N`abend.....
hab da ein kleines Problem....
kann meine Ex durch ihr alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht mir sagen was ich an meinen Besuchswochenenden mit den Kindern machen darf und was nicht bzw wo ich mit ihnen hin fahren darf ????
Kann ich mir nicht vorstellen aber eure Meinung würde mich interessieren....
hallo hotte ,
meine ex hat auch das ABR trotzdem kann ich mit unseren kindern an meinen WE machen was ich möchte. und ich kann auch hin mit ihnen wo ich will.
gruß delfin
Nein, kann sie nicht. Sicher meckert sie vielleicht rum, aber das hat mit dem ABR nichts zu tun. Die Zeit mit deinen Kindern gehört Euch, und da macht ihr, was Euch gut tut (klar, ein gewisser Rahmen ist natürlich schon durch die begrenzte Zeit gegeben).
Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hallo hotte,
der Inhaber des ABR bestimmt den Lebensmittelpunkt der Kinder - that's it.
Die Gestaltung des Umgangs (inhaltlich/örtlich) obliegt alleinig dem Umgangselternteil.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke ihr 3....
dachte mir das zwar schon aber es ist ja doch immer ein komisches Gefühl dabei....
Und dann immer vor den Kindern 😡
Na ja nicht zu ändern.... kommen ja wohl auch andere, vielleicht noch bessere Zeiten....
🙂
