Definition Ferienum...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Definition Ferienumgang im Beschluss

 
(@twain)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ans Forum,

bräuchte mal wieder fachlichen Rat von euch.

ich habe ein Verständnisproblem mit meinem Beschluss und den jetzt anstehenden Ferienumgang.
Ich habe laut Beschluss das Recht zum Umgang während der zweiten Ferienhälfte für die Ostern und Pfingstferien.
Aber wo beginnt die zweite Ferienhälfte ??

Zitat Beschluss:
... die den Schulferien vorausgehenden oder sich hieran anschließenden Wochenenden werden wie Ferien
behandelt, in diesem Fall beginnnt der Ferienumgang freitags um 17.00 Uhr, bzw. endet sonntags um 18.0 Uhr.

Zitat Ende

Die Osterferien sind bekanntlich vom Dienstag, den 06. April bis zum Samstag, den 10. April
Muss ich jetzt dazu beide Wochenenden dazuzählen und dann halbieren oder nur das anschließende Wochenende und dann halbieren.

Variante a) - mit beiden Wochenenden vor und nach den Osterferien
Die Ferien währen demnach vom Freitag 02. April bis Sonntag 11. April, insgesamt 10 Tage, die hälfte 5 Tage,
mein Umgang = ab Dienstag Nachmittag 17.00 Uhr

Variante b) - nur mit dem Wochenende nach den Osterferien, da dies meine Hälfte betrifft
Die Ferien währen demnach vom Diensat 06. April bis Sonntag 11. April, insgesamt 6 Tage, die hälfte 3 Tage,
mein Umgang = ab Donnerstag / Freitag Nachmittag 17.00 Uhr
(je nach dem ob der Ostersonntag nun da wieder dazukommt oder nicht)

Sorry, aber ich komme hier nicht weiter, bzw. weiß nicht wie das Gericht dies meint im Beschluss.

bin um jeden Tip DANKBAR !!!

viele grüße an alle leidensgenossen
twain


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 18:17
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi twain,

steht in dem Beschluss separat noch etwas die üblichen "hohen Feiertage" wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten drin?

Grüße

Adelante


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 18:25
(@twain)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Adelante,

nein, davon steht im Beschluss nichts.
Weihnachten etc. machen wir im normalen Turnus durch.

grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 18:28
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi twain,

das ist knifflig. Da es sich hier ja um die "Oster"ferien handelt und Ostern direkt davor liegt, aber auch an einem Wochenende endet, würde ich in diesem Fall beide Wochenenden einbeziehen.

Andererseits beginnen die Ferien am Dienstag, so gesehen mitten in der Woche, so dass nur das zweite Wochenende hinzugerechnet werden müsste.

Falls Ihr miteinander reden könnt, macht das! Aber Du wirst hier sicher noch andere Interpretationen lesen; vielleicht ist eine dabei, die Dir bzw. mir im moment gar nicht in den Sinn kommt.

Viel Glück!!!

Adelante


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 18:44
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

viel Spaß mit so einem Beschluss!

Zunächst:

Die Osterferien sind bekanntlich vom Dienstag, den 06. April bis zum Samstag, den 10. April

Na ja: in Baden-Württemberg z.B. ist offizieller Beginn der Osterferien der 1.04.2010!  Wie ist es bei Dir?

Und nochmal zu den Feiertagen: Wie ist denn nun Eure Regelung bzgl. der Osterfeiertage? Also wer hat konkret
das Kind an Karfreitag, Ostermontag etc?

Vermutlich hat der Richter Variante B im Auge: Nehmen wir mal die Osterferien an von Di, 6.04.2010 - Fri, 09.04.2010,
dann hast Du an reinen Ferientagen Do und Fri + das sich anschließende Wochenende bis So, 18:00 Uhr.

Eigentlich impliziert der von Dir zitierte Satz noch eine weitere Regelung, nämlich für den Fall, dass dem ersten
Ferientag kein WE voraus geht. Dass der Umgang am ersten Ferientag um 17:00 Uhr "beginnt", habe ich noch nie gehört,
denn der Tag kann ja kaum als Umgangstag gelten.

Also, frischen Mutes Deiner Ex mitgeteilt, dass Du das Kind am Mi, 17:00 Uhr abholst und am Sonntag, 18:00 Uhr wieder bringst.

Hattest Du eigentlich keinen Anwalt?

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2010 18:52
(@twain)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux und Adelante,

danke für die Antworten - letztlich scheint das aber auch für euch unklar zu sein.

nochmal die Hinweise:
1.) wir haben keine Regelung für Feiertage, da ich ansonsten einen sehr umfangreichen Umgang habe
2.) ich dachte einfach hier gibt es ähnliche Fälle
3.) ist jetzt ab 01.04 Osterferien oder ab 06.04 Osterferien. Laut Tabelle Wikipedia ab 06.04
    siehe Ferien Baden-Württemberg http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Ferienkalender/Ferien09_10.pdf

Vielleicht hat der Richter die Wochenenden mit dazu genommen, weil der Beginn ja am ersten Ferientag, bzw. Umgangstag 17.00 Uhr sein soll, was wie schon Mux meint ja kaum als ganzer Tag gewertet werden könnte.

grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 19:54
(@twain)
Schon was gesagt Registriert

...  😉 hoch schups, noch jemand eine Idee oder Kommentar?

danke und grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2010 22:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus twain,

noch jemand eine Idee oder Kommentar?

Variante A!
auch wenn es Feiertage sind, bleibt Ostern eben auch ein Wochenende.

Ansonsten wäre ich einfach dafür, mal mit Kind oder der KM nach Möglichkeit vernünftig darüber zu reden und eine Lösung für die Zukunft zu finden.

Insgesamt mag ich diese Diskussion nicht so ganz verstehen:
Ist es SOOOOO wichtig, dass hier auf die Stunde genau alles eingehalten wird?
Hoffentlich kommt ihr bei dieser Rechnerei dann nicht irgendwann zum Ergebnis, dass Kind um 02.35 Uhr in der Nacht auf die Autobahn muss  :puzz:

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 09:56
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Variante A. Wenn die Ferien am 6.4. bei euch beginnen, dann ist laut Beschluss das Osterwochenende das den Ferien vorausgehende WE, wo der Ferienumgang Freitag 17 Uhr beginnt. Da der Beschluss keine Regelungen über Feiertage enthält, bzw wie gerechnet wird, falls vor oder nach den Ferien Feiertage liegen, wird m.E. eben jeder Feiertag ignoriert und genau so gerechnet, als wäre der Freitag ein normaler Schultag.

Was dann zu Variante A führt.

Kann man ja froh sein dass die Ferien bei euch nicht mitten in der Woche beginnen, wie hier in Berlin.

Hat die Km denn etwas gegen Dienstag 17 Uhr??

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 10:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ist es SOOOOO wichtig, dass hier auf die Stunde genau alles eingehalten wird?

Ja, anderenfalls wäre durch das Gericht nicht eine so ausführliche Regelung vorgenommen worden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 11:27




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi twain,

ich schrieb ja schon: "Viel Spaß mit so einem Beschluss!"

In die lustige Diskussion werfe ich jetzt noch den Gründonnerstag. Der ist nämlich schulfrei, aber wohl nicht offiziell zu den
Osterferien gehörend. Zumindest in Baden-Württemberg. By the way: Um welches Bundesland geht es denn hier?

Außerdem muss doch noch was anderes als dieser von Dir zitierte Halbsatz in dem Beschluss stehen. Gab es hierzu eigentlich
eine mündliche Verhandlung, warst Du anwaltlich vertreten?

Ansonsten schick doch Deiner Ex den Link zu Deinem Thread: Vielleicht hat sie ja Lust mitzudiskutieren  😉   

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 11:32
(@twain)
Schon was gesagt Registriert

ich dank euch mal allen für die Antworten.

Mit der Ex zu reden ist leider ein Wunschtraum, das wäre ja einfach.

grüße twain


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 12:10