufrecht erhalten und auch das sie mich regelmäßig besuchen können. Das Verhältnis zu meinem Exmann verschlechterte sich rasend schnell, es war kein normales Gespräch mehr möglich. Ich habe dann einen RA aufgesucht und Klage bei _Gericht eingereicht auf Umgang. Dieser Termin war im Febr. 2004, wo ein Vergleich geschlossen wurde auf geregeltes Umgangsrecht alle 2 Wochen und einen Tag in der Woche. Das lief dann auch ganz plötzlich super gut und alle waren zufrieden. Leider hielt das nur ne kurze Zeit an.
Die Kinder riefen immer wieder an und sagte Besuchstermine ab, mit der Begründung keine lust usw. bis es ganz "einschlief". Der letzte Besuch von den Kindern war Anfang Sep., wo beide das We mit mir verbrachten und auch ganz glücklich schienen.
Dann kam die Vorladung zum 2. Termin zwecks Umgangsrecht. Mit diesem Tag wollten die Kinder erstmal wieder nicht auf Besuch kommen. Aussagen von den beiden waren " Bis zum Termin kommen wir nicht zu dir".
Ich habe mich sofort ans Jugendamt gewandt, diese konnten/wollten mir aber nicht weiter helfen. Das JA meinte, ihnen wären die Hände gebunden und ich müßte mich bis zum Termin an den Vater wenden mit ihm Vereinbarungen treffen , und wenn die Kinder nicht wollten (ohne Angabe von Gründen) kann man nix machen.

Gestern 18.10.2004 war dieser 2. Gerichtstermin, wo auch zum ersten mal die kinder geladen waren. Die wurden von der Richterin angehört und sagten das sie keinen kontakt zum mir haben möchte, jedoch wieder ohne Gründe. Nach 2-stündiger Verhandlung kam die Richterin zum Entschluß, mir das Umgangsrecht auf 1 Jahr auszusetzen. Das war der Hammer für mich.
Einen Vergleich habe ich abgelehnt, so das da jetzt ein Urteil ergeht.

Meine Frage ist jetzt: - wer hat sowas auch erlebt?
- welche Möglichkeiten gibt es noch mich dagegen zu wehren?
oder muß ich jetzt damit leben?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2004 14:22
(@Onsager)

@Iris

sieht m.E. nach Manipulation aus. Nein, du musst das nicht hinnehmen, aber du darfst dann jetzt keine Zeit verstreichen lassen. Fordere Gutachten durch Gutachter oder Verfahrenspfleger an. Dazu müssen die Kinder befragt werden - ja, will man nicht. Ich habe mich darüber hinweggesetzt, weil es die Sache wert schien. Je älter die Kinder werden, desto eher wird die geäusserte Meinung als die gegebene angenommen (auch wenn sie keine Begründung geben wollen). Sollte alles zu lange dauern, Beschwerde. Einen link dazu habe ich in den letzten Tagen hier auf eine andere Frage eingestellt.

Onsager


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 19:04
 mel
(@mel)

hi Iris,

ein leidensgenosse

ich rate dir bei diesem verfahren allerdings dringend von einem gutachter und einem verfahrenpfleger ab. stimme also dem vorschlag von meinem vorschreiben nicht zu.
ein gutachter kann in solch einem verfahren wie bei dir viel mehr schaden anrichten als nutzen.


speziell die vom AG bestellten gutachter nach meiner erfahrung eher ungeeignet.
desweiteren rät jeder der führenden psychologen, unis, therapeuten von einem gutachten ab.
die kinder sind in deinem fall vom KV so stark instrumentalisiert worden dies wird ein gutachter nach meiner einschätzung nicht geknackt bekommen.

du solltest zum zuständigen OLG gehen und dort eine kindesanhörung beantragen.

desweiteren siehe PN

mel

[Editiert am 19/10/2004 von mel]


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 20:12
(@Onsager)

ein gutachter kann in solch einem verfahren wie bei dir viel mehr schaden anrichten als nutzen

Das kann passieren.

du solltest zum zuständigen OLG gehen und dort eine kindesanhörung beantragen.

Die Leute sind nicht fähiger oder die Gefahr geringer, auch die können seltsame Dinge bewirken. Ich hatte zuerst die Kindesanhörung durch eine Richterin, die den gesunden Menschenverstand gepachtet haben wollte, sich aber mit 'verrückter' Psychologie nicht herumschlagen wollte..., man steht da wie bl...
Aber ok, mein Kernpunkt war der Zeitfaktor. Bei dem gibt es aber eine Grenze, an der _musst_ du dich dann evtl. zurückziehen. Da bin ich jetzt. Aber bis dahin. 11 Jahre gibt _vielleicht_ noch eine Chance ab.

Onsager


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 21:22
(@hiob73)
Schon was gesagt Registriert

Hy!
Mensch die Geschichte ist ja voll krass.
Eh das is schon schlimm was auch KVs so anstellen können. Das Problem ist hier wohl nicht geschlechtsspezifisch.
Iris, mich würde echt interessieren was heute Stand der Dinge ist.
Es währe echt lieb was von Dir zu lesen. Ich hab ne ähnliche Geschichte nur wollen die Kinder den Kontakt und die EXE verbietet es.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 00:08