Umgang verweigert
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang verweigert

 
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ich wünsche euch noch allen ein Gutes Neues Jahr, hoffe euer Jahresstart war besser als mein Start ins Jahr 2017

Kurz zum Thema, um das ich euern Rat brauche.

Ich habe nach der Scheidung eine Terminsetzung bekommen, wann der Unterhalt auf dem Konto meiner Ex-Frau da zu sein hat ! ( jeweis Spätestens zum 1. eines Monats )

Nun ich habe mir einen Dauerauftrag eingerichtet, jeweils zum Monatsende ( bei Feiertagen davor ) so das auch ja bis spätestens 1. das Geld da ist.

Am 30.12.16 hab ich wiedermal eine Tolle WhatsApp von meiner Ex bekommen.
Was ich denn für ein Toller Vater sei usw. usw. das übliche halt.
Der Unterhalt wäre am 28.12. auf ihrem Konto gewesen, Sie hat ein P-Konto, könne jetzt nur noch 20 € von dem Unterhalt nehmen, alles andere sei weg.
Meine Tochter wird am 04.01. 7 Jahre alt, jetzt könne sie Keinen Geburtstag feiern, da ja der Unterhalt weg ist.
Sie wird es meiner Tochter / Kinder sagen was ich denn für ein Toller Vater sei, hauptsache ich hab was zu Fressen zu hause und würde mir keine gedanken um die Kinder machen.

Sie verweigert mir bis auf weiteres den Umgang mit den Kindern, Sie gehe zum Anwalt und will klären was Sie gegen mich machen kann ?!?

So nun frag ich mich
Was hab Ich falsch gemacht ??

Werde meine Tochter an ihrem Geburtstag nicht sehen können, da meine Ex mir den Umgang verweigert !

Wie soll ich eurer Meinung nach Reagieren ?

Der Unterhalt darf nicht gepfändet werden von ihrem P-Konto, das kann Sie doch Theoretisch wieder zurück holen ?
Kenn mich da nicht aus mit einem P-Konto

Danke für euer offenes Ohr und eure Ratschläge


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2017 11:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dave!
Ich denke, hier muss sich die KM kümmern, die geleistete KU-Zahlung von wem auch immer zurück zu holen: die "Verwaltung" ihres P-Kontos kann einfach nicht Deine Baustelle sein.
Wenn Dir diese BV zur KU-Zahlung angegeben wurde ist´s erst Recht nicht Dein Problem... :knockout:
Wichtig für Dich ist erst mal nur, dass Du nachweislich pünktlich den vereinbarten KU-Betrag geleistet hast.

Grüßung
Marco

P.S.
Mit obiger Begründung solltest Du auch eine klare Ansage Richtung KM machen:
1. Sie soll Ihren Verhau selbst in Ordnung  bringen und die Kids damit nicht behelligen (geht sie eh´nix an).
2. Sie soll nicht das Umgangsrecht des Kindes mit anderen Dingen vermengen und
3. Du wirst den Umgang wie ursprünglich vereinbart wahrnehmen.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 11:12
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

ja ich kann es nachweisen das der Unterhalt immer pünktlich kommt.
Nur die KM macht mir halt ein schlechtes gewissen, deine Kinder haben nix zu essen aber du bist ja der Super Vater usw.
Das sind Themen die lassen einen nicht einfach so locker wegstecken, ich mache mir schon sorgen und würde es sehr Traurig finden wenn meine Tochter ihren GB nicht feiern kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2017 11:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Nur die KM macht mir halt ein schlechtes gewissen, deine Kinder haben nix zu essen aber du bist ja der Super Vater usw.

DAS ist Deine Baustelle...aus bisheriger Schilderung kann ich kein Fehlverhalten von Dir erkennen, insofern brauchst Du Dir den Schuh nicht mal anzuschauen geschweige denn anzuziehen.

Vielleicht gibt es Alternativen (Barzahlung gegen Quittung)? KM sollte auf jeden Fall auch bei der Bank vorstellig werden und den Sachverhalt hinsichtlich KU und dessen NICHTpfändung klären...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 11:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

KU wird nicht gepfändet. Allerdings muss die KM dazu einen Nachweis bringen:

"...Somit steht Ihnen für die erste Person (z.B. Ehepartner, Kind), der Sie Unterhalt gewähren, ein weiterer Freibetrag von 387,22 Euro zu.  ...  Das gilt auch, wenn Sie für andere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel Lebensgefährtin, Stiefkind) Leistungen entgegennehmen. ...

Achtung: Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Kontoinhaber Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass es sich um solche geschützten Freibeträge oder Geldeingänge handelt. Eine solche Bescheinigung können ausstellen: Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder Rechtsanwälte."

(siehe <a href="https://www.p-konto-info.de/mehr-schutz-auf-dem-p-konto-mit-bescheinigung.html>hier</a>)."

Entweder will die KM Dich einfach erpressen oder sie hat den Unterhalt nicht schützen lassen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 11:34
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hi,

die Freibeträge gelten immer je Kalendermonat, von daher greift der geschützte Freibetrag an der Stelle nach meiner Kenntnis nicht.

Viele Grüße
urmel63


Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 11:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich meine auch weniger den Freibetrag, als geschützte Geldeingänge. Unterhalt steht dem Kind zu und ist sein Einkommen, der Unterhalt geht aber auf das Konto der Mutter ein.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 11:55
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Immer wieder interessant, was die KM den bösen bösen KVs unterstellen... absichtlich zu zeitig zu bezahlen, damit KM nichts davon hat  :knockout:

Mal im Ernst: Ich denke, diese KM schnallt es einfach nicht oder will es nicht kapieren was hier falsch gelaufen ist oder will nur den KV ärgern. In all diesen Fällen wird der KV allerdings nicht mit seinen (richtigen) Argumenten durchdringen - diese Belehrung müssen andere machen!

Deshalb:

Du hast nichts falsch gemacht! Brauchst Dir also auch kein schlechtes Gewissen machen zu lassen!

An Deiner Stelle würde ich auf diesen Sachverhalt überhaupt nicht eingehen. Das sollen andere der KM erklären. Dazu zählt auch, nicht über andere Zahlarten und -daten nachzudenken oder diese gar anzubieten. Wenn KM hier was ändern will, soll sie sich in vernünftiger Form an Dich wenden! Alles was von Dir kommt ist doch eh hinterlistig...  :knockout:

Was die KM dem Kind erzählt, wirst Du eh nicht beeinflussen können. Insofern lohnt es sich auch nicht, sich darüber Gedanken zu machen. Sollte das Kind Dich dazu mal direkt ansprechen, dann kannst Du es ja kindgerecht versuchen richtig zu stellen. Aber ich würde auch nur dann darauf eingehen, wenn das Kind es anspricht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das gar kein Thema für das Kind ist, wenn es Dich denn mal wieder sieht.

Was uns zu der eigentlichen Baustelle führt: Sicherstellung des Umgangs! Hier solltest Du auf Einhaltung der bestehenden Umgangsregelung pochen. Das heisst zum Einen ggü. KM klarstellen, dass Umgang ein Recht des Kindes ist und deshalb wie vereinbart stattzufinden hat. Und je nach Eurer Umgangsvereinbarung bzw. Vorfällen in der Vergangenheit den (vereinbarten?) Eskalationsmechanismus in Gang setzen.

Gruß. toto


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2017 12:18