Umgang mit 20 Monat...
 
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Umgang mit 20 Monate alter Tochter / Umgang NUR bei der Mutter ?????

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(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frage wird bestimmt sein wohin ich gehe ?

Die Zeiten sind bescheuert ...

Nimm am besten ein kindgerechtes Hotelzimmer o.ä. im Nahbereich zur Wohnung des Kindes. Aber ausser Sichtweite der KM !!!

Achte auf eine solide Planung und Logistik damit die Termine nicht am Verkehrsstau zerplatzen ...


Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 28.05.2009 18:36
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Löwenherz,

HH200 hat völlig Recht. Die Zeiten sind wirklich bescheuert. Hattet Ihr die Zeiten so abgesprochen? Deine RÄin muss doch wissen, wie weit Du fahren musst etc.; nicht, dass Dir der Mittagsschlaf dann auch noch in die Quere kommt

Versuch zumindest am Samstag mehr zu bekommen, so dass Ihr auch zu dir nach Hause fahren könnt. Auch wenn Du Auto fahren musst, habt Ihr doch Zeit miteinander und Ihr habt zumindest Zeit, sie in DEINEM zu Hause zu verbringen.

Grüße

Adelante


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Geschrieben : 28.05.2009 18:41
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo LH! Ich hab mich gerade durch die 4 Seiten gewalzt, weil du mich gefragt hattest wo ich herkomme. Ich muß den anderen Usern recht geben, wie lange das alles bei dir dauert. Meine Ex hat mir anfang Februar den Umgang nicht mehr erlaubt, eine Woche später war ich beim Jugendamt, in der nächsten Woche hatten wir den gemeinsamen Termin. Es gab eine Vereinbarung an die sie sich nicht gehalten hat. 6 Wochen krank hab ich mir angeguckt, dann bin ich im April zum Anwalt. Der Gerichtstermin war vor 3 Wochen und ich bin so froh, dass ich nicht länger gewartet habe. Mein Sohn ist noch klein (8 Monate), desshalb darf ich ihn erst einmal wöchentlich 3 Stunden holen. Mein Anwalt hat dem Richter klar gemacht, dass ein Besuch bei der Mutter nich zumutbar ist und der Richter hat das auch so gesehen. Wenn ich den kleinen Wurm mit nach Hause nehmen kann warum soll das bei dir nicht funktionieren? Ich werde spätestens im August das Umgangsrecht zeitlich erweitern lassen, auch vor Gericht wenn es sein muß. Lass deine Anwältin Zeiten beantragen die dir wirklich erlauben in Ruhe für dein Kind da zu sein. Mach dir keine Sorgen wegen eurer Streitigkeiten. Ich bin auch ein "reingelegter" Vater und ich habe auch einen Test machen lassen. Das interessiert niemanden, da du nur deiner Pflicht nachkommen willst dich um dein Kind zu kümmern.

Gruß Jeanswilli   


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Geschrieben : 28.05.2009 19:56
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LH!

Umgang jeden Dienstag von 1630 Uhr bis 1800 Uhr

Ist OK! Wenn es in der Gegend was gibt, wo du auch bei schlechtem Wetter Zeit verbringen kannst!

sowie alle 14 Tage Samstags 4 Stunden

Mach 8 Stunden daraus! Begündung: Du möchtest einen ganz Tag mit deiner Tochter verbringen, es soll der Alltag erlebt werden!  Und die Fahrzeit spielt natürlich auch eine Rolle!

Nimm am besten ein kindgerechtes Hotelzimmer

Wer's sich's leisten kann!?

Höher Ansetzen macht nichts! Kann in der Anhörung immer noch anderst ausgehen!

Gruß

Zauberlehrling


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Geschrieben : 28.05.2009 21:44
(@Loewenherz63)

Hallihallo,

also ich möchte den Entwurf meiner RA überarbeiten von den Zeiten her.
Was haltet Ihr von Samstags 2 x von 0900 Uhr bis 14 Uhr und dann danach steigernd auf 0900 bis 1700 Uhr ?
Und Dienstags von 1400 Uhr bis 1800 Uhr ?

Was habt Ihr für Umgangszeiten ? Und wie weit wohnt Ihr von Eurer KM entfernt ?

Gruß

Löwenherz


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Geschrieben : 29.05.2009 18:12
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mehr fordern !!!

Die Hälfte wird ohnehin gestrichen weil Du ein KV bist.

Und falls nicht, hast Du das doppelte gewonnen ...


Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 29.05.2009 18:22
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich denke auch mehr fordern. Abgezogen haben sie bei mir auch. Und die schrittweise Erweiterung der Besuchszeiten gleich mit klären lassen! Wichtig ist auch, dass Ausweichtermine durch die Mutter erlaubt werden, wenn du mal nicht kannst. Für dein Kind ist es wichtig dass die Abstände der Besuche nie länger als eine Woche sind.

Kämpfen lohnt sich!
Jeanswilli


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Geschrieben : 29.05.2009 19:28
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu
Genau schlag ruhig noch ein paar Stunden drauf, genommen wir dir eh wieder mehr als du möchtest.

Lg


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Geschrieben : 29.05.2009 23:10
(@Loewenherz63)

Was habt Ihr für Umgangszeiten ? Und wie weit wohnt Ihr von Eurer KM entfernt ?

Gruß

LH


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Geschrieben : 30.05.2009 09:32
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich hab 3 Stunden 1x in der Woche. Ich wohne allerdings im gleichen Ort wie die KM. Mein Sohn ist viel kleiner und die Erweiterung der Umgangszeiten wurde gerichtlich für die Zukunft gleich mit geregelt.

Gruß Jeanswilli


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 11:16




(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

also am 04.06.09 ging das Schreiben meiner RA raus. Habe bereits heute 06.06.09 das schreiben des FG mit dem Termin bekommen und der wird schon übernächste Woche sein. Also ging es sehr schnell. RA hat auch einstweilige Verfügung für Umgang beantragt da die KM ja im moment meint es gibt keine Regelung mehr.

Frage an Euch: erhält die KM das Schreiben meiner RA auch ? Oder geht das nur ans FG ?

Danke

Gruß

Löwenherz


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Geschrieben : 06.06.2009 12:21
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo LH., die KM. erhält mit dem Schreiben vom Familiengericht eine Kopie des Antrags von Deinem Anwalt. Sie muss ja wissen, worum es geht und sie wird sich sicher auch einen Anwalt nehmen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, mach dir keine Sorgen wegen dem Termin. Wenn du nicht gerade drogenabhängig oder nachweislich gewalttätig bist wird der Richter keinen Grund sehen, dir den Umgang mit deinem Kind zu verwehren.
Gruß Jeanswilli


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Geschrieben : 06.06.2009 12:34
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LH!

Wunderbar! Wie gesagt, geht es sehr schnell!

RA hat auch einstweilige Verfügung für Umgang beantragt da die KM ja im moment meint es gibt keine Regelung mehr.

Ehrlich gesagt, es es traurig aber aus taktischer Sicht könnte KM nicht blöder sein!
Sie muß ja dem Richter erklären, warum es keinen Umgang gibt und warum die bestehende Regelung eingestellt wurde!
Die Geschichte würde ich gerne hören!

Kraft und Zuversicht

Zauberlehrling


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Geschrieben : 06.06.2009 19:44
(@Loewenherz63)

Ja Hallo,

also wie gesagt unsere letzte Umgangsregelung ist am 26.05.09 ausgelaufen. Mit der konnte ich bis dahin einigermaßen leben. ( Dienstags von 1630 Uhr bis 1830 Uhr und am WE  4 Stunden ) Der neue Vorschlag zum Umgang sollte dann nur noch alle 14 Tage sein, zwar von 09.00 Uhr bis 17 Uhr, also deutlich länger aber immer noch bei der KM in Ihrer Wohnung.
Und als Obergag sind darin Unterbrechungen drin von einmal 21 Tagen ! und einmal 35 Tagen !!! ohne Begründung warum das so ist. Dies habe ich jetzt gar nicht mehr akzeptiert sondern jetzt Antrag beim FG gestellt. Ich werde auch jetzt bis zum Verhandlungstermin nicht mehr um Umgang anfragen, weil die Situation in der Wohnung der KM jetzt erst recht unerträglich wäre. Das möchte ich mir und meinem Kind ersparen. Verweigern würde Sie mir den Umgang wohl nicht. Das hat Sie bis jetzt immer vermieden mir die Chance zu geben hier einzuhaken.

Also vor Gericht geht es nur um den Umgang, alte Dinge oder warum, wieso man sich getrennt hat spielt dort keine Rolle ? Es geht nur darum wie der Umgang seither lief und wieso jetzt nicht mehr ?

Die KM wird begründen ich bin keine Bezugsperson und die kleine muss sich durch Ihre Arbeit, die KM arbeitet 3 Tage die Woche (manchmal 4 ) Vollzeit, schon an 2 verschiedenen Orten aufhalten, einmal bei der Tagesmutter (2 Tage ) und einmal bei den Großeltern und jetzt durch mich kommt kommt nochmal ein anderer Ort dazu und das will die KM vermeiden weil die kleine ist durch das alles eh schon durcheinander und dann komm jetzt noch ich und es wird alles noch schlimmer für das arme Kind.  Weil Sie geht ja arbeiten damit ich an Sie kein UG zahlen muss. ( also sollte ich wohl Dankbar sein ) -:)

Dann habe ich noch eine Frage an Euch: wie ist es mit Postkarten an mein Kind. Muss die KM das aushändigen ? Muss die KM das aufheben oder kann die das gleich am Briefkasten entsorgen.

Übrigens haben wir im Antrag beim FG auch die Übergabe von Geschenken an die kleine beantragt. Die KM verweigert ja die Annahme jeglicher Geschenke von meiner Seite aus.

Gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 12:08
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Zitat:
Dann habe ich noch eine Frage an Euch: wie ist es mit Postkarten an mein Kind. Muss die KM das aushändigen ? Muss die KM das aufheben oder kann die das gleich am Briefkasten entsorgen

Hi,

theoretisch muss sie die Briefe, Postkarten und Geschenke für das Kind annehmen. Praktisch interessiert es aber niemand wenn sie es nicht macht... Meine Karten oder Briefe an meine Tochter kommen angeblich nie an.... komischerweise aber auch nicht zurück... (Absender ist immer drauf) ... das Gericht interessiert das nicht... so what?!?

ich schick weiter... irgendwann geht meine Tochter ja selbst an den Briefkasten 🙂

grüße


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 12:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich werde auch jetzt bis zum Verhandlungstermin nicht mehr um Umgang anfragen,

Oh doch, das wirst du. Oder möchtest du dir Bockigkeit oder, schlimmer, Desinteresse vorwerfen lassen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 13:16
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Tagesmutter (2 Tage )

ist es realistisch, anzubieten, diese Tagesmutter zu ersetzen durch Deine Person ?
Du bist ebenso qualifiziert und im Zweifelsfall auch preiswerter für die KM.


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 14:37
(@Loewenherz63)

Hallo DeepThought,

ich kann die Tagesmutter leider nicht ersetzen da ich ja ebenso Vollzeit arbeiten muss und die Betreuung wäre ja tagsüber.
Und da müsste die KM ja auch zustimmen und das würde Sie eh nicht tun. Ein Vorschlag von mir war ja auch den Umgang bei der Tagesmutter wahrzunehmen damit ich net mit der KM zusammentreffe. Die KM möchte aber gar nicht dass ich die Tagesmutter kennenlerne.

Gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 16:27
(@Loewenherz63)

Moin,
Oh doch, das wirst du. Oder möchtest du dir Bockigkeit oder, schlimmer, Desinteresse vorwerfen lassen?

DeepThought

Es ist noch eine starke Woche und was glaubst Du wie die KM tobt wenn ich da in Ihrer Wohnung bin. Das bringt nix ich müsste dann den Umgang abbrechen.
Gruß
LH


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 16:32
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

...da ich ja ebenso Vollzeit arbeiten muss ...

Hi,

hast Du schon mal wegen Elternteilzeit (30 h Woche für KV) geprüft ? Dann hättest du auch zusätzlich noch den tollen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.Fast wie ein Betriebsrat.


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 17:53




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