Hallo zusammen,
hat sich einiges getan in der letzten Zeit.
Habe die KM per Mail angeschrieben wann ich wieder Umgang haben kann, über 1 Woche keine Reaktion, erst als meine RAin beim anderen RA nachgefragt hat was los ist da die Richterin am FG auf weiteren Umgang besteht trotz Umgangsklage habe ich einen Vorschlag von der KM bekommen. Allerdings wie bereits in den JA Gesprächen von mir abgelehnt. Esrtam soll ich nochmal 1,5 Wochen warten bis es Umgang geben soll und dann soll der Umgang am WE von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr in der Wohnung der KM stattfinden. Was haltet Ihr davon ? Seither habe ich dies immer abgelehnt. Hnzukommt dass die kleine bald Geburtstag hat und natürlich an dem WE kann ich KEINEN Umgang haben.!!
Mittlerweile ist auch die Stellungnahme des JA eingegangen. Dies ist aber entgegen der Aussage beim letzten Gesprächstermin mit dem JA nicht negativ ausgefallen wie es angekündigt war. Es wurde festgestellt dass die Spannungen der KM zum KV einen ungezwungenen Umgang des KV zum Kind nicht zulassen.
Allerdings hat die KM mir jetzt eins reingedrückt indem Sie den Kindesunterhalt überprüfen lassen will. Also soll ich Ihr alle Unterlagen diesbezüglich zukommen lassen und das obwohl ich vor über einem Jahr den Unterhalt von meiner RAin berechnen habe lassen und immer pünktlich zahle. Ebenfalls will sie einen Titel beim JA erwirken lassen.
Was ratet Ihr mir nun ?
Gruß
Löwenherz
Hallo LH!
Was haltet Ihr davon ?
ANNEHMEN! Wenn die Anhöhrung so spät ist, dann solltest du froh sein über jede Stunde! Thema Entfremdung!!!
KM zum KV einen ungezwungenen Umgang des KV zum Kind nicht zulassen.
Sehr gut! selbständiger Umgang ist dir sicher! Wenn du jetzt keine Entfremdung zulässt!
Allerdings hat die KM mir jetzt eins reingedrückt indem Sie den Kindesunterhalt überprüfen lassen will.
§1605 Abs. 2 BGB: Alle zwei Jahre!
Also soll ich Ihr alle Unterlagen diesbezüglich zukommen lassen
Geht sie mal garnichts an! Wer ist sie denn?
Ebenfalls will sie einen Titel beim JA erwirken lassen.
Das kann sie machen!
Gruß
Zauberlehrling
Hi löwenherz,
Allerdings hat die KM mir jetzt eins reingedrückt indem Sie den Kindesunterhalt überprüfen lassen will. Also soll ich Ihr alle Unterlagen diesbezüglich zukommen lassen und das obwohl ich vor über einem Jahr den Unterhalt von meiner RAin berechnen habe lassen und immer pünktlich zahle. Ebenfalls will sie einen Titel beim JA erwirken lassen.
Hast du ihr im Rahmen der Berechnung deiner RA die Unterlagen zu Verfügung gestellt oder nur die Berechnung bzw. den Zahlbetrag?
Wenn sie die Unterlagen zur eigenen Berechnung bisher nicht hatte, bist du verpflichtet ihr sie zu geben. Da irrt ZL, sie ist berechtigt Auskunft zu verlangen und zu erhalten. Ob sie die über einen RA, das JA oder selbst einfordert ist dabei egal. Auch beim RA oder JA hätte sie Anrecht auf Einsicht in die Einkommensverhältnisse des Zahlungspflichtigen.
Da die Rechtssprechung davon ausgeht, das die Kinder einen Anspruch auf einen rechtsgültigen Titel haben, wirst du da auch bei regelmäßiger Zahlung nicht rumkommen. Du kannst dir aber aussuchen, ob JA oder Notar und du bestimmst was drinsteht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo ZL, Hallo Midnightwish,
also zuerst ZL: soll ich also annehmen den ganzen Tag bei der KM zu verbringen ? Kann mir das nicht negativ ausgelegt werden da ich ja so praktisch den Vorschlag der KM den ganzen Tag bei Ihr zu ´verbringen akzeptiere ? Oder ist das später kein Nachteil ?
Nun zu Midnightwish: Ich habe der KM keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich habe Ihr nur den Betrag meiner Anwältin mitgeteilt und den auch bezahlt. Tja gegen den Titel kann ich wohl nix machen ? Kann ich entscheiden ob Dynamisch oder statisch ? Und kann ich den befristen ?
Danke
Gruß
Löwenherz
hi,
kurz was zu der Unterhaltsberechnung:
-hast Du es schriftlich mit der Neuberechnung? Wenn ja dann geh doch selbst zum JA und lass es neu berechnen, somit bekommt die KM keine einsicht in Deine Unterlagen und Du hast eine Neuberechnung. Kostet auch nix, außer Fahrkosten.
MfG Dibaa
So nach dem UT-WE...
Tja gegen den Titel kann ich wohl nix machen ?
Nein, um diesen wirst du nicht rumkommen.
Kann ich entscheiden ob Dynamisch oder statisch ? Und kann ich den befristen ?
Ja kannst du. Das JA hat dabei nur ausführende Funktion und muß das Beurkunden, was du möchtest. Allerdings sagen sie gerne mal was anderes. Du mußt dich nicht darauf einlassen und frag in so nem Fall mal nach der verbindlichen Rechtsvorschrift, die regelt.
. Ich habe Ihr nur den Betrag meiner Anwältin mitgeteilt und den auch bezahlt
Damit hat sie das Recht auf Auskunft.
@ Dibaa:
Wenn ja dann geh doch selbst zum JA und lass es neu berechnen, somit bekommt die KM keine einsicht in Deine Unterlagen und Du hast eine Neuberechnung
Hat 2 Probleme, auch wenn es komisch klingt, es ist so.
Eine Unterhaltsberechnung darf das JA nur dann machen, wenn eine Beistandschaft besteht. Diese kann aber wiederum nur von der KM beim JA eingerichtet werden. Also fällt die Berechnung schon flach.
Die Einsicht in die Unterlagen kann man(n) damit auch nicht verhindern, da, wie auch immer man es dreht, die KM als gesetzliche Vertreterin Einsicht in die Berechnung nehmen darf, und in die Unterlagen aufgrund dieser die Berechnung erstellt wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
UT-WE ? was ist das ?
Nun zu dem Titel, wie kann ich den befristen ? beliebig ? Oder gibt es Vorgaben ? Statisch oder Dynamisch kann ich also selber entscheiden ?
Ich habe alles letztes Jahr im Mai von meiner RAin berechnen lassen, es hat sich nichts geändert. Also denke ich dass es passen muss.
Es geht aber immer nur um die letzten 12 Monate ? oder kann man Unterlagen auch darüber hinaus fordern ?
Gruß
Löwenherz
Hi Löwenherz,
einige aus dem Forum haben sich im WE getroffen, und uns ne schöne zeit in D gemacht.
Statisch oder Dynamisch kann ich also selber entscheiden ?
Ja kannst du entscheiden.
Nun zu dem Titel, wie kann ich den befristen ? beliebig ? Oder gibt es Vorgaben ?
Ja kannst du. Vorgaben gibt es keine. Es muß nur ein Datum drin stehen, also z.B. "bis zum Ausbildiungsbeginn von xy" geht nicht.
Es geht aber immer nur um die letzten 12 Monate ? oder kann man Unterlagen auch darüber hinaus fordern ?
Üblicherweise die letzten 12 Monate, wenn es gefordert wird auch Steuererklärung oder eine Auflistung sonstiger Einnahmen, wie Mieteinnahmen, Zinsen etc.
Allerdings entbindet dich die Erstellung eines Titels nicht von der pflicht der KM die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hall LH!
also zuerst ZL: soll ich also annehmen den ganzen Tag bei der KM zu verbringen ? Kann mir das nicht negativ ausgelegt werden da ich ja so praktisch den Vorschlag der KM den ganzen Tag bei Ihr zu ´verbringen akzeptiere ? Oder ist das später kein Nachteil ?
Die Gefahr, die ich sehe ist, daß jetzt eine Entfremdung geschaffen wird! Wenn KM nur diesen Umgang zulässt, dann nimm ihn an! Besser wie garkeiner!
Mit KM selber würde ich kein Gespräch suchen, besonders nicht, wenn deine Kleine dabei ist!
Du bsit mit der jetzigen Umgangsfprm nicht einverstanden und das hast du auch deutlich zu verstehen gegeben! Warum sollte dies dir negativ ausgelegt werden?
Kraft und Zuversicht!
ZL
Hi Midnightwish,
Danke für Deine vielen Antworten, haben mir sehr weitergeholfen. Wollte noch fragen aus welcher Ecke Deutschlands Du denn kommst ?
Nun zu Zauberlehrling,
Ok ich gehe ja hin, will ja den Umgang mit meiner kleinen haben, muss ja au net den ganzen Tag bleiben. Aber ich stell mir die Frage ob ich in der angespannten Situation wegen FG Umgang usw alleine hingehen soll oder jemenden mitnehmen ? Nicht dass es am Ende noch Stress gibt. Das Klima wird eh schon aufgeheizt genug sein. Was meint Ihr ?
Gruß
Löwenherz
Hi,
also meine Meinung dazu ist:
- erstmal auf jedenfall annehmen und auch allein
- eher schlecht ist die ganze Zeit in der Wohnung zu verbringen, wenn es geht irgendwie versuchen rauszugehen
- bei mir soll das auch so stattfinden, obwohl es total irrsinnig ist, weil keiner der beteiligten Stressfrei bleiben kann, stelle man sich das Kind vor das solange Zeit voll beschäftigt wird, der KV der sich ständig unter Beobachtung der KM fühlt und letztendlich die KM die ja eigentlich garnicht möchte das sich jemand in ihrem privaten Reich aufhält.
Wenn irgendmöglich die Zeit verteilen, ein Tag 4 Stunden Vormittag, nächsten Tag 4 Stunden Nachmittag.
Da ich Momentan noch in der Luft hänge, bleibt es bei mir bei einer Stunde alle zwei Wochen. Man wartet auf eine Entscheidung der Richterin, danach soll es so laufen.
Naja, wir werden sehen.
MfG Dibaa
Hallo zusammen,
ich werde den Umgangstermin wahrnehmen. Klar muss ich ja. Habe meine kleine seit Ende Mai nicht mehr gesehen. Tolle KM eben.
Bin eben aber dann von morgens10 Uhr bis 17 Uhr bei der KM und ob ich rausgehen kann weiss ich noch nicht. Ich kann das ja auch nicht entscheiden. Das macht ja die KM für mich.
Ebenfalls hatte ich über meine RAin angeregt wöchentlichen Kontakt auch 1 mal unter der Woche zu haben. das wurde jetzt vom Anwalt der Km mit Hinweis dass die KM berufstätig ist abgelehnt obwohl es jetzt über 1 Jahr ohne Probleme funktioniert hat. Aber in 2 Wochen habe ich ja FG Termin da werde ich ja sehen was rauskommt.
Gruß
Löwenherz
Klar muss ich ja.
Du musst nicht - du darfst.
Nimm eine Sporttasche oder Reisetasche mit und liste hier mal auf, was du rein tust ...
Ich ziehe nicht aus.
Hi Ihr,
Sporttasche ? warum ? was soll ich da rein tun ?
Gruß
LH
Hallo zusammen,
also ich habe meine kleine nach 6 ! Wochen Umgangsabstand am WE wiedergesehen. Sie hat nicht gefremdelt und mich auch gleich wieder erkannt. Allerdings muss Ihr irgendjemand in den 6 Wochen beigebracht haben zu mir nicht mehr Papa zu sagen sondern meinen Vornamen ! Nur noch ganz selten sagt Sie Papa. Habt Ihr sowas auch schon mal erlebt ?
Und im Anschreiben vom FG steht drin dass die das Verfahren nach: Projekt Elternkonsens oder Cochemer Modell durchführen wollen. was bedeutet das ? Ist das unterm Strich für mich positiv zu sehen ?
Gruß
Löwenherz
Hallo LH! Cochemer Modell ist denke ich sehr gut für dich, bei mir wars jedenfalls so. Es wird hier keine schmutzige Wäsche gewaschen zwischen den Eltern, sondern es geht nur ums Kind. Nach diesem Modell wirst du auf jeden Fall Umgangsrecht bekommen und zwar ganz regelmäßig, weil das für dein Kind am Besten ist. Meiner Ex wurde auch Bußgeld angedroht, wenn sie die Termine nicht einhält. Kleiner Tip: Sag deinem Anwalt oder dem Richter selbst dass du darauf bestehst ein ärztliches Attest zu bekommen wenn Mutter sagt Kind ist krank. Bei mir ist seit der Gerichtsverhandlung kein einziger Termin mehr geplatzt.
Gruß Jeanswilli
Hi,
also ich hieß mal "Onkel mit der Glatze", mittlerweile bin ich "schon" bei meinem Vornamen gelandet vorher durfte mein Sohn nur Onkel zu mir sagen, laut KM. Ich bin leider dazu gezwungen das zu akzeptieren weil es mit Sicherheit Probleme geben würde wenn ich Ihm sagen würde das ich sein Papa bin.
Aber wenn er schonmal Ppa zu mir gesagt hätte und jetzt nur noch den Vornamen würde ich Ihn berichtigen.
MfG Dibaa
Hallo LH!
haben zu mir nicht mehr Papa zu sagen sondern meinen Vornamen ! Nur noch ganz selten sagt Sie Papa.
Fang hier keinen Streit an und verwirre deine Kleine nicht! Du bist, wer du bist! Ob die Kleine jetzt LH oder Papa zu dir sagt!
Es bringt nichts, darauf zu pochen!
Gruß
ZL
Hi zusammen,
nein ich habe keinen Streit angefangen. Habe es ignoriert und eben nur den Namen Papa gesagt. Aber ich wollte eben nur mitteilen dass die KM weiterhin auf Konflikt aus ist.
Ebenfalls dufte ich nur GENAU 1 Stunde raus. Mit den Worten der KM: Es ist jetzt 15.21 Uhr und um 16.21 Uhr bist Du zurück !
Na was sagt Ihr dazu ?
Gruß
Löwenherz
