Umgang mit 20 Monat...
 
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Umgang mit 20 Monate alter Tochter / Umgang NUR bei der Mutter ?????

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(@zauberlehrling)
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Hallo LH!

Moin,
Oh doch, das wirst du. Oder möchtest du dir Bockigkeit oder, schlimmer, Desinteresse vorwerfen lassen?

DeepThought

Es ist noch eine starke Woche und was glaubst Du wie die KM tobt wenn ich da in Ihrer Wohnung bin. Das bringt nix ich müsste dann den Umgang abbrechen

Deep hat Recht! bemühe dich um Umgang!
Ruf KM an und frag nach! Kein Umgang, ruf beim JA an!
Selbst wenn du ihn abbrechen mußt, hast du es versucht!

Jetzt eine Umganslücke selber zu bauen wäre tötlich!

wie ist es mit Postkarten an mein Kind.

Mach eine Kopie und hefte sie ab! Wenn sie mal alt genug dafür ist kram den Mist raus! Mache ich auch so!

Hast du schon einen Termin?

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 18:22
(@Loewenherz63)

Hallo Hamburg 2000,

klar wenn ich eine 30 Stundenwoche beantrage dann kriege ich aber au nur 30 Stunden bezahlt. Das kann ich mir nun doch nicht leisten wegen Immobilie usw.
Aber trotzdem Danke für den Vorschlag.

Gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 18:30
(@Loewenherz63)

Hallo ZL,

ich weiss nicht wie das geht mit dem Zitat einfügen hier. Deswegen antworte ich über neuen Ordner.
Letzte Woche war ich selber in Urlaub, konnte also keinen Umgang wahrnehmen. Diese Woche sind es nur 3 Tage und dann bin ich wieder das WE über weg und am Mittwoch ist der Termin beim FG.
Also kann ich gar keinen Umgang mehr wahrnehmen, weil wenn ich anfrage wegen einem Umgnag dann muß ich den Termin auch halten können.
Drückt mir jedenfalls bitte am Mittwoch die Daumen. Danke

Gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 18:34
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Nächste Woche Mittwoch?

Alles klar, ich denk an dich!

Kraft und Zuversicht

Zauberlehrling

PS: immer daran denken, daß schlimmst was passieren kann, ist, daß du Umgang mit deiner Tochter bekommst!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 18:36
(@hamburg2000)
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Hi,

klar wenn ich eine 30 Stundenwoche beantrage dann kriege ich aber au nur 30 Stunden bezahlt. Das kann ich mir nun doch nicht leisten wegen Immobilie usw.

Hast Du das mal konkret durch gerechnet ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 18:46
(@Loewenherz63)

Hi Hamburg 2000,

ja das habe ich definitiv. Das geht nicht. Leider.

Gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 19:11
(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

tja nächste Woche Mittwoch wäre ich vor dem FG gewesen wegen Umgangsregelung. Heute kam die Verschiebung um 4 Wochen !!! Die KM hatte wegen Zeitgründen den Termin verschieben lassen. Und nun ?
Wenn ich 4 Wochen warten muss sehe ich meine kleine erst womöglich Ende Juli. Was schlagt Ihr vor ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2009 20:46
(@zauberlehrling)
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Hallo LH!

Die KM hatte wegen Zeitgründen den Termin verschieben lassen

Weiter JA nerven. Du möchtest deine Tochter sehen!

KM zeigt hierdurch nur, daß sie am längern Hebel sitzt! Bei KM nicht darauf eingehen.

Vor Gericht kann man  darauf eingehen, Verzögerungen! Hast du einen Grund bekommen? Das Schrieben der Gegenseite wird dein RA auch bekommen.

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 10:51
(@Loewenherz63)

Hallo ZL,

ich habe keinen Kontakt mehr zum JA. Die Dame war gegen mich und hat sich auf die Seite der Mutter gestellt. Der Umgang so wie er läuft bei der KM sei in Ordnung hat Sie damals zu mir gesagt und mir sogar gedroht dass wenn ich vors FG gehe ich auch noch im nächsten Jahr keine Umgangsregelung haben werde. Sie wird mir eine negative Bewertung ausstellen hat Sie mir damals schon gesagt.
Grund für die Verschiebung ist : Verhinderung der Gegenseite. was auch immer das heisst. Es war nur ein telefonischer Anruf vom FG bei meiner RAin mit der Begründung.
Soll ich jetzt Kontakt zur KM aufnehmen ? Sollen wir mal phonen kurz heute ?

Bin dankbar um jeden Tip.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 13:38
(@sleepy)
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Hallo Löwenherz,

Dein RA soll dem Gericht mitteilen, dass weitere Verzögerungen nicht zumutbar sind. Immerhin geht es um Umgang! Jede Woche entfernt Dir Dein Kind weiter. Die Gerichte neigen dazu, Verlegungsanträgen stattzugeben, wenn man nichts dagegen sagt. Deshalb sollte Dein RA dem Gericht deutlich mitteilen, dass weiteren Verzögerungen nicht zugestimmt wird.

LG
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 13:49




(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Die Dame war gegen mich und hat sich auf die Seite der Mutter gestellt.

Schreibe doch bitte mal mehr hierzu.
Was genau wurde mit der Frau vom JA besprochen ?
War es ein persönliches Gespräch oder telefonisch ?
Wie war die Situation hierbei ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 14:37
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LH!

Soll ich jetzt Kontakt zur KM aufnehmen ? Sollen wir mal phonen kurz heute ?

Richtig! Immer ran an den Speck! Du hast trotz Gerichtermin immer noch das bedürfnis deine Tochter zu sehen!
Also würde ich hier mal schauen, was bei KM geht! Wenn KM sich quer stellt kann man das immer noch vor Gericht negativ auslegen!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 15:18
(@Loewenherz63)

Hallo Hamburg 2000,

es war ein gemeinsamer Termin bei JA mit der KM und mir. Davon gab es insgesamt 3 Termine. Die KM hat sich in keinem einzigen Punkt bewegt. Umgang nur so wie Sie es sich vorstellt, in Ihrer Wohnung und nur wenn Sie Zeit hat. Ebenfalls hat Sie die Termine seit den Gesprächen beim Amt zeitlich gestreckt, das heisst die Abstände wann ich mein Kind wiedersehe vergrössert. Die Dame vom Amt hat die KM voll unterstützt und mich ins leere laufen lassen. Ich hatte eine Umgangsregelung vorgelegt die die Wochentermine sowie Weihnachten, Pfingsten, Ostern usw beinhaltete. Da hat mich die Dame vom JA so rund gemacht dass man sowas bei einem 2 Jährigen Kind noch gar nicht macht. Sie hat mir angedroht dass wenn ich zum FG gehe Sie mir eine negative Beurteilung aussprechen wird und dass ich auch bis nächstes Jahr keinen geregelten Umgang haben werde. Es fielen Dinge sowie Verfahrenspfleger usw. Das war Anfang Mai  und seitdem gibt, gab es keine Gepräche mehr beim JA weil ich dort eh keine Chance habe. Hatte auch Umgang bei der Tagesmutter vorgeschlagen oder an einem anderen neutralen Ort, ebenfalls Elterngesprächstherapie. Die KM hat alles abgelehnt.

Gruß

Löwenherz 


AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 15:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LH,

dass Jugendämter oftmals "Pro-Mutter" eingestellt sind, ist keine seltenheit. Jedoch hast Du auch Rechte (wenn es Dir im moment auch nicht so vorkommt).

es war ein gemeinsamer Termin bei JA mit der KM und mir. Davon gab es insgesamt 3 Termine. Die KM hat sich in keinem einzigen Punkt bewegt.

Genau das gleiche hatte ich auch. Seit ca. 6 Wochen meldet sich die KM gar nicht mehr. Geht beim JA nicht mehr ans Telefon und reagiert auf keinerlei Schreiben des Jugendamtes und der Erziehungsberatungsstelle.

das heisst die Abstände wann ich mein Kind wiedersehe vergrössert.

Unter Umständen wird sie dieses Mittel (soweit es ihr möglich) noch öfters einsetzen und mit Dir spielen. Sie sieht dich quasi als Marionette und du sollst nach ihrer Pfeiffe tanzen und zwar "nur so wie sie das möchte".

Sie hat mir angedroht dass wenn ich zum FG gehe Sie mir eine negative Beurteilung aussprechen wird und dass ich auch bis nächstes Jahr keinen geregelten Umgang haben werde.

Das ist meiner Meinung nach Käse. Natürlich sollte man als erste Instanz (wenn man auf normalem Wege nicht weiter kommt) sich an das JA wenden. Wenn die Gespräche dort scheitern musst du dich natürlich ans Familiengericht wenden und das solltest du auch tun.

Was das JA hier momentan betreibt ist, dass sie mit deiner Angst spielen. Wenn, dann......

Lass dich nicht einschüchtern. Du hast keinen Grund dazu.

Verfahrenspfleger

Ein Verfahrenspfleger im Kindschaftsrecht wird auch als "Anwalt des Kindes" "Kinder- und Jugendanwalt oder "Verfahrensbeistand" bezeichnet.

Das hat für dich den Vorteil, dass die Kinder jemand eigenes haben, der sie vertritt.

Das die KM alles ablehnt, ist im Prinzip ein Vorteil für dich. Zwar noch nicht jetzt, aber durchaus später.

Ihr werdet euch zwangsläufig beim FamG sehen.

Kopf hoch.

LG
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2009 23:02
(@Loewenherz63)

Hallo Agent Zero,

ja wir werden uns vor dem FG sehen. der Termin wäre ja morgen gewesen. Sie hat ihn wegen Verhinderung Ihrer Seite um 4 Wochen verschieben lassen.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 14:56
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

... der Termin wäre ja morgen gewesen. Sie hat ihn wegen Verhinderung Ihrer Seite um 4 Wochen verschieben lassen.

Wie oft kann die KM dieses wiederholen ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 17:29
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

In der Unterhalsache bei mir konnte der RA von meiner EX dies ganze 3 mal machen. Erster Termin war gleich im Februar letzten Jahres. Und schluß endlich war der Unterhaltsgerichtstermin am 23. August.

Lg


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 21:18
(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

der Termin wurde erneut verschoben um weitere 2 Wochen. Die KM meldet sich nicht auf meine Anfrage wann ich dazwischen Umgang haben kann.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2009 23:31
(@ariba)
Registriert

Moin,

Wie oft kann die KM dieses wiederholen ?

Also meine KM hat auch JEDEN Gerichtstermin verschieben können. Den letzten gleich drei mal...
Fragt nicht, ob ich noch an UmgangsGLEICHberchtigung glaube.
Solange das Kind ne Mutter hat - ganz gleich, wie diese tickt - besteht meistens "kein dringender Handlungsbedarf".
Es soll ja auch KInder geben, die ganz gesund und munter ohne Väter aufgewachsen sind - wen kümmert also ne Terminvesrschiebung um ein paar Wochen oder Monate... :knockout:

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2009 23:39
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LH!

Ich schreibe hier mal weiter, in meiner Sache auf deine eingehen ist etwas doof!

Ich würde nochmal beim JA anrufen, derzeitige Situation schildern (KM verhindert den Umgang zwischen deiner Tochter und dir!) und dort bitten, daß JA versuchen möchte, auf KM einzuwirken und diese dann Umgang ermöglicht, bis dieser gerichtlich geregelt wird!

Ruhe bewahren ist jetzt ganz wichtig! Keinen schnellschuß! Informiere deinen RA und frag dort nchmal nach, ggf. soll er die Richterin informieren, daß KM den KM jetzt auf 0 gesetzt hat und somit eine Entfremdung herbeiführen will!

KM würde ich jetzt mal so weiter spielen lassen. Vielleicht würde ich noch mal anrufen und fragen, wann ich die Kleine wieder sehen darf!

Das Verhalten von KM wird ihr noch negativ ausgelegt!

Kraft und Zuversicht!

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 11:48




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