KM und ich versuchen seit Monaten eine Einigung bezüglich des Umgangs zu finden. Ich werde mit Umgangsvereitelung erpresst, wenn ich die Umgangsvereinbarung nicht so unterzeichne, wie sie es wünscht.( Sie hat sich bereits einen Anwalt genommen). Letztendlich kann dieser Antrag soweiso nicht vollstreckt werden und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Nun würde ich gern einen Antrag bei Gericht stellen und wollte wissen, ob die KM noch die Möglichkeit bekommt einzulenken oder ob es direkt vor Gericht geht? Sie würde keine PKH in Form von vollständiger Übernahme bekommen und ich auch nicht. Mir ist es mittlerweile egal, weil ich gern was handfestes möchte.
Hallo,
ich halte es für unrealistisch, dass die KM einlenkt nur weil es jetzt Geld kostet.
Ein Antrag bei Gericht zieht immer ein Verfahren nach sich, wobei die Kosten sich natürlich auch nach dem Aufwand richten.
Aus meiner Sicht ist eher zu erwarten, dass auch ein Beschluss Dir nicht den gewünschten Umgang bringt und Du Dich weiter mit der KM streiten wirst.
Allerdings kann die "kostenpflichtige Beratung" beim Gericht auch dazu führen, dass der Umgang penibel eingehalten wird und eingehalten werden muss. Inwieweit der Beschluss Deinen oder ihren Vorstellungen entspricht ist schwer vorauszusagen.
Prinzipiell wäre eine Vermittlung beim JA möglich. Die Sache damit ist, dass das JA hier nur beraten kann, die KM nicht einmal erscheinen muss, und es auch unklar ist inwieweit das JA Deine oder ihre Position vertritt.
VG Susi
Eine Vermittlung über das JA und über die Diakonie wünscht sie nicht.
Ich hatte ihr meinen Vorschlag über die Umgangserweiterung schriftlich zugesendet, u.a. Wochenendsregelung, Feiertage und Ferien. Sie stimmte in allen Punkten bis auf Ferien zu. Ich machte den Vorschlag statt einer Woche 4Übernachtungen. Mein Brief schickte ich los an dem Tag als ich Post von ihrem Anwalt bekam, wo sie dann doch einer Woche zustimmte und nun will sie mir wieder nur die 4Tage gewähren und hat mich erpresst.
Was den Umgang angeht ist sie sowieso total unflexibel und in keinster Weise bereit einzulenken, jedoch wäre ich mit einer vollstreckbaren Vereinbarung nicht mehr ihr Spielball.
Hallo
Eine Vermittlung über das JA und über die Diakonie wünscht sie nicht.
(...)
Der sogenannte Dreisprung ist das Zauberwort:
1. Umgang untereinander (KM/ KV) einvernehmlich "aushandeln" und praktizieren
2. wenn das nicht klappt: das Jugendamt (JA) einschalten und um Hilfe/ Vermittlung bitten.
3. wenn dass auch nicht funktioniert: bleibt wohl nur noch der Gang zum Gericht...
wichtig ist (nicht zuletzt auch bei/ vor Gericht) dass die einzelnen "Sprünge" von Dir aktiv und belegbar "abgearbeitet" wurden.
Also schriftlich - möglichst per Einschreiben - entsprechende Umgangsvorschläge ausarbeiten und entsprechend anbieten.
Versuch Dich mal hier in Sachen Umgangsdreisprung einzulesen, da wurde schon sehr viel darüber geschrieben...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin.
ich versteh Dein Anliegen nicht?! :puzz:
Letztendlich kann dieser Antrag soweiso nicht vollstreckt werden und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Nun würde ich gern einen Antrag bei Gericht stellen
Ich hatte ihr meinen Vorschlag über die Umgangserweiterung schriftlich zugesendet, u.a. Wochenendsregelung, Feiertage und Ferien. Sie stimmte in allen Punkten bis auf Ferien zu. Ich machte den Vorschlag statt einer Woche 4Übernachtungen.
Was willst Du nun?!
Hast Du einen Entwurf einer Vereinbarung der Dir passt?! Über den ihr evtl. auch schon ein wenig "verhandelt" habt?
Wenn KM sich nicht auf eine Einigung einlässt, dann lasse es Dir in irgendeiner Form schriftlich geben.
Und gehe anschl. zum JA zwecks Vermittlung.
Will KM da nicht mitmachen, ist das ihr Pech. Und in diesem Fall sowie wenn ihr Euch dort auch nicht einigt (JA berät nur), dann geht es eben vor Gericht...
Was den Umgang angeht ist sie sowieso total unflexibel
Sei Dir aber auch bewusst, dass gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen meist wenig flexibel sind und auch nicht (Deine) individuellen Bedürfnisse berücksichtigen...
jedoch wäre ich mit einer vollstreckbaren Vereinbarung nicht mehr ihr Spielball.
naja, "vollstreckbar" ist ein großes Wort!
Zunächst wirst Du auch bei einer gerichtlichen Regelung eine Ordnungsgeldandrohung aktiv fordern müssen - und zwar als Bestandteil der Regelung wie auch beim Eintreiben bei einem Verstoß. Ein Selbstläufer ist es auch dann nicht.
Ob die Möglichkeit eine Ordnungsgeld die KM diszipliniert od. evtl auch schon eine gemeinschaftlich erarbeiteet und gegenseitig unterzeichnete Regelung wirst Du am besten einschätzen können.
toto
Hallo,
also ich verstehe jetzt Dein Problem überhaupt nicht. Mal angenommen Du bekommst einen Beschluss zum Umgang vom Gericht, dann ist dieser in Stein gemeiselt, sprich Null Flexibilität. Wenn ihr euch auf fast alles habt einigen können, dann setzte ein Schreiben auf, wo Du Dir zu nächst alles Übereinstimmende bestätigen lässt, außerdem stellst Du fest, dass Du hinsichtlich der Ferien doch gern eine Woche haben möchtest und bittest um Klarstellung, was die KM denn eigentlich will.
Offensichtlich ist eure Kommunikation schlecht, das wird aber ein Gericht nicht ändern können. Hier kann man Dir nur raten sachlich bleiben, sinnvolle Forderungen stellen und sich so wenig wie möglich mit der KM abgeben. Halte die Vereinbarung penibel ein, alles andere macht die Sache nicht besser. Stecke weniger Zeit in den Kampf mit der KM sondern in Dein Kind.
VG Susi
