Umgang ständig ande...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang ständig anders, trotz Beschluss

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

wir haben folgenden Umgangs-Vereinbarung vom Gericht beschlossen:
eine Woche Donnerstag ganztags, nächste Woche von Freitag bis Sonntag. Ex muß halbe Wegstrecke fahren. Also Treffen auf halbem Wege, ersatzweise, wenn berufliche Verhinderung fährt einer die eine Strecke ganz und der andere dann aber Retour auch.

Nun schreibt mir Ex "ich kann nicht mehr fahren, Du musst .... holen und bringen". Ohne Begründung etc..
Das würde bedeuten ich fahre speziell am Umgangs-Donnerstag 320 km. Was soll ich tun?
Außerdem weiß ich, dass unser Kind fast nur noch von Großeltern betreut wird. Bis heute weigert sie sich jedoch schriftlich darüber Auskunft zu geben. Wir haben GSR. Wenn sie nicht kann/will sollte ich mich doch um unser Kind kümmern, oder?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 23:33
(@jetzt-erst-recht)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo entsetzt,

da ich aus Erfahrung hier eine etwas härtere Gangart vertrete als meine Mitstreiter, kann ich dir nur sagen Du bist zu optimistisch.
Warum denkst Du das Du dich um das Kind kümmern sollst, wenn die Mutter nicht kann? Die Großeltern sind viel stressfreier als ein Ex der gerade 80 km gefahren hat und noch 240km an dem Tag vor sich hat.
Es geht darum Dir den Kontakt abzuwürgen, warum hoffst du auf eine logische schriftliche Begründung?
Da Du auf Dauer die 320 km nicht stemmen kannst, must Du hier wohl Abstriche machen.

Somit ist schon mal ein Kontakt wieder weg.
Vielleicht weiß noch jemand welche rechtlichen Möglichkeiten Du auf Grund der Umgangs-Vereinbarung hast, aber mach dich frei von deinem logischen Denken, wenn die Mutter nicht kann, sollte der Vater sich kümmern.

Es geht darum Dich und deinen Kontakt zu entsorgen und nicht Dich zu integrieren.

Sorry,ist eine unbefriedigende Situation aber daran etwas zu ändern wird bestimmt nicht leicht.

Gruß
Dirk


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 01:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wo ist das Problem? Ihr habt eine Vereinbarung, in der es heisst:

wenn berufliche Verhinderung fährt einer die eine Strecke ganz und der andere dann aber Retour auch.

also holst Du das Kind eben zum nächsten Umgang ab - und wenn die Ex glaubt, sie müsse ihren Teil der Vereinbarung nicht einhalten, bleibt das Kind eben bei Dir, bis sie wieder Lust, Zeit oder sonstwas hat...

Eine Dressurnummer wird das nur, solange Du über ihre Stöckchen springst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 01:58
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Zweifelsfall gibt es auch die Möglichkeit, Zwangs- bzw. Ordnungsgeld zu beantragen.
Hinsichtlich der Auskunftsmöglichkeiten, könnte ein Antrag nach § 1686 BGB Wunder bewirken. Bitte aber vorher informieren.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 09:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus entsetzt,

Wenn sie nicht kann/will sollte ich mich doch um unser Kind kümmern, oder?

Richtig!

brille007 hat Dir ja schon den besten aller Vorschläge dazu gemacht. Hole euer Kind und lass es bei Dir bleiben.
Es sollte nicht Dein Problem sein, wenn sie ihren Teil der Vereinbarung nicht einhalten kann.

Wärst Du dafür vorbereitet?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 11:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich werfe jetzt einfach mal "Bindungstoleranz" und "Förderungsprinzip" noch dazu mit in den Raum.

Ich finde auch, wenn sie es nicht gebacken bekommt, dann muss man(n) eben etwas nachhelfen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 12:45
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Ich bin mittlerweile auch auf radikalem Kurs. Habe gestern über meinen Anwalt schreiben lassen, dass ich unseren Kleinen hole und erwarte, dass er abends geholt wird. Ansonsten bleibt er bei mir.
Und siehe da nach einigen Stunden kommt Antwort, dass es doch geht. Ob es wohl auch geholfen hat, dass das Jugendamt mich unterstützt hat dabei?
Diesen Kurs werde ich jetzt beibehalten. Mein Anwalt meint wir sollten ABR beantrage, da die KM sich nicht mehr in gebotenem Maße um das Kind kümmern kann (um 07 Uhr aus dem Haus und um 20 Uhr zurück). Seit nunmehr 4 Wochen verweigert man uns Auskunft wie er betreut wird. Ich habe ein äußerst stimmiges Betreuungskonzept. Mal sehen.
Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 13:42
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

beim ABR ist es wichtig, dass du für den Prozess gut vorbereitet bist. Wer betreut die Kinder, soziales Umfeld usw.

Du machst das genau richtig. Immer nach vorne schauen und nichts gefallen lassen. Wichtig ist Geduld und Klar-
sicht.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 13:54
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit nunmehr 4 Wochen verweigert man uns Auskunft wie er betreut wird.

Meines Erachtens besteht kein konkreter Auskunftsanspruch im Hinblick darauf, wie er betreut wird.

Allgemein besteht Auskunftsanspruch je nach Alter und was zutrifft über

- den gewöhnlichen Aufenthalt
- schulische Entwicklung
- berufliche und allgemeine Entwicklung
- Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung
- allgemeine Angaben über persönliche Interessen und Lebenssituation, Freizeit- und Feriengestaltung
- sportliche Aktivitäten
...


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 14:12