Hallo,
Meine Ex und ich haben uns letztes Jahr im Oktober getrennt und seitdem habe ich um den Aufenthalt der Kinder gekämpft. Nun hatte ich das "Glück", dass ich meine Kinder nach nur 6 Monaten dauerhaft bei habe, alleiniges ABR...
Die letzte Gerichtsverhandlung war am 20.05.14,wo die Mutter,trotz Ladung nicht erschienen ist.Die Richterin drückte ihr nun eine Auflage von 3 Monaten auf,in denen sie sich um den Umgang mit den Kindern kümmern MUSS,was allerdings bis heute noch nicht passiert ist...sie ist auch weder für ihre Anwältin,dem Jugendamt etc erreichbar.
Hinzukommt auch,dass die Mutter mit aller Wahrscheinlichkeit wieder in die Drogenszene abgerutscht ist...sie sollte einen Drogentest abgeben,welcher a) unvollständig war und b) in dem Teil,den sie abgegeben hat,wurden Drogen nachgewiesen...
Ich weiss aus verschiedenen Foren,dass man die KM nicht zum Umgang zwingen kann,ihre Auflage läuft am 20.8.2014 ab und dann wird mit höchster Wahrscheinlichkeit der Mutter auch das Sorgerecht der Kinder genommen.
Nun zu meinem Anliegen: Wenn ich das alleinige Sorgerecht habe und die KM sich weiterhin für eine unbestimmte zeit nicht um den Umgang mit den Kindern kümmert,kann ich es dann irgendwie so gerichtlich regeln lassen,dass sie überhaupt keinen Umgang mehr haben darf?
Zumal die Km auch mit Subjekten verkehrt,welche in der Drogenszene aktiv sind und wohl auch kriminell sind.
Mir ist bewusst,dass die Kinder ein recht auf ihre Mutter haben,was ich ihnen auch nicht verwehre,nur renne ich ganz bestimmt nicht der Mutter hinterher,nur um sie daran zu erinnern,dass sie auch noch 2 Kinder hat.
Hinzukommt,dass der neue Partner der KM scheinbar pädophile Neigungen hat: Meine Große erzählte mir,dass der Lappen mit ihr zusammen baden war,mit ihr nackt im Bett lag,letzteres berichtete mir mein Vater,der das gesehen hat...schon deswegen wünsche ich keinen Umgang der Kinder mit dem Gesocks,was die KM ihre Freunde nennt. 😡
Wie verhält es sich,wenn die KM Umgang mit den Kindern haben möchte?Darf ich ihr dann meine Bedingungen diktieren (Ort,Zeit,Personen) oder obliegt diese Entscheidung der Mutter?
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Hi,
also der letze Teil könnte sicherlich ein Grund sein. Frage ist nur ob es sich auch beweisen lässt. Da liegt der Hund begraben.
Ansonsten wünsche dir und deinen Kindern alles Gute, in die Richtung, also das die Mutter sich gar nicht drum kümmern will,
dass hört man auch nicht all zu oft. Bleibt bei allem nur zu hoffen, dass die Kleinen keinen Schaden weg kriegen.
Alles weitere müsste hier mal ein Experte erörtern, der ich ich leider nicht bin.
BVB 09 - Echte Liebe!
Dass die Mutter wieder Drogen konsumiert ist beweisen,auch eine eidesstattliche Aussage von meiner Schwester liegt vor,in der steht,dass meine Ex ihr das gesteckt hat,dass sie wieder Drogen nimmt,um "runterzukommen".
Hinzukommt ja auch,dass die KM die Jüngste (2 Jahre) über Ostern in Lebensgefahr gebracht hat: die Kleine hat leider das Problem,dass sie abundan eine angehende Lungenentzündung,im besten Fall Bronchitis bekommt...und sie bekam eine Woch nach Ostern akuten Durchfall,der so extrem ausartete,dass die Kleine immer blasser wurde und sogar blaue Lippen bekam.
Ich fuhr mit ihr ins Krankenhaus bei meinen Eltern,woraufhin die Ärzte dort sagten,dass das Kind zwar reisefähig sei,aber trotzdem SOFORT ins Krankenhaus am Heimatort gebracht werden muss.
Die KM versprach es nicht nur den Ärzten,sondern auch mir...und tat nichts...nein,sie setzte sich drei Wochen mit unbekanntem Auffenthalt ab.
Ich war in der Zeit auch schon bei der Polizei und habe die Kinder als vermisst gemeldet,weil absolut niemand herausfinden konnte,wo die Kinder waren,aber unsere tolle Polizei hat nur mit dem Kopf geschüttelt...sie können nichts machen,solange keine Straftat erkennbar sei :knockout: :knockout: :knockout:
Irgendwann fand das Jugendamt heraus,wo die Kinder waren und holte sie dort weg
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Wird ja immer besser. Immerhin hast du schon mal eine Eidesstattliche Versicherung. Kann viel Wert sein. Kann.....
Wäre so was mit der Lungenentzündung, ich bin auch kein Jurist, nicht eine Körperverletzung durch Unterlassung. Das wäre eine Straftat.
Immerhin hat die Mutter eine Garantenpflicht den Kindern gegenüber. Da kann man auch wegen Unterlassung dran kommen.
Warst du schon mal bei einem Anwalt? Wenn nicht wäre es an der Zeit.
BVB 09 - Echte Liebe!
Ich habe am 20.5.2014 das alleinige ABR per Gerichtsbeschluss bekommen...bisher gab es drei Verhandlungen und aus allen drei bin ich als "Gewinner" rausgegangen,wenn man es so nennen mag
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Ok...aber wie ist es mit dem Umgang Dritter?
Wenn ich euch erzähle,in welchem Zustand damals die Kinder vom JA weggeholt werden mussten,würde euch das Heulen kommen: Kinder verdreckt,Durchfall,KM besoffen,das Grundstück das reinste Minenfeld für die Kinder: Gasflaschen,offene Alkoholflaschen,Aschenbecher unter einem Haufen von Zigarettenstümmel,gefährliche Gartenwerkzeuge lagen für die Kinder erreichbar herum,im Abwasch häuften sich dreckige Teller,geschlafen haben die Kinder in einem Bungalow,in dem sich auch ein dummer Hund auf den Betten suhlte und meine Große hatte am 11.05.2014 Geburtstag...da die Mutter nicht an's Telefon ging,konnte ich ihr nicht gratulieren,aber laut Aussage der KM wurde der Geburtstag gefeiert...indem sich alle Erwachsenen ordentlich besoffen haben
Der größte Brüller war ja,dass ihre Ausrede,warum sie nicht erreichbar ist,ihr Handy bei einem angeblichen Fahrradunfall kaputtgegangen sei...komisch nur,dass sie jeden Tag in WhatsApp abhing...Morgens,Mittags,Abends,sogar Nachts um halb drei...sowas kann sie,aber sich bei den Kindern melden,das geht nicht...Drogen nehmen,sich sinnlos besaufen und rumhuren ist ja viel einfacher :grr: :gewalt006:
Entschuldigung,wenn ich gerade so reagiere,aber da ich das Grundstück leider kenne,kann ich nicht anders reagieren...
Als ich die Kinder damals zu mir holte,konnte ich sie erstmal ordentlich baden und musste die Wanne danach zweimal schrubben.
Aber immerhin bekomme ich seitdem nur noch positive Resonanzen,weil ich nun alles nachhole,was die Kinder bisher verpasst haben,sie machen extreme Fortschritte
Ich weiss,es klingt gerade nach einem Ausheulen :knockout:
P.S. Ach ja,dank der KM wurden ja sogar die Kitaplätze der Kinder fristlos gekündigt,weil die KM nicht gezahlt hatte,aber das Kindergeld schön eingestrichen hat...mein Anwalt meinte,dass dies Unterschlagung ist. Ich konnte die Kündigung unwirksam machen,indem ich die Schulden ausgeglichen habe
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Hallo,
außer der KM hat niemand ein Umgangsrecht. Allerdings kannst Du der KM nicht verbieten Deine Kinder auch mit zu anderen Personen zu nehmen, in ihrer Umgangszeit versteht sich.
Du hast das ABR, Du bestimmst. Wie gesagt, das Schlimmste was passieren kann ist, dass die KM auf Umgang klagt. (Schafft Sie das?)
Aber selbt dann kannst Du auf die dokumnetierte Kindswohlgefährdung verweisen.
Eine generelle Regelung, dass kein Umgang stattfindet, kannst Du aus meiner Sicht weder vor Gericht noch sonstwo erwirken, aber Du kannst den Umgang verhindern. und falls die KM klagt, was ich in Zweifel ziehe, dann kannst Du immer noch auf die Probleme verweisen. Vermutlich gibt es dann erst einmal betreuten Umgang. Ist die KM überhaupt zu geregeltem Umgang fähig?
VG Susi
Nein,sie ist nicht dazu in der Lage und das Jugendamt sieht das genauso.
Ich verwehre ihr ja nicht den Umgang,nur muss sie sich melden...Nicht ich.
Wenn ich das alleinige ABR habe,wieso kann sie dann bestimmen,wo sich die Kinder aufhalten dürfen?
Das alleinige ABR besagt doch,dass ICH bestimme,wo die Kinder hindürfen oder nicht???
Zumindest hat es mir das Jugendamt so erklärt
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Also bin ich der mit der Arschkarte,wenn die Mutter mit ihren asozialen Drogenfreunden auftaucht?
Na herrlich... ;(
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Moin Atoz,
auch wenn Du es nicht hören willst: Dir ist schon klar das die KM bzw. auch ihre Freunde krank sind? Sie sind drogenabhängig. Das ist natürlich nicht "schön". Aber auch die KM kann irgendwann mal den Weg in den Entzug gehen und sich danach auch verändern.
Wie Dir schon die anderen Mitglieder geraten haben: Lass sie klagen. Dafür muss man auch einiges an Energie aufbringen. Ob Sie das wirklich durchhalten kann in ihrem Zustand ist eine andere Frage.
Was Dir allerdings bewusst sein muss: Kinder sind immer auch eine "Geldmaschine" (gerade wenn die KM vorher in solchen Verhältnissen gelebt hat). Die Gefahr besteht, dass Kindergeld und KU so für andere Zwecke missbraucht werden könnten. Persönlich würde ich mich nicht wundern, wenn die KM am 19.08. noch auftaucht und auf ihre Rechte pocht. Gruß Ingo
NEIN. Was Du nicht verstehst ist, dass Sie den Umgang doch nur bekommen kann, wenn Du ihn genehmigst, dann kannst Du aber nichts mehr verhindern.
Also lass es doch einfach laufen. Kein Umgang ist doch im Moment überhaupt kein Problem.
Sollte die KM am 19.8. auftauchen und das Sorgerecht nicht verlieren, dann hast Du immer noch das ABR. Trotzdem eine gerichtliche Regelung für Umgang/betreuten Umgang/ keinen Umgang wird es nur geben, wenn die KM auf Umgang klagt. Ansonsten passiert gar nichts, Du gewährst keinen Umgang und fertig.
VG Susi
Ja,das ist mir bewusst
Einen Entzug hatte sie schonmal...was daraus geworden ist,kann man ja in den Unterlagen beim Jugendamt lesen.
Ich werde nochmal meinen Anwalt fragen...es muss doch drin sein,dass die KM zwar ihren Umgang nachkommt,aber ohne diese ganzen Freaks...weil dann würde ich keine ruhige Minute mehr haben
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Hallo,
dann musst Du auf betreutem Umgang bestehen, dass kostet allerdings Geld und ich denke, dass die KM dieses auch nicht hat.
Wenn ich es richtig sehe willst Du das die KM den Umgang durchführt, aber Du bangst um die Sciherheit der Kinder?
Das ist ganz schwierig auszubalancieren. Kein Umgang ist einfach, alles andere wird Dir noch Kopfschmerzen bereiten.
VG Susi
Moin,
in diesem Thread haben sich einige Irrtümer eingeschlichen:
Hallo,
Du hast das ABR, damit bestimmst Du wo sich die Kinder wann aufhalten. Gewährst Du keinen Umgang kann die KM Dich verklagen. Darauf würde ich es in Deinem Fall ankommen lassen.
VG Susi
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist ein Teil der elterlichen Sorge, genauer gesagt ein Teilbereich der Personensorge. Es beinhaltet das Recht, den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Trotz der irreführenden Bezeichnung, beinhaltet es eben nicht das Recht jederzeit zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält und mit wem es Umgang hat.
Ich werde nochmal meinen Anwalt fragen...es muss doch drin sein,dass die KM zwar ihren Umgang nachkommt,aber ohne diese ganzen Freaks...weil dann würde ich keine ruhige Minute mehr haben
Nein, ist nicht drin. Der Umgangsberechtigte bestimmt darüber. Er hat während seiner Umgangszeit das Recht auf Entscheidung der tatsächlichen Betreuung. Und dazu gehört auch zubestimmen, wer zu Besuch kommt oder wen man besucht.
P.S. Ach ja,dank der KM wurden ja sogar die Kitaplätze der Kinder fristlos gekündigt,weil die KM nicht gezahlt hatte,aber das Kindergeld schön eingestrichen hat...mein Anwalt meinte,dass dies Unterschlagung ist.
Du solltest mal über Deine Anwaltswahl nachdenken! Unterschlagung??? Hat sie das echt behauptet? Würde implizieren, dass Kindergeld zweckgebunden ist und für die KITA auszugeben ist. Frag mal die Anwältin, warum es zulässig ist, dass Dein Teil des Kindesgeldes auf den Kindesunterhalt angerechnet wird und nicht für die KITA ausgegeben wird. Und was ist mit Schulkindern? Was muss man dann mit dem Kindergeld machen???
Das Umgangsrecht gründet auf der Überzeugung, dass es dem Kindeswohl dienlich ist, Kontakt zu beiden Elternteilen zu halten. Es geht nicht darum, in jedem Fall den Umgang durchzudrücken. Stimmt auch nur die Hälfte, die Du schilderst, dient es offensichtlich nicht dem Kindeswohl, die Kinder (by the way wie viele und welches Alter?) zur Mutter zu schicken, zumindest solange nicht, bis davon auszugehen ist, dass die Mutter
sich verantwortungsbewußt und verlässlich um die Kinder kümmert und die Kinder gern bei der Mutter sind.
Desweiteren hast Du auch die Pflicht, Unbill und Gefahren von den Kindern abzuwenden. Ich wäre hier sehr vorsichtig, die Kinder einfach zur Mutter zu schicken. Du hast keinen Einfluss auf ihr Verhalten, und kannst
es nur indirekt beinflussen, in dem Du ihr die Regeln vorgibst. Zum Beispiel bis alles geklärt ist: Umgang nur in Deinem Beisein, damit sie die Kinder sehen kann.
War die Mutter eigentlich schon vor Eurer Trennung so drauf oder hat sich das alles erst später entwickelt?
LG,
Mux
Edit: Anzahl der Kinder hat sich erledigt:2
Super...also muss ich dann immer damit rechnen,dass die Kinder diesen Alkoholikern,Drogenjunkies und sonst noch was ausgesetzt werden,nur weil die KM der Meinung ist,sie bestimmt es?
Tut mir leid,aber dieses Risiko werde ich nicht eingehen und dann doch beim Familiengericht eine Umgangssperre Dritter erwirken lassen.
Ich habe keine Lust,dass meine Kinder irgendwann mit dem Zeug in Kontakt kommen,weil die ganzen Lappen zugedröhnt sind und nichts mehr kontrollieren können.
Dann lieber begleitenden Umgang...wie die KM das bezahlt,ist mir Latte...soll die ihr Geld nicht für Drogen und Alkohol ausgeben.
Dass der die Kinder aber scheinbar völlig egal sind,hatte die KM ja Mitte Juli bewiesen,als meine Jüngste Geburtstag hatte und die sich nichteinmal gemeldet hat,um ihr zu gratulieren
@Mux:
"Nein, ist nicht drin. Der Umgangsberechtigte bestimmt darüber. Er hat während seiner Umgangszeit das Recht auf Entscheidung der tatsächlichen Betreuung. Und dazu gehört auch zubestimmen, wer zu Besuch kommt oder wen man besucht."
Ich habe nochmal beim JA nachgefragt und Deine Aussage,wen die KM mit den Kindern besuchen darf,stimmt nicht.Ich habe das alleinige ABR und wenn ich sage,dass die Kinder sich nicht da oder da aufhalten dürfen,MUSS die KM sich dran halten,andernfalls finden die Besuche nur noch an Orten statt,die das JA vorgibt
"War die Mutter eigentlich schon vor Eurer Trennung so drauf oder hat sich das alles erst später entwickelt?"
Die Mutter kam aus zerrütteten und asozialen Verhältnissen,hatte sich aber wieder gefangen...angeblich...dass sie hinter meinem Rücken ihre alten Kontakte weiter pflegte,fand ich erst im Laufe der Beziehung raus.
Als wir uns trennten,machte ich viel Druck wegen den Kindern (Kleidung war ständig verdreckt,Kinder immer dann krank,wenn Umgangswochenende war etc.),sodass die Mutter ständig gezwungen war,ein vernünftigeres Leben für die Kinder aufzubauen.Erst als ich aufhörte,Druck zu machen,fing die KM an,schwerwiegende Fehler zu machen,was dann dazu führte,dass das JA ihr die Kinder wegnahm
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
@Atos: Mux hat durchaus recht, dein JA irrt. Das ABR beeinflusst nicht das Umgangsrecht, d.h. während der Umgangszeit kann die Mutter im Prinzip machen was sie will. Aaaber... das Kindswohl darf natürlich nicht gefährdet sein, und das müsstest du erstmal nachweisen, damit es zu einem begleiteten Umgang kommen kann. Andererseits habe ich nicht den Eindruck, dass die KM in der Lage ist, ihr Recht durchzusetzen. Wie gehen denn die Kinder mit der Situation um?
Naja die Jüngste ist noch in der Prägephase,ist erst 2
Die Große (4) fragt manchmal nach...bzw was heisst manchmal,sie fragte bisher vllt fünfmal nach und ich sagte ihr nur,dass ihre Mama sie zwar lieb hat,aber zur Zeit krank sei
sie kommt auch jeden Tag zu mir,nimmt mich in die Arme und sagt mir,dass sie mich ganz doll lieb hat
Akustischen spielen ist total schwul und überhaupt nicht metal
Moin
Das JA stützt sich vermutlich auf die gesetzl. Bestimmungen von §1632 BGB, hier vor allem Abs.2.
Nur, das BGB legt auch die Spielregeln für den umgangsberechtigten ET fest, ob nun Inhaber des GSR (inkl. ABR) oder nicht. Hierfür gibt es die §§1684, 1687 und 1687a. Und das mündet hauptsächlich in einen Satz (s. §1687 Abs.1 S.4)
Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.
Also nix mit Fernwirkung des betreuenden ET auf den Umgang an sich und Nebensächlichkeiten, wie dortiger familiärer oder auch nur freundschaftlicher Umgang gestaltet wird. Und wie gesagt, ABR oder SR spielt hier nicht mal mit hinein. Wenn schon, dann muss eine Kontaktsperre ggü. bestimmten Personen(-kreisen) begründet und von einem Gericht ausgesprochen werden. Hilfsorganisationen wie z.B. das JA sind da sicher nicht befugt, hierrüber zu entscheiden und solche Dinge festzulegen/auszusprechen. Und begleiteten Umgang darf dieses vielleicht organisieren in seiner Helferfunktion, aussprechen kann rechtlich bindend dies nur ein Gericht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
